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— 1S2 — Verantwortlich« Redakteur: Ernst Sioßber« in Frankenberg i.v. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i-S- 3 Millionen Finnlands in seinen besten Söhnen dargebracht hätte, und daß Finnland deshalb unauslöschlichen Dank seinem mächtigen Helfer schulde; weiter sprach er davon, wie es aber auch nötig gewesen sei für uns als Kulturnation, die oan Rußland herübergekommens Umsturzwelle abzudämmen, um sie den eigenen heimatlichen Gauen fernzuhalten. Sie stritten und litten daher auch für eine deutsche Sache, unsere l Söhne. — Spei suae - patria dedit — Inschrift auf einem Hause der Henriks-Eatan, gälte daher auch für uns! Es hätte kaum des Appells an die finnische Dankbarkeit bedurft. Die nun folgenden zahlreichen Ansprachen der Ver- - treter der finnischen Regierung, der Hauptstadt, der Universi- ! rät, der Helsingforser Frauen, der Weißen Garde, der Ver- : treter der verschiedensten Berufsstände, sie alle waren ge- i tragen von aufrichtiger Empfindung und Würdigung der l Größe der dargebrachten Opfer, voll tiefster Dankbarkeit gegen das deutsche Volk. Nie würde Finnland, das Land der > tausend Seen und jetzt auch der tausend Sorgen, die deutschen Söhne vergessen; nie würde ein Grab mehr in Ehren ge- halten und mehr zum Nationalhriligtum werden als diese Ruhestätte deutscher Heldensöhn«! Ein wundervoller, vier- stimmiger Thor, gesungen von Damen und Herren, einge- flochten zwischen die einzelnen Ansprachen, erhöhte die Feier lichkeit der Stunde. Und es war keine leere Höflichkeitsphrase, wenn Graf von der Goltz in Erwiderung auf die Grabreden mit ker nigen Dankesworten im Namen der Armee und Marine Finnland versicherte, daß er während des Weltkrieges wohl schon an manchem offenen Soldalengrab gestanden,'.aber an keinem, wo Liebe und Dankbarkeit einen so offenen Ausdruck gefunden, wie an dieser Gruft, die deutsches Heldentum nun umschließt. Der letzte Bruch, ausgetsilt von kauernder Jägerhand, unter "den gedämpften Klängen des alten Jägerliedes „Ich schieß den Hirsch im wilden Forst", war der letzte Liebes- grutz der lebenden an die gefallenen Kameraden. „Eine feste Burg ist unser Dott", von allen Umstehenden entblößten Kopfes gesungen, und „Deutschland, Deutschland über alles", aus Finnenmunde schloß diese erhebende Feier, die allen Teilnehmern wo.hl zettlebens unvergeßlich sein wird- G»r1r«va«, Hass- »vd z«md«irtlchafr — Mangold. Der dankbarste Dauerspinal kann bis elwa Juni noch ausgesät werden. Man säe auf ein Deel nur zwei bis drei Reihen und verziehe nach dem Aufgange so weit, wie man Runkelrüben zu stellen pflegt. Dann fleißig Wasser, fleißig die Hacke und an Dünger reichlich Jauche, das gibt große Erträge. Nur wer Mangold einkochen wils, wozu er sich gut eignet, der darf kurz vor der Verwendung zum Einkochen ja nicht mehr mit Jauche oder flüssigem Ammoniak düngen, denn dieser frisch aufgenommene Am- moniakdung wandert» unverarbeitet in das Glas und ver ursacht als unverarbeiteter Stickstoff das an faule Eier er innernde Sumpfgas. Der Mangold ist dann ungenießbar. Geerntet wird Mangold, wie man Runkelrüben abblattet- oemilcdter - Die Einschmelzung von Denkmälern in Deutschland. Wie verschiedene Berliner Zeitungen melden, hat der preußische Kriegsminister einer Sachverständigen-Konferenz Mitteilen lgs- sen, daß die Einschmelzung eines erheblichen TeTes von Denk mälern Deutschlands notwendig sein werde. (Es gibt in Deutschland leider allzuviel Bronzedenkmäler von höchst zweifel haftem künstlerischem Wert. D. Schriftltg.) " Eins Minift.rtochtcr als Schauspielerin. Alma von Seidler, die Tochter des österreichischen Ministerpräsidenten, ist als Darstellerin dem Wiener Burgtheater verpflichtet wor den. Ihr Vater ist im Nebenamt dramatischer Dichter. f Trage» von Ersatziohlen. Auf eine Versorgung mit Lederschuhwerk ist nicht mehr zu rechnen. Die Mengen Leder, die noch verfügbar sind, sind im Verbältnis zum Bedarf der artig gering, daß sie vollkommen außer acht gelassen werden können. Es sollte jedem einzelnen deshalb zum Bewußtsein kommen, daß er darauf angewiesen ist, Ersatziohlen zu tragen. Von allen Ersatziohlen hat nur eine Art Aussicht, in größeren Mengen hergestellt zu werden, nämlich die Holzsohle. Zur Her stellung der übrigen fehlen mehr und