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Settt ro. m. 3Z5. los. Jahrgang. Lelniyrr Tagevlan. Sonntag, 3. vezemder lSll. Geschäftszeit: Montag dts Freitag 12 und 2—ü Uhr, Sonnabend 9—3 Uhr. v>«is> üemeinäerpLrkLrre ssunZllllll. Geschäftsstelle: " Gemeindeamt. Zinsfuß: 2m Interesse de» bauenden Publikum» und au» dienstlichen Gründen Haden wir bei der technischen Abteil»« de» vaupolizelamte» L bestimmt» van- sprechiinnde» festgesetzt, und »war für Oderbaukomminar (verlach: Montag, Mittwoch und Freitag 10—12 vormittags, Bautnspektor Bärmig: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 10—12 vormittag», Bauinspektor Roßberg: Dien»tag, Donnerstag und Sonnabend 10—12 vormittags, Bautnspektor Behrens: Montag und Freitag 10—12 vormittag» und Mittwoch 4—6 nachmittag». Leipzig, am 80 November 1911. »171 Panpol^Amt l 2O4'/L1. Der Rat des Stadt Leipzig. Sparkasse Schönefeld. Geschäftszeit: Montags bisFreitag« vorm.8-1 und nachm. 3-5 Uhr, Sonnabend» vorm. 8 bis nachm.2 Uhr. Tägliche Verzinsung S kkmiiidMlirlWrAhlitz-ülirkiider-. Geschäst»zeit 8—1, nachm. 3—ü, Sonnabends 8—2 Uhr Tägliche Verzinsung. Zinsfuß »s«4»i Sparkasse Leutzsch. (Unter Garantie der Gemeinde. Reserven 515 000 Geschäftszeit: Wochentag» 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends durchgehend von 8—2 Uhr. MWM: NL-NLN Jinssüü 3V-7°- -Lkn'KLL Haltestelle der Linien 1. und U der Großen Leip, ttger Straßenbahn, sowie der Außenbahn Leipzig- Leutzsch-Gundorf.»os»7» GmtllidksNürkLßk Oetzsch. Gemeindeamt: Nähe Staats» und Straßenbahn. Geschäftszeit 9—1 und 3—5^ Sonnabends 0—2 Uhr. Zinofutz: :ZV^/o- Z tir?tt< ko vor/tn>xni,rr. ,«>, Spark alle Detzsch. Sparverlehr vom 1. Januar bis 30. November 1911: 10670 Einzahlungen im Betrage von 1844 200 VL 57 5241 Rückzahlungen - » . 971429 19 Fl Kassenumsatz: 5 572136 89 1439 neue Bücher. ue» Elnlegerauthaben: 5 960 278 18 Fi Zinsfuß: 3' ,^/ft^Tä^licheVeniniung. Kontrollmarken. Ltüütillhe Sparkalke Rvüsch (Hrrzoatum Vodnrg). HMlageii: r vso M Ivll. hMslsnü!: 45l> vüü U Pojifcvkckkonlo Leipzig Nr. 1290. — 0/ Tparrtnlagcu-Verztnsung: 4» /4 /o kür jederzeit kündbare Spareinlagen. s!0 / m-o», für Spareinlagen von mindestens 500 Mk. bei 5jähriger Unkündbarkeit. Tägliche Verzinsung. Mnnselsicherhett. Geriüitslssl. Reichsgericht. Leipzig, 2. Dezember. rr. Ausforderung zur Begehung einer strafbaren Handlung. Das Landgericht I in Berlin hat am 30. Mai den Redakteur der „Tribüne", Dr. Rudolf Lautenbach, wegen öffentlicher Aufforderung zur Begehung einer strafbaren Handlung nach § 111 Ab- sah 2 zu einer Geldstrafe von 400 Ul verurteilt. Er hat am 5. April 1911 in seinem Blatte einen Artikel veröffentlicht, den er mit der Spitzmaus „Kalte Abreibungen beim Militär" überschrieb. Er teilte darin mit, daß in Dresden zwei Unter» offizierc zu je 3 Wochen Mittelarrest verurteilt wor den seien, weil sie einem Soldaten, der die nötige Sauberkeit vermissen ließ, in einem kalten Raume mit eiskaltem Wasser haben übergießen lasten. Wenn mair, so hieß es dann weiter, über eine solche Mischung von Brutalität und gerichtlicher Nachsicht nachdenkt, bekommt der Nationalstolz einen Stoß und man schaut zu dem Albanesen bewundernd empor, der jede Berührung seines Körpers, wie es der Ober- leulnant Schiichting erfahren bat, zu hindern und zu rächen weiß. Das