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Das neuepkarrbelslüungsgeletz tVon unserer Dr«»dn«r Redaktion.) Der Zweiten Kammer ist, wie bereits mitgetetlt. der Entwurf eines Pfarrbesoldungsgesetzes zu« gegangen. Die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes sind von uns bereit» ver öffentlicht worden. In der Begründung de» Gesetzentwurfes wird darauf hingewiesen, daß die in Lvunxeiieis beauftragten Staatsminister der letzten S. ordentlichen Evangelisch-lutherischen Landes- sqnode den Entwurf eines Marrbesoldungsgesetzes zur Entschließung oorgeleqt Haven. Dieser Entwurf ist von der Synode mit einigen Abänderungen an genommen worden und auch das Kirchenregiment hat sich mit dieser Fassung einverstanden erklärt. Die Staatsregierung befindet sich mit dem Kirchenregiment in Uebereittstimmung darüber, daß das vorliegend« Kirchengesctz, soweit es das staatliche Gebiet berührt, vor der Verkündigung noch der staats gesetzlichen Genehmigung bedarf. Borausgeschickt wird, daß das Pfarrbesoldungsgesetz eine all- gemeine Aufbesserung der Eehaltsbezüge der Geistlichen in Ansehung des Mindesteinkommens und der Alterszulagen nicht enthält. Vielmehr verbleibt es insoweit bei denjenigen Sätzen, die zu folge der Bereinbarung der Staatsregierung mit den Ständen und im Einverständnis mit dem Kirchen regiment durch die Verordnung, betreffend die Zu lagen für Geistliche und geistlich« Stellen, vom 19. Februar 1909 eingeführt worden sind. Die im Pfarrbesoldungsgesetz erfolgte kirchengesetzliche Rege lung des Besoldungswesens der Geistlichen will vornehmlich die mannigfachen und von den Be teiligten schwer empfundenen Uebel stände be seitigen, die sich daraus ergeben, daß die den Geistlichen zukommenden Dienstalterszulagen in erster Linie von den Kirchgemeinden selbst zu gewähren sind. Daneben sollen einige nicht mehr zeit gemäße Bestimmungen auf dem hier frag lichen Gebiete ausgehoben, sowie hinsichtlich der Berechnung des Besoldungsdienstalters tunliche Gleichstellung der Geistlichen mit den Lehrern herbei geführt werden. Der vorstehende Hauptziveck soll durch die gesetzliche Einführung einer Alters, zulagenoersicherung erreicht werden, wie solche schon in ähnlicher Weise im Königreich Preußen für alle preußischen evangelischen Landeskirchen ein heitlich besteht. Die Einrichtung einer solchen Alters zulagenversicherung für die geistlichen Stellen der evangelisch-lutherischen Landeskirche ist an sich Gegen stand der Kirchengesetzgebung. Es macht sich jedoch die staatliche Genehmigung hierzu in verschiedenen Beziehungen erforderlich. Da sich di« evangelisch-lutherische Landeskirche nach dem geltenden Rechte nicht als eine mit Ver mögensrechten ausgestattet« juristische Persön lichkeit darstellt, bedarf es zur Vereinnahmung und Verwaltung der zur Durchführung des Be soldungswesens der Geistlichen nach den Bestim mungen Les neuen Kirchengesetzes benötigten Mittel einer rechtsfähigen Anstalt. Diese soll nach 8 26 des Pfarrbesoldungsgesetzes als juristische Per- - son des öffentlichen Rechts begründet werden und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter dem Namen „Pfarrbesoldungskasse der evan- g e l i s ch - l u t h e r is ch e n Landeskirche im Königreiche Sachsen" ins Leben treten. Die aleichzeitiq für die Alterszulagenversicherung erforder- liche