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kiM Kv83 .IllRolvilr Wil. ISLic8l>il Oegterin naodmittax V-^ voiddiied uaeli Icuirrein Xianlienlsxer meine Ilei88§eiiel-t> k'rLu, unsere iieiLeustzute und InnitzstZeliedte blutter, LelizvieFeiwutter und t^rossmntter In tie/stem isclnueirli reifen dies alleu Verwandten und Ilekaunten im Xumen der Hinterbliebenen an A. 86N ^svlrssn, ^svlrson unct k>su §6b ^svobsokn, . 8. ^avkson und k^nsu §sb tteiss, v. ^svkson unä ^i«s« §eb ttvildnunn, 8. Vvnon unä ik^nsu §eb ^uklko«ir-, psul ^svlrsvn, IVlAi'gsnelke HVittsiOok, nebst LnkeltLinclern. Vie VeerDxunx findet klonlax mittag 12 blbr vom Israelitiseben Isriedbok aus statt. KS70 Nr. 300, lo^. Iakrysng. wenn er solch u'> spätestens 8 Tage vor Ablauf der dafür festgcsetzt.rm Zeitpunkte schriftlich beantragt und den erforderlick* n Geldbetrag gleichzeitig einzahlt. Die Benaänrihtigung der Niedcrleger über Kün digungen und .Konvertierungen (i>) erfolgt durch gewöhnliche Brirve oder, wenn es sich uni ganze Gattungen oder S erien von Wertpapieren handelt, durck den Deutsckx-n Reichs- und Königlich Preußi- ickcn Staats-Anzcüger sowie durch andere geeignet* öffentliche Blätter nach Wahl der Reichsbank. Die Rcichsbank ist eriuächtigt, in Ermangelung beson derer Anträge oder Erklärungen der Niederleger deren Interesse nach bestem Ermessen wahrzunebmcn, insbesondere angeb m ene Konvertierungen für deren Rechnung zu bcsorcvn. Der Berkaus an t»e r Börse (n n b) erfolgt 8 Tage vor Fälligkeit der in Europa zahlbaren und 11 Tage vor Fälligkeit der an außereuropäischen Plätzen zahl baren Zinsscheine od-er Papiere. 2. Für die mit diesen Leistungen verbundene Mühewaltung und Gefahr ist für das Jahr eine Gebühr von s > ooni Tausend, bei den im Auslande ausgestellten Papieren von -Tr vom Tausend — also 50 oder 75 Pfennig für je angefangene 1000 Mark des Nennwertes der Papiere — mindestens aber 2 Mark, bei Lospa;neren und Inhaberpapieren mit Prämien sowie bei den im Auslande ausge stellten Papieren mindestens 3 Mark für jeden Depotschein zu entrichten. Läßt sich der Wert eines Leimiger Dokuments in einer bestimmten Geldsumme nicht abschätzen, so beträgt die Gebühr 15 Mark für das Jahr. Bei Hypotheken- und Erundschuldbriesen wird die Gebühr nach dem Betrage der verbrieften For derung berechnet, beträgt jedoch auch bei Dokumenten über mehr als 30 000 Mark, sofern die Einzahlung der Zinsen bei der Rcichsbank (s. Nr. 8l unterbleibt, nur 15 Mark jährlich. Das Jahr wird von dem Ersten des Monats, in welchem die Niederlegung stattfindet, bis zum Ersten des entsprechenden Mo nat» im nächsten Jahr gerechnet. — Papiere in ausländischer Währung werden behufs Ermittelung der Gebühren nach nachstehenden festen Sätzen, im übrigen »ach dem Berliner Börsenbrauch in Reichs währung umgerechnet. (Umrechnung nach Nr 2 d. Beü.: 1 Pfd. Sterling -- 20,10 .lt; 1 Frank, Lira, Peseta, Leu — 0,80 1 österr. Gulden (Gold) — 2,00 .<t: 1 österr. Gulden (Währ.) ----- 1,70 1 österr. ungar. Krone — 0,85 ,tl: 1 Gulden holl. Währ. — l,70 «: 1 skandinav. Krone — 1,125 .