Gericht hat angenommen, daß der Angeklagte dadurch die jetzigen und künftigen deutschen Soldaten hat auffordern wollen, einen ihnen angetanen Schimpf auf ebenso blutige Weise zu vergelten, wie es der fragliche Albanese bei dem Oberleutnant Schlichting getan hat. — Das Reichs gericht hielt diese Feststellung für einwandfrei und erkannte deshalb auf Verwerfung der vom An» geklagten eingelegten Revision. rr. Wegen versuchten Betruges gegen den Eisen- bahnsiskus, und zwar unter der Voraussetzung des wiederholten Rückfalls, ist am 11. Juli vom Land gericht 11 in Berlin der Viehkommissionär Otto G. aus Kotrbus zu 23 Tagen (siefängnis verurteilt wor den. G. batte am 19. Februar auf dem Bahnhof Trebbin Pferde nach Berlin verladen und «inen Be förderungsschein erhalten, der ihn zur Mitfahrt in vierter Klasse berechtigte. Er stieg aber in ein Ab teil dritter Klasse ein, obwohl er in einem solchen vierter Klaste noch Platz hätte finden können. Der Schaffner wurde durch einen besonderen Umstand ver anlasst, vor der Abfahrt die Fahrkarten zu prüfen, und »erwies den Angeklagten in die viert« Klaste. Eia früheres gleichlautendes Urteil des Landgerichts war vom Reichsgericht aufgehoben worden, weil die Erregung eines Irrtums bei dem diensttuenden Schaffner nicht ausreichend festqestellt war. In dem neuen Urteil ist nun ausdrücklich festaestellt, daß G. dem Schaffner durch ein« konkludente Handlung, närn« lich durch sein Einsleigen in das Abteil dritter Klaste, vorgespiegelt bat, er besitze eine Fahrkarte dritter Klasse. — Die Revision des Angeklagten, der be hauptete, die Tatbestandsmerkmalc des versuchten Be truges leien nicht ausreichend feftgeftellt, wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. rx. Wegen fahrlässiger Tötung ist am 7. Juni vom Landgericht Sa a r b r ü ck e n der Bergmann O. zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Er hatte auf einer Grube in Oberlinxweiler die Füh rung und Oberleitung eines Fahrstuhles. Zu seinen Pflichten gehörte es auch, daraus zu achten, daß an dem Eingänge des Schachte» sowie in den einzelnen Schichten der Anschläger zur Stelle war, der wieder seinerseits die Belastung des Fahrstuhles z.: über wachen, die Leute zu zählen und die Türen zu öffnen und zu schließen hatte. Am 27. November 1910 war an der einen Sckücht der Anschläger nicht zur Stelle. Deshalb öin-ete der Bergmann Sch. eigenmächtig die Tür. In diesem Augenblick setzte sich aber auf das von unten siebene Klingelzeichen der Fahrstuhl wieder in Bewegung. Sch. wurde dadurch an die Wand gepreßt und durch den Fahrstuhl derartig ver letzt, daß er starb. D«r Angeklagte hat nach Ansicht de» Gerichtes insofern fahrlässig gehandelt, als er sich um die Anschläger nicht gekümmert und zu früh das Zeichen zur Weiterfahrt gegeben hat. — In seiner Revision behauptete er, daß ihm zu Un recht Fahrlässigkeit zur Last gelegt worden sei: der Bergmann Sch. habe vielmeyr fern Unglück infolge des eigenmächtiaen Oefsnens der Tür selbst ver schuldet. Das Neickmgericht verwarf die Revision als unbegründet. Wenn auch Sch. selbst an seinem Tode schuld sei, so habe die Fahrlässigkeit des Ange klagten doch den Unfall mitverschuldet, weil er sich nickst darum gekümmert habe, ob auch der Anschläger an seinem Platze lei, denn dadurch, daß dieser nicht ?mr Stelle war, sei