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S8 1800 und Diejenigen, welche der Regel nach weder Gesellen noch Lehrlinge halten, sind zunächst nicht wahlberechtigt. Die Einsicht der bezüglichen Statuten steht Jnteressirten bei dem Gewerbeamt des Stadtraths frei. Zur Wahlhandlung werden alle Diejenigen zugelassen werden, die ihrer Persönlichkeit nach und als Handwerksgenvssen einem größeren Theile der Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung kann die Legitimirung durch Vorzeigung eines GewerbsanmeldescheinS, einer Steuerquittung u. s. w. bewirkt werden. Freiberg, am 15. April 1899. Der Stadtrath. Gewerbes« 1. Lad»«. Paul. Bekanntmachung. Für die diesjährigen Bauausführungen bei dem unterzeichneten Stadtbauamte sind 3V—40 Doppelwagen Elbkies erforderlich, deren Anlieferung auf Grund der diesseits ausgestellten Bedingungen auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden soll. Bewerber um diese Lieferung können Angebotsformnlare gegen Erlegung von — Mark 30 Pf. Schreibgebühren im Geschäftszimmer des unterzeichneten Stadtbauamtes entnehmen. Die Einreichung der unterschriftlich zu vollziehenden und mit der Aufschrift: Elbkieslicferung betr. zu versehenden Preisangebote hat spätestens bis Sonnabend, den 6. Mai dsS. IS. an die Empsangbftelle zu erfolgen. DaS Stadtbauamt. körnoi». Lt Gymnasium Albertinum. Zur Nachfeier deS Geburtstages Seiner Majestät des Königs Albert wird Dienstag, den 28. April, vormittags 10 Uhr in der Aula des Gymnasium Albertinum ein Feftaktus veranstaltet werden. Zu dieser Schulfeier beehrt sich im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst einzuladen. Vie. Vren«!,, Rektor Realgymnasium zu Freiberg. Montag, de« 24. April, Vormittag 10 Uhr, wird in der Aula des Realgymnasiums zur Rachfeier des Geburtstages Tr. Majestät des Königs ein FestaktuS siattsinden, bei dem Herr Oberlehrer Trommer die Festrede halten wird. Zur Teilnahme an dieser Fest feier ladet die hohen Behörden, die Eltern der Schüler, sowie alle Freunde der Anstalt hierdurch im Namen deS Lehrerkollegiums ergebenst ein Freiberg, den 22. April 1899. Der Rektor des Realgymnasiums zu Freiberg. Prof. VnerLrulz-. Die Nachfeier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs findet für die Volksschulen Freibergs in nachstehender Reihenfolge Montag, den 24. April, statt: Vorm. 8 Uhr: Bereinigte einfache Volksschule (Klassenakt.), » 0 „ Knabenbürgerschule: Turnhalle, » 10 » Mädchenbürgerschule: Prüsungssaal. Die Direktoren der Volksschulen FreibergS» Vr. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben des Pens. Bergarbeiters Carl Moritz Trommler in Ober langenau soll das zu seinem Nachlasse gehörige, auf Folium 5 des Grundbuchs für Ober- langenau eingetragene Grundstück, bestehend in Wohngebäude, Garten und Feld Mittwoch, den 26. April 1600, vormittag 0 Uhr im hiesigen AmtsgerichtSgebände öffentlich und meistbietend versteigert werden. Das Grundstück umfaßt die Parzellen 211a und 211d des Flurbuchs für Oberlanaenau ist — KL 15,2 ar — Acker 82 (DRuthen groß und mit 58,25 Steuereinheiten belegt. Seine Brandkaffe beträgt 3240 Mark. Ortsgerichtlich ist es auf 4450 Mark geschätzt worden. Die Versteigerungsbedingungen sind ans dem Anschlag an der Gerichtstafel und im Schirmer'schen Gasthofe zu Oberlangenau ersichtlich. . " E 0. April 1899. Das Königliche Amtsgericht. I 2/99 Nr. 4. — Sch. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf die Namen Karl Leberecht Hänel und Ferdinand Paul Thiele eingetragene Grundstück, Folium 73 des Grundbuchs für Großwaltersdorf und die Nr 194a, 194d, 194o, 346a, 346d, 348, 351a, 351b, 352a, 352b, 353, 356 und 361 des Flurbuchs für diesen Ort, 41 ba 24,6 ar -- 74 Acker 158 ORnthen groß, mit 1026,34 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 50020 Mark, soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. ES ist der 16. Mai 1800, vormittag 10 Uh« als Anmeldetermin, der s. Juni 1800, vormittag 10 Uhr als Bersteigerungstermin und der 17. Juni 1800, vormittag 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BettheilungSplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Braud, den 21. April 1899. La» Königliche Amtsgericht. 