Anstalt soll nicht die Eigenschaft einer selb ständigen juristischen Person erhalten, sondern nur als besonderer, nach eigenen, vornehmlich versickie« rungstechnischen Grundsätzen zu verwaltender Teil der Pfarrbesoldungskaffe mit getrennter Verwaltung und Rechnungsführung behandelt werden. Die Verleihung der Rechte einer juristischen Per son des öffentlichen Rechts an die Pfarrbesoldungs- kaffe bewegt sich auf staatlichem Gebiete und erfolgt ani zweckmäßigsten durch das neue Gesetz. Der Staatsregierung gehen dagegen keine Bedenken bei, zumal anznerkennen ist, daß die bei dem bisherigen Verfahren der Alterszulagengewährung an die Geist lichen hcrvorgetretenen und in der allgemeinen Be gründung des Pfarrbesoldungsgesetzes dargelegten Unzuträglichkeiten namentlich auch im Interesse einer gedeihlichen Fortentwicklung des kirchlichen Gemeinde lebens eine Abhilfe dringend erwünscht erscheinen lassen. Diese Abhilfe wird aber kaum auf einem anderen Wege als demjenigen erfolgen können, den die preußische Gesetzgebung auf dem gleichen Gebiete gegangen ist und den nach ihrem Vorgänge das Pfarr- besoldungsqeietz jetzt einschlägt. Die Vertretung und Verwaltung der Pfarrbesoldungskasse mit der Alters zulagenkasse liegt den kirchlichen Behörden ob. Da- aegen wird die Führung des betreffenden Kassen- und Rechnungswesens durch die Kassen- und die Rech- nungserpedition des Minsteriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts unentgeltlich erfolgen, die schon jetzt die damit in enger Verbindung stehende Führung der geistlichen Stellenkataster und auch das gesamte mit dem Pensionswesen der Geistlichen ver bundene Kaffen- und Nechnungswerk besorgen. Das staatliche Gebier berühren auch die Bestimmungen in den 34—36 des Pfarrbesol- Lungsgcsetzes, wonach in die AltcrsMagenkasse außer den in § 33 bezeichneten Versicherungsbeiträ gen und Einnahmen der Pfarrbesoldungskasse die Bedarfsbeiträge der Kirchgemeinden fließen sollen. Diese bis auf weiteres auf insgesamt 910 000 -41 jährlich festgesetzten Beiträge werden auf sämtliche evangelisch-lutherische Kirchgemeinden des Landes nach Verhältnis ihrer Steuerkraft verteilt. Die Steuerkraft wird nach den Sollbeträgen der in den Bezirken der einzelnen Kirchgemeinden im Vorjahre vor der Verteilung zu erheben gewesenen Staats einkommensteuern bemessen. Abzuziehen sind hierbei auf Antrag der Kirchgemeinde diejenigen Staats- cinkommensteuerbeträge, die von Personen erhoben werden, deren Heranziehung zu evangelischen luthe rischen Kirchensteuern gesetzlich überhaupt ausge schlossen ist, oder die von Einkommen erhoben wer den, dessen Heranziehung zu den Kirchensteuern in der betreffenden Kirchgemeinde gesetzlich unzulässig ist. Die hiernach vorgesehen« Erhebung der Bedarfs beiträge, die auf alle Kirchgemeinden ohne Rücksicht auf ihre Beteiligung an der Alterszulagenversiche rung umgelegt werden, stellt sich als eine Art landes kirchlicher Steuer dar. Die Kirchgemeinden haben die ihnen zufallenden Anteile mit ihrem übrigen Bedarfe durch Kirchensteuern aufzubringen, soweit sie nicht aus den sonstigen laufenden Einnahmen der Kirchgemeinde, insbesondere aus den Einkünften des Kirchenvermögens gedeckt werden können. Di« Kirch- gem«inden sind zurzeit grundsätzlich gehalten, ihren eignen Bedarf durch Kirchensteuern, soweit nötig, unter sich