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Amtsblatt des Rates und des Vokizeiamtes der Ltadt Leipzig. 2^'.',: l,cn-^rcl5 titr Interake au« ceiviig un> UnigeSu», d>« Sgeinaiten« LV mm breite P«U»eU, 2b ch, di« 7« mm breit« «eklamr»eUe l »m> au«wtrt« -tt> -ch, «elamea i.Lt Juterate »en Bebbrben m amtlichen DrU bi« 74 mm breit« vrtikzeil« 4i> SetchLiKan^eige.i MN Pa»vortchritten UN» tu ber Idendausgad« >w Breite erhob» iltabatt nach Taril. Beilagegebühr b ». Dautenb e»kl. Bostgebühr. Fest erteilte Buttrüge kdnuen mcht ,urü<t- »ejogeu werden, tiür da« Urtcheinen an oeltlmmtrn Dagen und Blühen wirb teia« Garant,« übernommen «neigen. Annahme! SugutkXplatz 8, bei tümtlichen Filialen u. allen Annoncen. itWedltionen de« In- un» Lutlandet. Haupt-Allial« Bern»: Tart Duiicker. tzerwgl. «u,r. Hösbach» Handlung, Lüdowstiahe KL (Deleohon VI, ulr. «Mlj). Haupt-Filiale Dresden: Keestrabe 4,1 (Telephon 462 lt. 104. Jahrgang Nr. 246 vlenstsy, üen 6. September l9l0. Vas Wichtigste. * Die Stadt Stolp beging gestern im Beisein des Kaiserpaares die Feier ihres 606jährigen Be stehens. * In Stuttgart begann am Montag der XI. Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag. (S. Leitart.) * Der VIH. Internationale Genossen- schaftskonareß wurde am Montag in Hamburg eröffnet. (S. o. bes. Art.) * Nach einer Blättermeldung hat der Zar die Entlassung Iswolskis gebilligt. An seine Stelle soll Unterstaatssekretär Sassunoff als Leiter der auswärtigen Politik Rußlands treten. sS. Ausl.) * Durch einen japanisch-englischen Staatsakt hat der Defensivvertrag Ja pans mit England eine wesentliche Verstärkung und Erweiterung erfahren. (S. Letzte Dep.) * Der König von Montenegro hat 51 der in dem Bombenprozeh Verurteilten be gnadigt. (S. Ausl.) * Der Lissabonner Munizipalrat wird von der portugiesischen Regierung des Hochver rats beschuldigt. (S. Letzte Dep.) Englische Spionage sn üer üeutlchen Nocüseekülte. Von der Nordsee wird uns geschrieben: Hierzulande ist man über die Spionage- ge schichte sehr verwundert. Nicht daß irgend jemand für die beiden verdächtigen Leute ein genommen wäre oder auch nur Mitleid emp fände. Im Gegenteil, wenn sie sich vergangen haben, so mögen sie ihre Strafe erdulden. Es spricht keine Rücksicht für sie. Aber man wun dert sich, dah überhaupt die englische Marine aus die Auskundschaftung dessen, was ein paar Männer — immerhin tüchtige Marinefach männer — durch Besichtigung und Photographie erforschen mögen, Wert lege. Die britische Landesverteidigung selber ist freilich sehr argwöhnisch. Sie hat einmal einen Lloyd- kapitän und seinen Begleiter in Hongkong bestraft, die ganz arglos einen kleinen Berg erstiegen und von dort aus die Gegend photographiert hatten. Wo auch nur unerhebliche Befestigungen in Frage kommen, z. B. in Dover, da tönt dem harmlosen Besucher sogleich das Wort entgegen: uo Camera. Wer einen Apparat bei sich hat, muh ihn beim Betreten des alten Schlosses dem Kastellan übergeben. An unseren flachen Küsten ist durch die Generalstabskarten, die jedermann kaufen kann und die die englische Admiralität sicher besitzt, die Lage jedes befestigten oder un befestigten Punktes genau bekannt. Das gleiche gilt von Fahrwassern, von Sand- und Schlick bänken. Nicht nur gibt die deutsche Admirali tät darüber teils neue Karten heraus, sondern auch die Engländer haben hiervon wie von allen Küstenpunkten der Erde ihre nau tischen Karten. Auch die deutsche Admiralität geht hinsichtlich aller fremden Länder nach und nach in gleicher Weise vor. Haben die beiden verdächtigen Engländer im Auftrage ihrer Flottenverwaltung gehandelt, so ist ein vernünftiger Grund dafür schwer auf findbar. Haben sie etwa des Gelderwerbs halber Aufnahmen gemacht, die sie dem Admirality - Board verkaufen wollten? Das Reichsgericht wird hoffentlich Licht in die Sache bringen. Hier fragt man sich: was können diese Leute überhaupt haben ausspionieren wollen? Auf Helgoland ist den Engländern von ihrer eigenen früheren Herrschaft her jeder Punkt genau bekannt, mit Ausnahme der neuen Be festigungsanlagen. In diese läßt man keine Fremden, nicht einmal Deutsche ohne besondere Ermächtigung hinein. Obendrein ist Helgoland ein so winziges Objekt, daß in dem (glücklicher weise kaum denkbaren )Fall eines deutsch-englischen Krieges ein überlegener Feind feine Fernschüsse nur auf das Oberland überhaupt abgeben würde, allenfalls auf den ganz bekannten Teil desselben, wo die Befestigungen liegen. Gelingt es einem Feinde, nahe an das kleine rotweitze Eiland heranzukommen, so kann er auf das — allein befestigte — Oberland gar nicht mehr feuern, weil Steilschüsse abgeben mühte, für die er mit seinen Schiffsgeschützen den Elevationswinkel nicht erreichen kann. Außer Helgoland hat von allen deutschen Nordseeinseln nur Borkum einige Befesti gungen; auch diese sind von geringem Belang. Wie alle außer Helgoland besteht Borkum lediglich aus Sanddünen. Borkum ist viel größer als jenes, es ist 11 Kilometer lang und 6 Kilometer breit. In den Sandhügeln lasten sich Batterien natürlich leicht verstecken. Aber deren allgemeine Lage kann jedermann mühe los feststellen; sie ist gar kein Geheimnis. Die Einzelheiten dürfte auch ein Spion nicht er forschen können. Sie haben Helgoland gegenüber den Nachteil, daß sie nur eine geringe Höhenlage über dem Meere haben. Sie müssen also schon aus der Ferne beschossen werden, und in die Ferne werden sie ihre Granaten zu werfen haben. Eine gewaltsame Annäherung an Borkum ist kaum möglich. An drei Seiten schieben sich noch immer solche Sandbänke vor, daß selbst bei ruhigem Wetter Boote nur schwer landen kön nen. An der vierten Seite, der südöstlichen, nach dem Schlickwatt zu gelegenen, sind einige Ein richtungen für das Anlegen von Pastagier dampfern. Größere Schiffe, kleine Krenzer kön nen in das sehr flache Fahrwasser gar nicht einmal einlaufen. Die kleine Landungsbrücke würde der Verteidiger leicht zerstören. Feind liche Truppen, mit Booten kommend, würden eine Landung schwierig finden. Und schließlich: was hätten sie erreicht? Nützen könnte ihnen die Landung nur so viel, daß sie den Nutzen vernichteten, den Borkum deutschen Kanonen booten, Minenlegern, Unterseebooten darbieten könnte. Sonst nicht! Inzwischen würde der Feind längst Bekannt schaft mit deutschen Unterseeminen zu machen haben. Das Fahrwasser auf beiden Seiten Borkums ist sehr schmal. Zwischen dieser Insel und der holländischen Rottum ist es nur 6 km, zwischen ihr und der nächsten deutschen Insel Memmert gar nur 3 km. Man kann es auf deutscher Seite mit Minen spicken, so daß der Feind schon Lotterie spielen muß, wenn er hoffen will, durchzukommen. Allerdings müssen wir mit unseren Minen der holländischen Drei- Meilen-Zone fern bleiben; aber etwas südlich, bei Binnen-Randzel, ist auch das westliche Fahr wasser nur 4 km breit und von der holländischen Küste weit genug entfernt für die umfassendsten Minenanlagen. Die eigentliche Küste ist für einen Feind völlig unnahbar. Weite Schlickbänke, meistens 3 Kilometer und mehr breit, ziehen sich vor den Deichen hin; nicht einmal Boote können dort anlegen. Wo dieser Schlickschutz etwas schmäler wird, wie bei der „Knock" am Eingang des Dollarts, da ist die Verteidigung des sehr schmalen Fahrwassers ein Kinderspiel. Die unbefestigten Küstenpunkte, auch Emden, dürfen nach dem geltenden Seekriegsrecht gar nicht be schossen werden. So vereinigen sich Natur, Völkerrecht und kriegerische Abwchrmaßregel, um die Emsmündung unnahbar zu