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Handlungen. Er betont, daß diesmal ganz im Gegensätze zum ersten Kongreß, prinzipielle Gegensätze — abgesehen vielleicht von dem Zwischenfall Wähler — nicht zutage ge treten seien. Ter Grnnd hierfür mag darin liegen, daß diesmal nur Personen zum Kongresse zugelassen worden sind, die sich grundsätzlich auf den Boden der Wohnungs reform gestellt haben. Diese Bestimmung ist von der an deren Seite scharf angefochten worden, aber sie war not wendig. Prinzipielle Auseinandersetzungen mit unseren grundsätzlichen Gegnern sind gewiß nützlich und notwendig, aber sie sind der Natur der Sache nach rein theoretischer Natur, während wir hier praktische Arbeit leisten wollen, und wie ich behaupten möchte, auch tatsächlich geleistet haben. (Beifall.) Redner resümiert dann den Verlauf der Debatte, und faßt ihren Inhalt in folgende vier Leitsätze znsamen: l. Die Wohnungsreform hat zum Gegenstände freilich auch das gesamte Wohnungswesen, aber in erster Linie die Förderung der Wohnungen nicht der Wohlhaben den, sondern der minderbemittelten Klassen: 2. Gerade, deshalb ist sie in erster Linie nicht eine wirtschaftlich-tech nische, sondern eine soziale Frage: 3. Sie kann befriedigend nur gelöst werden durch die Gesetzgebung und Verwaltung. I. Dabei sind starke Eingriffe in die individuelle Freiheit zugunsten der Gesaintwohlfahrt nicht zu vermeiden. «Leb hafter Beifall und Zustimmung.) Das Thema des heutigen Tages ist: Tie Finanzierung unserer Bautätigkeit in großen und kleinen Orten, ihre Mängel und ihre Reform. Ten einleitenden Hauptvortrag, unter besonderer Berücksichtigung der Beschaffung der zwei ten Hypothek hielt Professor Tr. W n t t k e - Dresden. Er faßt seine Ausführungen in folgende Leitsätze zusammen: 1. Beim Ban eines Hauses durch einen Bauunternehmer und bei dem Verkaufe des Hauses an einen das Vermie tungsgewerbe ausübenden Käufer finden zwei wirtschaft lich zu trennende Kreditvorgänge statt. 2. Der Banunter- »ehnwr erhält zumeist von Dritten gegen SicheHtellung daS Nangeld: dies Pflegt die Grunderwerbs- und Baukosten, ohne tlnternehmergewinn zu umfassen. D>e dabei aufge nommenen Hypotheken sollen nur auf die Dauer des Bauens stehe» bleiben. Angenommen wird, daß nach Ab schluß des Baues sich ein Käufer findet, 3. Bei dem Haus verkauf werden die Hypotheken neu geregelt, mit der zwei ten Hypothek pflegen die Forderungen der Handwerker be glichen zu werden. 4. Eine umfassende Kreditorgarmation hat sich allmählich für die Beschaffung von ersten Hypotheken cntwickelt' für die Bescl>affnng von zweiten Hypotheken fehlt sie zur Zeit. Nach dieser Seite muß der Geldmarkt weiter ausgebant werden. 5. Die jetzt meist auf privatem Wege erhaltene zweite Hypothek verteuert erheblich die Bau- kosten und bewirkt in steigendem Maße, daß in den Groß städten der solide Bauunternehmer durch den unsoliden verdrängt wird. 0. Für eine Organisation des Geld marktes bei der Beschaffung zweiter Hypotheken kommen Geldinstitute, Banken usw., die mündelsichere Papiere aus geben, nicht in Betracht. 7. Neben den Geldinstituten, die in gemeinnütziger Weise Baugenossenschaften usw. unter- stützen, kommen für die Geldbeschaffung von zweiten Hypo theken die Städte und ländlichen Kommunen vornehmlich in Betracht. 