aufzubringen. Wenn daher die landes kirchlich« Umlage in Gestalt der Vedarfsbeiträg« der Kirchgemeinden zur Alterszulagenkasse eingeführt werden soll, so bedarf es dazu der staatsgesetzlichen Genehmigung. Die Staatsregierung hält die Erteilung der staat lichen Genehmigung zu diesen Bestimmungen für un bedenklich. Er ist zu berücksichtigen, daß die Er höhung der örtlichen Kirchensteuern, wo eine solche sich überhaupt notwendig macht, wesentlich wieder dadurch ausgeglichen wird, daß die Kirchgemeinden, soweit sie an der Versicherung beteiligt sind, gleich- zeitig von der Verpflichtung zur Zahlung von Alters- zulagen an ihre Geistlichen vollständig befreit wer den. Dazu kommt, daß, abgesehen von der etwas günstigeren Berechnung des Dienstalters, infolge der Beibehaltung der gegenwärtigen Besoldungen und Alterszulagen der Geistlichen eine erhebliche Mehr- belastung der Gesamtheit der evangelisch-lutherischen Bevölkerung nicht eintritt, vielmehr nur eine an- dere Verteilung der Lasten platzgreift, wobei nicht außer Betracht bleiben kann, daß Minderleistung?- fähig« Kirchgemeinden nicht nur auf dem platten Lande, sondern auch in Stadtgemeinden vorhanden sind. Außerdem ergeben sich auch für die einzelnen Kirchgemeinden mannigfache Vorteile daraus, daß ihr« haushaltsplanmäßigen Einstellungen für die Besoldungen der Geistlichen künftighin größeren Schwankungen nicht mehr unterliegen werden. Entsprechend dem gegenwärtigen Bedürfnis sind im ordentlichen Staatshaushalts et at die Staatsbeiträge für di« Besoldungen der evangelisch-lutherischen Geistlichen labgesehen von -en Einstellungen bei Tit. 6, 8, 10 des Kap. 93) mit 1184 000 «1t bei Kap. 93 Tit. 9, 10 000 «1t bei Kap. 93 Tit. 15, zusammen 1194 000 «1t eingestellt. Diese Staat sie istun gen für die Besol dungen der evangelisch-lutherischen Geistlichen wer den nicht erhöht. Wohl aber erscheint es nach An sicht der Staatsregierung vollauf gerechtfertigt und zur Sicherstellung der Pfarrbesoldungskasse geboten, vom Inkrafttreten des Pfarrbesoldungsgesetzes an diese Staatszuschüsse in Höhe von zusammen 1 194 000 Mark der Pfarrbesoldungskasse als nunmehr gesetz lich feststehenden Jahresbeitrag zu überweisen. Bezüglich des Umfanges des Versiche- rungszwanges sind die Kirchgemeinden ver pflichtet, die ständigen geistlichen Stellen, mit wel chen ein reines Stelleneinkommen von weniger als 6000 «« jährlich verbunden ist, bei der Alterszulagen, lasse nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes be hufs Gewährung der Alterszulagen zu versichern. Die Versicherung erfolgt bei einem reinen mit einem jäbrl. Ver- sicherungs- Stellen-in- beitrag von einkoinmen unter 3600 Mk. in Klaffe 1 1300 Mk. . von 3»!0 Mt. bis unter 3M0 Mk. in Klaffe !I 1600 . . . 3MI - - < EI . . ff! MO . . . 4360 - « - 4560 - - - IV 000 . . . 4,-M . . . 4860 - - - V . . 4^ . , . 5100 . . . VI . . 