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Februar 1888. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 2. 101 die Rheinisch-Westfälische Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft, die Sächsisch-Thüringische Eisen- und Stahl- Berufsgenossenschaft, die Nordöstliche Eisen- und Stahl-Berufs genossenschaft, die Schlesische Eisen- und Stahl • Berufs genossenschaft und die Nordwestliche Eisen- und Stahl-Berufs genossenschaft, aufgeführt sind. Was zunächst die Organisation dieser Berufsgenossenschaften betrifft, so sind sie mit Ausnahme der Südwestdeutschen und der i Sächsisch-Thüringischen in Sectionen eingetheilt I und zwar in 34. Genossenschaftsvorstands- mitglieder zählen sie 84, also durchschnittlich 10,5. Vor einiger Zeit machte das Reichs- Versicherungsamt die Berufsgenossenschaften darauf aufmerksam, dafs es seiner Meinung nach im Hinblick auf die Höhe der Reisekosten und Diäten angezeigt sei, keine übermäfsig grofse Zahl von Genossenschaftsvorstandsmitgliedern zu besitzen, und drückte dabei den Wunsch aus, es möchten nicht mehr als je 12 Mitglieder in den Genossenschaftsvorstand gewählt werden. Wir sehen, dafs die Eisen- und Stahl - Berufs genossenschaften durchschnittlich unter diesem Satz geblieben sind, über denselben hinaus geht nur die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft mit 18 Mit gliedern. Sectionsvorstandsmitglieder giebt es in der Eisen- und Stahl-Branche 173, Delegirte zu den Genossenschaftsversammlungen 315 und Vertrauensmänner 377, Schiedsgerichte sind 36 j in Thätigkeit und als Vertreter ihrer Gollegen | fungiren 190 Arbeiter. Bezüglich des Umfanges des Kreises der Versicherten nimmt die Eisen-Industrie in der Unfallversicherung die dritte Stelle ein. An durchschnittlich beschäftigten Betriebsbeamten und Arbeitern waren im Jahre 1886 innerhalb der 8 Berufsgenossenschaften versichert: 411281 Personen. Dazu kommen versicherte Betriebs unternehmer ir. Zahl von 364, von denen 340 auf die Rheinisch-Westfälische Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft und 22 auf die Sächsisch-Thüringische kommen, so wie 362 sonstige Versicherte, im ganzen 412 007 Versicherte. Es waren in dem ge nannten Jahre in Deutschland überhaupt inner halb der 62 Berufsgenossenschaften versichert 3 473 435 Personen, in der Eisen- und Stahl industrie also 11,8%. In erster Reihe steht in dieser Beziehung das Baugewerbe mit zu sammen 592 118 Versicherten, welche in 12 Berufsgenossenschaften zusammengefafst sind und 17 % der Gesammtzahl der Versicherten aus machen. Sodann folgt die Textil-Industrie mit ! 543 179 oder 15,6%. Der nächste der Eisen industrie folgende Gewerbszweig ist das Berg- gewerbe. Die Knappschafts-Berufsgenossenschaft umfafst 343 707 Versicherte oder 9,9%. Bei der Frage nach der Wohlfeilheit der Verwaltung unserer Berufsgenossenschaften spielt das Verhältnifs, welches zwischen der Zahl der Betriebe und der der Versicherten obwaltet, die gröfste Rolle. Je gröfser die letztere und je kleiner die erstere, um so einfacher und billiger die Verwaltung. Sehen wir uns auf diese Frage hin die Eisen- und Stahl Industrie im Kreise der mit ihr verglichenen Gewerbszweige an, so finden wir, dafs von der Gesammtzahl der versicherten Betriebe in Höhe von 269 174 entfallen: auf das Bauhandwerk: 85 405 oder 31,7 %, auf die Textil-Industrie: 8 940 „ 3,3 %, auf die Eisen-Industrie: 10 793 „ 4,0 %, auf das Berggewerbe: 1 658 „ 0,6 %- Man sieht schon hieraus, dafs von den an geführten Branchen am besten das Berggewerbe gestellt ist. Berechnen wir noch die Zahl der Versicherten, welche auf je einen Betrieb kommen, so erhalten wir: für das Baugewerbe: 6,9 Versicherte, fürdieTextil-Industrie: 60,7 „ für die Eisen-Industrie: 38,1 » für das Berggewerbe: 207,3 „ Die Beiträge zur Deckung der Unfall versicherungskosten werden bekanntlich auf dem Wege der Umlage und zwar so aufgebracht, dafs jeder Betrieb nach dem Verhältnifs der in ihm ent haltenen Gefahr und der von dem betreffenden Betriebsunternehmer gezahlten Lohnsumme einen antheiligen Beitrag entrichtet. Die Löhne .für die einzelnen Arbeiter werden dabei jedoch nur soweit voll zur Anrechnung gebracht, als sie 1200 Mark für das Jahr nicht übersteigen; von dem ev. überschiefsenden Betrage kommt nur ein Drittel in Anrechnung und wird demzufolge auch nur in dieser Höhe bei der Renten berechnung in Ansatz gebracht. Man wird deshalb darauf achten müssen, dafs die in der Nachweisung für die einzelnen Gewerbszweige aufgeführten Lohnsummen nicht die wirklich gezahlten, sondern die infolge dieser gesetzlichen Bestimmung modificirten Lohnhöhen dar stellen. Wir können daher aus den Endzahlen nicht ersehen, wieviel Löhne effectiv gezahlt sind, und sind nur imstande, anzugeben, mit welchen Summen die einzelnen Branchen an der Unfall versicherung betheiligt waren. Dabei stellt sich denn für die von uns verglichenen Berufs genossenschafts-Gruppen folgendes Verhältnifs heraus: Baugewerbe: Textil-Industrie: Eisen-Industrie: Berggewerbe: 344 050 147,04 JI 308 607 378,43 „ 354 480 417,18 „ 250 795 617,00 „