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1718 werden zunächst auf die Dauer von 2 Jahren nach China und Japan geschickt, um in den dortigen Sprachen auSgebildet zu werden und dann nach bestandenem Examen in diesen Sprachen vorerst als DragomanS Verwendung zu finden. — Der „ReichSanzeiger" meldet die Ernennung v. Bardelebens zumOberprästdenten der Rhein-Provinz und veröffentlicht den Normal- Etat nebst den Ausführungsbestimmungen, betreffend die Besoldungen der Direktoren und Lehrer an den Gymnasien, den gleichgestellten höheren Unterrichtsanstalten und Realschulen erster Ordnung, welche mittelbar oder unmittelbar StaatSzuschüsse beziehen. — Der HandelSminister hat aus Veranlassung der in letzter Zeit bei Verlassen der Eisenbahnzüge wiederholt vorgekommenen Unglücks fälle angeordnet, daß künftig daS AuSst ei gen aus den Zügen immer nur an derjenigen Seite stattfinden darf, an welcher ein Schienen- grleise nicht vorhanden ist. — Für Oldenburg und Coburg-Gotha ist mit dem 1. Juli d. I. der Termin abgelaufen, während dessen beiden Staaten in den 1867 mit Preußen abgeschlossenen Militair-Conventio nen ein Nachlaß deS Normalbeitrages für ihre ContingentSstellung gewährt worden war. Für die anderen 11 bei diesem Nachlaß be- theiltgten Staaten, nämlich für Weimar, Meiningen, Altenburg, Anhalt, beide Schwarzburg, beide Reuß, Lippe, Lippe-Schaumburg und Lübeck, erlischt diese Vergünstigung hingegen erst mit dem 1. Juli 1874. Auch für diese Staaten ist jedoch, da nach den betreffenden Verträgen zu dem pro 1867 gezahlten Betrage von 162 Thalern eine jährliche Steigerung von 9 Thlr. festgesetzt war, der Normalbeitrag für die zu stellende MannschaftSquote pro Jahr und Kopf bereits biS zu 207 Thlr. gewachsen. Noch läuft mit Abschluß dieses JahreS auch die in der Milltair-Convention vom 1. April 1867 dem Großherzogthum Hesse auf noch fünf fernere Jahre gewährleistete Stellvertretung ab. Tha sächlich scheint dieselbe jedoch im Verlauf deS Krieges von 1870 bi 1871 außer Kraft getreten zu sein. — Die „Lauenburgische Zeitung" meldet über eine Sitzung deS dortigen Landtages: „Vor weiterem Eintritt in die Tages- ordnung erbat der Landsyndikus daS Wort und legte in gediegener Form und tiefer Begründung seine ernsten Besorgnisse über die gegenwärtige Lage deS Lande- der Versammlung an- Herz. Viertelbalb Jahre, rief er auS, sind verflossen, und sind wir etwa in dieser Zeit nur einen Schritt mit der Inkorporation weiter gekommen? Nichts, nichts ist zum Abschluß gediehen! Eine Masse von Gesetzen hält Alles in Athem und nichts grschieht, um diesem provisorischen Zustande, der seine störende Einwirkung auf die Verwaltung, auf alle Zweige des öffentlichen LebenS auSübt, ein Ende zu machen. Ernste energische Schritte von Ritter- und Landschaft sind nöthig, soll nicht daS Land, daS schon materiell leidet, auch noch moralisch zu Grunde gerichtet werden." Hierzu bemerkt die officiöse „N. A. Z.": Es scheint Herrn Wittrock nicht bekannt zu sein, daß die früheren Versuche, Lauenburg unter annehmbaren Bedingungen cinzuvcrlciben, miß lungen, daß insbesondere die Voraussetzungen, auf welchen die bis zu der vorigjährigen Auseinandersetzung über das Domanium geführten Jncorpo- rations-Vcrhandlungcn beruhten, in Folge dieses zwischen dem Herzog und den Ständen geschlossenen Vergleichs hinfällig geworden sind. Wer gegen wärtig auf Einverleibung dringt, setzt die Vortheile auf's Spiel, welche' das Laud aus diesem Vergleich zu ziehen hofft, und beweist wenig Dankbarkeit gegen den Herzog. Hat man sich denn wohl klar gemacht, welche finanziellen Bedingungen der preußische Landtag stellen würde, wenn die Einverleibung erfolgen soll, ehe der zwischen dem preußischen und dem lauenburgischen Fiscus schwebende Proccß wegen Heranziehung Lauenburgs zur Verzinsung und Tilgung des im Wiener Frieden auf die Herzogthümer übernommenen Aniheils an der dänischen Staatsschuld entschieden ist? Oder ist man in Lauenburg etwa bereit, einen Theil der schlcswig - holsteinschen Schuld zu übernehmen? Was die von Herrn Wittrock befürchtete materielle und moralische Zugrunderichtung betrifft, so kann die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes wohl kaum Jemandem Schaden bringen, als etwa einem oder dem anderen ohnehin, im militairischcn Sinne, demoralisirten Be amten. l!) — DaS Leiborgan deS Fürsten BiSmarck, die „Nordd. Allg. Z.", hat von diesem das nachstehende Schreiben zur Veröffentlichung er halten: ' „Varzin, den 4. Juli 1872. Ich erhalte in Barzin noch immer täglich zahlreiche Gesuche und Zusendungen privaten, halbamtlichen, lite rarischen Inhalts, in einer Form, welche Beantwortung voraussetzt. Wollte ich dieser Voraussetzung entsprechen, so würde der Zweck meiner aus Ge sundheitsrücksichten erfolgten Beurlaubung verfehlt werden. Zur Verhütung von Mißverständnissen erkläre ich daher, daß ich zu meinem Bedauern außer Stande bin, ferner direct oder indirekt an mich gerichtete Schreiben oder Telegramme zu beantworten, so lange ich nicht nach Berlin zurückgekehrt sein und meine Geschäfte wieder übernommen haben werde. gez. v. Bismarck." — Die „D. R.