<l; 1 alter Goldrubel — 3,20 .tt; 1 Rubel, Kreditrubel -- 2,10 1 Peso (Gold) ---- 1,00 1 Peso lPapier) — 1,75 1 Dollar — 4,20 .tt; 7 Gulden süddeutscher Währ. — 12,00 -tt; 1 Mark Banko — 1,50 ,tt.) — Für die Erhebung und Auszahlung von baren (Heldern bei verlosten, gekündigten oder konvertierten Papieren (Id), ferner für die Gel tendmachung des Bezugsrechts und für Einzahlungen (1k) berechnet die Rcichsbank außer den Auslagen Tarrevlstt. an Porto, Maklergebühr usw. Vs vom Hundert (min destens aber 50 Pfennig) der zu leistenden oder zu erhebenden Zahlungen. Für die Abhebung neuer Zins- und Gewinnanteilscheine sowie für den Um tausch der Interimsscheine (Id u. o) werden nur die baren Auslagen berechnet. S. Die Gebühren sind ohne Rücksicht auf die Dauer der Aufbewahrung für je ein volles Jahr im voraus zu entrichten. Sie werden den Zinsen oder sonst vorhandenen Beträgen entnommen, in deren Ermangelung aber durch Postnachnahme ein gezogen. Ist auch hierdurch die Zahlung nicht zu erreichen, so wird die Rücknahme des Depots ver langt (s. Nr. 16). Wegen der rückständigen Ge bühren darf sich die Reichsbank aus den Depots ohne gerichtliches Verfahren, nötigenfalls mittels Verkaufs nach 8 20 des Pankgesetzes, bezahlt machen. 4. Die gezahlten Gebühren werden in keinem Falle zurückerstattet. Dagegen werden die vor Ablauf des Depotjahres infolge von Auslosung. Ver kauf oder Zurücknahme eines Teils der niedergelegtcn Papiere über den Rest der betreffenden Depots aus zustellenden neuen Depotscheine sowie diejenigen De potscheine, deren Neuausfertigung durch eine Konver tierung bedingt wird, für den bereits bezahlten 4-it- raum kostenfrei erteilt. Fa nicdergelegt werden sollen, vorhondcnen Depots zulässi und gegen Rückgabe der in Sonntag, 30. Oktober lSlO. potscheine di« Zusammenlegung zu einem Depot er folgen. Die im voraus entrichteten Iahresgebühren (Nr. 3 d. Bed.) werden, soweit sie auf den noch nicht abgelaufenen Teil des Depotjahres entfallen, aus die Gebühren für das neue Gesamtdepot in Anrechnung gebracht. In gleicher Weis;., können kleinere Depots zu einem größere» vereinigt werden. 5. Nachteile welche durch unrichtige Bezeichnung der Papiere oder der Nummern in den Nieder legungsanträgen entstehen, werden von der Reichs bank nicht vertreten. Insbesondere erfolgt das Nach sehen der Verlosungen usw. (1t>) lediglich nach Maßgabe der Eintragungen in den Anträgen. 6. ' Irrtümer, welche bei der Ausstellung der De potscheine vorgekommen sind, müssen sofort bei deren Empfang gerügt werden. 7. Die Depotscheine lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. Werden trotzdem Ansprüche ans dem Depotvertraae übertragen, vervfundet oder ge richtlich gepfändet, so ist die Bank berechtigt, die Depots auf Gefahr und .Kosten des Niedcrlegers bei der öffentlichen Hinterlegungsstelle zu hinter legen oder die ihr nach diesen Bedingungen ob liegende Verwaltung der Dcoots WONNUWQiS M-UUTKUWMIMIWIM rrmcttk» unv Li-ikwcnerr Use« roo -ursLiimr X Z ki^QvvrrrLkrrnr.is 1ALLPNOH SOS Vereintste I elpripier treerdittnaks-tustttntv H. ftricbe WM. 6«5t. bchltlre l'uebdalteroi LIarlrtkaIIoo8tr»«so 16. „Lara Wrieelea W Lar ttnlie" S 22. r: „Lar vittti«" LternvartevstraLso 37. D Llarittballeukitr. 12. A — WM" renerl»v»t»t«natr. "WM o»i« "umm>-6li>«-6sl«-Wkreov. — 17 elee- lleerck.-IVoaen. — Or. Lare-b-arer ^üiillel xexeu lüeiü^ in Ur. Llebters Oruckou-8ulx /t 5 50 Ittieuai»-Xeurr»Irrie: r. Ilicbters Orudon-Esscnz 6.00 Kein Gehcimmiltel I Aerztl. cmpsodteu. Zu haben in den Apotheken. Haupl- Dcvot und Versand: Mohrc«-Apo- . thete, Leivdg. 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