5160 . - - 5460 - - - VII 300 . u u 5400 « « « 5700 - - « V!ff » » 5760 » » » kOOO « » , ffl politische Umschau. praktische Kurse über Sie neue Reichsve-licherung werden zu Beginn des nächsten Jahres bei Len Ber liner Schiedsgerichten für Arbeiteroersickerung, die nach dem Inkrafttreten der Reichsoerstcherungsord- nung als preußisches Oberversicherungsamt fungieren werden, in erweitertem Maße als bisher stattfinden. Während bisher an diesen Kursen nur Mediziner und Derwaltungsbeamte teilnahmen, sollen künftig auch weiter« Jnreresienten, wie Juristen, Theologen und Techniker, zu diesen Kursen zugelaffen werden. Es ist beobachtet worden, Laß geräde diese Kreise auch beute noch nicht genÜ'gend imstande sind, den. lenigen, di« aus staatlichen Versicherungen Rechts- ansprüche herleiten wollen, mit sachgemäßem Rat zur Seite zu stehen. Die Folge ist oft eine zwecklose Usber- laltung der mit der Ausführung der staatlichen Ver- sicyerung betrauten Verficherungsträger und Spruch behörden. Zurzeit erstreckt sich die Tätigkeit der Ber liner Schiedsgerichte für Arbeiterversickerung auf dir Rechtsprechung, die sich aus Streitigkeiten zwischen Rentenbewcrbern urrd Dersichcrungstrügern auf Grund behaupteter geminderter Erwerbsfähigkeit oder Invalidität ergeben. Nach Inkrafttreten der Reichs versicherungsordnung werden sich di« Oberversiche- rungsämter auch mit der Entscheidung von Streitig, leiten, die auf der Kranken- und Hinterbliebenenver sicherung fußen, zu befassen haben. Die praktischen Kurse sollen zunächst aus vier kurzen theoretischen Vorlesungen von je einer Stunde Dauer bestehen, wobei Verletzte, deren Fall besonderes ärztliches oder juristisches Interesse erregt, zur Vor- stellung gelangen. Das Hauptgewicht wird auf die Praxis, auf die Teilnahme der Hörer an den ö ffe n t- lichen Gerichtssitzungen gelegt. Bei diesen Verhandlungen wird sehr schätzbares Material ge- boten, daß das Milieu des Arbeiters sowie di« Psycho logie des Rsntenbewerber? kennen lernen läßt. Ferner ist noch beabsichtigt, im Anschluß an die Kurse eine Reihe größerer Betriebe zu besich. tigen, nm den Teilnehmern Gelegenheit zu geben, den Arbeiter bei der Arbeit zu sehen und kennen zu lernen. Die Teilnahme an den Kursen steht jedem Interessenten frei, die Kurse finden in Charlotten- burg, Berliner Straße 11, statt. lieber üle Berutsylleüerung üer Rejürstagsmalilkrelle veröffentlicht Professor Halbfaß-Jena in der neuesten Nummer des Hansa-Bundes eine eingehend« statistische Untersuchung. Er kommt zu dem Ergebnis, daß von den 397 Wahlkreisen 116 agrarisch, 206 in dustriell-kommerziell und 75 gemischte Wahlkreise sind. Die parlamentarische Vertretung dieser Kreise stellt sich nun wie folgt: Die 116 überwiegend agrarischen Kreise um fassen etwas über 13 Millionen, im Durchschnitt also 112 000 Seelen, haben ein Anrecht auf je nur 0,7 Ab geordnete, besitzen also auf je 10 Wahlkreise 3 zuviel. Die 75 gemischten Kreise haben durchschnittlich eine Einwohnerzahl von 114 000 Seelen, also nur wenig mehr, di« 206 gewerblich - kaufmännischen Kreise dagegen besitzen durchschnittlich eine Ein wohnerzahl von 193000 Seelen, also ein Anrecht auf je 1.25 Abgeordnete, d. h. je 100 Wahlkreis« müßten noch 25 Abgeordnete mehr wählen, als es tatsächlich der Fall ist. Die 116 agrarischen Wahlkreise wählen 32. die 75 gemischten Kreis« 17 Abgeordnete zuviel, di« 206 gewerblich-kaufmännischen 32 -4-17 — 49 Abgeordnete zu wenig, nach Maßgabe der in den betr. Wahlkreisen dominierenden Erwerbsquellen. Was unser engeres Vaterland Sachsen an belangt, so ist die Bevölkerung hier beruflich viel ein facher gegliedert als beispielsweise in Bayern, Württemberg oder Preußen, da in allen Wahl kreisen die industriell-kaufmännische Bevölkerung die absolute Mehrheit be sitzt, am meisten