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131 L. Dasbrit. Reich» nterden er sie II Stuarts u. alsRepublik. der Massachusctsbay und in andern Gegenden häuslich cinzurichten. Das Vater« land hatte für sie keine Reize mehr, seitdem ihnen durch Vernichtung der Paria« i mente der Einfluß aus die öffentlichen Angelegenheiten, auf den Ausbau des Staates entrissen war, seitdem an Seile des parlamentarischen Gesetzes- und Rechtsstaats der Väter eine militärisch-despotische Monarchie Boden zu fasse» drohte, seitdem sich Richter und Beamten gebrauchen ließen, dem königlichen Ab solutismus und der bischöflichen Verfolgungssucht als Werkzeug zu dienen und' durch sophistische Auslegungskunst oder servile Wohldienerei die Landesgesetze und die angebornen Menschenrechte zu Gunsten einer angeblichen Souveränität der Krone und einer hierarchischen Glaubens- und Gcwissenstyrannei zu beuge» und zu mißbrauchen. Jahr für Jahr segelten zahlreiche Schiffe mit Auswande rern über den Ocean, die Vorfahren der angelsächsischen Bevölkerung der jetzige» Vereinsstaaten. So stark war der Zudrang, daß ein königliches Verbot gegc» fernere Auswanderungen erging. Mehrere Vorfechter der nationalen Freiheit, die sich in der Folge in den Reihen der parlamentarischen Opposition einen ge« fürchteten Namen machten, wurden durch dieses Verbot im Lande zurückgchalten. John Pym, der Vorkämpfer gegen Monopole und andere Auswüchse der könig lichen Prärogative, hatte bereits in Massachusets einen Landbesitz erworben. 3. Die Vorgänge in Schottland. uw-Ais- König Karl merkte nicht, daß sein Thron auf einem gährcndcn Vulca» «°rai. stand, bis die glaubensstarken Schotten die Fahne der Empörung gegen de» Sohn ihres Landes aufpflanzten. Die kirchliche Conformität, die der König wie sein hochkirchlicher Prälat so eifrig in England zu begründen beflissen war, sollte auch in den andern Staaten des Jnselreichcs zur Geltung kommen. „Der könig liche Supremat über die Kirche sollte durch die engste Verbindung mit den pro testantischen Bischöfen zu einem die drei Reiche umspannenden Mittel der höchste» Gewalt gemacht werden". Im Jahre 1634 hatte der Lordstatthalter von Irland Thomas Wcntworth bewirkt, daß die Verfassung der irisch-protestantischen Kirche, welche einst der Erzbischof James Usher von Armagh eingcführt hatte, von dc» calvinistisch-presbytcrianischcn Bestandtheilen, die man aus Rücksicht für die schottischen Ansiedler der Insel darin ausgenommen, durch das Parlament und die Convocation von Dublin beseitigt und die vollkommene UcbercinstimmunS mit der anglikanischen Episcopalkirche hergestcllt ward. Achnliches wurde nu» auch in Schottland versucht. Wir wissen, daß schon Jacob I. das Bischofthw» in seinem Heimathland wiederhergestellt und Spottiswood zum Erzbischof u»d Primas eingesetzt hatte. Aber er kannte sein Volk und billigte das gemäßigt Vorgehen dieses Prälaten. Die Generalversammlung übte nach wie vor dic legislative Gewalt; man begnügte sich, wenn die presbyterianischen Prediger dc» strengen Richtung keinen offenen Widerstand erhoben, sondern mit „passive'» Gehorsam" die neuen Einrichtungen duldeten ohne sie zu befolgen. Man drückt