Sch. erst zum eigenmächtigen Oesfnen der Tür veranlaßt worden. Haftpflicht des Hospital». Gagen da» Bür- gerbojpital Saargemünd ist aus folgen dem Anlaß Klage erhoben worden: Tie Ehefrau deö Klägers Utt im Jahre 1907 an Gemütserkrankung und Selbsttnordmanie. Nackcheni sie schon in mehre ren Heilanstalten untergcbracht geu»esen war, wurde sie aus Anraten deö Dr. S., der die Unterbringung in einer Irrenanstalt vermeiden wollte, nach dein Üürgerhosprtal Saargemünd gebracht. Nach Zer- treuung der vom Kläger erhobenen Bedenken er- olgte die Aufnahme am 14. September 1907. Schon am 15. September machte die Mitklägerin einen Selbstmordversuch Als der Kläger am 1h. Septem ber un Hospital ausragte, wurde ihm erklärt, daß eS seiner Frau gut aeh«. Al- am Tage darauf die Frau deS Klägers sich im Beisein von zwei Kranken- sclsivestern in einem Zimmer besaird, wo andere Kranke gcwasckvn und gekämmt wurden, entfernte sich eine der Schwestern. Darauf verließ auch die Klägerin üaS Zimmer und ging in ein anderes, wo sie durch das osseiiftehende Fenster in den Hof sprang. Erst zehn Minuten später erfuhr die in dem Zimmer zurückgebliebene andere Schwester, die ruhig »»eiter gearbeitet hatte, von dem plötzlichen Unfall der Klägerin, die sich so erheblich verletzt hatte, daß ihr ein Vein abgenommen werden mußt«. Nackchem die verunglückte von ihrer GemütSerkran- kung wieder geheilt war, machte sie und ihr Ehe mann gegen das Bürgerhospital Saargemünd Schadensersatzansprüche geltend. Und zwar verlangen die Kläger die einmalige Zahlung von LOO Mark und eine vierteljährliche Rente von 180 Mark. — TaS Landgericht Saarae- münb NsieS di: Kläger ab, dagegen hat das Over- landesgcricht Colmar den Kcagcanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. In seinen Entscheidungsgründen führte das Qberlandesgcrickst unter anderem aus, daß das be klagte Bürgerhospital tzum Teil 4»s vertraglichem und zum Teil aus außervertragluhem Verschulden hafte. Dabei könne dahingestellt bleiben, ob die Schvesiecn von der Krankheit der Klägerin Kennt nis gehabt hätten. Sie hätten zum nnndesten nach dem ersten Selbstmordversuch den klagenden Ehe mann benachrichtigen müssen. Auch seien sie vvn diesem Augenblick an verpflichtet gewesen, äußerste Vorsichtsmaßregeln zu tresscn. Täß das nicht ge schehen sei, ergebe der Totsacyenverhalt, wonach die Klägerin sich von den Schwestern entfernen und in ein Zimmer gehen k"nnte, in dem ein Fenster offen stand. Jedes Hospital, das einmal einen Geistes kranken ausgenommen hat, habe auch dann, wenn die Ausnahme nur ausnahmsweise geschehe, die Ver» pflichtu ng, die notigen Vorsichtsmaß regeln anzuwenden. Für den Fall, daß die Schwestern nickst genügend geschult waren, und baß es an den erforderlichen Vorrichtungen mangelte, hätte zum nnndesten nach dem ersten Selbstmord- versuch eine Anzeige an den Kläger erfolgen müssen, damit er die nötigen Vorrichtungen selbst tresfen oder Personal beschissen konnte. Sck)on aus dieser Pflichtverletzung hafte da? Bürgerbospital. — Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Colmar hatte baS beklagte Bürgerhospital Revision eingelegt. TaS Reichsgericht (IO. Zivilsenats hat jedoch bas Urteil deS Oberlandesgertchts Colmar be stätigt und die NevUion zurückgewiesen. Königliches Schwurgericht. mn. Leipzig, 