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Sonntag, 30. Otttvdrr lSio. Leipziger Tagrvian. ür. 300. i04. Hairrgang. für Wertpapiere für Rechnung de» NieLerlegers unter Angabe der Nummer des Depotscheines ein gezahlt werden. Es ist Sache des Niederlegers, die Schuldner zur Zahlung an die Neichsbank anzu weisen. 9. Zn dem Niederlegungsantrage ist anzugeben, auf welchem Wege die nach Nr. la eingehenden Barbeträge erhoben werden sollen. Der gewählte Weg muß bei allen Depots desselben Kontos der gleiche sein. Abänderungen sind mittels beson deren Schreibens spätestens 4 Wochen vor Fällig keit derjenigen Zinsscheine anzuzeigen, bei welchen die neue Art der Abhebung in Kraft treten soll, widrigenfalls die Auszahlung in der früher bean tragten Form erfolgt. Sind mehr als 306 Mark verfügbar, so kann in Teilbeträgen, aber nicht unter 150 Mark, abgehoben werden. Die Abhebung der Zinsscheine in iratura ist nur bei den im Auslande ausgestellten Papieren zulässig, wenn dies bei deren Niederlegung ausdrücklich gewünscht wird. 1V. Jedes einzelne Depot kann nur im ganzen gegen Rückgabe des Depotscheines oder, wenn er verloren ist, nach seiner gerichtlichen Kraftloserklä rung zurückgenommen werden. Die Reichsbank kann verengen, daß der Depotschein auf der Vorderseite mit Quittung: „Dao vorstehende Devot hab« ich zurückerhalten. Ort, Datum, Unterschrift." versehen wird. Soll die Auslieferung nicht an den Nieder leger, sondern an eine bestimmte andere Person oder Firma erfolgen, so ist dem Kontor vorher schriftlich Nachricht zu geben. Die Bank ist zwar berechtigt, die Legitimation des Inhabers des De potscheines sowie die Gültigkeit und Echtheit der Quittung zu prüfen, sie wird von dieser Befugnis jedenfalls dann Gebrauch machen, wenn der Ueber- bringer des Depotscheines das etwa eingereickte Paß wort nicht anzugeben vermag: ein« Verpflichtung zu einer solchen Prüfung übernimmt sie aber nicht, behält sich vielmehr das Recht vor, das Depot an jeden herauszugeben, der ihr den Depotschein überbringt. Wird die Herausgabe seitens der Erben oder Testa- mentsvollstrecker ernes verstorbenen Niederlegers be antragt, so ist die Bank in allen Fällen berechtigt, die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments- vollstreckerzeugnisses zu verlangen. 11. In Ermangelung anderer Anträge werden Wertpapiere, Erneuerungs-, Zins- und Eewinnan- teilscheine unter voller Wertangabe, Depotscheine, Dokumente, Wechsel, Schecks und Anweisungen mit tels „eingeschriebenen Briefes" übersandt. Die Ver sendung barer Geldbeträge erfolgt, wenn nicht durch Postanweisung oder im Postscheckverkehr, stets unter voller Wertangabe. Die Versicherung von Wert sendungen bei Privatgesellschaften vermittelt die Reichsbank nicht. — Die Versendung geschieht in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Empfangs berechtigten. 