2a 28/98 Nr. 27. GtekSrut. Wgd. Anction. Montag, den 24. April 1800 Nachmittags 8 Uhr werden im amtSgerichtlichen Auctionslvcale 1 Kleiderschrank, 1 Kommode, 1 Sophatisch, 2 Stühle, 1 gr.Handwagen, 1 wolln Schlafdecke, Handtücher, 2 Stück Herrenstoffe, eine größere Anzahl bergwissensch. Bücher, 1 goldner Ring, 4 Kleiderbürsten, 6 Rohrpuppen, 1 gr. Treppenleiter, 3 Cylinderhüte, ca. 100 Strohhüte, div. Pelz-, Stoff- und Krimmermützen, 5 Gasarme, 18 Gasröhren, 8 Bakken für Ladenregalc, Bretter und Latten, 2 Säcke Kleiderbügel pp. unwiderruflich versteigert. Weiter solle» noch 1 Waarenschrank, 2 Ladentische und weitere Möbel versteigert werden. Die zu versteigernden Sachen können am Versteigerungstage Vorm, von 11—12 Uhr besichtigt werden. Freiberg, den 22. April 1899. Sekr. G.-V. Ium Geburtstage König Alberts. Unserem König, dem siegreichen Heerführer, dem deutschen Friedensfürsten gilt der morgende Tag! Morgen am 23. April vollendet unser geliebter König Albert sein 71. Lebensjahr, er, der einzige noch lebende Heerführer aus dem großen deutschen Einigungskriege, der einzige Ritter des Großkreuzes vom Eisernen Kreuz. Unter den Paladinen des großen Heldenkaisers hat der Tod schon reiche Ernte gehalten, und nur Wenige leben noch, die an hervorragender Stelle berufen waren, die deutschen Kämpfer 1870/71 von Sieg zu Sieg zu führen. Und unter diesen steht an erster Stelle unser König Albert, der noch frisch und wenig berührt von der Last der Jahre, seines verantwortungsreichen Herrscheramtes waltet zum Segen seines getreuen Volkes. Bereits am 13. April konnte König Albert ein seltenes Jubi läum begehen. An diesem Tage waren 50 Jahre vergangen, seit der später so gefeierte Heerführer bei Düppel die Feuertaufe empfing. Was König Albert dann auf den Schlachtfeldern Frankreichs geleistet hat, wie er vor St. Privat und Gravelotte, bei Nouart und Beaumont, vor Sedan und Paris sich reiche Lorbeern er focht, wie ihm der Kaiser, der in dem Schlosse von Versailles er koren war, den Marschallstab und das Großkreu; des Eisernen Kreuzes verlieh, das wird ewig unvergessen bleiben. Auch im Frieden hat König Albert stetig ausgcbaut an dem Heere, nnd noch heute darf die sächsische Armee zu jeder Stunde mit Zuver sicht jede Prüfung ertragen. „Das im Kriege wie im Frieden bewährte Soldaten-Auge Ihres Königs überwacht die Ausbildung der sächsischen Truppen aufs Sorgfältigste", so schrieb vor 17 Jahren Kaiser Wilhelm I. Nnd König Albert hatte Recht, als er bei der Feier seines fünfzigjährigen Militärdienst-Jubiläums dieses Fest als die goldene Hochzeit mit der Armee, seiner Jugendliebe, bezeichnete. Seinem Volke ist König Albert immerdar ein gütiger und gerechter Landesvater gewesen. Nie zuvor haben in unserem Lande Handel und Gewerbe, Kunst nnd Wissenschaft mehr geblüht, als unter dem Szepter dieses Fürsten. Die aus die Erhöhung des Volks-Wohlstandes und die Verbreitung der Volks-Bildung ge richteten Bestrebungen finden in ihm ihren eifrigen, nie ermüden den Förderer. Wie sich der edle Fürst nach der Entscheidung des Jahres 1866 ohne Hintergedanken auf die Seite Preußens stellte, an dem die Hoffnung aller deutschen Patrioten hing, wie er 1870 kampfesfrendig zum Schwerte griff, um König Wilhelm die Kaiserkrone mit zu erstreiten, so ist er auch nach der Gründ ung des Reiches allezeit ein Hort nationaler Gesinnung geblieben. Was er während seiner gesegneten Regierung sür sein engeres und weiteres Vaterland, sür die Erhaltung und Stärkung der deutschen Wehrkraft und des deutschen Ansehens gethan hat, ge reicht ihm ebenso zur Ehre, wie seine Bundcstreue nnd die innige Freundschaft, die ihn mit den ersten beiden Kaisern verband nnd die er auf den Enkel Kaiser Wilhelms übertragen hat. Es ist in erster Reihe das Verdienst seines Königs, daß Sachsen treu zu Kaiser und Reich steht und im großen Vatcrlnndc und weit über dessen Grenzen hinaus eine geachtctcre und angesehenere Stellung einnimmt, als je zuvor. Des Reiches Herrlichkeit als einer der führenden Helden mit- erkämpft zu haben und immerdar einer der treuesten Freunde und Berather