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432 Stahl und Eisen. Bücherschau. 26. Jahrg. Nr. 7. Hauptteil des Bandes nimmt Dr. A. Neuburgers „Ge schichte der Erforschung und Verwertung der Natur kräfte unter besonderer Berücksichtigung ihres Ein flusses auf Technik und Industrie“ ein. Den Schluß des Bandes und damit zugleich des Gesamtwerkes bilden zwei kleinere Abhandlungen über „Die Ent wicklung des Verkehrswesens“ und „Chemie und Physik in Haus’ und Familie“ sowie Betrachtungen über den Einfluß der Kultur auf den Menschen. Daß alle Bände überaus reich illustriert sind, sei nochmals erwähnt, wenngleich der beschränkte Raum nicht gestattet, manche bemerkenswerten Einzelheiten besonders hervorzuheben. Zweckmäßig wäre es ge wesen, durch Hinweise im Texte das Aufsuchen der zugehörigen Einschaltbilder zu erleichtern. Das Geiverberecht in Preußen. Von F. Nelken, Regierungsrat. Erster Band: Allgemeiner Teil. Berlin 1906, Carl Heymanns Verlag. XVI und 812 Seiten. 17 %, geb. 20 .6. Das Werk, mit welchem der III. Teil der im Heymannschen Verlage erscheinenden Handbüchei des Preußischen Verwaltungsrechtes beginnt, verdient ein hervorragendes Interesse in den Kreisen der In dustrie. Die in ihm gegebene Darstellung des Preußi schen Gewerberechtes bildet in ihrer Art eine Neuheit, da der Verfasser hier zum erstenmal den Versuch gemacht hat, das gesamte bestehende gewerbliche Recht in systematischer Weise abzuhandeln. Dieser Versuch ist nicht nur als gelungen zu bezeichnen, sondern es ist besonders hervorzuheben, wie sehr die Uebersichtlichkeit des reichhaltigen Stoffes dadurch gewonnen hat. Die Grundlage der Abhandlung bildet naturgemäß die Reichsgewerbeordnung und deren An wendung in Preußen, wie sie aus den Einführungs geeetzen zu derselben und den von den Behörden er lassenen Ausführungsbestimmungen hervorgegangen ist. Außerdem aber sind dabei zahlreiche andere Gesetze, wie das Patentgesetz, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen, das Börsengesetz u. a. m. berücksichtigt worden, und es ist ferner die Recht sprechung sämtlicher höherer deutscher ordentlicher und Verwaltungsgerichte sowie zum Vergleich mit der Preußischen Praxis der Verwaltungsbehörden die der anderen Bundesstaaten herangezogen worden. Das Werk zerfällt in sieben Kapitel, nämlich: 1. Das Ge werbe, 2. Die verschiedenen Formen des Gewerbe betriebes, 3. Der Gewerbetreibende, 4. Der Gewerbe betrieb der Gesellschaften, 5. Die Gewerbefreiheit, 6. Beschränkungen der Gewerbefreiheit, 7. Das Rechts mittel- und Strafensystem der Gewerbeordnung. Durch diese Einteilung, und da außerdem die einzelnen Ab schnitte fortlaufend nach Paragraphen behandelt sind, läßt sich an der Hand des Inhaltsverzeichnisses und eines eingehenden Sachregisters ein schnelles Zurecht finden in der Fülle des Gebotenen leicht ermöglichen. Wertvolle Literaturangaben unter dem Texte regen allenthalben zu weiterem Studium an. Als besonderes Interesse bietend mögen hier noch folgende Abschnitte hervorgehoben sein: § 32, wo unter den genehmigungs pflichtigen Anlagen Gasbereitungsanstalten, Anlagen zur Bereitung von Braunkohlen- und Steinkohlenteer und Koks, Kalk-, Ziegel- und Gipsöfen, Anlagen zur Gewinnung roher Metalle und insbesondere Röstöfen, Metallgießereien, Thomasstahlwerke, Hammerwerke, chemische Fabriken aller Art und die für deren Er richtung geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen besprochen werden. § 33 behandelt dann das Ge nehmigungsverfahren, § 36 bietet einen eingehenden Ueberblick über die einschlägigen Bestimmungen für das Dampfkesselwesen. Aber