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nötige Stellen höherer Beamten beseitigt werden. Der ganze Verwaltungsapparat soll vereinfacht werden. Soweit dieses Programm wirtschaftliche Fragen berührt (Punkt 8—12), treibt es eine gesunde Mittelftandspolitik in der Er kenntnis, daß Träger des Staatsgedankens und Volksbewußtseins überall im Wesentlichen der Mittelstand ist. Da das wendische Volk überwiegend der Landwirtschaft« und dem Arbeiterstand ange hört, muß hierauf besondere Rücksicht genommen werden. Das Programm richtet sich in Punkt 8 gegen kommunistische und über triebene sozialistische Anschauungen. Die Punkte 2—7, die das kulturelle Leben umfassen, sind eine notwendige Folge aus dein Grundsatz der Gleichberechtigung. Mit der bisherigen Praxis, die die Wenden als Objekt der Germanisie- rung betrachtete, muß vollständig gebrochen werden. Der Volks schulunterricht ist in der Muttersprache zu erteilen, das spezifisch völkische ist in den Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die deutsche Sprache ist natürlich auch in der Volksschule zu lehren, sowohl wegen ihrer Bedeutung an sich als auch wegen der beson deren Lage des wendischen Sprachgebiets innerhalb des deutschen. Eine notwendige Folge der nationalen Volksschule ist, daß in der Mittelschule (Punkt 6) die Muttersprache einen wesentlichen Platz einnimmt. Gegen den Aufbau der Volksbildung nach dem System der Einheitsschule — aber auf konfessioneller Grundlage — wäre nichts einzuwenden. Ueüer das akademische Studium läßt sich das Programm nicht aus. Hier ist unbedingt zu fordern, daß die Be amten mehrere Semester an einer deutschen Universität studiert haben müsse n. Denn mag auch die Wissenschaft an sich ganz objektiv sein, der Gelehrte ist doch beeinflußt durch die Welt anschauung, in der er ausgewachsen ist. Diese ist aber bei den deutschen Gelehrten die evangelisch-protestantische, dieselbe, von der auch das wendische Volk durchdrungen ist. Deshalb dürfen diese Beziehungen unter keinen Umständen gelöst werden. Wenn in Punkt 2 von den Beamten verlangt wird, daß sie wendisch verstehen müssen, so ist dies nach dem Zusammenhang nur ans diejenigen zu beziehen, die gerade für das eigentliche wendische Gebiet tätig sind, und es ist eine Forderung, zu deren Durchführung längere Zeit nötig ist. Die jetzt angestellten Beamten dürfen natür lich in keiner Weise in ihrer Stellung und wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden. Zur Vereinfachung der Verwaltung ist es nötig, daß die Teile der Lausitz, die von Wenden bewohnt sind, in ein Ganzes zusam mengefaßt werden. Jetzt verteilt sich die nicht gerade zahlreiche wendische Bevölkerung auf 2 Bundesstaaten, 8 Kreise bezw.- Amts- hauptmnnnschaften, 3 Regierungsbezirke, 3 Konsistorialbezirke, 13 Kreisschulinspektionen. Wenn in jedem dieser Verwaltungs bezirke auf das Wendische Rücksicht genommen werden soll, wird