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ss. Krelderger Anzeiger und Lageblatt. Sette L. — 23. April. Hof das Nrtheil einfach annullire, wenn er mit diesem Spruche die wirklichen Schuldigen decke und deren Verfolgung verhindere. DreyfuS würde dann entlassen und über alles Neblige ein dichter Schleier gebreitet werden. Mit jeder dieser Lösungen könnte die Regierung vor die Kammer treten und sagen: Die höchste juristische Autorität des Landes hat gesprochen; die Sache ist endgültig er ledigt! Herr Dupuy könnte noch sein bekanntes Wort vom 10. Februar wiederholen: „Wer dann sich noch nicht zufrieden gielt, der ist ein Narr oder ein Rebell!" Und die Narren würde mau ins Irrenhaus stecken, die Rebellen aber ins Gefängniß werfen oder nach der Teufels-Insel schicken. Wird jedoch der Kassationshof sich zu einer so überstürzten Entscheidung drängen lasten? Wenn er die Astaire wirklich beenden will, wird und kann er sich nicht beeilen, bloß um der Regierung einen Gefallen zu thun und ihr eine parlamentarisch günstige Position zu schaffen. Wenn der Kassationshof seine Pflicht thun will, muß er ebenso gründlich zu Werke gehen wie die Strafkammer. Auffallend ist immerhin, daß die Ergänzungs-Enquete, die damals, als die Sache von der Strafkammer auf den ganzen Kassationshof übertragen wurde, selbst den Antirevisionisten als nöthig erschien, jetzt nicht mehr erwähnt wird; die Antirevisionisten sind vielmehr der An sicht, daß nunmehr Alles klar sei und sofort zur Entscheidung geschritten werden könne. Der Hauptgrund aber, warum die Entscheidung beschleunigt werden soll, liegt viel tiefer. Regierung und Militärpakte! sehen, wie die Dinge sich zu ihrem Schaden immer weiter entwickeln, und sie möchten ein Ende uni jeden Preis machen. Wird die Entscheidung des Kastationshofes nicht sofort herbeigesührt, so werden verschiedene Maßregeln nöthig, die der Regierung wie der Militärpakt« sehr verbängnißvoll sein werden. Da sind zunächst die Konfrontirungen. Monate lang hat die Generalstabspreffe behauptet, Picquart weigere sich, mit dem General Roget, der ihn am meisten belastet, konfrontirt zu werden. Picquart war es zuerst, der diese Könfrontirung verlangte; er hat jetzt dieses Ver langen wiederholt, und nun ist es merkwürdigerweise der General Roget, welcher der Konfrontirung auSweichen möchte. Ebenso hat der Untersuchungsrichter Bertulus verlangt, mit General Roget konfrontirt zu werden. Diese Konfrontirungen können bei längerer Dauer deS Verfahrens nicht vermieden werden und sie dürften für diejenigen Mitglieder des Kastationshofes, die bisher an den Vernehmungen nicht theilgenommen haben, von großer Bedeutung sein. Das Wichtigste ist aber der Fall Frcystätter. Der Kommandant Freystätter war bekanntlich einer der Richter des Kriegsgerichts, das über Dreyfus zu urtheilen hatte. Er hat DreyfuS in gutem Glauben verurthcilen helfen, stt dann aber, vom Selbstmord Henry's an, zu der Ueverzeugnng gekommen, daß Henry ein falscher Zeuge war und daß Dreyfus nicht bloß ungerecht, sondern auch ungesetzlich verurtheilt wurde. Herr Freystätter kann nämlich darüber aussagen, daß dem Kriegsge richt im Berathungszimmer Schriftstücke vorgelegt wurden, welche die Verurtheilung entschieden und die weder der Angeklagte noch sein Vertheidiger kannte. Diese Vorlage ist nicht bloß ungesetz lich und macht das gefällte Urtheil nichtig, sondern sie ist auch ein Verbrechen, für das Diejenigen, die es begingen, das Zucht haus zu erwarten haben. Herr Freystätter hat an den Marine minister Lockroy geschrieben und sich zur Aussage bereit erklärt; Herr Lockroy hat ihn an den Ministerpräsidenten Dupuy ver wiesen, dieser ihn jedoch wieder an den Marineminister zurück- geschickt; schließlich