12 s. Es ist gestattet, in dem Niederlegunasan* trage zu erklären, daß der Niederleger als Inhaber de: elterlichen Gewalt (Vater oder Mutter), als Vormund oder als Pfleger von nach Namen sowie nach Alter oder sonstigen Gründen der Geschäfts unfähigkeit genau zu bezeichnenden Personen handelt. Eltern haben dabei die Geburtsscheine der Kinder und bei Nicderlegung nach § 1814 B. G. B. außer dem noch die die Hinterlegung anordnende gericht liche Verfügung einzureichen. Vormünder und Pfleger haben die erteilte Bestallung vorzulegen und, wenn die Niederlegung nicht mit der unter i> angegebenen Bestimmung erfolgen soll, den Nachweis zu erbringen, daß sie von der Vorschrift des 8 1814 B. E. B. be freit sind. Die Bank zahlt alsdann dem Nieder leger zwar die eingehenden Zinsen und Gewinn- anreile ohne Berechtigungsprüfung: will er aber die Wertpapiere selbst oder die nach Ist eingehenden Beträge erheben, so muß er seine Berechtigung er neut nachweisen und sich, falls er dem Kontor nicht bekannt ist, durch eine diesem bekannte, zuverlässige Person vorstellen lassen. Ist dies nicht möglich und besteht er dennoch auf der Ausantwortung, Io wird diese durch Versendung an ihn mit der Post be wirkt (s. Nr. 11). b. Die Niederlegung kann mit der in den Depot schein auszunebmenden Bestimmung erfolgen, daß über die Wertpapiere (einschließlich der Erneuerungv- schcin«) nur mit Genehmigung des Vormundschafts gericht» verfügt werden kann (8 1814 B. E. B). Zn diesem Falle ist, solange die Beendigung der elter lichen Gewalt, Vormundschaft oder Pflegschaft nicht nachgewiesen wird, zur Ausantwortung auch noch die seitens des Gerichts auf dem Depotscheine er klärte Genehmigung der Aushändigung an den namentlich zu bezeichnenden Empfänger erforderlich. o. Zur Prüfung der Echtheit und Gültigkeit der Quittung, der Bestallung oder der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist die Reichsbank nicht verpflichtet. — Die Aufhebung der Vormundschaft, Pflegschaft oder elterlichen Gewalt über einzelne von mehreren Miteigentümern eines Depots hat auf das vorliegende Verhältnis keinen Einfluß. 13. Soll eine dritte Person zur Erhebung der Zinsen und Gewinnanteile und zur rechtsgültigen Quittungsleistung darüber berechtigt sein, so ist dies in einer von jener Person mitvollzogenen, bei dem Kontor niederzulegenden Erklärung auszusprechen. — Desgleichen bedarf es der Niederlegung einer be sonderen Vollmacht nach bestimmtem Muster, sofern eine dritte Person, sei es auch ein Prokurist oder Generalbevollmächtigter, befugt sein soll, für den Niederleger Erklärungen rechtsgültig abzugeben und über die Depots und Zinsen usw. zu verfügen und zu quittieren. 14. Soll ein Dritter unmittelbar das Recht erwerben, lebenslänglich die Zinsen und Gewinn anteile der niedergelegten Papiere zu beziehen, — oder v. werden die Wertpapiere zur Sicherung des einem Offizier bei seiner Verheiratung zugesicherten Zuschusses, — oder (7. mit der Bestimmung niedergelegt, daß die Herausgabe der Wertpapiere einschließlich der Er neuerungsscheine nur mit Zustimmung einer dritten Person verlangt werden kann, so sind dem Kontor entsprechende Niederleguugs- erklärungen nach bestimmten Mustern zu behändigen, welche mit dem Aufdruck: „Gesperrt nach Nr. 14-4. oder R oder O der Bedingungen" versehen sind. Die Depotscheine tragen alsdann den gleichen Ver merk. In den Fällen -4 und i3 erfolgt die Zahlung der Zinfen und Gewinnanteile sowie die Rückgabe der Depots an den Niederleger oder dessen Rechts nachfolger: zu ohne Zustimmung jener dritten Person nur bei Vorlegung einer standesamtlichen Bescheinigung über deren Tod; zu H nur unter schriftlicher Zustimmung der zuständigen Militär behörde. In dem Falle bedarf es der Zustim mung des Dritten zur Rückgabe des Depots nicht, wenn die Papiere sofort von neuem mit dem Zins recht desselben Dritten niedergelegt werden. In dem Falle 0 werden die Wertpapiere einschließlich der Erneuerungsscheine dem Niederleger oder dessen Rechtsnachfolgern nur mit Zustimmung jener dritte» Person oder ihrer Rechtsnachfolger herausgegeben. — Auf die Prüfung der Echtheit und Gültigkeit der Zustimmungserklärungen finden in den Fällen und <7 die Bestimmungen unter Nr. 10 ent sprechende Anwendung. 