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Rp. 233. Mittwoch, dsü y. Oktober L87S. Aachener W Achrchlen. Lreisblaü für de» Kreis-Directtons-SeM Sattheit- Amtsblatt für -ie Gericht-' «nd Verwaltungsbezirke Bautze«, GchirgiSwal-a, KKni-swarth^, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Berustadt «ud Reichenau. Redacteur, und Verleger: E. M. Monst in Bautzen. Verordnung, das Feilbieteu von Arzyels Und Heilmitteln und den Handel mit solchen betr. Das erfahrungsmäßig mehr und mehr über HM nehmende Fcilbieten von Arznei- und Heilmitteln und der Händel mit solchen, beziehentlich unter der Bezeichnung von Geheimmitteln, Seiten dazu nicht berechtigter Personen legt die Vermuthung sehr nahe, daß nD nur im größeren Publicum, sondern auch in den zur Aufsichtsführung über jene Vorkommnisse berufenen behördlichen Kreisen, mehr oder weniger die Ansicht verbreitet ist, al^ ob mit der auf der deutschen Gewerbeordnung vom 2 l. Juni 1869 beruhenden Freigebung der ärztlichen Behandlung von Menschen und Thieren auch der Vertrieb von Arznei- und Heilmitteln völlig freigegebeu worden sei. Wie irrig diese Ansicht ist, geht nun zwar schon aus 8 6 der Gewerbeordnung, derzufolge die Letztere auf den Verkauf von Arzneimitteln nicht Anwendung zu leiden hat, in Verbindung mit der Vorschrift in § 367 8ub 3 des deutschen Strafgesetzbuchs, nach welcher mit Geldbuße bis zu 50 Thlr. oder Haft zu bestrafen ist, wer ohne polizeiliche Ertaubniß Gift oder Arzneien, soweit der Handel mit denselben nicht frcigegeben ist, feilhält, verkauft oder sonst an Andere überläßt, sowie aus der Verordnung, welche von dem Reichspräsidium zu Erledigung des Vorbehaltes iÄ Schlußsätze von § 6 der Gewerbeordnung unter dem 25. März dieses Jahres im Reichsgesctzblatte (Seite 85) über den Verkehr mit Apothekerwaaren erla'ssen worden ist, und aus den Beilagen dieser Verordnung unter -1. und 8. zur Genüge hervor. Nichtsdestoweniger erscheint es zum Schütze des Publicums sowohl als der, durch die bezüglichen Zuwiderhandlungen wesentlich beeinträchtigten Apotheker des Landes nothwendig, auf die Irrigkeit der obgedachten Ansicht hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen M" dabei zugleich im Anhänge unter S die obbezogenen Beilagen und 8. zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Auch werden gleichzeitig die Medicinalpolizcibehörden des hiesigen Regierungsbezirks zur unnachsichtlichen Ahndung etwaiger bezüglicher Con- traventionen mit der Bedeutung angewiesen, daß die Verordnung vom 16. December 1850 das Feilbieten von Arzneimitteln betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 292) neben der Bestimmung in § 367 des deutschen Strafgesetzbuchs noch in Kraft besteht. Bautzen, am 1. October 1872. Königliche Kreir-Direetiou. ' von Beust. < von Döring. G Zubereitung«» zu Heilzwecke». Gemischte Arznei-Balsame. Mit Arzneien gesüllte Gallertkapseln. Arznei-Abkochungen. - Latwergen. - Elixire. - Pflaster. - Extracte- - Aufgüsse. - Linimente. Flüssige Arzneimischungen für den innerlichen und für den äußerlichen Gebrauch. Arznei-Pastillen (geltchen) mit Ausnahme der aus Mineralquellen bereiteten. Pillen. Arznei-Pulver, mit Ausnahme vön Zahn- und kosmetischen Pulvern. Mengungen von gröblich zerkleinerten Arznei-Substanzen. Arznei-Syrupe. Aetherische, wässrige, spirituöse, und weinige Arzneiauszüge. Arznei-Salben und Wachs-Salben mit Ausnahme der kosmetischen Pomaden. Arznei-Weine- 8. Droguen uud chemisch« Präparate. Aconitin und dessen Salze. Aloe. Amygdalin. Bittermandelwasser Kirschlorbeerwasser. Atropin und dessen Salze. Basisch salpetersaures Wismuthoxyd. Baldriansaures Wismuthoxyd. Larchenschwamm- Meerzwiebel- Spanische Fliegen. Cantharidin. kanadisches Bibergeil. Sibirisches Bibergeil. Cbinioidin. Chinin und dessen Salze. Chloralhydrat. Reines Chloroform. Cinchonin und dessen Salze. Coffein- Cantharidinhaltiges Kollodium. Coniin und dessen Salze- Faulbaumrinde- Seidelbastrinde. Granatwurzelrinde. Chinarinden. Kupseralaun. Digitalin. Euphorbium. Trockne gereinigte Ochsengalle- Eingedickte Ochsengalle. Zuckerhaltiges kohlensaures Eisenoxidul. Eisenchlorur- Eisenchlorurlösung. Eisenoxydhydrat. Durch Wasserstoff reducirtes Eisen. Jodeisen. Milchsaures Eisenoxydul. Eiscnchloridlösung. Arnikablüthen. Zittwerblüthen (si. Saamen.) Koussoblüthen. Tollkirschenblätter- Buccoblätter. Feigenhutblätter. Bilsenkrautblätter. Sennesblätter. - mit Weingeist ausgezogen. Stechapselblätter. Coloquinthen. Cubeben. Wasserfenchel. Sabatillsaamen. Lupulin. Kamala. Ammoniacum- Stinkasaat- Mutterharz. Myrrhe- Skammonium. Jndischer Hans.