auch sonst finden sich eine große Anzahl von Abschnitten, aus welchen der Industrielle und insbesondere der Eisenhültenmann wertvolle Belehrungen zu schöpfen in der Lage ist, so in § 9, welcher über die den Fabriken gleich gestellten Betriebe handelt, in § 15 über die Betriebe beamten und Werkmeister, in § 17 über die Gesell schaften des Handels- und Bergrechtes, in § 31 über elektrische Anlagen, Errichtung von Triebwerken usw. — Dem vorliegenden ersten Bande soll später ein zweiter folgen, in welchem im wesentlichen die gewerblichen Organisationen und das Recht der gewerblichen Ar beiter und der Handwerker behandelt werden soll. Das Werk ist als eine wertvolle Bereicherung der gewerberechtlichen Literatur zu begrüßen und kann nur auf das wärmste empfohlen werden. Kohlrausch, Friedrich: Lehrbuch der praktischen Physik. Zehnte vermehrte Auf lage des Leitfadens der praktischen Physik. Mit zahlreichen Figuren im Text. Leipzig und Berlin 1905, B. G. Teubner. Geb. 9 .%. Die neue Auflage des Lehrbuches der praktischen Physik von Friedrich Kohlrausch ist im großen und ganzen seinem alten Lehrprinzip treu geblieben. Es will das im theoretischen Studium Errungene und zum geistigen Besitztume Gewordene nicht nur durch das bloße Experiment bestätigen, sondern das Interesse vertiefen und den Gesichtskreis erweitern. Es stellt also eine Ergänzung zur theoretischen Physik dar und ist bis zum gewissen Grade ein Lehrbuch, indem es hier und da neuere Apparate beschreibt und das Ge dächtnis durch Rekapitulationen in knapper Form auffrischt, den Gedankengang durch zwischengefügte Beweise stützt und so das Erfassen erleichtert. Zahlreiche Neuaufnahmen haben stattgefunden. Die Abschnitte über die spezifische Wärme der Gase sind erweitert, die Beobachtungen an ionisierten Gasen vervollkommnet; vor allem ist die Pyrometrie in ent sprechender Weise berücksichtigt worden und das optische Pyrometer in einem besonderen Artikel be handelt; auch die elektrischen Wellenmesser, das astatische Torsions-Magnetometer seien unter manchen anderen Neuerungen besonders erwähnt. Im übrigen bedarf das Buch keiner besonderen Empfehlung mehr. Es ist schon längst ein Handbuch des Studierenden im Experimentiersaal geworden. Technik und Ethik. Eine kulturwissenschaft liche Studie von Dr. Fr. W. Foerster, Pri vatdozent für Philosophie am Eidgenössischen Polytechnikum und an der Universität Zürich. Leipzig 1905, Arthur Felix. 1 Man kann dem Verfasser beipflichten, wenn er am Schluß seiner lesenswerten Studie sagt: Es wäre dringend wünschenswert, daß die Vertreter der tech nischen Wissenschaft und die Vertreter der Kultur wissenschaft einander geistig nähertreten würden, um gemeinsam daran zu arbeiten, daß in der jungen Generation nicht bloß die spezielle Berufsausbildung gepflegt, sondern daß ihr Blick auch rechtzeitig auf die gewaltigen inneren Probleme der menschlichen Kultur gelenkt werde. Die Ausführungen selbst werden zwar manchen Widerspruch in ihren Einzelheiten und so manchen Schlußfolgerungen hervorrufen, aber sie stehen in logischem Zusammenhang der von einem sehr großen Idealismus getragenen Grundgedanken. Jedenfalls gehört die vorliegende Arbeit zu denen, die weiterdenkenden Ingenieuren eine anregende Stunde schenken. Möchten sich mit ähnlichen Fragen recht viele unseres Standes beschäftigen; nur auf diese Weise wird dem gesteuert, daß unberufene Köpfe in problematischer, theoretischer und den Tat sachen widersprechender Weise über Dinge reden, die sie gar nicht in ihrem großen und wirklichen Zusammenhang verstehen können. Es ist sicherlich