In der Mädchenclasse Ul' - sowie in den Knaben- und Mädchenclassen Ills. und IHtr, bei je 16 Unterrichts stunden, wöchentlich 1 Ngr- 5 Ps., also jährlich 2 Thlr. 18 Ngr. — Pf. In den Knabenclassen IVs und IVb und der Mäd- chenclasse IV a, bei je 16 Unterrichtsstunden, wöchentlich 1 Ngr. 3 Pf., also jährlich 2 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf. In den Knabenclassen Vs und Vk und in den Mädchenclassen IV b, Vs und Vb, bei je 12 Unterrichts stunden, wöchentlich 1 Ngr. — Pf-, also jährlich 1 Thlr. 22 Ngr. - Pf. in den 3 Fabrikclassen, bei je 12 Unterrichtsstunden, wö chentlich 1 Ngr. 2 Pf., also jährlich 2 Thlr. 2 Ngr. 4 Pf. Bei unbemittelten Ellern, welche mehrere schulpflich tige Kinder haben, tritt nach dem Ermessen der Schul deputation eine Ermäßigung dieser Sätze ein. Uebcr die ausgemiltclten Schulgelderbeiträge ist ein Eataster anzulegcn, solches nach dem Austritt bisheriger und Eintritt neuer Schüler von der Localbehürde zu rc vidiren, jedesmal aber zu Ostern und zu Michaelis zu erneuern. Die Anfertigung dieses EatasterS geschieht durch die Schuldeputation unter besonderer Eoncurrcnz des Schuldircctors. s 3« Heizung der Schullocale. Die Heizung der Schulstuben und des Conferenzzim- mers geschieht, soweit nicht bei Anstellung der jetzt fun- gircnden Lehrer andere, auch fortan aufrecht zu erhallende