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Nr. 300. l04. Iahryrms. Lrtmlyrr Taarvlsn. Sonnray. 30. Gkwder ISlO. wenn er solchn- spätestens 8 Tage vor Ablaus der dafür jestgcsktzl.rm Zeitpunkte schriftlich beantragt und -en erforderliclo n Geldbetrag gleichzeitig einzahlt. Die Benacknuchtigung der Niedcrleger über Kim digungen und .Konvertierungen (b) erfolgt durch gewöhnlich« Brirz'e oder, wenn es sich um ganze Gattungen oder L erien von Wertpapieren handelt, durch den Deutsikvn Reichs- und Königlich Preußi schen Staats-Anzcü ger sowie durch andere geeignet« öffentliche Blätter nach Wahl der Reichsbank. Die Reichsbank ist enaächtigt, in Ermangelung beson derer Anträge oder Erklärungen der Nieberleger deren Interesse nach bestem Ermessen wahrzunebmen, insbesondere angeborene Konvertierungen für deren Rechnung zu besorcren. Der Berkaus an lx r Börse (o u b) erfolgt 8 Tage vor Fälligkeit der in Europa zahlbaren und 1t Tage vor Fälligkeit der an außereuropäischen Plätzen zahl baren Zinsscheine ot<r Papiere. 2. Für die mit diesen Leistungen verbundene Mühewaltung und Gefahr ist für das Jahr eine Gebühr von ' > vom Tausend, bei den im Auslande ausgestellten Papieren von vorn Tausend — also 50 oder 75 Pfennig für je angefangene 1000 Mark des Rennwertes der Papiere — mindestens aber 2 Mark, bei Lospazüeren und Inhaberpapieren mit Prämien sowie bei den im Auslande ausge stellten Papieren mindestens 3 Mark für jeden Depotschein zu entrichten. Läßt sich der Wert eines Dokuments in einer bestimmten Geldsumme nicht abschätzen, so beträgt die Gebühr 15 Mark für das Jahr. Bei Hypotheken- und Erundschuldbriesen wird die Gebühr nach dem Betrage der verbrieften For derung berechnet, beträgt jedoch auch bei Dokumenten über mehr als 30 000 Mark, sofern die Einzahlung der Zinsen bei der Reichsbank (s. Nr. 8) unterbleibt, nur 15 Mark jährlich. Das Jahr wird von dem Ersten des Monats, in welchem die Riederlegung stattsindet, bis zum Ersten des entsprechenden Mo nat» im nächsten Jahr gerechnet. — Papiere in ausländischer Währung werden behufs Ermittelung der Gebühren nach nachstehenden festen Sätzen, im übrigen nach dem Berliner Börsenbrauch in Reichs währung umgerechnet. (Umrechnung nach Nr 2 d. Bed.: 1 Pfd. Sterling — 20,10 .X; 1 Frank, Lira, Peseta, Leu — 0,80 .X; 1 österr. Gulden (Gold) — 2,00 1 österr. Gulden lWähr.) — 1.70 .<l: 1 österr. ungar. Krone — 0,85 <«: 1 Gulden holl. Währ. 1,70 1 skandinav. Krone — 1,125 ,<t: 1 alter Goldrubel — 3,20 ,<t; 1 Rubel, Kreditrubel 2,1li 1 Peso (Gold) 4.00 z Peso iPapier) — 1,75 1 Dollar — 1,20 ><t; 7 Gulden süddeutscher Währ. — 12,00 ,<l; 1 Mark Banko 1,50 -X.) — Für die Erhebung und Auszahlung von baren (Heldern bei verlosten, gekündigten oder konvertierten Papieren (1b), ferner für die Gel tendmachung des Bezugsrechts und für Einzahlungen (1t) berechnet die Reichsbank außer den Auslagen an Porto, Maklergebühr usw. Hk vom Hundert (min destens aber 50 Pfennig) der zu leistenden oder zu erhebenden Zahlungen. Für die Abhebung neuer Zins- und Gewinnanteilscheine sowie für den Um tausch der Interimsscheine (16 u. o) werden nur die baren Auslagen berechnet. 3. Die Gebühren sind ohne Rücksicht auf die Dauer der Aufbewahrung für je ein volles Jahr im voraus zu entrichten. Sic werden den Zinsen oder sonst vorhandenen Beträgen entnommen, in deren Ermangelung aber durch Postnachnahme ein gezogen. Ist auch hierdurch die Zahlung nicht zu erreichen, so wird die Rücknahme des Depots ver langt (s. Nr. 18). Wegen der rückständigen Ge bühren darf sich die Rcichsbank aus den Depots ohne gerichtliches Verfahren, nötigenfalls mittels Verkaufs nach 8 20 des Bankgesetzes, bezahlt machen. 