machen. Sogar blockieren kann man sie nicht, weil sie zugleich den Zugang zu der neutralen holländischen Emsküste bildet. Artikel I der Londoner Konferenz sagt: „Die Blockade muß auf die feindlichen oder vom Feinde be setzten Häfen und Küsten beschränkt bleiben." Und Artikel XVIII: „Die blockierenden Streit kräfte dürfen den Zugang zu neutralen Häfen und Küsten nicht versperren." Es braucht sich also in Deutschland nie, mand zu sorgen, daß Spione irgendwelcher Macht in Borkum oder Helgoland Geheimnisse auskundschaften könnten, deren Besitz für uns von irgend welchem Belang wären. Sollte wirklich einmal ein Feind auf Borkum landen und diese Insel in seinen Besitz bringen, so hätte er auch noch einen bescheidenen Gewinn. Denn etwa dort gelandete Truppen würden ihre eigentliche Schwierigkeit erst darin finden, nach dem Festlande hinüberzukommen. Und wenn sie dort wären, würde eine wohlorgani- fierte Küstenwehr — sie dankend in Empfang nehmen. Den Schwerpunkt der ganzen Frage bilden dieElbmündung, die Wesermündung und Wilhelmshaven; in ganz kleinem Maße auch die Eidermündung und Tönning. Ueberall sonst ist der Gürtel von Sand- und Schlickbänken eine vollständige Deckung. Nur an jenen Punkten sind die Durchlässe. Wo nicht während der Ebbezeit eine ununterbrochene Strömung aus einem Flusse oder einem Meerbusen heraus stattfindet, da häufen sich die Niederschläge zu undurchdringlichen Barrieren an. Nach Wilhelmshaven kann man nur gelangen durch ein Fahrwasser von 40 km Länge und 3 bis 5 Km Breite, besten Sperrung durch Minen sehr leicht ist. 2m Fond dieses Trichters sitzt die eigentliche Abwehrmacht. — Die Einfahrt nach der Weser vom Leuchtturm auf dem Hohen Wege bis Bremerhaven ist etwa 27 km lang, aber noch weit schmäler, also noch leichter zu sperren. Auch dort liegen schwer bB stückte Kuppelturmforts. Eine gewisse Gefahr für Bremerhaven durch Fernschüste kann nicht bestritten werden, doch kommt es hier wieder der Küste zustatten, daß die feindlichen Schiffs geschütze keinen so hohen Elevationswinkel nehmen können, um Granaten auf so große Entfernungen schleudern zu können. Weiter in die Weser, und gar bis Bremen einzudringen, ist völlig ausgeschlossen. Ebenso auf der Elbe bis Hamburg, denn dieses liegt 100 Kilometer oberhalb Cuxhaven. Der gefährdetste Punkt der deutschen Nordsee küste ist offenbar Cuxhaven. Die weite, offene See ist etwa 15 Kilometer entfernt. Erst 3 Kilometer vor Cuxhaven verengert sich das Fahrwasser auf 5 Kilometer. Die Minensperre ist also schwieriger; feindliche Schiffe können näher herankommen. Nun ist aber noch der schwimmende Schutz des Ganzen da: die Kriegsflotte. Nehmen wir an, sie sei zur Hälfte in Wilhelmshaven, zur Hälfte in Kiel. Aus Grund einer ganz genauen Verabredung können beide Teile zu jeder Zeit an jedem Punkte zwischen Helgoland und Cuxhaven Zusammentreffen und den Feind angreifen. Torpedoboote und Unterseefahrzeuge dürften ihn gehörig ermüdet und verwirrt haben. Vielleicht sind mehrere mächtige Panzer schiffe schon in die Luft gesprengt, denn unsere Marine hat den Vorteil einer ganz genauen Ortskunde. An jeglichem Punkte der Küste, wo es überhaupt möglich ist, wird ihr Hilfe zu teil. Das Signalwesen steht ihr uneinge schränkt zur Verfügung. Fesselballons und son stige Luftschiffahrtsapparate mag auch der Feind verwenden, unsere eigene Flotte hat dabei doch viele Vorteile voraus. Diese hängen nicht davon ab, daß dem Feinde unsere Geheimnisse vorenthalten werden, sie liegen zu allermeist in der Natur der Sache. Es ist zu hoffen, daß der Spionagefall seine strafrechtliche Erledigung findet, ohne die deut sche Nation in ein Furchtsamkeitsfieber zu ver setzen, wie es andere Völker durchgemacht haben. Oie preuWchen