im Kreis 16 sChemnitz), wo sie mit 89,7 v. H. an der Spitze aller deutschen Wahlkreise steht: außerdem beträgt sie in noch 7 anderen über 80 v. H. und in allen bis aus 2 s7 und 11) weist schon der gewerbstätige Teil der Bevölkerung allein mehr al» di« Hälft« au» lMaximum in 19 (Annaoera) mit 75,6 o. H., dem höchsten Anteil in allen deutschen Wahlkreisen). In 12 Kreisen sinkt die Landwirtschaft treibende Bevölke- rung unter 10 v. H. und beträgt in 12 (Leipzig- Stadt) nur 0,9 v. H.; nur in 5 Kreisen erhebt sie sich etwa» über 20 o. H. Neue Mittel zur Erforschung unü Bekämpfung üer Tuberkulose. Man schreibt uns: Der nächste Reichsetat wird erneut Mittel zur Verfügung stellen zur wirksamen Bekämpfung der Tuberkulose. Es war zu diesem Zwecke erforderlich, die wissenschaftliche Forschung über diese Krankheit fortzuictzen und zu vertiefen. In erster Linie wurde hierfür rm Kaiserlichen Geiundhettsamt unter der Mi.Wirkung hervorragender Sachverständiger ein Arbeitsplan über die Frage der Identität der menschlichen und tierischen Tuberkulose auf gestellt, bei dem die Untersuchungen mit Tierversuchen verbunden wurden. Die zweite Aufgabe des Reiches war, die ge- meinnützigen Bestrebungen, welche sich die Errich tung von Lungenheilstätten behuzs Bekämpfung der Tuberkulose zum Ziel gesetzt haben, durch finan zielle Beihilfen zu fördern. Für die erste wissen schaftliche Ausgabe waren zwei Fragen zu lösen: die Beziehungen zwischen der Tuberkulose des Menschen und derjenigen der Haustiere und ferner die Frage der Schutzimpfung von Rindern gegen Tnbertulose- erkrankungen. Für diese Aufgaben hat das Reich seit dem Jahre 1902 Mittel zur Verfügung gestellt, und zwar bis zum Jahre 1906 jährlich 150 000 In den Jahren 1907 bis 1909 wurden je 120 000 .6 und von da ab je 100 000 ./« aus Reichsmitteln bereitgestellt. Im ganzen sind daher oom Reiche 121000t! zur Tuberkulosebekämpfung verausgabt. Die Versuche in bezug auf die Uebertragbar- keit der Tuberkulose der Rinder aus den Menschen können jetzt im we entlichcn als ab geschlossen betrachtet werden. Es wurden dabei in den Ställen des Seuchengehöfts des Gesundheits amts in Dahlem Rinder in größerer Zahl gehalten, die nach einer Beobach.ungszeit von fünf Monaten getötet wurden. Die Bekämpfung der Tt^erlulose durch die Behandlung der Erkrankten in Heil anstalten wurde in erster Linie von dem Deutschen Zentralkomitee zur Errichtung von Heilstätten für Lungenkranke ausgenommen. Zur Förderung dieser Bestrebungen hat das Reich jährlich einen Beitrag von 60060 ./L zur Verfügung gestellt. Oss üeutsche Seer unü Argentinien. Zu dem Studium der deutschen Heereseinrichtun- gen durch den argentinischen Oberst Gutierrez werden der Korrespondenz „Heer und Politik" von militäri scher Seite folgende Mitteilungen gemacht: Oberst Gutierrez ist der Leiter der argentini schen Offizier-Bildungsanstalt, einer Art Kriegs mittelschule, die etwa ein Mittelglied zwischen der deutschen Kadettenanstalt und der Kriegsschule bildet. Die Zöglinge treten mit dem 16. Jahre in die Schule ein, um von hier nach 4 oder 5 Jahren in das Heer Lberzugehen. Oberst Gutierrez hat demgemäß eine sehr verantwortungsreiche Stellung, die sich auch in seiner Reise nach Deutschland ausdrückt. Er hat be kanntlich die Ausgabe, deutsche Heereseinrichtungen zu studieren. Nun besitzt