hat der Ministerrath entschieden, daß es dem Kassationshof zu überlasten sei, ob er Herrn Freystätter vernehmen wolle oder nicht. Man sieht, daß das Zeugniß des Herrn Freystätter höchst wichtig ist; man begreift aber auch, daß es der Regierung und dem Generalstabe von höchstem Interesse ist, das selbe zu verhindern. Die Beschleunigung der Entscheidung würde sowohl die Konfrontirungen wie die Vernehmung des Herrn Freystätter unmöglich machen, und so hofft die Regierung, daß sie durch die sofortige Fällung des Urtheils zur Beendigung der Affaire gelangen werde. Diese Hoffnung ist jedoch, wie jetzt schon erkannt werden kann, ein Jrrthum. Die Veröffentlichungen des „Figaro" sind zwar wegen ihres großen Umfanges etwas schwierig zu hand haben, aber sie liefern doch so viele Beiträge zur Beleuchtung der Affaire, daß man bestimmt annehmen darf, das Ende werde nicht .kommen, wenn das Urtheil des Kasiationshoss der Erwartung Derer, die Gerechtigkeit verlangen, nicht entspricht. Dazu kommt daS Anerbieten Freystätters. Wenn der Kassationshof heute die Revision verwirft aus dem Grunde, weil keine neue Thatsache vorlioge, die das kriegsgerichtliche Urtheil von 1894 erschüttere, dann kommt morgen der Antrag auf Vernichtung des Urtheils wegen ungesetzlichen Verfahrens. Wenn die Regierung sagt: „Die Revision ist todt", dann antworten ihre Gegner mit dem vieltausendstimmigen Rufe: „Es lebe die Revision!" Also gerade die Art und Weise, wie Herr Dupuy die Affaire beenden will, wird ganz sicher zu ihrer Verlängerung führen. Wenn das fv weiter geht, dann kann man erwarten, daß die Astaire vielleicht noch den „elvu" der Weltausstellung bilden wird. Zur Steigerung des Besuchs wird sie aber schwerlich beitragen. Oertliches und Sächsisches. Freiberg, den 22. April. — König Albert wird Freitag, 28. April, zu einem mehr wöchigen Aufenthalte nach Sibyllenort in Schlesien abreisen. — Ernennungen beim Reichsgericht. Von Seiner Majestät dem Kaiser ist Herr Landgerichtspräsident vr. von Schwarze in Freiberg zum Reichsgerichtsrath ernannt worden. Des Näheren berichten die „Leipz. Reuest. Nachr.": Die durch den Reichshaushaltsetat auf das Rechnungsjahr 1899 neu aufgenommenen Stellen eines Senatspräsidenten und sieben Räthen zur Besetzung des siebenten Civilsenats, auf den mit dem 1. Januar 1900 auch die bisher dem Bayerischen obersten Landesgerichte zugewiesenen Revisionen übergehen, sind nunmehr durch den Kaiser folgenden Herren verliehen worden: Die Senatspräsidentenstelle dem bisherigen Reichsgerichtsrath Mass mann, die Nathsstellen dem Reichsanwalt Schumann in Leipzig, dem Landgerichtspräsidcnten vr. von Schwarze in Freiberg, den Oberlandesgerichtsräthen Harms in Kiel, vr. Tandler in Dresden, Hofmann in Nürnberg, vr. Hagens in Hamburg, Schneider in Bamberg und dem Regierungsrath im Staats ministerium der Justiz Miltner in München. Für das durch das Ausscheiden des Reichsanwalts Schumann erledigte Amt ist der Obcrlandesgerichtsrath vr. Nagel zum Reichsanwalt ernannt und in dessen Stelle als Hilfsarbeiter bei der Staatsanwaltschaft des Reichsgerichts der Staatsanwalt am Oberlandcsgericht zu München Treutlein-Mördes einberusen worden. Sämmtlichc Herren treten das neue Amt am 1. Mai an. Es soll die eidliche Verpflichtung derselben am genannten Tage vor dem IV. Civil- senat unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten, Wirkl. Geh. Rath vr. von Oehlschläger, Excellenz, erfolgen. —Heute Vormittag fand in der Mavchenbürgerschule inAn- wesenhelt der Kgl. Bezirksschulinspektion, der Herren Direktoren )r. Göhl und Richter, deS gesammten Kollegiums und der obersten klassen genannter Schulanstalt eine erhebende Feier statt. Im Auftrage seiner Vorgesetzten Behörde