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422 Stahl und Eisen. Berichte über Versammlungen aus Fachvereinen. 26. Jahrg. Nr. 1. mindestens 1 m abgeschnitten werden, nötigenfalls mehr, bis der Stahl dicht erscheint. Wenn durch die Anwendung irgendwelchen Verfahrens die Lunker bildung verhindert wird, können diese Bestimmungen abgeändert werden. Die Anzahl der Stiche und die Geschwindigkeit ist so zu regeln, daß nach dem Fertig stich die Temperatur der Schiene nur eine bestimmte Längeschwindung an den Warmsägen noch zuläßt, bei einer 33 Fuß Schiene (10 m) vom 100 Pfundprofil 163,5 mm und je 1,6 mm weniger für je fünf Pfund Abnahme des Profils. Diese Bestimmungen müssen um 0,28 mm für jedes Profil nach der Zeit verringert werden, die von dem Punkt an verstreicht, wo die Schiene nach dem Fertigstich die Walzen verläßt, bis sie zur Säge gelangt. Kein künstliches Mittel soll angewendet werden dürfen, um den Stahl abzukühlen, nachdem die Schiene die Walzen verlassen hat, noch soll sie zwecks Erniedrigung der Temperatur vor der Säge aufgehalten werden. Chemische Zusammensetzung. Schienen von den nachstehenden Gewichten für 1 m sollen sich ;n folgenden Grenzen halten : kg kg kg 34,7—39,2 39,7—44,1 44,6—49,6 % % % Kohlenstoff . . 0,50—0,60 0,53—0,63 0,55—0,65 Phosphor) . , . 0,085 0,085 0,085 Silizium Y "! C 0,20 0,20 0,20 Schwefel J U 0,075 0,075 0,075 Mangan . . . 0,75—1,00 0,80—1,05 0,80—1,05 Schlagprobe. Zu der Schlagprobe ist von jeder Charge ein Schienenstück zwischen 1,22 und 1,83 m Länge zu verwenden, das aus dem oberen Teil des Blockes stammt. Die Schienen werden mit dem Kopf nach oben auf 0,91 m von einander ent fernte, feste Unterlagen gesetzt. Die Schlagprüfungs maschine soll einen Bären von 900 kg Gewicht be sitzen. Der Durchmesser der Aufschlagfläche desselben darf nicht mehr als 255 mm betragen. Der mindestens 9000 kg schwere Amboß und die Auflager müssen entweder aus einem Stück sein, oder aber müssen letztere fest in dem ersteren angebracht sein. Die verschiedenen Profile werden durch einen freifallen den Bären aus folgenden Höhen geprüft: Schienen im Gewicht von 34,7—39,2 kg 5,5 m „ » » » 39,7-44,1 kg 6,1 m » s » » 44,6-49,6 kg 6,7 m Bricht eine Schiene bei dieser Probe, so können zwei andere Probesehienen von derselben Charge, ebenfalls aus dem oberen Teil des Blockes stammend, geprüft werden; wenn eine derselben auch nicht ge nügt, so ist die ganze Charge zurückzuweisen. Be stehen jedoch beide Ersatzschienenproben die Prüfung, so muß die Charge abgenommen werden. In dem Berichte über die Schlagprobe ist auch die Außen temperatur zur Zeit der Probe aufzuführen. Profil. Wenn nichts anderes festgesetzt ist, soll das Profil der Schiene das Normalprofil der American Society of Civil Engineers sein und hat so genau als möglich dem von der Eisenbahngesellschaft gelieferten Probestück zu entsprechen. Die Schienen höhe darf höchstens 0,4 mm geringer oder 0,7 mm größer sein als die Vorschrift besagt, während für die Breite eine Schwankung von 1,59 mm gestattet ist. Gewicht. Das Normalschienengewicht ist mög lichst einzuhalten, so wie es sich aus dem Lieferungs vertrag ergibt. Zulässig ist ± 1/2 0/o für die ganze Lieferung. Die Bezahlung hat nach dem wirklichen Gewicht zu erfolgen. Länge. Die Normallänge ist 10,06 m, doch ist es gestattet, 10 0/o der Gesamtmenge in kürzeren Längen abwechselnd in runden Fuß