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2553 der freiwilligen Krankenpflege oder sonst zum Ruhen der im Felde be-I länger als zehn Stunden täglich zu beschäftigen; 4) daß die Bestimmungen findiichen Krieger nach dem Kriegsschauplätze gemacht worden find, der Reichsgewerbeordnung sowohl rückfichtltch der den jugendlichen Arbeitern welche eine Frachtsumme betrogen dürften, welche nicht geringer als in den Pausen zu gewährenden Bewegung in freier Luft, als auch rück- die eben angegebene ist. sichtlich des Verbots der Arbeit der geschützten Personen an Sonn- und — sZurArbeiterbewegungj In der Versammlung der Feiertagen auch in Zukunft beibehalten werden; 5) daß die Zeit, innerhalb sinkenden Arbeiter der P fl ug'schen Fabrik am Sonnabend wurde ein welcher es gestattet sein soll, die geschützten Personen zu beschäftigen, auf Antrag angenommen, welcher dahin geht, daS richterliche Einschreiten zwölf Stunden täglich festgesetzt werde, und daß das Gesetz Anfang und gegen den Fabricantenbund zu beantragen, da derselbe durch Einführ- Ende dieser Stunden feststem; daß ferner bestimmt werde, daß für Anfang, ung von Convrntionalstrafen seine Mitglieder zwinge, gegen das Coa- Ende und Pausen der Arbeitszeit die nächste Eisenbahnuhr des Orts, oder, litionSgesetz zu verstoßen. Die Sache soll demnächst von der Strikt- wo eine Eisenbahn fehlt, die nächste Kirchenuhr des Orts, maßgebend sein Eommission einem Rechtsanwalt übertragen werden. — Gestern wurde solle; daß in jedem Arbeitslocal eine Tafel angebracht werde, auf welcher im Saale des Handwerkervereins der „Eongreß der Tischler- Anfang und Ende der Arbeitszeit, sowie der Pausen genau angegeben find; gesellen" zunächst mit Concert eröffnet. ES waren außer den Ber- und daß in jeder Fabrik oder Werkstätt« ein Abdruck der die Arbeit der liner Delegirten 32 Fremde erschienen, welche 34 Städte, u. A. Breslau, Minderjährigen und der Mädchen und Frauen regelnden gesetzlichen Be- Dresden, Elberfeld, Stettin, Hamburg, Rostock, Leipzig, Bremen, Wien, stimmungen an einem sichtbaren Orte angeschlagen werde; daß ferner die Magdeburg, Görlitz, FlenSburg, Hannover, Posen mit 25,806 Gesellen Bestimmungen der 8§ 130 und 131 der R.-G.-O. über die Führung von vertreten sollen, darunter die 10 Delegirten Berlin? 10,000 hiesige Karten und Arbeitsbüchern auch in Zukunft beibehalten werden; daß die Gesellen, waS wohl etwas hoch gegriffen ist. Die eigentlichen Berath- Strafbestimmungen wegen gesetzwidriger Annahme von Kindern zur Arbeit ungen deS CongreffeS begannen Montag früh in demselben Locale. — außer dem Hause von deren Eltern oder Vormündern auf diese ausgedehnt Die deutschen Eigarrenfabricanten sind zu einem neuen „Eon-werden; und schließlich daß von Reichswegen geeignete ständige Organe ge- greß" auf den 14. October nach Berlin eingeladen worden, auf dessen ichaffen werden, um über die Durchführung der Fabrikgesetzgebung zu wachen Tagesordnung die Schutzmaßregeln gegen die Arbeiterbewegung und und über dieselbe an das Reich zu berichten. gegen die drohende Tabakssteuer stehen. An der Debatte, welche sehr lebhaft war, betheiligten sich BreSlau, 6. Octbr. Gestern Morgen um 11 Uhr hat in öffent- Holtzendorff, Duncker, Hirsch, vr. Koller, Nordeck zur Rabenau, Wagner, kicher Sitzung der Stadtverordneten die