überreichte der Kgl. Be- zirlsschulinspektor Herr Schulrath vr. Winkler Herrn Schul direktor H. E. Wolf, der länger denn fünfundzwanzig Jahre als Leiter der hiesigen Mädchenbürgerschule mit hohem Segen und reichem Erfolg in treuer, nimmermüder Arbeit gestanden jat, das Ritterkreuz s. Klaffe ves Albrechtsordens, in ;erzlichen Worten der großen Verdienste des so Ausgezeichneten gedenkend. Ebenso sprachen Herr Bürgermeister vr. Schroeder Namens der städtischen Behörden und des Schulausschusses, so wie Herr Superintendent Haesselbarth als Vertreter der Kirche Herrn Schuldirektor Wolf Dank und Anerkennung in herzlichster Weise aus, worauf dieser mit tiefbewegten Worten dankte. Mit Gesang und Gebet ward die Feier, wie sie begonnen, auch be- chlosjen. — Den, Pfarrer Uo. tLeol. vr. Mulert in Niederbobritzsch wurde von Sr. Majestät dem Könige daS Ritterkreuz 1. Klaffe vom Albrechtsorden verliehen. Dasselbe wurde dem ver dienten Geistlichen heute in seinem Hause durch Herrn Superintendent HSsselbarth im Beisein des Herrn Amtshaupt mann Oberregierungsrath vr. Steinert im Auftrage der obersten Kirchenbehörde in feierlicher Rede vor versammeltem Kirchen- wie Schulvorstand, sowie den Lehrern der Parochie überreicht. — Der Seelsorger der hiesigen St. Nikolai-Gemeinde, Herr Pastor Vr. plttt. Friedrich, wurde als zweiter Hofprediger an die evangelische Hoskirche in Dresden berufen. — Den Charakter alS Hauptman« verliehe«. Se. Majestät der König hat dem Oberleutnant a. D. Herrn Edler von Querfurth den Charakter als Hauptmann verliehen. — Auszeichnung. Herrn Krankenhausverwalter Ernst JuliuS Meyer hier wurde in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstleistungen das allgemeine Ehrenzeichen verliehen. Die feierliche Aushändigung der Auszeichnung erfolgte heute Vor mittag im Stadtkrankenhause durch Herrn Bürgermeister vr. Schroeder in Gegenwart der Herren Dezernenten undDepu- tirten für daS Stadtkrankenhaus, der Herren Krankenhausärzte, der Albertinerinnen und des übrigen Krankenhauspersonals. — Auszeichnungen bei den fiskalischen Erzberg werken. Bei den fiskalischen Erzbergwerken sind nachgenannte Beamte ausgezeichnet worden. Se. Majestät der König hat Herrn Schichtmeister Eidner von Himmelsfürst das Albrechts- 'reuz und den Herren Rechnungsführer Weinhold von Himmel- iahrt, sowie Gängsteiger Büttner vom Kurprinz das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen. Diese Auszeichnungen sind ihnen von Herrn Oberdirektor Fischer auf den Gruben in Gegenwart anderer Beamten feierlich überreicht worden. — Im Rathssitzungszimmer wurde heute Vormittag an weitere 18 Veteranen unserer Stadt die Kaiser WilhelM- Erinuerunsmedaille nebst Verleihungsdekret durch Herrn Bürgermeister vr. Schroeder mit feierlicher Ansprache überreicht. Nunmehr sind inSgesammt 279 Freiberger Veteranen im Besitz der Medaille. — Bei der Forftverwaltung wurde versetzt: Hohl feld, zeither Förster auf TannebergSthaler Revier, als Förster auf Höckendorfer Revier. — Zu Ehren des in Folge seiner Berufung zum Reichs gerichtsrath von hier scheidenden Herrn Landgerichtspräsidenten vr. vonSchwarze wird Freitag, 28. April, Nachmittags 2 Uhr ein Festmahl im Kaufhaussaale veranstaltet. — Mit klingendem Spiel rückte gestern Mittag gegen 2 Uhr das Freiberger Jägerbataillon, das Morgens 6 Uhr unsere Stadt verließ, in Dresden ein. Eine größere Anzahl Offiziere der Dresdner Garnison waren dem Bataillon bis Plauen ent gegengeritten, um es dort zu begrüßen. Die Kapelle des Jäger- Bataillons Nr. 13 war ebenfalls zum Empfang entgegenmarjchirt und unterstützte ihre Kameraden durch abwechselnde lustige Marschweisen beim Einzuge in die Stadt. Auf allen von den Truppen berührten Straßen hatte zahlreiches Publikum Auf stellung genommen und mancher Familienvater tauschte mit seinem im Bataillon marschirendeu Sohne freudigen Willkommengrub aus. Die Truppen waren in sehr guter Verfassung und marschirten stramm bis zu ihren jeweiligen Stellungsplätzen in Dresden, von wo sie sich in ihre angewiesenen Quartiere begaben. Allgemein fiel bei den Mannschaften der zweiten Kompagnie die vom Kaiser gestiftete Schießauszeichnung am rechten Ober arm auf. — Platzmnstk aus vem ObermarN. Für die Platz- mnsik, welche morgen Vormittag ^12 Uhr auf dem Obermarkt stattfindet, ist folgende Musikordnuug aufgestellt worde« : Wettiner Jubiläums-Marsch von Ehrlich; große Fantasie a. d.Oper „Das Nachtlager", von Kreutzer; Matrosenchor und Lied a. d. Oper „Der fliegende Holländer", von Wagner: Die Hydropathen, Walzer von Gungl; Die Königsparade, von Eilenberg; Unter dem Siegesbanncr, Marsch von Franz v. Blon. — Das Gymnasium Albertinum veranstaltet zur Nach feier des Geburtstages des Königs Albert Dienstag, 25. April, Vormittags 10 Uhr in der Aula einen Festaktns. — Die vaterländischen Familienabende, die der Verein für Bolkswohl "Feierabenv" seit Jahren veranstaltet, haben unter Mitwirkung thatbereiter und gcmeinsinniger Männer und Vereine stets vorzügliche Darbietungen der mannigfachsten Art den Besuchern gebracht. Auch für die diesjährige Königs-Geburts- : tagsfeier, die Montag Abend in der Union stattfindet, ist das . Programm gediegen und reich ausgestattet. Unter Hinweis au : die im Annoncentheil enthaltene Bekanntmachung des Vereins : Vorstandes wünschen wir auch diesmal dem Vereine einen zahl- : reichen Besuch seines vaterländischen Familienabends. : — Im Saale zum Schwarzen Roß veranstaltet der HanV- l werkerverein Sonntag, 30. April, Abends */,8 Uhr eine Nach- : feier von Königs Geburtstag. — Die Deutsche Gerberschule, welche mit Ostern laufen- : den Jahres auf ein zehnjäbriges Bestehen zurückblickt, wird im - neuen Schuljahre von 51 Schülern besucht, wovon 25 Reichs- , deutsche und 26 Ausländer sind. Die Reichsdeutschen vertheilen , sich mit 3 auf Sachsen, 14 auf Preußen, 2 auf Bayern und je : 1 auf Baden, Hamburg, Mecklenburg, Oldenburg, die Reichslande , und Württemberg. Von den Ausländern entstammen Oesterreich- - Ungarn 9, Italien 4, Rußland 3, Frankreich und den Nieder- > landen je 2 sowie je 1 England, Norwegen, der Schweiz, Schweden, : Chile und Japan. — Der 27. Deutsche Aerztetag in Dresden, der, w e : drahtlich schon kurz berichtet, gestern Vormittag eröffnet wurde, : beschäftigte sich in mehrstündiger lebhafter Debatte mit der Stellung ' der Aerzte zu den Krankenkassen und mit den Forderungen, welche ! seitens des ärztlichen Standes zum Zwecke der baldigsten Revision des Krankenversicherungsgesetzeö gemacht werden müssen. Es lagen hierzu eine ganze Reihen von Anträgen vor. Endlich wurde der Antrag Landsberger-Weiß in folgender Fassung an genommen: 1. ES ist an der Zeit und ein Erforderniß des öffentlichen Wohles, gesetzlich die freie Arztwahl einzuführen. 2. Er erwartet demgemäß von den gesetzgebenden Körperschaften des deutschen Reiches, daß diesem Erforderniß entsprochen werde I. durch Entfernung der Worte „ärztliche Behandlung" bezw. „Aerzte" aus 8 6 u und § 26 u Absatz 2 Nr. 2 b, sowie aus 8 46 des Gesetzes vom 10. April 1892; II. durch Einfügung folgender Bestimmungen in das Gesetz: n. Die Mitglieder der auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes bestehenden Kranken kaffen können sich im Falle der Erkrankung einen Arzt auS den jenigen approbirten Aerzten des Kaffenbezirkes wählen, die sich U den entsprechenden Leistungen verpflichtet haben, b. Die Jvnorirung der kassenärztlichen Leistungen hat nach den Minimal- ätzen der Landestaxen zu