8. Zu den zahlreichen und umfangreichen sozialen Aufgaben, die das letzte Menschenalter an die Tätigkeit der Stadt- und Kommunalverwaltungen gestellt hat, tritt eine neue hinzu: Tie Beschaffung von zweiten Hyvotheken durch unmittelbare Gelddarlehne oder mittelbar durch Ueber- nahme von Garantien bei Geldinstituten, 9. Städte und Kommunen sollen sich abe: auf die bloße Beschaffung von zweiten Hypotheken nickt beschränken, ihre Aufgabe wird vielmehr sein, auf diesem Wege Einfluß auf den Ausbau des Geländes, auf den Ban von Häusern «Mielkasernen oder Einzelwohnhaus), auf die Bedarfsgestaltung «große, mitt lere oder kleinere Wohnum-m) und auf die Stärkung eines soliden Bauuuternelunorstandes wie der wirtschaftlichen Sicherheit zu gewinnen. Der Korreferent L'«desbankrat H. Reu sch-Wies baden empfiehlt als Mitte! :ur Abhilfe, den mit öffentlicher Garantie ausgestarteten Geldinstituten «Sparkassen), Lan- deskreditanstalten usw.), ähnlich wie den Landesversiche- rnngsanstakten, das Recht zu geben, einen gewissen, wenn^ auch eng begrenzten Bruchteil ihrer Kapitalien in Hypo theken über die statutenmäßige (niündelsichere) Grenze hin aus anznlegen, wobei dieses Recht an folgende Einschrän kungen gebunden sein könnte: 1. daß nur 5 Prozent der Kapitalien in solchen Hypotheken angelegt werden dürfen; 2. daß hierfür nur Gebäude mit Kleinwohnungen in Frage komme»: 3. daß diese Gebäude neu und gewissen Anforde rungen entsprechend gebaut sein müssen: 4. daß der dis statntmäßige Höhe (Mündelsicherheit) übersteigende Betrag mit mindestens 2>/. Prozent jährlich zu amortisieren ist; 5. daß ein Svezialreservefonds gebildet wird, dem jährlich ein halbes Prozent des in solchen Hypotheken angelegten Kapitals Angeführt wird, bis eine Höhe von 25 Prozent erreicht ist. Redner sck-ätzt, daß eine solche Maßnahme dis Anlage von fast einer Milliarde Mark in solchen Hypo theken gestatten würde. (Beifall.) Einleitend macht Red ner darauf aufmerksam, daß auch der Beschaffung der ersten Hypotheken Gefahren drohen durch die Bestrebungen, die z,:m Zwecke der Hebung der Kurse der Swatspapicrc dis Sparkassen zu einer Steigerung ihrer Kapitalanlagen in Effekten zwingen wollen: siir Preußen könne inan für den Fall des Erlasses des in Aussicht genommenen Gesetzes mit einem Ausfälle von jährlich 400 Millionen Mark für den Wohnungsbau rechnen. Ein Redner des Zentrums habe dieses Gesetz in vortrefflichen Ausführungen bekämpft und habe es als „Gesetz zur Erschwerung des Svarens" bezeich net: (Redner) möchte es als „Gesetz zur Erschwerung des Wohnungsbaues" bezeichnen. (Beifall.) In der Diskussion betont Professor Dr. Ermann- Münster i. W. die Notwendigkeit, streng zu scheiden zwischen Meliarationskrediten und Erwerbskrediten. Es kommt darauf an: wie schaffen wir dem deutschen Boden sein Me- liorationskapital, ohne das Erwerbskapital ins Unge messene zu steigern? Dem deutschen Volke zur Melioraticui! seines Grundes und Bodens alles der Terrainspekulatiou zur Vermehrung seines Erwerbskapitals keinen Pfennig' (Lebhafter Beifall.) — Geheimer Rat Budde-Berlin tritt als Vertreter der Preußischen Hypotheken-Aktienbauk der Behauptung des Referenten entgegen, daß die Hypo thekenbanken — zwar nicht direkt, aber mit Zuhilfenahme ihrer Agenten und Kommissionäre — bis zu l l Prozent Zinsen für ihre Baugelder erheben. Gegen eine Erleichte rung der Beschaffung zweiter Hypotheken habe er (Redner) gewiß nichts einzuwenden, aber er halte es für ausge schlossen, auch auf diesem Wege init der Errichtung von- Kleinwohnungen in die. „City" der Großstädte vorzudrin gen: hier rentierten sich die Häuser überhaupt nur noch da durch, daß sie nickt als Wohnungshäuser, sondern als ge werbliche Hänier ansgenutzt würden. Ick bitte Sie. so schließt der Redner, hierin nicht einen Mangel an Verständ nis oder Wohlwollen iür Ihre Bestrebungen zu erblicken, Dixl ot -mlvavi nnimnm mmrm — das heißt, ick habe ge sprochen als Direktor der Preußischen Hrwotbeken-Aktien- bank. (Beifall und Heiterkeit.) — Geheimer Rat Dr, Schröder-Kassel bekennt sich als Freund des seinerzeit geplanten preußischen Svarkassengesetzes: nach seinen «Red ners) Insorn ationen wnr>e das Gesetz aber keine Aussicht > u» Annahme im preußischen Abgeordnetenhause haben, so daß die Regierung wohl auf seine Wiedercnnbringung verzichten werde. — Hierauf tritt die Mittagspause ein. In der Nachmittagssitzung spricht Professor Dr. E r - m a n n-Münster i. W. über: Die Beleihung des Erbbau rechtes und n irsichaftlich verwandter Formen. „Gebunde nen" Boden, so führt Redner etwa aus, gibt es — abgesehen vonr preußischen Arbeiterrentengute — hauptsächlich beirr» Erbbaurechte und beim (Uliner) Wiederkauf. Gebunden heißt dabei juristisch gebunden, denn nur juristisch ist der gewöhnliche deutsche Bauboden „frei": praktisch ist auch er gebunden durch die Kanfpreishypotheken. Die normalen Mietkasernen-.,Eigentümer" sind nicht frei, sondern die Hörigen ihrer Bodenherren. (Sehr richtig!) Während das Erbbaurecht ein (grundbuch-dingliches) Recht zum Bauen auf fremdem Boden ist, wird beim Wiederverkaufsrechte das Grundstück zu Eigentum übertragen, aber mit der «durch Vormerkung verdinglichten) Verpflichtung zur Rück- gewahrnng der Baustelle gegen den einstige,' Kaufpreis, also mit ihrem etwaigen Wertzuwachse. Nach dem vorbild lichen Ulmer Vertrage entsteht dieser Wiederkaufsanwruch schon, falls binnen 100 Jahre» eine Veräußerung oder Erb teilung für das Grundstück stattfindet, das heißt mit abso luter Sicherheit. Also Rückgabepflicht wie beim Erbbau rechte, aber nickt wie hier, zu genau bestimmter Zeit, son dern zu ganz unberechenbarer. Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht kann mit Hypotheken belastet iver- den, die juristisch und wirtschaftlich vollwertig sind. Dir u>. Ein Diplomat über die Feier des Hochheiligen Fronleichnamsfestes. Vor kurzem erschien anS der Feder des Pfarrers Tor in der Herderschen Buchhandlung zu Freiburg ein Lebens bild des Freiherr» Heinrich v. And law, des be deutendsten badischen Politikers in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Verfasser hat sich damit ein blei bendes Verdienst um die Wissenschaft erworben. Nicht minder verdienstvoll wäre aber auch eine volkstümliche Darstellung des LebensgangcS des Diplomaten Franz v. Andlaw (geb. 0. Oktober 1799, gest. 4. September 1874), eines Bruders jenes katholischen Politikers. Eine solche Arbeit kann auch nicht so schwierig sein, da Andlaw selbst in seinen „Erfnnerungsblättern aus den Papieren eines Diplomaten" (Frankfurt 1857) seine 30jährige diplo matische Laufbahn bereits in großen Strichen geschildert hat. Diese Erinnerungsblätter bieten so viele herrliche Proben eines wahren Diplomaten, sind so überaus wert volle Bilder zur Zeitgeschichte, daß wir glauben, unseren Lesern Andlaws llrtcil über die Feier des Fronleichnams festes in München und Wien hier mitteilen zu sollen. Es findet sich auf Seite 224 und 225 der Blätter: eS lautet: Unter allen .Kirchenfeierlichkeitcn erschien mir immer jene des Fronleichnamstages eine der erhabenste». Es ist ein Tag des kirchlichen Glanzes, der andächtige» Freude, eine christliche Früblingsfeier, bei der alles in frischem Grün, in Hellem Sonnenlichte strahlt. Mischt sich auch etlvas Zerstreuung, etwas Schaulust in die Frömmigkeit, so erbaut doch für solche Eindrücke empfängliche Gemüter die einfache Majestät, der würdevolle Prunk der religiösen Zeremonie. Diese frommen Gebräuche, die seit Jahrhunderten un sere Väter erhoben und erfreut: weshalb sollten wir sie nicht sesthalten? Warn», sollen Könige, Gewalthaber und geistliche wie weltliche Obrigkeiten nicht öffentlich vor den Augen des Volkes bekennen, daß es eine höhere Macht eine erhabenere Majestät gibt, als die irdischen Größen? Wenn der Donner der Kanonen und das feierliche Ge läute der Glocken sich mit den frommen Gesänge» und Ge beten im Herzen vereinigen, wenn die Prozession mit Hei ligenbildern und flatternden Kirchenfahnen von Altai zu Altar durch die reich geschmückten Straße» zieht, ist c: an mehr als dis Befriedigung einer alltäglichen Neugierde, die die Gläubigen anzieht: ist der Eindruck für viele nicht tief und bleibend zur Andacht und Ehrfurcht vor dem Gött lichen stimmend? Ich hatte (tzelegettheit. diese schöne Feier oft in Wien und München zu sehen und ihre Begehung in diesen beiden katholischen Residenzen zu vergleich». Tie Fronleichnams- Prozession in Wien ist imposant. Der Kaiser wohnt dersel- ben regelmäßig in Person, umgeben von den anwesenden Erzherzogen, bei. Nicht selten erscheint die Kaiserin, be gleitet von zwölf Palastdamen in größtem Hofstaate. Der kaiserliche Hof verleiht mit den Garde», den Hvfchargen und Würdenträgern des Reiches dem Zuge einen eigenen Glanz. Zweimal sah ich die meisten Bischöfe der Monarchie sich den selben anschließen. Die Kürze der Strecke, die die Prozes sion durchzieht, wie der enge Raum in den Straßen läßt keine ganz freie Entwickelung zu: doch ist eS immerhin eines der großartigsten .Kirchenfeste. In einer anderen Weise gestaltet sich dasselbe in Mün- ck»m. Hier herrscht nach allen Seiten schon vorher große Tätigkeit: der Kunstsinn verleiht der Feierlichkeit einen be sonderen Reiz durch Verzierung der Altäre, geschmackvolle Ausschmückung der Häuser: alles gewinnt da ein überaus festliches Ansehen. Ueberall bunte Teppiche, frische Blumen, grüne Bäume und Reiser! Dem Zuge selbst schließen sich die Zünfte mit ihren künstlich gemalten oder geschnitzten Fahnen an: altertümliche Trachten, sinnreich die verschiede nen Gewerbe andeutend, bringen Abwechslung in die bun ten Massen, und der König mit den Prinzen des Hauses folgt dem Allerheiligstem Der Cortsige, die Staatsbehör den, die Generalität und Beamten schließen den Zug. Zahl reiche Truppen paradieren. Zweiter Deutscher Wohnungskongretz. Op«. Leipzig, den 19. Juni 1911. Zu Beginn der heutigen Sitzung gibt Landgerichtscat K a lern a n n-Bremen ein Resümee der gestrigen Vcr- Fronteichnam. Das Geheimnis des Altars bezeichnet ma» nicht »ül Unrecht als das Z e n t r a l g e h e i in » i s der katho lischen Kirche. Wenn irgendein religiöser Glaubens satz Anspruch darauf hat, iir der Heilige» Schrift klar und bestimmt bezeugt zu sein, so ist es der Satz von der Gegeu- wart des Herrn im Sakramente. Die drei Synoptiker be richten im wesentlichen übereinstimmend die Worte der Stiftung dieses Geheimnisses beim letzten Abendmahle. Ihnen schließt sich als Zeuge a» der Apostel Paulus 1. Kor. 11, 14): „Dieses ist mein Leib, dieses ist mein Blut" ist der Kern und Sinn der Worte, die der Herr in der grosso Stunde spriclst, da er boni Leben feierlich Ab schied nimmt und den Seinigen sein Vermächtnis lnyter- läßt: „T uet die 8 z » in eine m A n denk e n ." Der Glaube der Katholiken von Christi Gegenwart im Sakramente hängt anfs innigste zusammen mit ihrem Glauben an seine Gottheit. Ist er der wahre und einge borene Sohn Gottes, für den er sich ansgibt. so wird er den Seinigen ein anderes Andenken an sich selbst hinterlassen als ein lebloses Symbol und ein Zeichen ohne inneren, göttlichen Sinn: und dieses andere kann für Gottes Sohn nickftü Grösieres, nichts Würdigeres sein als er selbst. Er will nicht bloß der