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Fabrik- und Armenschule mit 3 gemischten Claffen, die sämmtlich nach Bedürfniß vermehrt werden können. Alle Claffen sind auf eine solche Weise geordnet und unter einander in Verbindung gebracht, daß sie ein or ganisch verbundenes Ganze ausmachen und mit vereinten Kräften auf glückliche Erreichung des Gcsammtzwcckes hinarbeiten, nach Maßgabe des von der vorgesetzten höhe ren Behörde genehmigten Schulplans. 8. 3. Zweck der Bürgerschule. Die Bürgerschule zu Zschopau soll daS, jeder Ele mentarvolksschule vorgesteckte, gemeinsame Ziel vollkom men erreichen und außerdem in ihren obersten Claffen ihre Zöglinge zu einem höhern Ziele, wie die gesteigerten Ansprüche der Jetztzeit erfordern, heranbilden und für schon höhere bürgerliche Berufsarbeiten geschickt machen- tz- 4- Schulbezirk. Zum Schulbezirk gehören alle schulpflichtigen Kinder im Stadtweichbilde Zschopau wohnender Eltern. tz- 3- Befreiung vom Besuche der Bürgerschule und von Entrich tung des Schulgeldes. Eine Befreiung von der Verbindlichkeit des Besuchs der Bürgerschule und von der Entrichtung des Schulgel des für die am Orte befindlichen schulpflichtigen Kinder tritt nur dann ein, wenn diejenigen Personen, denen die Sorge für die Erziehung der Kinder obliegt, den Unter richt selbst besorgen und nach dem Ermessen der Local- schulinspection dazu geeignet sind. Dagegen haben sie, wenn sie ihre Kinder durch einen für dieselben eigens angenommenen Hauslehrer, oder in einer am Orte bestehenden Sammelschule unterrichten lassen, die Hälfte des höchsten Schulgeldersatzes und dir herkömmlichen Schulanlagcn zu entrichten.