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104 SPEZIAL-NUMMER DER LEIPZIGER MONATSCHRIFT FÜR TEXTIL-INDUSTRIE. [Nr. III. 800 Ibs. ein. Die übrigen Staaten sind in der amt lichen Statistik der Präsidentschaft Bombay nicht ausgewiesen; es läßt sich daher nicht mit Bestimmt heit konstatieren, ob diese auch schon früher indische Baumwollgarne bezogen habe. Jedenfalls dürfte ihre Beteiligung in den früheren Jahren an dem oft genannten indischen Exportgeschäfte — soferne eine solche überhaupt stattfand — gering gewesen sein. Durch die rasche Zunahme des Exportes indi scher Baumwollgarne nach Europa und der asiati schen Türkei glauben sich die Bombayer Baumwoll spinner zur Hoffnung berechtigt, daß sie sich nicht allein von dem unsicheren chinesischen Markt, von welchem sie bisher zum größten Teil abhängig waren, in erheblicherem Maße werden emanzipieren können, sondern auch, daß der bisherige Export indischer Rohbaumwolle nach Europa (za. 1 Million Ballen jährlich) nach und nach auf Kosten der europäischen Baumwollspinner ganz oder doch zum größten Teil durch indische Baumwollgarne zu er setzen sei. China. Einfuhr von Textilwaren in Kiautschou. Von den in Kiautschou eingeführten ausländischen Waren zeigen die meisten Baumwollwaren, sowohl englische wie amerikanische, im 1. Vierteljahr 1907 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Verminderung; zugenommen hat die Einfuhr baum wollener Italians, indischer Garne, japanischer Shee- tings und japanischer Drelle. Es wmrden u. a. in Kiautschou eingeführt im ersten Vierteljahr Shirtings, rohe . . . . Sheetings, amerikanische . „ japanische . . Drelle, japanische . . . Italians, glatte . . . . Baumwollgarn, indisches . „ japanisches Seide, gelbe . . . . . „ Abfälle . . . . „ Pongees . . . . 1906 1907 112 487 94213 Stck. 56 491 54 380 „ 2 420 5 200 , 280 1 400 „ 48 059 55 144 „ 10 205 19 001 Pikuls 28 198 26 661 , 400 „ 88 1015 „ 27 892 „ . ß=ii nir<S>iii= urCSJ-ni n=^ 0 Winke für das Exportgeschäft 0 jF==ak.-^-Js^=aL JF=^iu=5) Zum Export nach Kreta. Der Österreich-ungarische Konsul in Kanea teilt in seinem letzten Berichte u. a. folgendes mit: Der Handelsverkehr von und nach Kreta vollzieht sich jetzt zum größten Teile über die drei Haupt städte des Landes, während er sich früher meist über Smyrna und Konstantinopel abwickelte. Eine der Vorbedingungen zur Erschließung des kretensischen Absatzgebietes liegt in dem genauen Studium des Marktes bezüglich der auf Kreta ver langten und bereits gangbaren Artikel nach Be schaffenheit und Preislage. Am schärfsten macht sich in der letzten Zeit die italienische Konkurrenz in Textilwaren fühl bar, wozu die Nähe des Produktionslandes, die günstigen Schiffahrtsverbindungen mit den außer ordentlich billigen Frachtsätzen, die häufige Ent sendung von Reisenden und eine gewisse Propaganda wesentlich beitragen. Als geeignetes Mittel zur Erschließung des Ab satzgebietes auf Kreta muß die Entsendung von Reisenden bezeichnet werden, da durch bloße Offerte viel schwieriger etwas erreicht wird und die Reisen den in der Lage sind, den Markt zu studieren und gleichzeitig der Kundschaft auf Kreta ihre Erzeug nisse vor Augen zu führen. » Was die Vertreterfrage anlangt, so gibt es in Kreta einige Kommissionäre, die vertrauenswürdig sind und ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen. Es empfiehlt sich, die Preise in Goldfranken cif Kretahafen zu kalkulieren, da die Kundschaft an diese Währung am besten gewöhnt ist. Die Lieferzeiten sollen, soweit irgend möglich, nicht ohne triftigenGrund überschritten werden. Pünktlichkeit bei Exekutierung der erhaltenen Aufträge muß dringend empfohlen werden, nament lich bei jenen Artikeln, welche saisonmäßig sind oder bei welchen die Lieferung zu einem bestimmten Termine erfolgen muß. Die Ignorierung dieses Grundsatzes hat oft zur Folge, daß die hiesigen ^Händler sich nähere Bezugsquellen suchen. Was die Zahlungsbedingungen anlangt, so wird im allgemeinen gegen Akzept ein