Stellenoermittlergeletze. Die ganze Reihe der von den preußischen zustän digen Ministern erlassenen Ausführungsanweisungen zu dem am 1. Oktober d. I. in Kraft tretenden Stellenvermittlergesetze ist in der Nr. 20 des „Ministerialblattes der Handels- und Eewerbeocr- maltung" vom 29. August d. Z. veröffentlicht. Zunächst befinden sich in dieser Reihe drei vom preußischen Handelsminister erlassene Vorschriften. Sie betreffen einmal den Eeschäftsbetriebder gewerbsmäßigen Stellenvermittler, mit Ausnahme der gewerbsmäßigen Stellenvermitt ler für Bühnenangehörige und der Herausgeber von Stellen- und Vakanzenlisten. Diese gründen sich auf tz 8 des Reichs-Stellenvermittlergesetzes. In ihnen ist die Führung eines Geschäftsbuches, die darin zu vollziehenden Eintragungen, die Einrichtung der Firmenschilder, die Zeitungsanzeigen, die Anstellung von Hilfspersonal, die Verpflichtung zur sorgfältigen Erkundigung über die Dienstverhältnisse der Arbeit geber und Arbeitnehmer, die Auswahl der Räume, in denen die Vermittlungen stattfinden, die Gebühren, die Befugnis der Polizei zur Einsichtnahme in die Geschäftsbücher usw. enthalten. Alle diese Vor schriften treten gleichfalls am 1. Oktober 1910 in Kraft; mit dem gleichen Tage verlieren die Dor- sckriften über den Umfang der Befugnisse und Ver pflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Ge- findevermieter usw vom 5. März 1907 und der Stcllenvermittler für Schiffsleute vom 6. Miirz 1903 ihre Gültigkeit. Die Stellenvermittler können aber die vorgeschriebenen und bisher geführten Geschäfts bücher Lis zum 1. Januar 1911 weiterführen und die bisherigen Formulare für Ausweise bis zum gleichen Zeitpunkte weiter benutzen. Diesen ersten Vorschrif ten sind Muster für die Geschäftsbücher und für die Ausweise beigegeben. Die zweiten, vom Handelsminister heraus- gegebenen Ausführungsvorschriften beziehen sich auf den Geschäftsbetrieb der gewerbsmäßi gen Stellen Vermittler für Bühnen angehörige, mit Ausschluß von Stellen- und Vakanzenlisten. Auch in ihnen finden sich Vorschrif ten derart, wie bei der ersten Anweisung, außerdem aber auch noch eine Sonderbestimmung. Danach ist den hier in Betracht kommenden Stellenvermittlern untersagt, Unternehmungen, durch welche theatralische Vorstellungen, Singspiele, Instrumentalkonzerte, Ge sangs. und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder Tieren dargeboten werden, zu betreiben, an solchen Unternehmungen sich geschäft lich zu beteiligen, den Unternehmern Darlehne zu ge währen, mit ihnen besondere, auf Eeschäftsbesorgung gerichtete Verträge als Impresarien, Soloagenten usw. einzugehen, sowie in irgendeiner anderen Art mit ihnen in vertragliche Verbindung zu treten, die eine unoarteiische Stellenvermittlung in Frage stellt; ferner die Tätigkeit eins Schauspielers oder einer sonstigen Angehörigen der oben bezeichneten Gewerbe auszuiiben, sich an einer solchen Tätigkeit geschäftlich zu beteiligen oder mit Bühnenangehörigen in der eben bezeichneten Art in Verbindung zu treten; Bühnenwerke zu verlegen oder eine auf die Ausfüh rung solcher Werke abzielende Tätigkeit auszuüben; Fachschulen, welche die Vorbereitung für die oben bezeichneten Berufe bezwecken, zu betreiben, oder sich an dem Betriebe solcher zu beteiligen und schließlich mit auswärtigen Stellenvermittlungen, die von den Regierungspräsidenten (im Landespolizeibezirke Ber lin von dem Polizeipräsidenten) als unzuverlässig bezeichnet sind, in Verbindung zu treten. Die dritten Vorschriften des Handelsministers be treffen den Geschäftsbetrieb der Herausgeber von Stellen- und Dakanzenlisten. Nach ihnen haben diese Herausgeber außer dem Geschäfts buch auch noch ein Abonnentenbuch nach vorgeschriebe nem Muster zu führen. Des weiteren hat der