2. Dezember. Unter der Anklage des Zeugenmeineids. Mit einem Nachspiel der Hauptoerhandlung gegen den Malcrgehilsen Schöne meyer, den Dachdecker Mar Lindau und den Bäcker Niebel, die am 12. Mai von der IV. Strafkammer des hiesigen Landgerichts wegen berschicdener Einbrüche mit lang jährigen Zuchthausstrafen belegt wurden, hatten sich heute die Geschworenen zu besänftigen. In der da maligen Verhandlung war u. a. die 30jährige Ar beiterin Christiane Marie gesch. Bernstein geb. Gerhardt aus Halle als Zeugin vernommen worden. Tie Bernstein war in dem Termine am 12. Mai über ihre Wahrnehmungen über einen von dem flüchtig gewordenen Schlosser Unger und den drei obengenannten Einbrechern geplanten Tiebstahl in Borsdors befragt worden. Sie soll hierbei nach der Anklage einen Zeugenmeineid geleistet haben. In der Nacht »um 28. April 1910 hatten Unger und seine drei Genossen einen Einbruch in Eythra ver übt und sie waren dann zusammen in der sechsten Morgenstunde des 2V. April nach Kleinzschocher in die Woynuna der Bernstein gekommen. Tort tvurde über den Bor-dorser Einbruch, der abend- aus- aeführt werden sollte, beratschlagt. Tie Bernstein hatte mit dem Bruder Lindau- ein Liebesverhält nis, wodurch es kam, daß Lindau und seine Kom plicen in ihr« Wohnung gegangen waren. Ter Bernstein wurde nun wr Last gelegt, den von ihr geleisteten Eid wissentlich falsch «schworen zu haben, indem sie unwahre Angaben über die Anwesenheit der Diebe in ihrer Wohnung machte. Tie Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Naumann. Die Ver teidigung der Bernstein hat der Rechtsanwalt Dr. Otto übernommen. Zu der Verhandlung waren Schönemeyer, Lindau und Rieber als Zeiten auS dem Zuchthause zu Waldheim vorgeführt wor den. Die Bernstein bestritt, daß sie etwas Uiuvahres beschworen habe. Als Schönemeyer heute vernommen werben sollte, spielt» er den „wilden Mann". Er beschimpfte den Gerichtshof und den Staatsanwalt in der häßlichsten Weise, so daß er mit Hilfe mehre rer Diener und Schutzleute aus dem Saal entfernt werden mußte. To auch der Zeuge Lindau nicht mit der Sprache herauSging, wurde die Verhand lung wegen Laduna neuer Zeuge» bi- zur nLch ft « » Schwurgericht-Periode vertagt. De« versuchten Morde» verdächtig. Der Strecken arbeiter Friedrich Oswald Kötz aus Kössern hatte sich in der Nachmittagssitzung des Schwurgerichts wegen versuchten Mordes zu verantworten. Er war angeklagt, den versuch gemacht zu haben, seinen unehelichen Sohn zu vergiften. Tie Ver- Handlung wurde, da noch weitere Beweiserhebungen angestellt werden sollen, bis Mittwoch, den tt. Dezember verschoben. — Sin ganze» Dorf „ter der Anklage de« Morde«. Wie der „Boss. Ztg." auS Agram gemeldet wird, wurde dort am Freitag ein Prozeß gegen 24 Bauern auS dem Dorfe Ribnick an der österreichsck^kroatischen Grenze beendet. Tie Bauern waren des Mordes an einem armen tschechischen HandwerkSreisenben namens Duhanec angeklagt. Das Dorf Ribnick wurde seit Monaten durch geheim nisvoll angelegte Brände beunruhigt. Mehr als 40 Häuser und Scheunen im Dorfe und der Um gegend wurden von Brandstiftern eingeäschert, olme daß man eines Mitgliedes dieser Bande habhaft werden konnte. Die Banern stellten Feuerwackvn auf. SOS diese Fcuerwack)en eines Tages den zu fällig vorübergehenden tschechischen Handwerker Tu- banec erblickten, ergriffen