Ziel von 4—6 Monaten vom Tage der Ankunft der Ware oder gegen Barzahlung 2—5 Proz. Kasseskontq eingeräumt. Hinsichtlich des Versandes der Waren, der Ver sicherung gegen Havarien und Beraubung gelten dieselben Grundsätze wie für den ganzen Orient. (g 5 * .sg’EBsii =«=^ ^0000 Kreditwesen 0000g: —11- =li il 11=^' Kreditbedingungen im Geschäfte mit Mexiko. Das „Handelsmuseum“ schreibt: „Es hat sich nach privaten Mitteilungen aus Mexiko wiederholt ereignet, daß Vertreter in Mexiko von ihren Fabri kanten Vorwürfe erhielten, weil sie nicht regelmäßig „Kassa gegen Dokumente“ verkauften. Zur Vermeidung unangenehmer Auseinandersetzungen zwischen den Fabrikanten und deren Vertretern in Mexiko sei darauf aufmerksam gemacht, daß im Verkehre mit Mexiko derzeit die Kondition „Kassa gegen Dokumente“ nur für jene Firmen notwendig ist, welche nicht über jeden Zweifel erhaben sind. Hierzu gehören in erster Linie die Türken, welche zwar in den meisten Fällen kapitalskräftig sind, unter denen sich aber manche befinden, die wegen ihrer schlechten Moral nicht zu empfehlen sind, mit denen oft sogar eine Geschäftsverbindung über haupt zu vermeiden ist. Daß große europäische oder amerikanische Häuser Kredit verlangen und bekommen, ist bei der gegenwärtigen angespannten Lage des mexikanischen Geldmarktes natürlich, und es muß als geschäftlich günstig betrachtet werden, wenn „Akzeptgegen Dokument vereinbart wird.“ umii Konsulatswesen Gebühr für die von spanischen Konsuln be wirkte Ausstellung oder Beglaubigung der Ur sprungszeugnisse. Laut Artikel 4 des spanisch schweizerischen Handelsvertrags vom 1. September 1906 darf die Gebühr für die konsularische Aus stellung oder Beglaubigung der Ursprungszeugnisse im Verkehre zwischen den beiden Ländern 2 Franken für das Stück nicht übersteigen. Während spanischer seits hierfür nach dem Konsulargebührentarif im allgemeinen 5 Peseten erhoben wmrden, hat nun mehr die spanische Regierung das der Schw'eiz ge machte Zugeständnis auf die Erzeugnisse aller in Spanien bisher meistbegünstigten Länder erstreckt. Danach sind künftig auch die von spanischen Kon suln für deutsche Waren ausgestellten oder be glaubigten Ursprungszeugnisse nur mit 2 Peseten gebührenpflichtig. ‘ Verlängerung des Handelsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und Spanien. Das durch Notenwechsel vom 12. Februar 1899 getroffene Abkommen über die deutsch-spanischen Handels beziehungen, das infolge Kündigung von deutscher Seite mit dem 30. Juni d. J. außer Kraft treten sollte, ist durch Notenwechsel zwischen dem deut schen Botschafter in Madrid und dem spanischen Minister des Äußeren bis auf weiteres verlängert worden. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Montenegro. Zwischen dem Deutschen Reiche und Montenegro ist unterm 19. Juni d. Js. ein Handels- une Schiffahrtsvertrag abge schlossen, wonach sich beide Länder gegenseitig das Recht der Meistbegünstigung zugestehen. Der Ver trag soll einen Monat nach Austausch der Genehmi gungsurkunden in Kraft treten und bis zum 31. De zember 1917 und demnächst mit einjähriger Kündi gungsfrist in Wirksamkeit bleiben. =- E i=ii= _L^Ausstellungen u. Musterlager —■ -i^ Eine große japanische Ausstellung in Tokio 1912. Wie die „Ständige Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie“ mitteilt, wird die für das Jahr 1912 geplante große japanische Ausstellung in Tokio zwar nicht als Weltausstellung bezeichnet, soll jedoch nach ihrer ganzen Anlage den Charakter einer solchen tragen. Eröffnet wird die Ausstellung am 1. April, geschlossen am 31. Oktober 1912. Ein Staatszuschuß von 10 Millionen Yen ist in Aussicht genommen, abgesehen von den Aufwendun gen und Beiträgen der Stadt und des Regierungs bezirks Tokio sowie anderer Landesteile. Die auf zuwendenden finanziellen Mittel dürften sich im ganzen auf nicht unter 20 Millionen Yen belaufen. Die Ausstellung ist eine Veranstaltung der japanischen Regierung und wird die größte aller bisher in Japan stattgehabten