15. Erklärt der Nieoerleger in dem Niederlegungs antrage, daß nach seinem Tode ein namentlich be zeichneter Dritter berechtigt ist, die Aushändigung der Wertpapiere und des dann etwa vorhandenen Bordetrages zu verlangen, so erfolgt die Aushän- drgung des Depots und des Barbetraaes bei Leb zeiten des Niederlegers an ihn, nach Vorlegung einer standesamtlichen Bescheinigung über den Tod des Niederlegers an den Dritten. Ist dieser schon vor dem Niederleger gestorben, so steht der An spruch aus dem Depotvertrage den Erben des Nie derlegers zu. Die Bestimmungen unter Nr. 10 finden entsprechende Anwendung. 16. Die Reichsbank kann jederzeit ohne Angabe von.Gründen die Rücknahme der Depots verlangen und, wenn diese binnen 14 Tagen nach Absendung einer schriftlichen Aufforderung nicht erfolgt, die Pa piere auf Gefahr und Kosten des Riederlegers bei der öffentlichen Hinterlegungsstelle hinterlegen oder dis ihr nach diesen Bedingungen obliegend« Verwal tung der Depots, insbesondere die Erhebung und Auszahlung der Zinsen usw., ohne Hinterlegung der Papiere einstellen. 17. Die Reichsbank behält sich vor, die Niedcr- legungsbedingungen zu ändern. Die Aenderung ist in den zu öffentlichen Bekanntmachungen des Reichs- bankbirektoriums bestimmten Blättern und durch Aushang im Kontor für Wertpapiere vor dem 15. No vember bekannt zu machen, wenn die neuen Be stimmungen schon im nächsten Kalenderjahre für die vorhandenen Depots Geltung haben sollen. Berlin, den 24. Oktober 1910. Reichsbank-Direktorium. Haven st ein. Budczies. LekännimWüns weqen der VolkszälililNft am 1. Dezember 1910. Für die Volks- und Wohnungszählung, die am 1. Dezember dieses Jahres stattfinden wird, sind etwa 3200 kreimiMge Zslzler erforderlich. Das Amt des Zählers ist ein Ehrenamt, das allen, die dazu geeignet erscheinen in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die wichtigen Zwecke der Zählungen zu fördern bereit sein werden. Die Zähler sind berufen, als Organe der Behörde an ihrem Teil dafür Sorge zu tragen, daß die Volks- und Wohnungszählung rechtzeitig und vorschriftsmäßig durchgeführt wird. Wir richten hiermit an die gesamte Bewohner schaft der Stadt Leipzig einschließlich der einver- leibten Vororte die Bitte, sich wie bei früheren solchen Zählungen recht zahlreich zur Mitwirkung als freiwillige Zähler bereit zu erklären. Mel dungen sind sobald als möglich spätestens aber bis zum 17. November schriftlich oder mündlich an das Statistische Amt, Töpferstraße 2, 1l., zu richten. Es ist dabei der Name, der Stand und die Wohnung genau zu bezeichnen. Leipzig, am 22. Oktober 1010. »,,-u .4. 