preu ßische Handelsminister einen Eebührentarif der Stcllenvermittler für Bühnenangehörige ausgestellt. Schließlich haben der Handelsminister, der Land wirtschaftsminister und der Minister des Innern ge meinsame Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der nicht gewerbsmäßigen Stellenver mittlungen, die Stellen für das Gesinde oder für die Landwirtschaft oder im Gast- und im Schank wirtschaftsgewerbe beschäftigten Personen vermittelst, erlassen. Auch hieraus haben wir die hauptsäch lichsten Bestimmungen veröffentlicht. Jedenfalls ist durch diese ausgedehnten und eingehenden AUsfüh- rungsanweisungen die Durchführung des Stellenver mittlergesetzes zum 1. Oktober d. I. bestens vor bereitet. 21. DeuMer Sanüwertrs- unü Gemerbekammertsg. Ilx. Stuttgart, 5. September. Der XI. Deutsche Handwerks- und Eewe be kammertag begann am Montag mit der Entgegen nahme des Tätigkeitsberichtes der Geschäftsstelle in Hannover die Arbeiten seiner XI. Vollversammlung. Der Tätigkeitsbericht gibt auch in diesem Jahre ein umfassendes Bild von der Arbeit des Deut schen Handwerks- und Gewerbekammertages auf den Gebieten des Eewerberechtes, der Wirtschaftspolitik, des Handels und Verkehrs, der Sozialpolitik und des Unterrichtswesens. In eingehend begründeten Eingaben hat der Ge werbekammertag auch im letzten Jahre den Bundes regierungen die Forderung vorgelragen, daß ein für allemal unter Verzicht auf den alten historischen Handwerksbegriss die Tatsache Berücksichtigung fin den müsse, daß die moderne gewerbliche E n t- wickelung beim Schaffen neuer Eewerbezwciae auch neue Handwerkszweige schafft und schaffen wird. Wenn dieser Grundsatz anerkannt werden wird, dann werde auch stets der Organisation des Handwerkes der nötige Spielraum zur Entfaltung ihrer Kräfte ge wahrt bleiben. Auch die Frage der Regelung der g e w e r b e r e ch t l i ch e n Stellung hand werksmäßig tätiger Frauen wurde weiter verfolgt. Der Grundsatz, von dem man dabei aus ging, ist der, daß die handwerksmäßig tätigen Frauen mit den gewerbsmäßig tätigen Männern gleichmäßig zu behandeln sind, daß aber auch Frauen, wenn sie die ihnen aus der Gewerbeordnung zustehenden Rechte ausüben wollen, die dort gegebenen Vorschriften ge nau zu beachten haben. Insbesondere soll das gelten für die Abichlicßung von Lehrverträgen hinsichtlich der Ausbildung junger Mädchen. Von den pro grammatischen Handwerkcrfragen nennt der Bericht an erster Stelle die Heranziehung der ge werblichen Eroßbetriebezu den Kosten der Lehrlingsausbildung. Die Frage soll, wie das Reichsamt des Innern vor kurzer Zeit mit geteilt hat, in einer Kommission mit beraten werden, die demnächst zur Beratung der Frage Fabrik und Handwerk emberusen werden soll. Mit Genugtuung hebt der Bericht hervor, daß es gelungen sei, den preußischen Ministerialcrlaß aus Befreiung der der Aufsicht der Eewerbcinspektion unterstehenden Betriebe von der Heranziehung zu den Kosten der Handwerkskammern zur Aufhebung zu bringen. Auch die Bestrebungen, den Innungen das Recht zum korporativen Beitritt zu Arbeitgeberverbän den zu gewähren, waren nicht ohne Erfolg, und der frühere ablehnende Standpunkt des Preuß. Handels ministeriums hat sich geändert. Dagegen wurden von der Reichstagskommission nicht berücksichtigt die Wünsche des Eewerbekammertages zum Arbeit», kammcrgesetz. Der Gewerbekammertag verwirft den Grundsatz der paritätischen Besetzung der Arbeit» kammer. Auch die große Gewerbeordnungsno velle, die den Reichstag beschäftigt, bot Anlaß zu kritischer Stellungnahme. In wiederholten Eingaben an den Reichstag wurde betont, daß die von der Kommission gesagten Beschlüsse als unerträg- liche Eingriffe in das gewerbliche Leben ent« schieden zurückgewiesen werden müßten und daß eine