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166 II. Das brit. Reich unter den ersten Stuarts u. als Republik in den Beschlüssen beider Häuser sei der königliche Wille als inbegriffen vora>» gesetzt. Schon war es hie und da zu feindseligen Demonstrationen gekonnt und noch hatte man kein direktes Kriegsmanifest erlassen. Der König hatte gcg die Schotten bittere Erfahrungen gemacht; er wollte keinen neuen Feldzug u»>» nehmen, ehe ihm durch die Königin Hülfsmannschaften Nom Fcstlande zugcgaii^ sein würden. Denn auf die Milizen konnte er sich nicht verlassen. Auf beid Seiten war man bemüht, sich der festen Städte zu versichern. Im Tower! London hatte Lord Byron, ein energischer, ritterlicher, der königlichen Sache t» ergebener Edelmann den Oberbefehl. Als er sich weigerte die Citadelle zu öss»» erhielt Skippon die Weisung, die Burg zu umstellen und Lebensmittel und KM vorrath abzuschneidcn. Der König wagte noch immer nicht zur Gewalt zu sch» ten. Er crtheilte dem Commandanten, der bald ins Gedränge kam, die Erlaubt sich mit den Bevollmächtigten des Parlaments in Unterhandlungen einzulast» Die Folge war, daß der Tower einem parlamentarisch gesinnten Befchlsh»^ Conycr, übergeben ward. Unterdessen hatte sich Karl in Nork festgesetzt;' zahlreichen Beweise von Treue und Ergebenheit, die ihm hier zu Thcil wurd erhöhten seinen Muth; inmitten einer royalistisch gesinnten Bevölkerung, gcdccki Rücken durch daswersöhnte Schottland, mochte er hoffen, der populären Höchst' widerstehen zu können. ronig E bn den wichtigsten Städten des Nordens gehörte die feste Handels-" -nrhau-n, Schisfahrtsstadt Hüll an der breiten Mündung des Humber; sie war mit re>^ Vorrathshäusern, Militärmagazinen und Befestigungen versehen und hattet Garnison unter dem Oberbefehl Sir John Hotham's, eines erfahrenen KÄ End« Äpril. Mannes und Parlamentsmitgliedes. Gegen Ende April erschien der König' gleitet von seinem Neffen Rupert und seinem ziveiten Sohn, dem Herzog' Aork, vor Hüll und forderte den Befehlshaber auf, ihm die Stadt zu überg^ Die städtischen Behörden hielten meistens zur königlichen Sache, die Bürgers dagegen zum Parlament. Nun trat die wichtige Lebensfrage an den Co»n»' danten heran: solle er den König als den obersten Heermeister anerkenne»' ihn mit seinem Kriegsgefolge in die Festung aufnehmen, oder solle er die ^ dem Parlamente, das ihn zum Oberbefehlshaber eingesetzt, erhalten? E»' schied sich für das Letztere: die höchste Gewalt, bewies er, ruhe im König' Parlament; wenn aber zwischen beiden ein Zwiespalt eintrctc, so müsse nic»' Vertretern der Nation, die im Verein mit dem Monarchen die Staats^ repräsentirten, Gehorsam leisten; nicht dem persönlichen Königthum, sonder»' königlichen Staatsgewalt, die in den Landesgcsetzcn und in den alten M und Instituten ihr Fundament habe, sei man Treue schuldig. Karl erklärtes Hotham für einen Verräthcr; das Unterhaus antwortete mit dem Beschluß, ein solches Urtheil über ein Mitglied des Unterhauses und zwar ohne geeicht Verfahren ausgesprochen, ein neuer Bruch der Privilegien des Parlament ein Akt der Ungesetzlichkeit von Seiten des Königs sei". Die Bewcisf»^ I Hot Grc Ger stim Par wer stan gesci in b meh sei die und die neu No, in ' wal sieg Ve, Kör naä cinc eine des Hä> frül blei ane Kin Köl Her mil Bet Cor schl Herl rech Sti