2078. Der Rat der Stadt Leipzig. Gemäß des EintvmmemieuergeieM-- mmden die Steuerpflichtigen daraus Hingewielen, daß in den nächsten Tagen mit dem Mahnverfahren wegen der auf den 11. Termin dieses Jahres in Rückstand ver bliebenen Steuerbeträge begonnen werden wird. Leipzig, den 20. Oktober 1010. Der Rat der Stadt Leipzig. an Witt'.'n'b tr 1910, Ecke Salzmann- und Wittenberger Straße der Salzmannstraße 0 „ 7 „ 17 , 18 „ Banstellenoerkauf an der Salzmann- und Witten berger Straße in Leipzig-Eutritzsch. Die der Stadtgemeinde Leipzig gehörenden Bau stellen auf dem Flurstück Nr. 290 in Leipzig-Eutritzsch, und zwar: Baustelle 1 Flächengehalt sollen Donnerstag, den 3. November von vormittags 10 Uhr an, im Neuen Rathause, Zwischengeschoß, Zimmer Nr. 301, öffentlich zum Verkaufe versteigert werden, und zwar unter der Bedingung, daß sie dauernd nur mit Kleinwohnungen bebaut werden. Die Versteiaerungs- und Derkaussbedingungcn können in der Grundstücksabteilung im Neuen Rat hause, Hauptgeschoß, Zimmer 349, cingesehen und für 1 entnommen werden. L. 2465/09. <> 3 4 von etwa 503,3 tjiu ,, 420,5 „ ,» „ bl>1,7 ,, ,, „ 801,0 ,, .. 811,8 „ ,, ,, 102,3 „ .. ,, 712,7 „ .. 091,7 „ 018,2 „ Leipzig, am 14. Oktober 1910. L. 352. «reu Der Rat der Stadt Leipzig. Ssustellenuerkauk an üer psriler unü Lothringer Strstze in Leipzig-Gohlis. Die dem Johannishospitale gehörenden Baustellen auf dem Flurstück Nr. 366 für Leipzig - Gohlis, und zwar: Baustelle 10 an der Lothringer Straße und Straße 40 von etwa 767,3 gm, Baustelle 11 an der Lothringer Str. von etwa369,2 gm, Baustelle 12 an derLotl»ringerStr.vonetwa483,5qm, Baustelle 13 an der Lothringer Str. und Pariser Str. von etwa 574,1 cim, Baustelle 14 an der Pariser Straße von etwa 580,8 «pn, Baustelle 15 an der Pariser Straße von etwa 740,Ogm, Baustelle 16 an der Pariser Straße von etwa740,0 gm Flächengehalt sollen Dienstag, den 8. November 1910, von vormittags 10 Uhr an im Neuen Rathause, Zwischengeschoß, Zimmer Nr. 301, öffentlich zum Verlause versteigert werden. Die Versteiaerungs- und Verkaufsbedingungen können in der Grundstücksabteilung im Neuen Rat hause, Hauptgeschoß, Zimmer Nr. !149, eingesehen oder für 1 ./s entnommen werden. os-38 Leipzig, am 22. Oktober 1910. L1742r>. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Beerdigung drS verstorbenen Kameraden ^u§u8t Loklsr findet Montag nachmittag 3 Uhr ani dem Nordsriedhofe statt- Fahne und Schießabtrilung 9 Uhr vom Vereinslokale ab. ,7,0 weitere LaniMen-rrachrichten aus auswärtigen Plättern. Verlobt: Herr Alfred Weck, Dresden, mit Frl. Frida Heckel daselbst. Herr Tipl.»Jng. Max Adolf Pfeiffer, Direktor der Porzellanfabrik Unterweißbach, mü Frl. Thusnelde Esche, Dresden. Herr Landwirt Willy Bombacb, Berlin-Grüne wald, mit Frl. Gretel Fuchs. Kötzschenbroda. Herr Max Fülle, Plauen i. V., mit Frl. Frida Weigelt daselbst. Vermahlt: Herr Julius Dango, Altenburg, mit Frl. Magdalene Nützenadel, Siegen. Herr Dr. mcck. vet. Martin Engelmann, Leipzig, mü Frl. Johanna Nipperdey, Potschappel. Herr Georg GoUfchalch, Dresden, mit Frl. Emily Fairchild Laielbst. Herr Schlossermeister Kurt Schäm«, Dresden, mit Frl. Jls> Donner daselbst. Herr Johannes Herrmann, Zwickau, mit Frl. Käthe Willkomm daselbst. Herr Harfenvirtuos Andreas tzrdiua, Teplitz, mit Frl. Klara Lriiert, Zwickau. Herr Arno Becker, Farm ChairoS (Bezirk Lutjo, T.-S.-W.