geschichtliche Gott sein, der einst auf der Erde erschien, nach Art eines Philosophen neue Gc- dankenwerte der Menschheit brachte und dam« ans Nimmer wiedersehen im Dunkel der Geschichte wieder untertauchte: der die Aiisnutzung und Ausprägung des Neuen, daS er gebracht hatte, den Menscl-en überließ und damit dein Irr tum und der Entstellung ppeisgvb. Er will vielmehr der lebendige Mittelpunkt, der Brennpunkt und zugleich die Nahrung, d. h. dis göttliche Kraftquelle des neuen Lebens fein, dessen Prophet, Schöpfer, Inhalt und Ziel er selbst ist. Und zmn Mittel- und Brenn punkte dieses neuen Lebens hat er sich gemacht im Sakra mente des Fronleichnams. Darum ist dieses Sakrament einesteils das unblutige Opfer des Neuen Bundes, kein neues Opfer neben dem Opfer des Kreuzes und unabhängig von ihm, sondern die stete Vergegenwärtigung und Vermittlung der Gnaden- srüchte des .Kreuzesopfers, gleichsam der Baum des Kreuzes, der unabhängig vom Raum und Zeit in den Mittelpunkt der Kirche des Herrn gepflanzt ist: andernteils aber ist es der lebendige Mittelpunkt der Liebe des Herrn und die Quelle der geistigen Lebenskraft für die Glieder des Gottesreiches. Die moderne Bibelkritik hat Anstoß ge nommen an dem eschatvlogiscl-en Charakter der Predigt des Herrn. Sie hat gesagt, in seiner Predigt habe sich JesuS die allgemeine Vorstellung seiner Zeitgenossen von der nahen Ankunft eines wunderbaren GotteSreiches zu eigen gemacht: er sei wie in allem, auch hierin, ein Kind seiner Zeit gewesen nnd habe keine Ahnung davon gehabt, daß seine Lehre zur Gründung einer Kirche führen würde. Darum verweise er in seiner Predigt zu wiederholten Malen auf dos „Reich", das in einer nahen Zukunft bevorstehe. Der modernen Kritik ist eben das Geheimnis deS lebendigen, über dem Weltgeschehen im Sakramente thronenden Christus ab handen gekommen. Sie weiß und ahnt nicht, daß das Reich des Herrn verwirklicht ist in dem Innenleben der Seele, die sich mit Christus im Sakramente vereinigt, daß es aber auch verwirklicht ist in der Kirche, der der Herr dieses Ge heimnis auvertraut hat; daß somit die Lösung des eschato» logischen Rätsels in der Predigt Christi gegeben ist in den« Geheimnis des Fronleichnams. Es liegt in der Natur derSache, daß die Erstlingskirchs das Geheimnis des Fronleichnams mit heiliger, zarter Sck>eu vor den Augen der profanen Welt verbarg; daß es einer späteren, glaubenseinigen nnd glaubensfrvhen Zeit! Vorbehalten blieb, dasselbe hinauszntragen in den Gottes- tempel der Natur und diese „Gottestracht" mit allem Glanz nnd Luzus zu umkleiden, dessen die menschliche Kunst fähig ist. Erst die zweite Hälfte deS 13. Jahrhunderts zeitigt das heutige Fronleichnamsfest. Torheit ober ist es, in unserem Fronleichnamsfeste und der glänzenden Prozession dieses Tages eine Herausforve- inng von Andersgläubigen zu erblicken. Als das Fron leichnamsfest seinen Ursprung nahm, gab es Andersgläubige im heutigen Sinne noch nicht. Und auch heute beseelt daS gläubige Gemüt des Katholiken, der an dem Triumph- zuge seines lebendigen Gottkönigs sich beteiligt, ein ganz anderes Gefühl als das der Herausforderung derjenigen, die nicht niit uns an das Geheimnis deS Fronleichnams glauben: ES ist das Gefühl des Jubel? und des Dankes gegen den Gott, dessen Freude eS ist, als Gott deS Friedens nnd der Liebe bei den Menschenkindern zu sein, und daS Gefühl froher Zuversicht, daß der Gott, der die arme Brvt- substanz umgewandelt hat in seinen lebendigen Leib, auch die große Weissagung der Auferstehung des Fleisches zur Wahrheit machen wird nnd zum Unterpfand dieser Wahr heit uns das Geheimnis des Fronleichnams gab.