Argentinien außer der obengenannten Kriegsmittelschule eine Kriegs akademie, di« von ausschließlich deutschen Offizieren völlig nach deutschem Muster gegründet wurde, und an der lediglich deutsche Professoren und Offiziere als Lehrer wirken. Erst vor kurzem ist der Cohn des Ge- neralfeldmarschalls v. d. Goltz, der mehrere Jahre an der Kriegsakademie lehrte, von dort nach Deutschland zurückgekehrt. Die Kriegsakademie hat sich in jeder Beziehung vorzüglich bewährt. Es ist nickt ausgeschlossen, daß auch die weiteren militärischen Einrichtungen in Ar gentinien nach dem Vorbilde Deutschlands umgestaltet werden, und daß Neubildungen nach deutschem Muster auf Grund der Studienreise des Obersten Gutierrez vorgenommen werden. Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Ergebnissen der Besichtigungen ab, die der Oberst in Begleitung des Militärattaches bei der argentinischen Gesandtschaft in Berlin. Ma jors Pertine, vornimmt. Es handelt sich in der Hauptsache für die argentinische Heeresverwaltung darum, rorbildlicke Einrichtungen für die Erziehung eines tüchtigen Offizicrkorvs zu gewinnen. Es ist nun interessant, daß alle Armeen zu diesem Zwecke Deutschland besuchen, trotzdem mehrere englische Ge neräle erklärt haben, daß das deutsche Osfizierkorps doch eigentlich nicht so hervorragend wäre. Von Deutschland aus begibt sich Oberst Gutierrez nach Belgien. Delterreichllche Lultschifferolkziere in Deuilchlanü. pk. Tie österreichische Heeresverwal tung geht jetzt, wie dec Korrespondenz „Heer und Politik" aus Luftschifferkreisen nutgeteilt wird, mit allen Kräften daran, ihr militärisches Luft schi ff wes en nach jeber Richtung hin auszubauen. Sie will nicht nur eine große Flugzeugflottille schaf fen, sondern eine Organisation des ganzen Luft schifferwesens snack den bisherigen guten Erfahrungen, die -um Teil im deutschen Heere, zum Teil in Frank reich auf diesem Gebiete gemacht worden sind. Zu diesem Zwecke werden sich demnächst auf Abordnung der österreichischen Heeresverwaltung zwei Offiziere zum Studium der Fortschritte auf dem Gebiete des Luftfahrwesens nach Berlin begeben. Hier kommen hauptsächlich die lenkbaren Luftschiffe in Betracht, die den Luftschiffen aller anderen Nationen bei weitem überlegen sind Tas Kommando der öster reichischen Luftsckisfcrosfiziere in Berlin ist auf 14 Tage berechnet. Auch auf andere Weise ist eine För derung des Luftschiffwesens im österreickstschen Heere beabsichtigt. Tie Fliegeroffiziere erhalten nickt nur besondere Gebührnisse, sondern eS sind auch für sie besondere Auszeichnungen vorgesehen. Es be steht nämlich die Absicht, die zu Feldpiloten ernann ten Offiziere durch ein besonderes, auf der rechten Brustseite zu tragendes Abzeichen zu kennzeichnen. In einer KabinettSorder, die Kaiser Franz Josef über diese Frage erlassen hat, wurde darauf binge- wiesen, daß diese Abzeick-en zu dem Zwecke geschaffen werden, um die Fliegeroffiziere besonders auSzuzeich- nen. Sie trotzen nach den Worten des Kaisers schon im Friedensdienste Gefahren mancherlei Art, die sonst nur in Kriegszeiten an sie herantreten würden. ES ist darum die Pflicht der Heeresverwaltung, für diese besonderen Tienste im Frieden den Ftieger- offizieren eine Auszeichnung zu verleihen. Bisher verfügt da? österreichische Heer über 8 Fliegeroffi- ziere, von denen 6 dem Landheere und 2 der Marine angehören. ES ist beabsichtigt, folgende Organisation zu schaffen: Jedes Korps soll einen Park von 4 Flug zeugen und 4 Fliegern erhalten. 