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506 Die letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts. D,ßH ausdrücklich geschlossen, durch dessen Verletzung von der einen Seite auch die Verbind lichkeit des andern Thciles erlösche; daß der Fürst, welcher nicht gemäß den göttlichen und menschlichen Gesetzen regiert, sein Recht auf die Regierung verliere", und ließ eine Anzahl Schriften, worin solche Doctrincn enthalten waren, in die Flammen werfen. Bedingungsloser Gehorsam gegen die Obrigkeit sollte das heilige Gebot der anglica- Monmouth mischen Staatskirche sein. Monmoukh warf sich dem König zu Füßen und erhielt "^land'Gnade, nachdem er dem Herzog von Nork die Erklärung gegeben, „daß er ihn als den wahren Erben der Krone anerkennen und vertheidigen wolle". Als inan ihn aber zu Aussagen wider seine politischen Freunde nöthigen wollte, entfloh er nach Holland. Sein Vertrauter Thomas Armstrong, von den Generalstaaten ausgelicfcrt, wurde nach träglich enthauptet. mih-ltt und Die royalistischcn Ultras waren mit den bisherigen Opfern noch nicht zu- hingcriibi-t. frieden; Algcrnvn Sidncy sollte seinem Gesinnungsgenossen Russe! in die andere Welt Nachfolge». Man konnte ihm keine Handlung Nachweisen, die als hochvcr- räthcrisch Hütte ausgelcgt werden können, anher daß er mit mißvergnügten Schotten in Unterhandlung gestanden habe. Dafür war jedoch nur ein einziger Zeuge, Lord Howard, aufzutreiben. Um nun den Mangel des zweiten gesetzlich erforderliche» Zeugen zu ersetzen, zog der Obcrrichter Jeffreys eine in dem Arbeitszimmer des Angeklagten gefundene Handschrift zu Hülse. Es war eine Abhandlung, in welcher Sidney seine Gedanken über Regierung nicdcrgelcgt hatte. Sie war nicht veröffent licht worden und cs konnte nicht einmal erwiesen werde», daß sie zum Druck be stimmt gewesen. Darin stand unter andern an republikanische Grundsätze streifen den Aussprüchen der Satz, Karl II. verdiene das Schicksal seines Vaters. Der Ge richtshof urtheilte, daß es schon Hochvcrrath sei, solche Gedanken nur zu hegen, wie viel inehr, wenn sie niedergcschrieben würden! So mußte auch Sidney auf T«br. dem Blutgerüste sterben. Er betheuerte seine Unschuld bis zum letzten Athemzug und rief die Rache des Himmels auf seine Verfolger herab. Von der Zeit a» fühlte sich der König noch stärker an den Bruder gefesselt; die gemeinsame Ge fahr verband sie zu gemeinsamem Handeln. Jacob wurde mehr zu den Staats- geschästcn bcigczogen. Man sagte, er habe schon bei Lebzeiten Karls zu regiere» angefangen. Das ksnig- Im Frühjahr l 684 war der dreijährige Termin der Vertagung des Oxfordcr mem° uNj Parlaments vorüber, und im Staatsrath wurde in Erwägung gezogen, ob niA die Sitzungen wieder eröffnet werden sollten. Die royalistischc Strömung trieb damals so hohe Wogen, daß kaum eine Opposition zu fürchten gewesen wäre« Auch waren Halifax, der in die gesetzlichen Bahnen cinznlenkcn suchte, Hyde, z»>" Earl von Rochcster ernannt und Danby, dessen Befreiung Karl vor Kurzem er wirkt hatte, für die Einberufung. Ein solcher Schritt, meinten sic, würde de» König populär machen. Aber Karl wollte für die Jahre des Zwanges und der Dcmüthigung volle Rache nehmen, die Prärogative der Krone, kraft deren Ver tagung wie Einberufung des Parlaments ein freier Willensakt des Königs se>- bis auf die äußerste Grenzlinie ausnutzen. Auch Jacob wollte nichts von par^'