8 8. 3. Die DMer-Rurfchen. 8. 4. Hennr, für stie Rurschon. 8. 6. ZuliM unü 8erm8 für die 8. 6. Arlausi. Dssizioro. 2. Periode noch nicht beendigt sein sollten, sind die Tage, welche durch die tactischcn Arbeiten nicht in Anspruch ge nommen werden, zu den ersteren zu verwenden. Nach Vollendung der Sektionen und der topographischen Ne benarbeiten und nach deren Abgabe an die Vermessungs- Dirigenten werden die Offiziere den Abtheilungcn des großen Gcncralstabes zur Beschäftigung überwiesen. Die Ablieferung der Auszeichnungen und Nebenarbeiten muß spätestens bis zum 20. Februar erfolgen. Dieselben stehen dienstlich unter der Commandantur, jedoch ist bei besonderen Vorkommnissen von diesen Sei tens der Offiziere gleichzeitig dem betreffenden Vermessungs- Dirigenten Anzeige zu machen. Für den Monat der Rückkehr von den Vennes, jungen haben die Offiziere innerhalb der drei ersten Tage durch ein offenes Schreiben an die Königliche Commandantur den Burschen-Servis in der Art selbst ständig zu liquidsten, daß in jenem Schreiben die Quar- tiervergütigung vom Tage des Eintreffens bis ultimo des Monats (der Servis für den Wintermonat ä 1 Thlr. 27V-- Sgr.) erbeten wird. Der Bursche erhält hierauf eine schriftliche Anweisung, die er im Villetamt (Kölni sches Rathhaus) abgicbt und daselbst ein Blankett em pfängt, auf welchem der Offizier den Servis-Empfang bescheinigt, der dann zur Zeit in jenem Amte ausgczahlt wird. Während der übrigen Zeit ihres Commando's ver anlaßt die topographische Abthcilung die Auszahlung des Burschen-Servises; die Offiziere haben daher Namen und Compagnie (Escadron) des Burschen der Kanzlei der topographischen Abthcilung mitzuthcilcn. Die Zulage wird am 23. jeden Monats, der Ser vis am 15. in dem genannten Kanzlei-Zimmer li- quidirt. Gesuche um Urlaub sind bei den Vermessungs-Diri genten einzureichen. —