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Gewerbszweig an Ent- 2 1 . T Schädigungen an Kosten s für Unter- R suchung und Feststellung an Schieds- gerichts kosten an r laufenden SVerwaltungs- kosten Baugewerbe 164,53 8,56 9,41 297,29 Textil-Industrie 114,19 5,99 18,32 220,59 Eisen-Induslrie 161.46 8,72 12,82 143,59 Berggewerbe Die Versicherungs- 237,99 4.15 5,20 68,86 pflichtigen Industrie zweige insgesammt 173,50 8,77 12,23 235,46 Nach § 18 des Unfallversicherungsgesetzes sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, im ersten Jahre 300% der von ihnen gezahlten Entschädigungen in den Reservefonds ein zulegen; die Eisen- und Stahl-Berufsgenossen schaften haben deshalb in dem genannten Jahre einen Reservefonds von 736 712,88 6 angelegt. Die Summe sämmtlicher Ausgaben beträgt 1 278 401,87 •6. Unter denselben befindet sich ein Posten, den wir bisher nicht aufgeführt haben, nämlich der für die Unfallverhütung, im Betrage von 13 219,82 •%6. An und für sich wird derselbe klein erscheinen, jedoch wird man bedenken müssen, dafs im ersten Jahre der Verwaltung die Berufsgenossenschaften voll auf mit anderen organisatorischen Arbeiten be schäftigt waren. Bis jetzt besitzen 3 Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaften vom Reichs-Ver sicherungsamte genehmigte Unfallverhütungs vorschriften und in denselben fuugiren zur Be aufsichtigung der Durchführung dieser Vor schriften 5 sogenannte „Beauftragte“. Die übrigen Berufsgenossenschalten begnügen sich vorläufig, die den letzteren Beamten gemäfs § 82 des Gesetzes zugewiesenen Aufgaben durch ihre Vertrauensmänner erfüllen zu lassen. Werfen wir schliefslich noch einen Blick auf die entschädigungspflichtigen Verletzungen, welche innerhalb des von uns besprochenen Kreises während des Jahres 1886 vorgekommen sind, so wissen wir ja bereits, dafs es an Zahl 1502 waren. Auf 1000 versicherte Personen kommen danach 3,67. Bei dem Baugewerbe beläuft sich die Zahl desselben Verhältnisses auf 3,31, bei der Textil-Industrie auf 1,31, beim Berggewerbe auf 6,17 und im Durchschnitt bei sämmtlichen Berufsgenossen schaften auf 2,83. Von den Verletzten waren in der Eisen industrie 1418 männliche, 13 weibliche Er wachsene, 66 männliche und 5 weibliche jugendliche (unter 16 Jahre alte) Arbeiter. Wenn es erlaubt ist, aus dem Verhältnifs dieser Verletztenzahlen zu einander einen Schlufs zu ziehen auf das Verhältnifs der in der Eisen industrie beschäftigten weiblichen zu den männlichen Arbeitern, so würden wir bemerken können, dafs die weiblichen Arbeiter ca. 1,2% von der Anzahl der männlichen bilden, während sie in der Textil-Industrie 42 % (!) darstellen, beim Berggewerbe allerdings nur 0,6 % und beim Baugewerbe gar nur 0,4%, im grofsen Durchschnitt aber wieder ca. 4%. Hervorgerufen wurden die Unfälle in der Eisen-Industrie in 22 Fällen durch Explosion, in 152 Fällen durch glühende Metallmassen, heifse ätzende Flüssigkeiten, giftige Gase, Dämpfe u. s. w., in 443 Fällen durch bewegte Maschinentheile (Motoren, Transmissio nen, Arbeitsmaschinen u. s. w.), in 226 Fällen durch Zusammenbruch, Einsturz, Herab fällen von Gegenständen, in 147 Fällen durch Fall von Leitern und Treppen, Gallerien in Vertiefungen, in Bassins u. s. w., in 257 Fällen durch Fahrzeuge, Beförderung von Lasten, Auf- und Abladen, in 255 Fällen durch Ge brauch von einfachem Handwerkszeug und sonstige Umstände. Von den Verletzungen betroffen wurden in 273 Fällen Kopf und Gesicht (Augen), in 541 Fällen Arme und Hände, in 422 Fällen Beine und Füfse, in 219 Fällen andere und mehrere Körpertheile zugleich. 12 Arbeiter er stickten, 2 ertranken und 33 erlitten sonstige Verletzungen. Als Folge der Verletzung stellte sich ein bei 368 Personen eine vorübergehende Erwerbs- Unfähigkeit von mehr als 13 Wochen bis zu 6 Monaten, bei 791 Personen eine länger als 6 Monate dauernde theilweise und bei 143 eine solche völlige Erwerbsunfähigkeit. 200 Personen erlitten infolge der Verletzungen den Tod. Diese Getödteten hinterliefsen 124 Wittwen, 273 Kinder und 83 Ascendenten, deren einzige Ernährer sie gewesen. Die Eisen-Industrie nimmt ihrer Bedeutung für unser Erwerbsleben nach einen der ersten Plätze ein; schon dieses kurze Bild ihrer Thätigkeit bei der Unfallversicherung wird ge zeigt haben, dafs sie auch auf diesem Gebiete dieselbe Stellung behauptet. li. Krause.