1. Die gezahlten Gebühren werden in keinem Falle zurückerstattet. Dagegen werden die vor Ablauf des Depotjahres infolge von Auslosung. Ver kauf oder Zurücknahme eines Teils der niedergelegtcn Papiere über den Rest der betreffenden Depots aus- zustellendcn neuen Depotscheine sowie diejenigen De potscheine, deren Neuausfertigung durch eine Konver tierung bedingt wird, für den bereits bezahlten Zeit raum kostenfrei erteilt. Falls weitere Wertpapiere niedergelegt werden sollen, deren Vereinigung mit vorhandenen Depots zulässig ist, kann nur Antrag und gegen Rückgabe der in Betracht kommenden De potscheine die Zusammenlegung zu einem Depot er folgen. Die im voraus entrichteten Iahresgebühren (Nr. 3 d. Bed.) werden, soweit sie auf den noch nicht abgelausenen Teil des Depotjahres entfallen, auf die Gebühren für das neue Gesamldepot in Anrechnung gebracht. In gleicher Weis-, können kleinere Depots zu einem größeren vereinigt werden. 5. Nachteile welche durch unrichtige Bezeichnung der Papiere oder der Nummern in den Nieder- legungsanträgen entstehen, werden von der Reichs bank nicht vertreten. Insbesondere erfolgt das Nach sehen der Verlosungen usw. (Id) lediglich nach Maßgabe der Eintragungen in den Anträgen. 8. Irrtümer, welche bei der Ausstellung der De potscheine vorgekommen sind, müssen sofort bei deren Empfang gerügt werden. 7. Die Depotscheine lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Werden trotzdem Ansprüche ans dem Depotvertrage übertragen, vervfondet oder ge richtlich gepfändet, jo ist die Bank berechtigt, die Depots auf Gefahr und Kosten des Niedcrlegers bei der öffentlichen Hinterlegungsstelle zu hinter legen oder die ihr nach diesen Bedingungen ob liegende Verwaltung der Depots, insbesondere die Erhebung und Auszahlung der Zinsen usw. ohne Hin terlegung der Papiere einznstellen. 8. Die Zinsen von Hypothekenbriefen können bei der Kasse des Kontors für Wertpapiere oder bei einer Reichsbankanstalt auf Girokonto des Kontors klM kiV8S MliIMjK isSii. MK80N im 65 Debensjadrs. Hortsetzlillst der FaunUennachrlchteil nächste Seite. Deute krllk 5 tlkr versebieä sankt uo6 rulii? vae'a langen, sodveren. mir grosser Oeüulä ertragenen teilten mein lieber ZIunu, unser outcr Vater, Lruäsr, Lcdvie-rer- unä Orossvater, Selnva^er unä Onkel. 6er Oie Leeröitzung ümlet Dienst»?, 6en 1. November, naebmitta?s 3 Ilbr von äor Lapellv äes LiGtrieükokes aus statt. I-elprlx, 6en 29. Oktober 1910. 8cblenssi-;er We§ Id, lll. Oesterm naenmittLF ^5 Olir verseliied uaelk liurrrem tvrankenlaxer meine lieis8§eliel)te Oran, unsere lierrenstzute und innixstZekedte Ilutter, LolixvieFermutter und Orossmutter In tiefstem ttclimerirr reifen dies allen Verwandten und Oekaunten im Rainen der Hinterbliebenen an ätsvkson unä A6b Usvoksokn, 8. ^avlrson uoä knsu §vb keiss, 8. dlsvkson unä Fed ttvildnunn, 8. 6ei»on unä vedst Lnkslkinäol'n. Oie OeerNxunx tlndet Ilontax mittag 12 Olir vom Israelit iselien Oriedlrok aus statt. In tieler Draner Vilkelmine Zlerrmsau x(6l). Irrkr rngleied im Kamen aller Hinterbliebenen. 8o!trltl86l2vi' —»»7, koirs^rr KUKI8I- > rrLicttkir ui^v USL« roo/»«sLiTcrr UlklLPNVkr sss LiuäeiuiLt ük. MM . (blsder Korästr. 28) »oirr: verroxeu iineli Ilumb»I«It8tr<i88e 21 tlüeke Döbratr., rrrlsekeo Korck- unä LtnUeockorter 8tr>sso). Spreekstauäe, rrle dlsbor, 8—9 V., "-3-4 >. ,1 kervspreelivr, rrlv blsber. 10500. ^Wlel xexeu tiieiil ^ isi Ur. Llebters 0ruüou-8ulz 5 50 KNeuan»-X«urr«Ik:iv: r. Dichters Orudon-Essenz 6.00 Kein Gchcimmiltel l AcrzN. empfoiileu. Z» haben in den Apotheken. Haupl- Tepot und Versand: Mohren-Apo- theke, Leipcka. Eutrihscher §1r. 1.^ VSSS» Vvretnlzrt« irvbrUi^nrii;8-L»8tiIiit« H. beicht mm. 8tM. bchulre Luebdalteroi Alnrktballevstraaso 16. „L»n> Mrteilen W ,X,ir ttnliv" 22. — „Lar Lternrrartovstrasse 37. M Karietkaiienstr. 12. ^7- DM" r«uerl»«i,1»tinair. ^WW V'aeon. — 17 elee- keerö.-IVaseo. — Or. Lare-h-axer