feierliche Einführung deS Schönburg u. A. Von einer Abstimmung über die beantragte Reso- neuen Oberbürgermeisters v. Forckenbeck in sein Amt durch lution wurde abgesehen. Der Schluß der Sitzung erfolgte nach 3 Uhr. den RegierungSoicepräsidenten Grasen PoninSky als Stellvertreter für In der um 7 Uhr eröffneten Abendfitzung wurde eine Commission ge ben Oberpräsidentin stattgefundcn. Der Act eröffnete mit einer An- wählt, welche im Anschlusse an den Debattenverlauf in der Morgen- spräche deS Regitrungs-Vicepräsidenten. Derselbe beglückwünschte die und Abendsitzung gewisse Resolutionen entwerfen soll, welche morgen Stadtverordneten wegen der von ihnen getroffenen Wahl und sprach zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen. Hieran schloß sich eine den Wunsch aus, daß das gute Einvernehmen zwischen der Regierung dreistündige Verhandlung über die Gewerkvereine, worüber und dem Magistrat wie früher auch ferner ungetrübt erhalten bleiben Schmöller referirte. Sämmtliche Sitzungen waren öffentlich und von möge, er könne den Oberbürgermeister hierfür der Unterstützung der etwa 200 Mitgliedern besucht; außer bereits Genannten befanden sich königlichen Regierung versichern. Der Oberbürgermeister v. Forckenbeck, darunter Roscher, Knies, Engel, Wedell, Graf Witzingerode und Ver- welcher alSdann das Wort ergriff, hob besonders hervor, daß er sein treter verschiedener Arbeitervereine. Um 10^ Uhr Abends wurde die neues Amt in einer namentlich für die Gemeindeverwaltungen ernsten Abendfitzung vertagt. — Die Thesen über die Arbeitseinstell- Zeit antrett, denn die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs und die ungen und die Gewerkt) tret ne lauten: Pflichten, welche Preußen in demselben übernommen, würden seiner 1) In Erwägung, daß zwar ein großer Theil der heutigen Arbeit«- Ueberzeuaung nach in verhältnißmäßig kurzer Zeit zu einer Erweiterung I cinstellungen ohne innere Berechtigung ist, ohne Sachkenntniß oder in Ueber- aller Gebiete der Selbstverwaltung führen müssen und den Gemeinden Icilung beschlossen und von unlauteren Elementen hervorgerufen wird, daß neue Rechte, aber auch neue Pflichten auferlegen. Schon die bevor- aber daneben eine zahlreiche Reihe anderer Arbeitseinstellungen durch schlimme, stehenden Verhandlungen der gesetzgebenden Factoren über allgemeine nach Lage unserer Gesetzgebung und wirthschaftlichen Organisation nicht Reform der Steuergesetzgebung würden wesentliche Umänderungen in anders zu beseitigende Ucbclstände verursacht ist; in Erwägung, daß bei dem Haushalte der Gemeinden bedingen. In seiner Erwiederung auf der heutigen Gesetzgebung der Arbciterstand in vielen Fällen sich nur durch die Rede deS Oberbürgermeisters sprach schließlich der Stadtverordneten- dieses letzte Mittel als gleichberechtigten Theil beim Abschluß des Arbeits- Vorsteher vr. Lewald die Hoffnung auS, daß auch unter Forckenbeck s Vertrages zur Anerkennung bringen kann — beantragt der Referent, die Verwaltung die seitherig; Harmonie der städtischen Behörden unter Versammlung möge sich dafür aussprechen, daß es wünschenswerth sei, di« einander von dauerndem Bestände bleiben möge. volle heute bestehende CoalitionSfreiheit aufrecht zu erhalten, auch keine be- Eisenach, 6. October. (Dr. I.) Die Versammlung zur sonderen Strafen auf den Bruch