bis zu 8,23 m mitzuliefern. Alle Schienen Nr. 1, die kürzer als 10,06 m sind, müssen an den Enden grün angestrichen werden. Abweichungen bis zu ± 6,35 mm in der Länge sind erlaubt. L o.c h u n g. Für die Laschenverbindungen sind runde Löcher nach den Vorschriften des Abnehmers zu bohren. Dieselben sollen genau mit der Zeichnung übereinstimmen und müssen frei von Spänen sein, Richtung. Die warm gerichteten Schienen dürfen bei der Uebergabe an die Kaltrichtpresse in keiner Richtung um mehr als 127 mm von der ge raden Linie abweichen, widrigenfalls sie als zweite Qualität ausgeschieden und entsprechend gestempelt werden sollen. Die fertigen Schienen müssen glatt am Kopf, und an den Enden rechteckig abgesägt sein, der Unterschied von 0,79 mm darf nicht überschritten werden. Vor dem Versand sind die Sägespäne zu entfernen und die Enden rein zu machen. Schienen Nr. 1 sollen frei von Fehlern, Rissen und Blasen aller Art sein. Schienen Nr. 2 dürfen bis zu 5 0/o der Lieferung beigefügt werden, sie können im Kopf Hohlräume von höchstens 6,35 mm oder in dem Fuß von höchstens 12,7 mm Tiefe haben. Der Abnahme beamte hat darüber zu entscheiden, ob dieselben nicht zu zahlreich oder derart sind, daß die Schienen noch als Schienen Nr. 2 durchgehen können. Die Enden der Schienen Nr. 2 sind weiß anzustreichen. Schienen von solchen Chargen, welche die Schlagprobe nicht bestanden haben, dürfen nicht unter Nr. 2 eingereiht werden. Kennzeichnung. Der Name der Firma, Ge wicht, Monat und Jahr der Herstellung muß in er habener Form auf dem Steg eingewalzt sein, während die Chargennummer auf jeder Schiene an einer später nicht durch Laschen verdeckten Stelle deut lich eingeschlagen werden soll. Besichtigung. Dem den Käufer vertretenden Abnahmebeamten ist jederzeit der Eintritt in das Werk zu gewähren, solange die Fertigstellung vor sich geht; es müssen ihm sämtliche rechtmäßigen Erleichterungen zugebilligt werden, um sich überzeugen zu können, daß das fertige Material den Vorschriften entsprechend hergestellt wurde. Alle Prüfungen und die Außenbesichtigung haben vor dem Versand auf dem Werk zu erfolgen. Der Fabrikant hat dem Beamten täglich die Ergebnisse der Kohlenstoff bestimmung für jede Charge mitzuteilen, sowie alle 24 Stunden eine vollständige chemische Analyse, in der der durchschnittliche Gehalt der Fremdkörper des Stahles angegeben ist, für jede Tag- und Nachtschicht. Die Analysen sind von Bohrspänen aus kleinen Probe blöcken anzufertigen. Basische Martinschienen. Die Vorschriften für Schienen aus dem basischen Martinofen sollen dieselben sein wie für Bessemer- schienen, abgesehen von der chemischen Zusammen setzung, welche sich in folgenden Grenzen halten muß : Kohlenstoff . . Phosphor | nicht Silizium ; ..1 Schwefel füber Mangan . . . kg 34,7—39,2 % 0,53—0,63 0,05 0,20 0,06 0,75—1,00 kg 39,7—44,1 % 0,58—0,68 0,05 0,20 0,06 0,80—1,05 kg 44,6—49,6 % 0,65—0,75 0,05 0,20 0,06 0,80—1,05 Gegen obige Vorschläge wurde ein Minderheits bericht von Wm. R. Webster Philadelphia vorgelegt, worin ausgeführt wird, daß das Fertigwalzen bei niedrigerer Temperatur, um besseres Material zu er halten, mit dem hohen Kohlenstoffgehalt der Vor schriften unvereinbar sei, indem die Schienen spröde werden müßten. Ferner brachte P e r c i v a 1 R o b er t s j r. einen Bericht ein. Er machte darauf aufmerksam. daß gewisse Brüche im Betrieb namentlich bei den