erfolgen, o. Das Berhältniß der Aerzte zu den Kaffen wird durch schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der staatlichen StandeS- vertretung der Aerzte. ck. Zur Kontrollirung der üoernommenen Verpflichtungen, sowie zur Schlichtung von Streitfällen ist ein aus Kassenangehörigen und Aerzten zu gleichen Theilen zusammen gesetztes Schiedsgericht zu bilden; Beschwerden gegen seinen Spruch verden von der Aufsichtsbehörde nach Anhörung der zuständigen taatlichen Standesvertretung entschieden. Von den übrigen Ao» rügen wurden noch angenommen: 1. Der Antrag des Verbandes der fünf ärztlichen Bezirksvereine zu Hamburg: „Der diesjährige deutsche Aerztetag möge eine Petition an den Reichstag richten dahingehend, daß der 86», Absatz 1 Nr. 2 des Krankenver sicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 insofern erweitert werde, als unter den Kaffenleistungen Krankenhausbehandlung auch den Geschlechtskranken zu gewähren ist." 2. Die Anträge Löbker: „Der 27. deutsche Aerztetag wolle beschließen: 1) Personen, die ein jährliches Gesammteinkommen von über 2000 Mark haben, dürfen nicht in den Krankenkassen versichert sein. 2) Der Begriff Arzt und ärztliche Hilfe ist unzweideutig im Gesetz festzulegen. Zur ärztlichen Behandlung (8 6 des Krankenversicherungsgesetzes) sind ausschließlich in den deutschen Bundesstaaten approbirte Aerzte berechtigt." Alle übrigen Anträge waren theils durch die gefaßten Beschlüsse erledigt, theils wurden sie abgelehnt. — Die Kollekte zum Besten Ver Sächsischen Haypt- blbelgesellschaft am 2. Ostertage hat in der Ephorie einen Gesammtertrag von 589 Mark 24 Pfg. erzielt, d. i. gegen das Vorjahr, wo sie 627 Mark 22 Pfg. betrug, ein Weniger von 37 Mark 98 Pfg. Die Stadt Freiberg mit ihren 5 Kirchen ist an diesem Minderertrag mit 26 Mark 42 Pfg. betheiligt, da hier im Jahre 1898 180 Mark 95 Pfg., in diesem Jahre aber nur 154 Mark 53 Pfg. eingingen. Angesichts der besonderen Ausgaben, welche die Hanptbibelgesellschaft gerade jetzt mit der Herausgabe der revidirten Bibel hat, ist dieser Minderertrag sehr zu bedauern. — lieber Vte Unterschiede deS preußischen ««- sächsischen BereinsrechtS, giebt vr. Delius im „juristischen Literaturblatt" eine interessante Uebersicht. Danach scheint es, als ob im Allgemeinen das sächsische Recht nicht unwesentlich strenger ist, als das preußische, wenngleich in einzelnen Punkten daS erstere milderen Auffassungen Raum gegeben hat. Zu den wesentlichsten Unterschieden ^gehört vor Allem, daß in Sachsen Versammlungen nur von denjenigen berufen werden können, welche im Besitz der politischen Ehrenrechte sind, daß sich unter den unberufenen mindestens ein Gemeindemitglied des Ortes, wo die Versammlung abgehalten werden soll, befinden muß, und daß jeder Versammlung ein als solcher bezeichneter, oder von der Versammlung gewählter Ordner vorstehen muß. DaS preußische Verbot der Theilnahme von Frauen, Lehrlingen und Schülern an politischen Versammlungen ist in Sachsen auf Minderjährige beiderlei Geschlechts beschränkt. Bei. dringender Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit können in Sachsen Versammlungen, auch wenn sie sich nicht mit öffentlichen Ange legenheiten beschäftigen, verboten werden. In Preußen gilt das nur für öffentliche unter freiem Himmel. In Preußen dürfen nur 2 Polizeibeamte in die Versammlung geschickt werden, welche mit den ihnen angewiesenen Plätzen, sofern sie nur angemessen sind, vorlieb nehmen müssen; in Sachsen dagegen können beliebig viel Polizisten der Versammlung beiwohnen und sich ibre Plätze selbst aussuchen; auch dürfen sie unter Umständen in den Gang der Verhandlungen eingreifen, Rednern das Wort entziehen u. s.w. Schließlich sind auch die Auslösungsgründe