mehr die erforderlichen Ausgangsmateiiolien, io daß auch sie keine bedeutende Rolle in der Versorgung mehr spielen können. und erkannte auf eine Geldstrafe von siebzig Mark oder vierzehn Tage Gefängnis. . - " Schuhwerk mit C.hromlrdersohlen. Wer, ohne daß er zwei Paar getragene Schuhe abgibt, einen Achuhbedarfs- schein ausgefertigt haben will, muß die schriftliche Versicherung abgeben, daß er nicht mehr als ein Paar gebrauchsfähige Schuhe oder Stiefel besitzt, deren Sohle mindestens im Ge lenk oder in der Äorderfläche ganz aus Leder besteht. Dabei sind nun Zweifel aufgetaucht, ob auch Hausschuhe oder Turn schuhe mit Chromledersohle dazu gerechnet werden sollen- Wie die Reichsstelle für Schuhversorgung erläuternd bekannt gibt, ist derartiges Schuhwerk nicht mitzuzählen. In Be tracht kommt nur Schuhwerk, das sich zum Straßengebrauch eignet. Dagegen sind auch Haus- und Turnschuhe mit Chrom- ledeffohle !m Verkehr bedarfsscheinpslichtig. Die Vorschrift, daß jeder innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nur auf einen Schuhbedarfsschein Anspruch hat (sofern er nicht mindestens zwei Paar getragene Schuhe oder Stiefel abgibN, soll sich aber nicht auf Bedarfsscheine erstrecken, die aus drücklich auf Haus- und Turnschuhe mit Chromledersohle aus gestellt sind. Es kann also jemand innerhalb eines Jahres außer einem auf ein Paar ausgestellten Bedarfsschein für Schuhwerk mit Ledersohle auch noch einen Bedarfsschein er halten, der auf ein Paar Haus- oder Turnschuhe mit Chrom ledersohle lautet. Mit dieser Ausführungsbestimmung zu der Bekanntmachung über Schuhbedarfsscheine vom 27. März 1918 kommt die Reichsstelle für Schuhversorgung sicherlich weitverbreiteten Wünschen entgegen. " Die neuen ELnsehöchftpreise werden vom Kriegsernüh- rungsantt ^bekanntgegeben. Lebende Gänse zu Mastzwecken kosten im Mai das Stück 12 M-, Juni 14 M., Juli 16 M., August 17 M. und später 19 M. Der Handel darf zu diesen Preisen 3 M. zuschlagen. Der Preis für geschlachtete Gänse ist einheitlich nach Gewicht zu bemessen, er bewegt sich zwischen 3,50 M. (Erzeugerpreis) und 4,50 M. bezw. 4,75 M. (Klein handelspreis) für das Pfund. Diese Preise gelten nur bis zum 1. November. Danach darf nur der niedrigere Preis für Magergänse berechnet werden. Kriegswirtschaft Dir eingrfvrdert« Million Manneranzüge yüsftnge- lief rt w:rdrn, sie werden für Kriegsarbeiter gebraucht. Lin Aufschub kann nicht erfolgen. Den Frauen geht das fast noch näher, wie den Männern. So schreibt eine Gattin: „Den kleinen Leuten soll diese Maßregel zugute kommen- Mein Mann ist vom Standpunkt des Verdienens auch ein kleiner Ma»L und würde sich heute von seinem Gehalt keinen Anzug schien können. Wir haben stets sparsamer gelebt, als irgendein Arbeiter, mein Mann raucht, trinkt und spreit nicht. Daß er einige leidlich gute Anzüge in Reserve hatte, darauf habe ich gehalten, denn er braucht solche öfters zur Repräsentation in seinem Beruf. Nun soll man, was man geschont und unter Entbehrungen erworben hat, gewissermaßen verschenken, trotzdem man sonst auch zu den „kleinen Leuten" gerechnet wird. Ein Zwang macht böses Blut. Ein Mann wie der meinige braucht gute und schlechte Anzüge. Einen letzteren mutz er für allerlei Arbeiten im Haus haben, wobei er keinen Berufs- oder Ausgehanzug tragen kann. Wie kann man da einem solchen Mann nur zwei Anzüge lassen wollen?" " Wer seine Brotration vorzeitig verbraucht, macht sich strafbar- Von den Behörden wird bekanntlich stets auf das allereindringlichste davor gewarnt, Brot auf noch nicht fällige Brottarten zu entnehmen, da diejemgen, "die rm voraus hiermit sind, schließlich m die allergrößten Verlegenheiten kommen müssen, wenn sie sich nicht rechtzeitig Einschränkun gen auferlegen. Daß auch das Gericht solche lleberttetungen der Brotverordnung ganz empfindlich ahndet, beweist das gegen eine zwanzigjährige Munitionsarberterin ausgesprochene Urteil des Schöffengerichts Leipzig. Die Angeklagte hatte sich im Februar ins Krankenhaus aufnehmen lassen müssen und mußte infolgedessen ihre Brottarte abgeben. Es Mtte sich heraus, datz sie ihre Brotrationen schon auf drei Wochen im voraus entnommen hatte. Das Schöffengericht war der Ansicht, datz die Angeklagte, die einen Wochenverdienst von 45 bis 50 Mark hatte, nicht in einer Notlage gewesen sei, urteilt: