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O^erlstisitzei- ftseimst^eitorlg ftlc. 5 96 sichtigung der Sechsstädte eine Liste der Bürgerschaft. Sie wurde ihm summarisch übergeben. Ilm den Adel des Bndissinischen Kreises zu veranlassen, seine Untertanen gleichergestalt zum Schanzen hereinzuschicken, waren die Ratsmitglieder Kreckler und Hennike zum Landes ältesten Kaspar Christoph von Nostitz aus Leichnam geschickt worden. Dieser vertröstete sie mit der Antwort, „daß es nicht ohne, daß die Gefahr sehr groß; sie wollten sich in actis um sehen, wie es anno 1629 gehalten worden" N Während die Stadt mit diesen kriegerischen Rüstungen beschäftigt war, fuhr der Dekan zu St. Petri, Markin Brück ner von Brückenstein, trotz des Oberamtsverbotes fort mit dem Baue des Domstifts, anstatt sich bei den Befestigungsarbeiten zu beteiligen ^). Das veranlaßte den Rat, hierüber an den Oberamtsverwalter von Gersdorff zu berichten und ihn zu bitten, dem Kapitel bei einer namhaften Strafe anzubefehlen, vom weiteren Baue abzusehen N Ein kurfürstliches Patent vom 22. Nlai 1683 übersandte der Oberamtsverwalter dem Rate *"). Es erneuerte das Kur fürstliche Mandat vom I./1I. Januar 1601 wegen unzuläs siger fremder ^Werbung und Durchführung von Kriegsvolk und befahl nochmals, dies ernstlich zu halten und wider dasselbe, iveder mit ^Werbung, noch Durchführung von Kriegsvolk ohne ausdrückliche kurfürstliche Bewilligung auch nicht das Geringste vornehmen tun oder handeln zu lassen, sondern sofern sich ein Fremder und Auswärtiger, er sei, wer er wolle, ohne kur fürstliches Wissen und Befehl, ^Werbung im Lande anzustellen, auch außer Landes angeworbenes Kriegsvolk durchzuführen, unterstehen sollte, da sollten die dabei befindlichen Offiziere in Arrest und die Neuangcworbenen weggenommen und auch so fort Bericht zu fernerer kurfürstlicher Verordnung erstattet werden bei Vermeidung unvermeidlicher Strafe und Ungnade. In derselben Ratssitzung, am 27. August, da dies kur fürstliche Patent bekannt gegeben wurde, kam noch ein anderes zur Verlesung. Am 27. Juli 1683 ausgestellt, teilte es den Entschluß des Kurfürsten Johann Georg III. mit, dem Kaiser mit seinen „auf den Beinen habenden Völkern" wider den Türken Hilfe zu leisten. Um aller Unordnung vorzubeugen und zu verhindern, daß jemand von den Regimentern sich unter stehe, zurück- oder wohl gar während des Miarscheö durch- zugchen "), so sollte der Rat hierauf genaue Aufsicht haben, und dafern ein oder der andere von der kurfürstlichen Miliz, es sei Offizier oder Gemeiner zu Roß, von den Dragonern oder zu Fuß im Kurfürstentume und den kurfürstlichen Landen ohne Vorzeigung wichtiger, von der Generalität, Obersten und andern untergeordneten Offizieren bis auf die Rittmeister und Hauptleute erteilten Passes angetroffen werden sollte, so sollten der oder dieselben sofort angehalten und darüber an den Kur fürstlich Geheimen Rat Bericht eingeschickt, auch die Fest genommenen bis zu dem hierauf erfolgten Bescheide in Arrest hehalten werden. Beide Patente wurden sofort an der Stadt waage angeheftet. Es wurde auch noch in der erwähnten Ratssitzung eine vom Oberamksverwalter übersandte Fürbitte für den Kur fürsten, die nach allen Predigten und dem allgemeinen Kirchen gebete bis zu seiner Rückkehr abgelesen werden sollte, bekannt gegeben. Für Bautzen kam sie eigentlich nicht in Betracht, da s) Ratsprotokollc von, 25. August; über den Bau s. Cornelius Gurlitt: „Beschreibenoe Darstelluug der älteren Bau- und Kuuftdcuk- mäler des Königreichs Sachsen". 33. Heft: Bautzen (Stadt), S. 195. °) Eiche Fußnote Nr. 4 in voriger Nummer (Seite 71). '") Ratsprotokollc vom 27. August, s. auch oben 29. Füll. ") Siehe auch oben unter dem 24. August. man ja hier, wie wir sahen, mit ihr längst begonnen hatte. Trotzdem verordnete der Rat, damit zu kontinuieren, ingleichen „solches den Dorfrichtern anzudeuten". Für ihn boten auch die obigen beiden Patente im Grunde genommen nichts Neues; sie waren bereits in einer Oberamtsverordnung vom 3./13. August 1683 enthalten gewesen. Wichtige Verhandlungen brachte in diesem Jahre der Bartholomäuslandtag. Da verhandelten die Landeöältesten am 26. August mit den Ständen von Land und Städten über das Verlangen des Kurfürsten, zu seinem Kriegsmarsch von Land und Städten einen Beitrag von 30 000 Talern in zwei Jah ren zahlbar zu entrichten. Die Summe möchte jetzt bar auf gebracht werden. Der Kurfürst sei erbötig, die letzten Jahres zinsen zu ersetzen. Dabei kam zur Sprache, daß das kurfürst liche Commissional (-Vollmachtsschreiben) nicht eigenhändig von Johann Georg III., sondern nur von dem Geheimen RakS- Nirektor unterschrieben war. (Fortsetzung folgt) Kapelle suk clem proitrckenberg Sautzen Marlmme Bri'tze-Buutzeu