15 derartige Parks init 60 Flugzeugen und 60 Fliegeroffizieren sind -u diesem Zwecke oeabsichtigt. Tie Fliegeroffiziero er halten erne Vergütung von 1000 Kronen, einen ein- maligen Betrag zur Anschaffung der Fliegeraus rüstung im Betrage von 600 Kronen und einen Be trag von 15 Kronen für Instandhaltung dieser Aus rüstung in jedem Monat. Sobald sie das Flieger examen bestanden haben und zu Feldpiloten ernannt worden sind, erhalten sie ein« weitere Vergütung von 2000 Kronen. Glue Statistik über Wirkung üer Umerleewnllen. Eine Statistik über di« Wirkung der Unterse«. wafsen läßt, wie d«r Korrespondenz „Heer und Politik" aus Marinekreisen aeschrieden wird, er» kennen, welch« Bedeutung dieser neuen Waffe zu kommt, die bisher eigentlich so recht noch nicht zur Geltung gekommen ist. Es lassen sich nur drei Kriege anführen, nämlich der amerikanisckze Bürger krieg von 1861—1865, in dem die Unterscewafsen zum erstenmal eine Rolle spielten, und der Russisch- Japanische Krieg, wenn man von den mannig fachen Bürgerkriegen Amerikas in den Jahren von 1879 bis 1890 absieht. In dein amerika nischen Bürgerkrieg von 1861 bis 18>»5 kamen die Untersecwaffen in 33 Fallen zur Anwendung, nämlich in 27 Fällen wurden Minen verwendet und in 6 Fällen Torpedos. Die größere Wirkung hatten die Minen, denn 22 Schiffe wurden von ihnen ver nichtet, vier stark besck>ädigt, und nur einmal blieb das Geschoß ohne Wirkung. Die Anzahl der durch die Minen vernichteten Schiffe betrug also 82 Prozent. Von den sechs Fällen, in Lenen Torpedos zur Anwendung kamen, wurde zweimal Las Schiff ver nichtet, zweimal beschädigt und zweimal blieb der Torpedo ohne Wirkung. Interessanter sind ab«r die Zahlen aus dem Russisch-Japanischen Kriege, weil in diesem Kriege schon bei weitem modernere Waffen zur Anwendung kamen. In den Jahren 1904/05 traten die Unterseewassen 37mal in Kraft, und zwar in 26 Fällen Minen und in 11 Fällen Torpedos. In 15 Fällen von den 26 wurden die Schiffe durch die Minen vernichtet. Es ist also eine Wirkung von 57 Prozent festzustellcn, wohingegen eine Beschädigung in 11 Fällen oder 43 Prozent durch Minen erfolgte. In diesem Kriege ist die Wirkung der Torpedos eine viel bedeutendere als in dem vorigen Kriege. Von den 11 Fällen, in denen Torpedos zur Anwendung kamen, wurden achtmal die Schiffe völlig vernichtet. Es fielen also 73 Prozent der Schiffe Len Torpedos zum Opfer. Drei Schiffe wurden stark beschädigt und ohne Wirkung blieb kein einziges Torpedo. Aus diesen Zahlen gehr hervor, daß die Torpedowaffe in den letzten Jahren an Furchtbarkeit bedeutend ge wonnen hat. Die Unterseewaffen bilden also für di» Kriegsschiffe eine große Gefahr. Wenn man die Statistik der Minen und Torpedos, die, wie wir nachgewiesen haben, verschiedene Wir kungen aufzuweis.'n hatten, zusammenfaßt, dann er gibt sich folgendes: Unterseewassen sMincn und Torpedos) waren im Russisch-Japanischen Krieg« 37mal in Wirksamkeit. Davon hatten eine ver nichtende Wirkung 23 Angriffe mit Unterseewassen öder es fielen 62 Prozent der angegriffenen Schiffe diesen Wafsen zum Opfer. Ohne Wirkung war, was sehr bedeutsam ist. nicht ein einziger Angriff. In 14 Fällen hatten