-C." brachte vor Kurzem die Nachricht, daß eine Untersuchung der deutschen Küste in ihrer Ausdehnung von Emden diS Memel durch eine Fachkommission stattfinden werde, um d'e Maß regeln festzustcllen, welche zur Verteidigung der Küste in einem Kriegs fälle, eventuell schon vorher als Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen seien. Diese Fachkommission ist jüngst in See gegangen und hat die Unter suchung vorgenommen und beendet. Auf Grund der Ergebnisse der selben wurde eine Reihe wichtiger Vorschläge dem Kriegsministerium unterbreitet. — In Bezug auf die im Kreise Stargardt auSgebröchene AuS- wanderungS-Epidemie wird von officiöser Seite weiter mit- getheilt, daß der Minister deS Innern durch einen Erlaß die dortige Bevölkerung „über den sie beherrschenden Wahn" aufzuklären sucht. Mainz, 5. Juli. Die Erweiterung der Festung ist nach einer Mittheilung im „Fr. I." nunmehr gegen eine Leistung der Stadt von 4,110,280 fl. von dem Kriegsministerium in Berlin genehmigt, auch dem Vernehmen nach zugestanden worden, daß die Eröffnung der Wälle der Gartenfronte sofort nach Zahlung der ersten Million an einem Punkte begonnen und mit dem Fortschreiten deS Baues der neuen Festungswerke fortgesetzt werden kann. In dieser Hinsicht steht übrigens daS Unternehmen zum Theil in Zusammenhang mit dem Bau der durch die neue Brücke für die Verbindung Mainz-WieSbaden u. s. w. nöthig werdenden und von der Ludwigsbahn zu errichtenden Befestig- ungswerke. Die Erweiterung der Stadt hängt nunmehr im Wesent lichen von der Genehmigung der Regierung zur Aufnahme deS von der Stadt beabsichtigten Anlehens von 5 Millionen Gulden ab. Straßburg, ü. Juli. Die Verordnung deS Ober-Präsidenten oon Elsaß-Lothringen vom 21. Juni, durch welche über 200 Gemeinden in Elsaß-Lothringen, in denen theils ausschließlich, theilS überwiegend die französische Sprache vorherrscht, das Recht gegeben wurde, sich >uf eine Reihe von Jahren hinaus in allen Geschäftssachen der fran zösischen Sprache zu bedienen, ist von den betreffenden Bevölkerungen mit Dank begrüßt worden. — Ueber die Befestigung von Straß burg meldet die „Deutsche Presse": Im Norden zwischen Jll und Rhein wird die Enkeinte der Stadt drei Kilometer von der gegenwär- ügen Front bis an den Canal, der Jll und Rhein mit einander ver bindet, vorgeschoben werden, und zwar in der Weise, daß die schönen Vromenadnr zwischen der RobertSau und dem Robertsplatz von der Enceinte mit einbegriffen sein werden. Dort wird man einen Hafen und einen Canal bauen, der vom Rhein herkommt und über Kehl eine leichte Verproviantirung gestattet. Oberhalb der Front, die nach Frank reich hinschaut, als derjenigen, die natürlicherweise eine bessere Ver- cheidigung beansprucht, errichtet man ein weites und verschanztes Lager, daS eine Armee von 200,000 Mann aufnehmen kann und mit Straßburg durch fünf große, sternförmige Forts in Verbindung steht. O e st e r r e i ch. Wien, 6. Juli. 'Die Truppenübungen, die in Böhmen in Anwesenheit von Militair - Bevollmächtigten fremder Mächte in diesem Herbste stattfinden sollten, werden mit Rücksicht auf die Ueber- schwemmung und dir Herstellungs-Arbeiten in den betreffenden Gegen den unterbleiben. — Im Schooße derGehaltregulirungseommission wurde auch dem Umstande die Aufmerksamkeit zugewendet, daß viele Beamte, auch nach zurückgelegten vierzig Dienstjahren, wegen deS Verlustes der Loealzulage nicht mehr um die Versetzung in den Ruhestand einschreiten werden, und daß den jüngeren Beamten somit nicht nur die Aussicht auf Avancement geschmälert, sondern auch noch die Arbeit der nicht mehr Dienstfähigen aufgebürdet würde. Deshalb wird die Bestim mung in der Regierungsvorlage Aufnahme finden, daß jeder Beamte nach vollendetem 40. Dienstjahre in den Ruhestand zu versetzen ist und werden Ausnahmen nur, wenn eS daS Interesse deS Dienste- er- -eischt, von den bezüglichen Ministerien von Fall zu Fall zugelassen werden. > — Nach einer Mittheilung deS „Kamerad" ist nunmehr die ge- E sammte österreichisch-ungarische Armee (Infanterie, Jäger, Cavalerie V ui ve sw del Fr an her hil! fere wei Bez den Vic. geor einzi mehi in b den, zuma steter mögl fortzr " verar> gesetzt Sorg auch NuSlä kam, ablege seiner werde selben ES we Welt l Glanze auf die . gutgehc Hufe de den E. . In ein. wichtig Leitung werde. keit herv und Pr. Der „Oj sämmtlic nehmen, öffentlich. dieser Ta weil sie f ist der Kl er sinnt anständig. -Y welches sl des Bey versammel (Ver Ä Citeriore si 8 wegen Eim S tairvonPic