sie ihn, und in dem Glauben, daß er der Brandstifter sei, prügel ten sie ihn zu Tode, zerstückelten seinen Leichnam und verbrannten ihn auf einem Scheiterhaufen. Tie Brände aber dauern bis heute fort. Tie Unter suchung ergab, daß an der Ermordung des tschechi schen Handwerkers das ganze Dorf mitschuldig war. Unter den 24 angeklagten Dauern befanden sich ein 1-ljähriger Knabe und ein 70jähriger Greis. Sämtliche Angeklagten, auch diejenigen, die geständig waren, wurden freigesprochen, weil der Gerichtshof unwiderstehlichen Zwang und Verwirrung annahm. Gingelsnüt <sar den Inhalt der ÜMIendUNge» unter dieser Rubrik übernimm» di« Redaktion außer der predgeseh'-üben lerne Beantwortung.) Kinder in den Ktnematographentheatern. Die für Berlin erlassene Polizeiverordnuna vom 30. Jult 1910 bestimmt: „Kinder unter 14 Jahren dürfen während der öffentlichen Dorführungen in den Kinematoqraphentheatern nach 9 Uhr abends, auch wenn sie in Begleitung Erwachsener sind, nicht ge duldet werden." Das Kammergericht hat diese Ver ordnung durch ein von der „Deutschen Juristen-Zei- tunq" in ihrer Nummer vom 1. Dezember mitgeteiltes Urteil vom 1. Juni 1911 für rechtsgültig erklärt. Die Begründung ergibt, daß in Berlin schon durch Polizeiverordnuna vom 20. Mai 1908 die Vorfüh rung besonders schauerlicher, aufregender und frivoler Bilder in Gegenwart von Kindern unter 14 Jahren verboten war. Dieses Verbot wurde für die Tages stunden beachtet, nicht aber in den späteren Abend stunden, da dann die Besucher gerade die für Kinder ungeeigneten Vorführungen zu verlangen pflegten. Zum Schutze der Kinder gegen die hieraus resultie renden körperlichen und ckerstigen Gefahren ist das jetzige, weilergehende Verbot für nötig befunden. Das hierauf gestützte Urteil des Kammergenasts legt hier nach überall, wo gleiche und insbesondere groß städtische Verhältnisse obwalten, die Frage nahe, ob und inwieweit der Kinderbesuch in Kinematographen- voin S. D«Lv»ib«i». vsi'iolil üos öeniinvi' Wettei'bul'oslls vom 8. versmdor. UeUee« es s Ä-L Z- 21 IT .2 s 7 Ksttsk 8 »ocllom Ke>tom, ?>tl ttemdore »eoielimeeeer Uem«! »eokee ttee^v««« tzirlio vresaeo kresie, Rom—«e «UN ». «I. XiiUnio, Uoectieo lRtoi itetie. r»0 » 8»ei Veeclt» Lctll» tdosZeee LevRUjocd ilsleeo». 1>>or»Z»,o et>«UU»e,,oe Xoo.ooez«, Uoetikolm »eoereo«!» 9»t,fide«r »ttoe »tee INeel Rieeier« >!»» »om 169 Oi) lv NZ NZ OS M lkS UI 0, O4 na nu n, »4 l/0 1-4 iso 1-1 1Z9 160 iir iir 06 119 iir 10 161 16« iss 8V 880 8Z0 0 so 880 0!>0 OZO .0 -0 0 80 «.> «0 8 so 0 8-0 8 88», 8» 8» 8 Z8» .'80 88« Zo ll - »* llso 8ll" 8 8 i t o 3 3 3 r i r t e r s !> 3 r 4 3 r r 4 » 4 3 r r dsileckt o<o-c»i vooet oeoecU de««»- doüsctt «»»«' de<iec!d doöeclil lluori ,l«t deiNcck o-liec«. eouix c«>i«k Kode! »olsix -otüooloc d«<j«o>it > «> »e». llooet »oll<edl»s «oisn dedeetcl vooet -eoeotll deseeti deSeokl teoee»! «oxo.ilo, «eaeci» deSectl« - -I -i - -t -i i -t 4 4 : 4 4 d r >- Z - 3 's 3 - > d r i- r r - i d ' - S - 9 -N - 6 4 « - r - 3 4 I- 4 ZV j t t « r n u x»u d er»! e k t: Vas ill Oosörusrlllnck vertvockelläo kok« blliomotrisoko älanimtim bitt Stillen Usreiek ein eem.' m->br r»^u tültln-ctt'.v au-<?ekreiiet, ivltkrevü ckm dritücken loscka «uv ckem l^emete äer tisebea I>epie.vi»o e, xeoommci iveräva. la i eu sc.illluck baden «lio Regeokslle, Sie am xoktripen l axe irwis.