Ausstellungen sein. Der Flächeninhalt des Ausstellungsgeländes beträgt etwa 101 ha. Da von entfallen auf Ausstellungshallen und sonstige Baulichkeiten insgesamt etwa 12 ha. Wenn auch die Bezeichnung „Weltausstellung“ vermieden wird, so gibt man sich doch der Erwartung hin, daß die Ausführung der vorliegenden Pläne sowie die erhoffte amtliche und private Beteiligung aller Nationen der Veranstaltung durchaus den Charakter einer Welt ausstellung geben wird. Internationale Turiner Industrieausstellung im Jahre 1911. Zur Feier des 50jährigen Be stehens des Königreiches Italien finden im Jahre 1911 zu Rom, Venedig und Turin Ausstellungen statt. In Turin wird sich die Ausstellung auf alle Gebiete der Industrie erstrecken. In Rom und Venedig werden nur Kunstausstellungen veran staltet werden. * * * Ein schwimmendes italienisches Exportmuster lager. Nach dem Beispiel Frankreichs hat man sich auch in Italien zu einem Versuch mit einer schwimmenden Ausstellung entschlossen und eine neugegründete Gesellschaft „Compagnia Ita- liana per le Esposizioni gallegianti“, wird binnen kurzem ein Schiff mit allen Arten italieni scher Industrieartikel die Küsten von Süd- und Mittelamerika befahren lassen. * * * Geplante argentinische Weltausstellung. Die Frage einer argentinischen Weltausstellung im Jahre 1910 zur Jahrhundertfeier des Unabhängigkeits kampfes gegen Spanien hat nunmehr, nach einem Berichte des österreichisch-ungarischen Konsulates in Buenos Aires, eine greifbarere Form angenommen, indem die zu diesem Zwecke seinerzeit gebildete Kommission die Vorarbeiten energisch betrieben hat und jetzt überdies ermächtigt wurde, die finan ziellen Vorschläge auszuarbeiten und zur Geneh migung vorzulegen. Die Ausstellung wird Künste, Industrien, den Ackerbau und die Viehzucht um fassen und im allgemeinen einen Überblick des Kunstsinnes und Gewerbefleißes der Bevölkerung Argentiniens bieten. Zu der Ausstellung sollen bloß die lateinischen Nationen Amerikas direkt einge laden werden, aber sodann daran mit ihren eigenen Installationen teilzunehmen, alle .Staaten der Welt ermächtigt werden. =G=gqigpG=i]i =sn p □ □ □ Vermischtes □ □ □ fl=ll ==!■■(= =!■■! ==ir=S Einrichtung einer Baumwollbörse in Barce lona. In einer im „Fomento del Trabajo National“ in Barcelona abgehaltenen Versammlung von Baum wollspinnern wurde die Schaffung einer Baumwoll börse beschlossen, auch wurden bereits deren Sta tuten und Reglements genehmigt. Das neue Institut soll nunmehr in den Lokalitäten des obengenannten „Fomento“ ins Leben treten. * * * Amtliche Auskünfte in Zollsachen in Schw eden. Zufolge einer Königlichen Verordnung erteilt die schwedische Generalzolldirektion Auskünfte in Zoll sachen (Zolltarif und Taraordnung). Die Auskünfte sind bindend, so lange die ihnen zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen gelten und unverändert Anwendung finden. Dem schriftlichen Anträge sind Proben, Beschreibungen oder Zeichnungen sowie An gaben über die bisherige Zollbehandlung und die in Betracht kommenden Zollstellen beizufügen. Die Kosten des Transports usw. sowie etwaiger Gutachten von Sachverständigen sind von dem Antragsteller zu tragen. Auf Anfordern ist Sicherheit zu stellen oder Vorschuß zu leisten. Gegen die Entscheidung kann der Klageweg nicht beschritten werden. Nach trägliche Änderungen der Auskunft zuungunsten des Antragstellers werden diesem während des ersten Jahres nach Erteilung der Auskunft mitgeteilt, so fern er seine Adresse oder die seines Vertreters in Schweden angegeben hat. Auch kann in solchen Fällen — innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Auskunft — noch 3 Monate lang die Zollbe handlung der Waren des Antragstellers entsprechend der erteilten Auskunft erfolgen, sofern es sich um Abschlüsse handelt, die vor der Bekanntgabe der Änderung stattgefunden haben. Unrichtige und un- vollstängige Angaben, die der Antragsteller wider besseres Wissen macht, führen zum Verlust der aus der Zollauskunft herzuleitenden Rechte.