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Bestimmungen über die Ausnahme 2S° 1. 2. IX VIII VII VI IV Erstes Kapitel. Im Allgemeinen. 8. 1. Mfm'kwnmiM m» Me comiNlmMr- lei» Offiziere. 6. 26° Lreu/.- nriell. y - 48' 42' 36' 30' 24' 18' 1. Bei einem so wichtigen Geschäft, wie die mili- tairische Landesaufnahme, dessen veröffentlichtes Resultat überdies der allgemeinen Beurthcilung unterliegt, darf die größte Sorgfalt und besonderer Fleiß unbedingt er wartet werden, selbst wenn die dazu commandirtcn Ofsi- zicrc rc. keine Rücksicht aus den günstigen Einfluß neh men, welchen ausgezeichnete Leistungen auf ihre Laufbahn äußern dürsten. Die theoretische Kenntniß des Aufneh- mcns und der damit verbundenen übrigen Arbeiten muß bei jedem der commandirtcn Offiziere vorausgesetzt werden. 8- 2. Mgemeiiie Rezeichmmg der Kusilahme. Der Einthcilung der »ülitairischen Landesaufnahme in Meßtischblätter (Sektionen) liegt die bekannte Grad- cinthcilung zum Grunde. Der Raum eines Längen- und Breitengrades (eine Gradabtheilung) wird der Breite nach in 10 Banden, der Länge nach in 6 Blätter, also im Ganzen in 60 gleiche Theile (Meßtischblätter) zerlegt, wie die hier neben gestellte Gradabthcilung der Breite, 2°/2<- der Länge zeigt. Die Bezeichnung der einzelnen Scctioncn geschieht nach Gradabthcilung, Bande und Blatt, z. B. würde die nebenstehend angedeutete Section Kreuznach die Bezeichnung erhalten: Gradabthcilung^ der Breite, der Länge, Bande IX., Blakt 4. Ab gekürzt: Gr.-Abth. "/«"IX. 4.