die Waffen eine starke schädigende Wirkung. Dabei muß. man bedenken, daß die Ab- wehrmaßnabmen gegen die Unterscewafsen aerobe in den letzten 20 Jahren eine bedeutende Verbesserung erfahren haben. Ein deutscher Schulvrrcin in den Vereinigten Staaten. Die unleugbare umfangreiche Erweckungs- und Sammlungsbewegung unter den Deutschen in den Vereinigten Staaten wird um so mehr Bürgschaften für die Nachhaltigkeit ihrer Wirkungen bieten, je mehr sie aus dem Stadium der Kongresse, Reso lutionen und Petitionen herauswächst zu positiver fruchtbarer Arbeit, je mehr sie das Wort durch di« Tat ergänzt und ersetzt. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Bericht freudig zu begrüßen, den der cm Juni des Jahres gegründete „Deutsch-Amerikanische Schul verein" soeben erstattet hat. Die Mitteilungen des Vereins für das Deutschtum im Aus land entnehmen ihm folgende von schlichter, aber tatkräftiger und erfolgreicher Arbeit zeugende Stelle: „Die vier Schulen des Vereins arbeiten an dem edlen Werke der Erziehung des deutschen Nachwuchs still und ohne Aussehen rüstig weiter. 173 Kinder: 201 Knaben und 272 Mädchen, genießen dadurch wieder die Wohltat der Erlernung der deutschen Sprache und zwar unentgeltlich. Leider mußte eine große Anzahl Namen auf der Warteliste bleiben. Das Publikum wird darauf aufmerkiam gemacht, daß jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau herzlich willkommen und eingeladen find, dem Deutsch amerikanischen Schulvereine mit einem beliebigen Jahresbeiträge beizutretcn." Deutsches Keich. Leipzig, 23. Dezember. * Ter Nationale Wahloerein zu Leutzsch hat in diesen Tagen die Begründung eines Ort: wahl- to mitees zur bevorstehenden Reichstagswahi in die Wege geleitet. Aus allen Ortseinwohnerkreuen haben sich Vertreter dazu bereitgefunden. Der Orts wahlausschuß hat die erforderlichen Maßnahmen ge troffen, um die nationale Kandidatur Dr. A. Günther mit allen Kräften zu unterstützen. * Landtagsnachrichten. Dem Sächsischen Landtag ist gestern ein Königliches Dekret Uber den Entwurf eines Gesetzes, das Kirchengesetz zu weiterer Ab änderung der Kirchenvorstands- und Synodal ordnung betr., zugegangen. Ferner ging dem Landtag noch ein weiteres Dekret über den Entwurf eines Gesetzes, das Kirchengesetz über K crch ge meind ever bände betr zu. Beide Gesetzentwürfe sind in der kürzlich in Dresden stattgesundenen Landes- synode durchberaten worden Die beiden Entwürfe schließen sich den Vorschlägen der Landessynode und de» Kirchenregiments in der Hauptsache an. * * Die Ernennung Dr. Solfs zum Staatssekretär des Reichskolonialamte» ist nunmehr erfolgt. Offi ziell wird gemeldet: „S. M. der Kaiser hat den mit der Wahr- nehmung der Geschäfte des Staatssekretärs des Reichskolonialamtes bereits betrauten Kaiserlichen Gouverneur von Samoa, Dr. Solf, unter Ver leihung de» Tharakter» als Wirklicher Ge heimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz zum Staatssekretär des Reichskoloni al- amtes ernannt." * Dementi. Die „Mecklenb. Nachr." melden: Die Mitteilung Berliner Blätter, daß der Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg für den Eouverneurposten in Deutsch.Ostafrika in Aussicht genommen sei, ist, wie amtlich mitgeteilt wird, unbegründet. * Herutsetzuna d« Matrikularbeiträg«. Wie wir au» BundesratokKisen «fahren, ist die Nachricht,