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dieser Methode, während sie im August 1886 | sieh auf 6 vollendete und 2 im Bau begriffene Werke ausgebreitet hatte, welche zusammen 13 Converter zählten. Im November 1887 bestanden 8 vollendete Werke mit 16 Convertern, deren Gesammt-Leistungsfähigkeit 204 075 t beträgt. Der gröfste Sturm in der Anlage von Stahlwerken scheint vorüber zu sein, immerhin sind gegen wärtig noch 3 gewöhnliche Bessemerwerke, aber keine Clapp-Griffiths-Anlagen im Bau begriffen. Das Stahlschmelzen im Flammofen zeigt da gegen fortgesetzt von Jahr zu Jahr grofse Fort schritte im Bau von neuen Werken. Gegen die | im August 1886 vorhandenen 42 fertigen und 7 im Bau begriffenen zählten die Vereinigten Staaten im November 1887 50 vollendete und 3 im Bau begriffene derartige Werke; im Jahre 1886 be standen 89 Oefen, eine Zahl, welche bis November 1887 auf 104 gestiegen war. Dadurch ist die theoretische höchste Leistungsfähigkeit von 598 600 t auf 739 200 t gestiegen. Tiegelgufsstahlwerke bestanden im Jahre 1886 40 mit 3391 Tiegeln, in 1887 41 Werke mit 3398 Tiegeln, während ein weiteres Werk mit 20 Tiegeln im Bau begriffen ist. Die Zahl der Frischwerke, welche Schweifs eisen direct aus den Erzen darstellen, ist von 50 in 1886 auf 38 in 1887 gesunken, die Zahl der Luppenfrischweike, welche Schrott und Roheisen gebrauchen, ist in derselben Zeit von 42 auf 37 zurückgegangen. Nicht mehr lange wird es vor aussichtlich dauern und die letzte dieser Hütten wird verschwunden sein, indem diese ursprüng lichen Methoden den Wettbewerb gegen die neueren Werke nicht mehr fortsetzeh können. Nicht uninteressant werden noch folgende Angaben sein. Es sind vorhanden: Drahtstiftfabriken 47, Drahtstangen- und Drahtwalzwerke 57, Fabriken für Wagenräder 114, für Wagenachsen 70, für Wagenbau 92, für Locomotivbau 25, für schmied eiserne Röhren 29 und für gufseiserne Röhren 30. Die Unfallversicherung der Eisen- und Stahl-Industrie im Jahre 1886. Nach § 77 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 ist dem Reichstage über die gesammten Rechnungsergebnisse der Berufs genossenschaften alljährlich eine vom Reichs- Versicherungsamte aufzustellende Nachweisung vorzulegen. Die erste dieser Nachweisungen erschien im Jahre 1887 und umfafste, da be kanntlich das Unfallversicherungsgesetz am 1. October 1885 in Kraft getreten war, den Rest dieses Jahres, also ein Quartal. Wegen der Kürze dieses Zeitraumes und noch mehr wegen des Umstandes, dafs infolge der 13- wöchigen Carenzzeit aufser den Todesfällen, die in dem behandelten Zeitraum vorgekommen, ent- schädigungspflichtige Unfälle zur Auszahlung der Entschädigungen keinen Anlafs gegeben hatten, war das Bild, welches diese Nachweisung von der Thätigkeit der Berufsgenossenschaften gab, ein lückenhaftes und konnte deshalb auch für irgend welche Schlüsse eine Grundlage nicht abgeben. Anders verhält es sich mit der vor ganz kurzer Zeit dem Reichstage zugestellten Nach weisung auf das Jahr 1886. Hier liegt uns zum ersten Male ein Bericht über die durch die Berufsgenossenschaften gehandhabte Ver waltung und den ganzen Umkreis ihrer Ge schäfte auf die Dauer eines Jahres vor, und bereits hat man in der Tagespresse und in Fachzeitschriften begonnen, auf Grund dieses Materials in die Untersuchung der verschiedenen, die Unfallversicherung betreffenden Fragen ein zutreten. Wenn wir nun auch der Ansicht sind, dafs selbst an der Hand dieser Nach weisung nicht alle vor und seit dem Inkraft treten des Gesetzes aufgetauchten Controversen ihren Austrag finden werden, wie beispielsweise die Frage des Verhältnisses der Verwaltungs kosten zu den Entschädigungsbeträgen, so wollen wir keineswegs verkennen, dafs dieselbe nach gewissen Seiten hin klärend zu wirken geeignet ist und auch bestimmt sein dürfte, den Anfang abzugeben zu einer Arbeiterstatistik, welche uns vor der durch die Berufsgenossen schaften bewirkten Organisation der Industrie auch in ihren rudimentärsten Elementen gefehlt hat. So verlockend es nun auch wäre, auf dieses Gebiet der Controversen zu folgen, so wollen wir uns für heute doch nur mit einer weniger aufregenden, unseren Lesern aber jeden falls nächstliegenden Frage, nämlich der nach der Stellung der Eisen-Industrie in der Unfall versicherung des Jahres 1886, beschäftigen und legen dabei diejenigen Zahlen zu Grunde, welche in der genannten Nachweisung für die 8 Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaften, für die Süddeutsche Eisen- und Stahl-Berufs genossenschaft, die Südwestdeutsche Eisen-Berufsgenossenschaft, die Rheinisch-Westfälische Hütten- und Walz ¬ werks-Berufsgenossenschaft,