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No. III.i SPEZIAL-NUMMER DER LEIPZIGER MONATSCHRIFT FÜR TEXTILINDUSTRIE. 79 worden, die auch weiterhin erweitert und ver tieft wurde. Diese Beziehungen dienen im wesentlichen auch dazu, die fremden Inte ressentenkreise zu bestimmen, diese oder jene bisher von anderen Ländern bezogenen Waren oder Stoffe von Deutschland zu kaufen. Von besonderer Wichtigkeit ist die all mählich durchzuführende und in gewissen Abständen zu wiederholende Bereisung des Geschäftsbereichs. Im Berichtsjahre wurde ein großer Teil der asiatischen Türkei und zwar die Vilajets Konia, Angora, Sivas, Adana, Aleppo, Diarbekir, Mamuret-ul-Aziz, Bitlis und Mossul sowie Cypern bereist. Dabei fand sich einerseits reichlich Gelegenheit, die dortigen Interessenten auf den oft vorteil haften Bezug deutscher Waren aufmerksam zu machen, andererseits war es möglich, die Absatzfähigkeit jener Gebiete genauer kennen zu lernen und festzustellen, wie weit die dort gebrauchten fremden Industrieerzeugnisse durch deutsche ersetzt werden können. * Die vorstehend auszugsweise veröffent lichten Geschäftsberichte und ebenso die Berichte der anderen Handelssachverständigen lassen erkennen, wie diese in weitgehendem Maße versuchen, den an sie gestellten Ersuchen um Erteilung von Informationen über die verschiedenen Gebiete des industriellen und kaufmännischen Lebens des Auslandes gerecht zu werden. Der Handelssachverständige | für Südafrika hat z. B. im Berichtsjahre Anfragen aus Deutschland über die Absatz verhältnisse folgender Textilwaren beantwortet: Alte Kleider, Bänder, Bastseide, Gewebe, Säcke und Trikotagen. Es dürfte im Interesse der heimischen Kreise liegen, von der Einrichtung der Handels sachverständigen nach Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Amtssitze und Namen der Handelssachverständigen werden daher von Zeit zu Zeit auf Grund der amtlichen Bekannt gaben in unserm Fachblatte veröffentlicht werden. Die amtlichen Einrichtungen zur föröerung des französischen Ausfuhrhandels. Die Förderung des nationalen Ausfuhr handels hat die Regierungen der meisten exportierenden Länder in den letzten Jahr zehnten in stetig wachsendem Maße beschäf tigt, und es sind verschiedentlich staatliche Institutionen geschaffen worden, die eine Er weiterung des ausländischen Absatzgebietes heimischer Erzeugnisse zum Ziele haben. Besondere Beachtung und Förderung wird dem Ausfuhrgeschäft bekanntlich auch in Frankreich zuteil, und es wird daher für den deutschen Exporteur von Interesse sein, die öffentlichen Einrichtungen zur Förderung des französischen Ausfuhrhandels kennen zu lernen. Eine Übersicht dieser Einrichtungen enthält ein vor kurzem in der „Revue des deux Mondes“ veröffentlichter Aufsatz: „L’ex- pansion commerciale de la France“ von Jacques Siegfried, dessen Ausführungen wir nach der „Deutschen Industrie-Ztg.“ im nach stehenden wiedergeben. Als das älteste Institut dieser Art be zeichnet der Verfasser dieChambres consul- tatives des Arts et Manufactures, deren Ursprung auf die erste französische Revo lution zurückgeht. Ihre kommerzielle Be deutung ist indessen heutzutage fast völlig verschwunden. Dagegen pulsierte in dieser Hinsicht von Anfang an ein äußerst reges Leben in den französischen Handelskam mern, denen die Auslandshandelskam mern zur Seite stehen. Von den letztge nannten zählt man zurzeit etwa dreißig, die über die ganze Welt verbreitet sind, und denen der Verfasser große Verdienste um die Förderung des französischen Warenab satzes im Auslande nachsagt. Im Jahre 1882 wurde der Conseil superieur du com- merce geschaffen, eine Behörde, die aus Ver tretern der Wissenschaft und Praxis zusam mengesetzt ist und deren Aufgabe darin be steht, sich über schwebende zolltarifarische oder Verkehrsfragen gutachtlich zu äußern. Wenn man berücksichtigt, daß der Conseil superieur in den fünfundzwanzig Jahren seines Be stehens nur zwei- oder dreimal Gelegenheit hatte, in Aktion zu treten, so erscheint es begreiflich, daß der Verfasser dieser Ein richtung nur eine geringe Bedeutung für die Förderung des französischen Auslandshandels beimißt. Wenig befriedigend gestaltete sieh auch bis vor nicht langer Zeit die Tätigkeit der französischen Konsuln im Auslande, da sie sich lediglich als politische Agenten an sahen und sich deshalb wenig oder gar nicht um kommerzielle Angelegenheiten kümmerten. In den letzten Jahren hat sich das freilich von Grund aus geändert, sodaß heute der französische Konsul, was die Vertretung der französischen Handelsinteressen im Auslande anlangt, ein sehr gewichtiger Faktor gewor den ist. Es sei u. a. daran erinnert, daß kürzlich