bestehender Contracte neu einzuführen. Besprechung der socialen Frage, welche von hervorragenden 2) In Erwägung, daß die Gewerkvereine d. h. die Vereine von Arbeitern Männern der Wissenschaft, der Industrie u. s. w. für den 6. und 7. Oct. desselben Gewerbes zum Zwecke gemeinsamen Handelns hauptsächlich in Be- hier einberufen worden, ist ungemein zahlreich besucht. Nach Ordnung zug auf Lohn und Arbeitsbedingungen, sofern nur die tüchtigeren und an der geschäftlichen Angelegenheiten wurde als erster Gegenstand die ständigen Elemente des Arbeiterstandes in ihnen die Führung übernehmen, Frage über die Durchführung und Weiterbildung der deutschen Fa» wie dies von den meisten deutschen Gewerkvercinen anzucrkennen ist, eine brikgese tzgebung bestimmt, und Professor Brentano begann sofort heilsame Organisation und Schule des Arbeitcrstandes sind, daß sie unzeit- sein Referat, ohne daß vorher eine Debatte über allgemeine Principien- gemäßen Arbeitseinstellungen eutgegenwirken, den Arbeiterstand zur fricd- fragen stattgefunden hätte. Der Referent beantragt, daß die Versamm- lichcn Unterwerfung unter Einigungsämtcr zu bringen vermögen — be- lung sich dafür aussprcche: antragt der Referent, die Versammlung möge beschließen, daß eine gesetzliche 1) Daß die gesetzlichen Beschränkungen der Beschäftigung in Fabriken Anerkennung derselben, wie sie in dem Gesetzentwürfe von Schulze-Delitzsch, auch auf die Beschäftigung außer dem Hause von Eltern und Vormündern betreffend die privatrechtliche Stellung von Vereinen, enthalten ist, so bald in den Kleingewerben und Handindustriecn ausgedehnt werden, und daß als möglich einzutreten habe, sowie daß die von der Commission des Reichs- da, wo die Eltern oder Vormünder selbst ihre Kinder zu frühzeitig und tage« beschlossenen Acnderungen anzunehmcn seien, mit Ausnahme des Zu- andauernd beschäftigen, durch strengste Durchführung der Bestimmungen satzeS zu 8 3 Abs. I, der verbietet, einen Theil der VercinSgelder, der zu über den Schulbesuch diesem Mißbrauch ein Damm gesetzt werde: daß anderen Zwecken gesammelt sei, zu Arbeitseinstellungen zu verwenden, künftighin jegliche Beschäftigung von Kindern unter dem gesetzlich bc- 3) In Erwägung, daß den Gewerkvercinen jede Kräftigung zu wünschen, stimmten Alter verboten werde; 2) daß einerseits die Altersgrenze, unter die Verbindung derselben mit Kranken-, Unterstützung«- und Jnvalidencassen welcher die Beschäftigung von Kindern verboten ist, auf zehn Jahre herab-1 ein Hauptmittel ist, denselben Arbeiter zuzuführcn, und durch diese Verbin- gesetzt, andererseits die Beschränkung der Arbeitszeit der Vierzehn- bis Sechs- düng dar Hilfscassenwcsen ein normaleres, von der Theilnahme des Arbeiter- zehnjährigen auf alle Minderjährige und auf Mädchen und Frauen jeg- standcs getragenes wird, daß dagegen anderseits die staatlichen ZwangShilfS- lichen Alters ausgedehnt werde; 3) daß eS verboten werde, zehn- und vier- cassen für die weniger entwickelten Jndustricbezirke unentbehrlich find, wenn zehnjährige Kinder länger wie fünf, und vierzehn- bis einundzwanzigjährige nicht in ihnen das Hilfscassenwcsen ganz verschwinden soll — beantragt Arbeiter männlichen Geschlecht-, sowie Mädchen und Frauen jeglichen Alters! der Referent, die Versammlung möge sich für Aufrechthaltung des bestehen-