in Sachsen zahlreicher als in Preußen, die Strafen dagegen in Bezug auf daS Mindest maß, geringer. — Neber die A«f«ahme vo« Czechen i« deutschen Turnvereine« wird demnächst der Ausschuß der deutschen Turnerschaft seine Entschließung zu treffen haben. Veranlaßt durch besondere Vorkommnisse richtet der sächsische KreiSturnrath an die Turnvereine das Ersuchen, bei der Aufnahme von Ange hörigen fremder Nationen, insbesondere von deutschfeindlichen Czechen, recht vorsichtig zu sein. — Wie man Blutungen schnell stillt. Jedem Menschen kann es passiren, daß er sich verletzt und die Wunde stark zu bluten beginnt. Im ersten Augenblick herrscht in solchen Fällen Kopflosigkeit, und man weiß nicht schnell, wie man die Blutung stillen soll. Für solche Fälle möge man sich das folgende ein fache, aber sehr wirksame Mittel merken: Nimm Watte, tauche sie in heißes Wasser und lege sie dann auf die Wunde. Der Erfolg ist überraschend, selbst bei Verletzungen der Pulsader. Bloß Watte auflegen oder Watte in kaltes Wasser getaucht, soll nicht diese überraschende Wirkung haben. Als Blutstillungsmittel kann auch Arnikatinktur, stark mit Wasser verdünnt (10 Tropfen auf r/z Liter Wasser) versucht werden. Starke Blutungen, namentlich aus Adern, müssen durch Aerzte behandelt werden. Als innerlich kühlende Mittel sind Himbeersaft und andere Fruchtsäfte zu empfehlen. 8 Langenau, 22. April. Der Geburtstag des Königs wird morgen, Sonntag, vom König!. Sächs. Militärverein durch Kränzchen, abends 7 Uhr, im Centralgasthof, vom Männergesang verein durch Gesangskonzert und Ball abends 7 Uhr im Delling- schen Gasthof, vom Kasinoverein durch Kränzchen im Fritzscheschen Gasthof abends 7 Uhr festlich begangen werden. Nachmittags 3 Uhr hält der Gesangverein „Harmonie" im Dellingschen Gasthof seine Hanptversammlung ab. In dem zum Landbestellbezirk des Postamts in Seiffen ge hörigen Kurhause Heivelberg wird am 1. Mai d. I. für die Dauer der Badezeit eine Posthilfsstelle eingerichtet. Dieser Tage weilte in Dresden unter Führung des Admirals von Arnim eine größere Kommission des Reichsmarineamtes, um auf der Werst in Uebigau auf der von Bellingrath vor Jahren schon errichteten Versuchsstation wisse nschaftlichenUnter- suchungen beizuwohuen, die sich außer auf Versuche über den Schiffswiderstand, zunächst insbesondere von Torpedobooten, auch aus genaue Beobachtungen über die Wellenbildung bei verschie dener Unterwassersorm, über die Lage der Wellen zum Schisse und die dadurch beeinflußte Größe des Schiffswiderstandes erstreckte». Diese auftragsgemäß noch weiter fortzusetzenden Versuche werde» an Modellen angestellt, welche überraschender Weise bei korrespon- direnden Geschwindigkeiten genau dieselben Wellen ergeben wie bei Versuchen im Großen. Zwischen deutsch-sozi 1903 giltiges den nächsten ! folgenden Ge^ wird im Reic den Reform« Landtagswahl liberalen und Die übrigen togswahlkrcis »n deren Be' Nur bezüglict gaben die Ne Eingriff in liberalen Or als selbstvers turen wirthsc von den Kar Nationallib« 'freie EntM In der > verletzte bei einem S getragen wer foweit erholt indessen ver, Schmerzen. Die fort, betrug am l Monat Mä: Die in 6 Zeitung" herausgegeb '.wurde, wn erscheinen. Im Fie' Chemnitz ei Treppenflur Hofraum hi Eine b« Mannschaft Mitglieder a der Konsul ^zwei solch legenheit vc -schwerde g entschieden, als Mitglu gewinn HL Vereins bc wieseneu r führen. ! interessiren Die Re 25 jähriges ftalteten F die stüdtisö im Betrag „Jubiläum Gute komn besuchen o uud oann Der se mann Rill Söhne aus Heimath z schlagungei 50er Jahr ,traute 24 Einige Biererboot Schleppzu, daß keine ' Sie wurd, Wasser un gebene K steigen, au Mann in gez gen. 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