der Ministerpräsident Clemenceau ein Dekret erlassen hat, wonach dem französi schen Handelsminister das Recht eingeräumt wird, bei der Einstellung und Zulassung von Anwärtern für den diplomatischen und kon sularen auswärtigen Dienst seine besonderen Wünsche geltend zu machen. Jede Änderung, die sich im Konsulatsdienste vollzieht, bedarf heutzutage der Sanktion des französischen Handelsministers, dessen Korrespondenz mit den Konsuln in allen kommerziellen, Zoll- und wirtschaftlichen Angelegenheiten auf direktem Wege und nicht mehr durch Ver mittelung des Auswärtigen Amtes erfolgt. Auch führt der Handelsminister eine Liste, in welcher vermerkt ist, ob und wie sich der betreffende Konsul be züglich der Wahrnehmung der Handels interessen Frankreichs im Auslande bewährt. Diese Liste reicht der Handels minister alljährlich seinem Kollegen im Minis terium der auswärtigen Angelegenheiten ein. Schließlich sei noch bemerkt, daß seit einiger Zeit die Hälfte der Anwärterstellen für den Vizekonsulatsdienst ausschließlich von diplo mierten Absolventen der französischen Handels hochschule besetzt wird. Von sehr großer Wirksamkeit für die Ausdehnung des Absatzes französischer Waren im Auslande hat sich das im Jahre 1897 von dem damaligen Handelsminister Henri Bou cher ins Leben gerufene Office national du commerce extörieur erwiesen. Durch diese Einrichtung werden den Industriellen und Kaufleuten Handelsnachrichten jeder Art übermittelt und zwar entweder direkt und auf dem schnellsten Wege brieflich bezw. durch Telephon oder durch periodisch er scheinende Druckschriften. Dazu gehören der „Moniteur officiel du Commerce hebdo- maire“, in welchem vornehmlich die Berichte der Konsuln und der Handelsräte, von denen noch weiter unten die Rede sein wird, ver öffentlicht werden, sodann die „Feuilles d’In- formation et de Renseignements“, die haupt sächlich an die Handelskammern, industriellen Verbände, Syndikate, Behörden und Zeitungen verschickt werden, und ferner die „Mono- graphies industriels et commerciales“, welche, wie schon der Name besagt, irgend ein auf das Ausland bezügliches industrielles oder kommerzielles Thema in monographischer Darstellung behandeln. Außerdem gibt es noch die „Notices commerciales“, welche sich mit den verschiedensten Angelegenheiten be fassen und wegen der darin enthaltenen wert vollen Fingerzeige von den französischen Ex porteuren sehr geschätzt werden. Zum Schluß erwähnen wir die „Dossiers commerciaux“, die sieh speziell an den Zwischenhandel wenden. Wie sehr das „office national“ seiner Aufgabe gerecht wird, beweist der Umstand, daß von dieser Stelle aus dem französischen Ausfuhr interessenten im letzten Jahre nicht weniger als 76000 Mitteilungen zugegangen sind. Endlich sei noch angeführt, daß jeder Kon sul, sobald er sich in Frankreich aufhält, Sprechstunden abhält und auch sonst jedem Interessenten zwecks Erteilung von Infor mationen zur Verfügung steht. Auf die Initiative des bereits erwähnten früheren Handelsministers Boucher sind gleich falls die durch Dekret des Präsidenten F. Faure vom 21. Mai 1898 bestellten „Con- seillers du Commerce exterieur“ zurück zuführen. Sie werden aus solchen sowohl in der Hauptstadt des Landes als auch in den französischen Kolonien und im Auslande ansässigen und tätigen Industriellen und Handeltreibenden ausgewählt, deren hervor ragende Fähigkeiten als Fachleute, Produ zenten oder Vertreter von großen Häusern erwiesen sind. Sie sind die wichtigste In formationsquelle des Handelsministers und der Geschäftsführung der Office national du commerce extörieur. In den Bereich der Tätigkeit der Handelsräte gehört die Bericht erstattung über die Marktverhältnisse in den von ihnen bewohnten Gegenden oder in solchen Gegenden, mit denen sie Handels beziehungen unterhalten. Sie haben ferner über die Mittel und Wege Auskunft zu geben, wie und wo diese oder jene franzö sische Ware Absatz finden könnte; ebenso haben sie über die verschiedenartigsten Einzel heiten zu berichten, z. B. darüber, wie die Emballage und Aufmachung der Ware be schaffen sein muß, wie der Zahlungsmodus an fremden Plätzen gehandhabt wird und in welcher Weise die ausländische Konkurrenz dort arbeitet. Schließlich haben sie für die Unterbringung und Anlernling junger Kauf leute Sorge zu tragen, die als Vertreter oder Korrespondenten französischer Firmen in die Kolonien oder ins Ausland gehen. Ein diesbezügliches Dekret des Handelsministers Trouillot vom 22. Mai bestimmt u. a., daß solchen Handelsräten, die im Laufe von fünf Jahren nicht wenigstens zwei Franzosen in irgend einem wirtschaft lichen oder kommerziellen Unter nehmen des Auslandes oder der fran-