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Mo. 27L Dienstag, den 21. November L87S. Aachener W Wachrchlen Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Couststorialbehörde der Oberlausttz. Amtsblatt der Amtshanptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung. Das Ministerium des Innern hat in Gemäßheit 8 38 des Gesetzes über die Berichtigung von Wasserläufen und die Ausführung von Ent- und Bewässer ungsanlagen, vom 15. August 1855, die AmtShauptmanilschast z» Zittau mit der commissarischen Leitung der Regulirung des Dorfbaches in Reichenau, welche das Finanzministerium als Unternehmer im Sinne von 8 30 des angezogenen Gesetzes ausführen will, beauftragt, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Dresden, den 9. November 1876. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Erledigt hat sich die Vorladung des Dienstknechts Johann Carl Deckert aus Doberschütz vom 30. October dieses Jahres durch besten Verhaftung. Bautzen, am 18. November 1876. Der Königliche Staatsanwalt daselbst. Petri. Zr. Die unter'm 10. October dieses Jahres bezüglich des Tagearbeiters Carl August Meschnick gen. Kunpan erlassene Bekanntmachung hat sich durch des Letzteren Ergreifung erledigt. Bautzen, am 17. November 1876. Königliches Gericht-amt. Michler. v.Lr. s N e rr r s e A ö s f n u n g. Zu dem überschuldeten Vermögen des Uhrmachers Oscar Wilisch in Gilda ist am 9- d. Mts. von dem unterzeichneten Gerichtsamte der Concurs- proceß eröffnet worden. Es werdxn daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der »Ausschließung von demselben bis zum 5. Deeember d. I. ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzu melden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 19. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Maste und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütcpflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche m diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgebcn, Alles, was über Feststellung der Maste und Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemcldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs be treffende Fragen verhandelt und beschlosten werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 19. Februar 1877, Vormittags 12 Uhr, als Termin zur Eröffnung eines Ocdnungserkenntnistes anberaumt worden. Auswärtige Bethestigte haben bei 15 Mark Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Bautzen, am 9. October 1876. , Das Königliche GertchtSamt. Michler. Telegraphische Csrrespondeuz. 01 Pesth, 18. November. In der gestrigen Sitzung des Ab geordnetenhauses erklärte dec Ministerpräsident"auf die eingebrachte Interpellation Helsy's weiter, in der Rede, welche der Kaiser von Rußland in Moskau gehalten habe, komme kein Worf. von Oesterreich-Ungarn vor. Letzteres könne demnach nicht durch die selbe bedroht erscheinen. Er behaupte nicht, daß die österreichisch- ungarische Monarchie Feinde habe, stelle aber auch nicht in Abrede, daß solche existiren-könnten oder würden; allein die Negierung könne ihre eventuelle Action nicht von vorne herein bekannt geben. Speciell der Moskauer Rede ^des Kaisers von Rußland gegenüber habe die Regierung keinerlei Stellung zu nehmen. Das Ministerium des Aus wärtigen habe seine Stellung der Orientfrags gegenüber und werde dieselbe auch fernerhin festhalten. Oesterreich-Ungarn habe die Kon stantinopeler Conferenz auf der Basis der britischen Vorschläge acceptirt, der Leiter der auswärtigen Angelegenheiten werde auch auf der Con- serenz seine Pflicht darin erblicken, alles Mögliche zur Wahrung des Friedens aufzubieten, aber auch Alles thun, waS nothwendig sei, damit die Interessen der Monarchie, unter welchen Verhältnissen dies immer auch fei, geschützt würden. — Da» Haus nahm die Erklärung des Ministers einstimmig zur Kenntnis In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begann die Generaldebatte über das Budget. Der Finanzminister empfahl die Annahme der Vorlage des Ausschusses, welche mit dem Entwürfe der Regierung im Wesentlichen übereinstimme. Der Deputirte Ernst Simonyi (von der äußersten Linken) erklärte, daS Haus habe das Recht und die Pflicht, eine Prüfung der auswärtigen Politik vorzunehmen, und brachte folgenden motivirten Antrag ein: Das Haus solle erklären, daß die ungarische Nation, indem sie jegliche Eroberungsabsicht ihrerseits zurückweise, einer solchen Eroberungs- abstcht, falls sie von anderer Seite ausgehe, entschieden opponiren werde, daß die ungarische Nation ferner alle Maßnahmen, die zur Entwickelung und Sicherung der religiösen und bürgerlichen Freiheit aller unter der Türkei lebenden Völker führen könnten, warm befür worte und zur Erreichung dieses Ziels ihren ganzen Einfluß aufbieten würde, daß sie aber zugleich jede Verletzung der territorialen oder suzerainen Integrität der Türkei für den ungarischen Staat für schädlich und gefährlich halte und deshalb die Aufrechterhaltung deS Status guo unto bellum wünsche und zu allen Opfern bereit sei, welche zur Wiederherstellung deS Friedens und der Aufrechterhaltung der In tegrität und Unabhängigkeit der Türkei erforderlich wären. Der Ministerpräsident Tisza erwiederle hierauf, es sei nicht correct, der