-kvu l<3de unck ZVecasc! iuope Lukiclt«, jetrt libera l »utLebütt, Soed j,t ckas ZVetter ooed zrSs.tevteils trüdv unä olnar nedlip, rur im obere» llbeinxeb etv Kat aek äer klamme! Uder Kaedt »uk^-iclort. Vie Temperatur, n nack m ckea mcsit.o tirx nckell ettvaa t>«lcr dclad.'cganxcn, Uilucken «ack Sromd dadeo kcu v VUK 1, Kemel 7° 6 Lickte, vübronl an äer LoiüaLttz 5le ckai Tm-imomelcr ki» au 4° Kder ckem Uelrierpullkte « eltt. ZVitterullgaauaaickt: 2citvoi5e »uilclareol, vielkaed uedÜL valbiL odae erkedliodo Aieäersedlaxe, ltillzxsme ^btzUdliillir. tbeatern einer entsprechenden Einschränkung zu unter werfen ist. Eine Rechtfertigung der italienische« Soldaten. Wenn ich nicht jene Schilderung der italieni schen Soldaten in einem der besten italienischen Blätter gelesen hätte, eine Schilderung, die >vie ein Hymnus klingt, so würde ich heute kaum gegen die Notizen der dcutsck^en resp. englisck)cn Zeitungen über die italienisck-e Kriegführung protestieren. Oder vielleicht würde ich eS dennoch getan haben, allein um der Gerechtigkeit willen. Tenn wie kann man wegen des gerächten Ueberfalles am 23. Oktober, jenes viel besprock>enen Ereignisses mit seinen auf beiden Seiten verübten Greueln, gegen die ganze italientscl-e Kriegführung protestieren, wie kann man die italienischen Soldaten deshalb mit allen möglichen schlechten Verdächtigungen überschüttcn'? Man kann nicht einmal nachweisen, ob die Schilde rung aller ansgezählten Verbrechen wahr ist, denn wir Journalisten wissen sehr wohl, welch üppige Blüten während eines Krieges im fremden Lande 'l.. Phantasie der Berichterstatter treibt — aber Hk-, kann sich wohl denken, daß die grausamsten ^.igehenerlichkeiten möglich sind, sobald sich die Sol daten nicht mehr einem ehrlichen Feinde gegen übersehen, sondern den tückischen Ueberfällen der Eingeborenen preisgegeben sind. So wie es am 23. Oktober war, als die Italiener die Rache für den Ueberfall nahmen. Tas ist eS ja, waS uns Frauen dem KriegS- gedanken so feindlich gegenüberstehen läßt — und welck>e Frau in der ganzen Welt wäre wohl für den Krieg —, daß unsere Söhne, Gatten, Geliebten, für die wir leben, denen unser ganzes Herz gehört, daß sie dort im Kriege tausend Entbehrungen und Qualen und schließlich einem entsetzlick>en Tode ent gegengehen, und daß alle unsere Liebe und Für sorge sie nicht davor schützen kann. WaS ist uns ein Streifen erobertes Land, eine neue Kolonie, wenn wir daS Liebste, das wir besitzen, dafür opfern mußten? Wir Frauen werden niemals den Krieg berechtigt finden, wett wir mit dem Herzen denken. Und der Krieg dort um Tripolitanien? Ich weiß, daß man den BaterlandSgedanken in Italien viel stärker betont als bei uns, daß Italien von altersher dazu berechtigt ist, denn kein Land ist mehr durch fortgesetzte Raubzüge und Eroberungen aller möglichen Völker bedroht gewesen, wie Ita lien. Seine Jugend ist von dem glühenden Wunsche beseelt, dem bisher so oft zurückgestelltcn Vater lande das Ansehen zu geben, das es verdient, dem Lande zu höherer Blüte, zu stärkerer Sicherheit zu verhelfen und die Kultur der vergangenen großen Zeit in einer neuen, vollkommeneren Form auf leben zu lassen. Ta ruft man diese Jugend zum Kriege! Tie empfängliche Seele der Romanen legt ihre ganze Begeisterung, ibre heiße Liebe zum