8. 4. Llnzusi. 8. 5. MoillMche EiiMsji'it Offizier beim Abgänge eine Bescheinigung über das er haltene Naturalquarticr für sich und seinen Burschen aus. Um möglichen unbegründeten Forderungen und ungesetz lichen Liquidationen später begegnen zu können, hat jeder Offizier rc., welcher im Quartier Beköstigung rc. genossen hat, über die richtige Bezahlung derselben sich Quittung geben zu lassen. Im Auslande wird jedem Offizier statt des freien Quartiers eine Entschädigung von 1ü Silbcrgr. pro Tag gewährt. Mit Ausnahme der dienstlichen Meldungen und der vorher angesetzten Jnspicirungen ist den Offizieren rc. während der Dauer der Vermessung das Tragen von Civil-Kleidern gestattet. 1. Am 28. jedes Monats erwartet der Vermessungs- Dirigent den Bericht über den Fortgang der Arbeit im verflossenen Monat. Derselbe besteht, wenn nicht andere Meldungen, Anfragen rc. damit verbunden sind, nur in einem der dazu bestimmten, den Offizieren mitgegebencn Netzblätter, auf welchem die aufgenommcne Fläche farbig bezeichnet ist, und zwar: für die Monate Mai und Juni gelb - ven Monat Juli . . . grün - - - August . . blau - - - September . violett - - - Octobcr . . roth frühere Ausnahme . grau Der auf dem Meßtischblatte ausgezeichnete Theil wird durch Schraffirung angegeben; die zur Oricntirung nö- thigen Ortschaften und Flüsse werden schwarz eingetragen und eingeschrieben; kurze Erläuterungen und Bemerkun gen, so wie Namen und Datum finden auf dem Rande und der Rückseite Platz. 2. Zugleich mit diesem Bericht werden die Quittun gen über Zulagen und Vermessungskosten cingercicht. Auf vorschriftsmäßige Ausstellung der Quit -