-A.), mü Frl. Else Kähler daselbst. Geboren: Herrn Juwelier und Uhrmacher Paul Kretschmann, Altenburg, ein Sohn. Herrn Arno Diltrich, Chemnitz, ein« Tochter. Herrn Ratsalsisienl Arthur Göhler, Dresden, eine Tochter. Herrn Lehrer P. Lehmann, Briesnitz- Dresden, em Sohn. Herrn Amtsrichter Hagen, Gera, ein Sohn. Herrn Hermann Thomas, Plauen i. B., rin Sohn. Herrn Postiekretär Berthold, Riesa, eine Lochier. Herrn Wilhelm Bertling. Berlin - Friedenau, ein Soha. Herrn Dr. Grünberg, Magdeburg, eine Tochter. Freiherr» Eugen von USlar-Gleichcn, Waldenburg (La.', eine Tochter. Gestorben: Herr Hermann Stvckigt, Altenburg. Frau Emma Müller geb. Thicme, Ehrenhain (Altenburg!. Frau Wilhelmine verw. Walther verw. gewes. Göbel geb. Winller, Annaberg. Herr Karl August Sterzel, Bautzen. Herr Georg Kolb, Stadtbauinspektor a. D., Chemnitz. Fran Lina Schußler geb. liebel Limbach (Sa.). Herr Franz Wilhelm Stiegler, Chemnitz. Herr Linus Richter, Invalid, Chemnitz. Frau Auguste Seisrr» geb. Mülles Chemniv. Frau Liana Kohl geb. Mann, Chemnitz. ,>rau Marie verw. Zierold verw. gew. Richter geb. Eichler, Crimmitschau. Herr Fürchtegott Walther, Privatmann, Präbichütz.Döbeln. Herr Friedrich Albrecht Tippner, Dresden. Fran Caroline verw. Kessel, Lresoen. Herr Gustav Emil Jrmer, Älastrmeiste^ Dresden. Fräulein Olga ttraeger. Dresden. Frau verw. Postdirektor Adelgunde Bodel geb. Debisch, Dresden. Herr Heinrich Herrmann -yaost, Lchaukwiry Dresden. Frau Minna vw. Ludwig geb. Jehring, Erfurt. Herr Joh. Kart Heinrich Conrad Jordan, Neudietendorf (Erfurt». Frau Klara Martha Priemer geb. Wächtler, Freiberg. Herr Heinrich Ferdinand Gläßer, Berginvalid, St. Michaelis (Freiberg'. Frau Pantine verw. Scheibe geb. Schwenker, Gera. Herr Max Matter, Halle a. S. Frau August» Most geb. Kirchner, Halle a. S. Herr Hermann Higeroth, Justizrat, Magdeburg. Herr August Spröer, Privatmann, Magdeburg. Frau Mmna verw. Otto, Magdeburg-Buckau. Frau Berta Buchmann geb. Schmidt, Magdeburg. Herr Karl Paul Trache, früherer WirtschastSbesitzer, Meißen. Frau Emma Bertha Günther geb. Voigt, Zjcheila (Meißen). Herr Emil Hermann Schön», Gemeinde- Vorstand, Naundorf (Pirna'. Herr Richard Theodor Schuster, vormals Lehrer u. Organist in Pirna, Gohrisch. Frau Christiane Auguste verw. Eisold, Porsche,»- dorf (Pirna'. Herr Friedrich Ernst Petzold, Bäckermeister, Plauen i. V. Frau Klara Heinel geb. Eßbach, Plauen i. V. Fron Friederike verw. Decker geborene Frenzel, Riesa. Herr Gottlieb Hering. Postschaffner a. D., Werdau. Frau Ernestine Wilhelmine Köhler geb. Röhnert, Werdau. Herr Eduard Brenner Obrrschaffner, Zwickau. Herr Gnnav Gottsmann, Privatmann, Zwickau. Frau Minna Stößel geb. Arnold» Zwickau, grau Laura verw. Schuhmachermeister Albert geb. Fleischer, Zwickau. Herr Karl Hvfer, pens. Weichensteller, Zwickau. Fräulein Lina Proß, Ebersbrunn «Zwickau). Mk. iMoiikired f«rn,p». 124*3. p«»n»p». irsss M kvßviwvdlrwo / / Sneekanni eotii!,, ssabelkat. SOuumt billige peel«. Lel»,,l« 1u,n>KI. Mkvbeta gsubellen. »,r», Kerüxv »ovia OiwU. L«p»r»turev «ut n. billig. Ibni»i»L-, Irlsott-IlO- miuklrv n. I»ii8eIie-irr«I. Für Herren von 8-7.1 u.4-9 Ubr. Damen v.1-4 Ubr täglich. Wannen- u. Rnrbader zu jeder Tageszeit. Damen: Tienst.,TonnerSt.u.Sonnab.v. 7,9liir 7,11 U. Nionlag, Mittw., Freit, v. 7,2-5 Uhr. I/Ur «I» L1> 1'1. 1 tiilritt. »iss« »7» i» » ., » tztz vvti8Sl8lroinI»»t«kSr, lasttxkvlt. Oorotkeen-LIati! 2. Deituvx: II. Helsslei. »«»87 Lo-zea- u Kisoa- V-I»I»II L.I40»* liokibestralrluugvn. 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