Vaterland« in den Ruf: „Evviva patria", und die Sck>ar zieht in den Krieg. Man gibt den Soldaten in ernsten Er mahnungen die Hinweise für ihr Verhalten: „Ihr sollt den Fortschritt, die Zivilisation tragen, vergeßt das nicht. Ihr sollt daS Eigentum deS FeindeS schonen, die Sitten und vor allem die religiösen Gebräuche der fremden Völker achten, ihr dürft die Moscheen nicht betreten." Und dann beraufck-en sie sich an der Kriegslust! Sie vergessen, daß ne in den Tod gehen. Ich habe die Zeitungen Italiens vom ersten Kricgsruf an bis heute verfolgt, und die Beurteilung der Führung der italienischen Soldaten hat mir Bcwundernng abgenötiat, der Hnmnus ,,i nostri soldati" aber, den »cd las, hat mich erschüttert. Mag auch hier die Dtchterphantasie verklärend gestaltet haben, wir kennen sie ja so gut, die Söhne deS Südens, und glauben es, wie sie mit ihren braven, gehorsamen, anhänglichen Seelen, vielleicht heimwehkrank, dort im fremden Lande, ohne zu klagen, Entbehrungen tragen und hungern und dürsten. Wie sie niemals ,ene sorglose Freudigkeit verlieren und dem Tode entgegenscl>«n wie etwas Selbstverständlichem, wie einer höheren Pflicht. Dem Tode ohne Furcht, ohne Bedenken, wie ihn nur die Helden kennen. Ich habe nur eine Stimme der Bewunderung für iene einfachen, ungenannten Helden gefunden, die freudig um den BaterlandSgedanken und mit dem Zeichen menschlicher Größe an der Stirn in den Tod gehen. „Scmpre avanti." Tic Ahnung vom Tode aber wird zur Gewißheit, wenn sie sehen müssen, wie ihre Kameraden, ihre Freunde, ihre Offiziere von den meuchlerischen Ku geln der Halbwilden zu Boden gestreckt, wie die toten Körper geschändet iverden. Ta wandelt sich die Begeisterung zum Fanatismus, da wird die Bestie geweckt, da ist eS begreiflich, wenn die Men schen zu Tieren werden und Greueltaten begehen wie die von den Zeitungen aufgezählten. Aber soll man von ein paar entarteten Aus nahmen auf alle Soldaten schließen, auf die Krieg führung als solck>e? TaS ist der Krieg, und der Krieg mit Halbwilden. Und der Krieg, gegen den wir Frauen protestieren. Aber haben ihn die Soldaten gemacht? Und das Land Italia? Das Land unserer Sehn sucht? Hat eS nicht seinen blauen Himmel, seine leuch- tcnden Farben, seine unvcrgänglicl)«n Kunsddenkmäler aus großer Zeit, jetzt wie erst? Und würden wir uns nicht unserer tiefsten Ideale berauben, wenn wir Italien meiden oder Italien nicht mehr lieb haben wollten?? UoixL dlioolllLsea. N8N6i'06rrn3eknum'S3 l_6!priP 120 m Oker «oeember illtt öero- meter et-od tog- lempe- 'St-f lle!s!o, iiitt- tsucd- eror. *!-«- Ucd- On? ctUke VeNenoetee« 1. »dooite 9 Odi 153 S z- Zr 32 io tiöd, tivcöeo 9. tfüd 1 Odc s:.> -i- 8- 32 t tiüb, liocöe« 2. orclim. 2 lldr 60.1 - 3.1 10 d0 i tiös, tiocöee 7»me«52lu««n «m« »m . voromde« sdsnile 9 Ukk: «»ödste lemvsnte«: -t- d.9. Oetst« tempeiete«: Zs «eesemonee m Olsre pro tzue»rstms er: .4 »Ilremsioer >ronsr«e'ieo : IrLds. trocken« > itlero»?, Welterftcrich^ «lvr L. 8. R Vreselei». kVuterull» in 8sel>5ell nm 2. ttcremder 19ll. rtett», -eedöoe t« ooeiew' »odlLrs 1 ll'eeose . . . z- d.o -t- :i.3 «lill 6 ' in 4- b.9 ck- 3.6 ! 04 «leuee . . 20^ 4- d.4 06 0 2 2.2 1- " - «o 80 2 1.3 1!tteo .... 2ZZ 4- 39 ck- o.. 1 1 90 ^demmU . . . ^2' -j- S.3 t- 2.1 »0 1 1.-> 9»o,e . . . 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