des Kaisers und eine der festesten Stützen unserer nationalen Größe gewesen zu sein, wird der schönste Ruhmestitel König Alberts bleiben. Und so begrüßt mit se-nem Kaiser das ganze deutsche Volk in herzlicher Verehrung und Dankbarkeit den ritterlichen Wettiner zu seinem Geburtstage mit dem innigen Wunsche, daß Gott den König segnen und ihn noch viele glück licheJahre in voller Kraft und Rüstigkeit erhallen möge zu seines Lachsenlandcs und des Reiches Heil. Politische Umschau. Freiberg, den 22. April. Deutschland. Die Reichstags-Kommission für das Postgesetz beschloß mit Zustimmung von Podbielskis nach Antrag Paasches, daßdie Privatpostanstalten am 1.April 1900einzugehen haben, und daß von diesem Termin an keine neuen Privatposten errichtet werden dürfen. Die Kommission nahm ferner gemäß der Re gierungsvorlage Absatz 1 und 3 des zweiten Artikels, betreffend die Ausdehnung des Postregals auf verschlossene Briefe im Ur sprungsakte, sowie den Absatz des vierten Artikels an, durch welchen als Höchstentschädigung der Privatpostanstalten das Acht fache des jährlichen Reingewinnes festgesetzt wird. Im Lause der Debatte erklärte der Staatssekretär v. Podbielski, unter den weiter in Aussicht genommenen allmählichen Tarisreformen befinde sich der Gedanke der Ausdehnung des 5 Pf.-Briefportos auf das ganze Reich. Die Kommission für die sogenannte lex Heinze nahm Ziffer 2 zu Paragraph 184 mit 16 gegen 4 Stimmen in solgender Fassung an: Mit Gefängniß bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit einer dieser Strafen, wird bestraft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Dar stellungen Personen unter 18 Jahren überläßt oder anbietet. Die Ziffern 3 und 4, wer Gegenstände, die zu unzüchtigem Ge brauch bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugängig sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum anbietet oder anprcist, sowie öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizusühren, sanden mit großer Mehrheit, der ganze Paragraph 184 mit 18 gegen 3 Stimmen Annahme. Paragraph 184a wurde mit 13 gegen 5 Stimmen mit den Centrnmsanträgen in folgender Form ange nommen: Mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. wird bestraft, Iver Schriften, Abbildungen oder Darstell ungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, zu geschäftlichen Zwecken einer Person unter 18 Jahren anbietet, verkauft oder sonst überläßt, an öffentlichen Straßen und Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergerniß erregender Weise oder in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, ausstellt oder anschlägt. Aus Antrag des Centrums wurde ferner folgender Z 184b genehmigt: Mit Gefängniß bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. wird bestraft, wer öffentliche theatralische Vorstellungen, Sing spiele, Gesangs- oder deklamatorische Vorträge, Schauspiele oder ähnliche Darbietungen veranstaltet oder leitet, welche durch gröb liche Verletzung des Scham- und sittlichen Gefühls Aergerniß zu erregen geeignet sind. § 184 b der Vorlage: Mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Ge fährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amt lichen Schriftstücken öffentlich Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen, wurde als § 184 o mit 12 gegen 4 Stimmen genehmigt. Die Bestimmung des Centrumsantrags, betr. Gefährdung der Gesundheit durch Ansteckung wurde mit 11 gegen 4 Stimmen angenommen. Die deutsch-amerikanischen Gegenseitigkeits verhandlungen sind nach Berlin verlegt. In Washington wird erklärt, Deutschland könne nicht erwarten, dieselben Zuge ständnisse zu erhalten, wie sie Frankreich gewährt wurden, falls eS nicht Konzessionen mache, ähnlich denen, durch welche Frankreich sich das Abkommen mit Amerika sicherte. Man erinnert sich vielleicht noch, daß Ende 1897 ein Dumm kopf, leider ein Deutscher, auf den doch nachgerade weltbekannten Schwindel, der in und von Spanien aus mit vergrabenen Schätzen oder sonstigen Reichthümern, die durch eine „Tücke des Schicksals" für den rechtmäßigen Eigenthümcr nicht ohne Weiteres erreichbar, in so schwungvoller Weise betrieben wird, hereinfiel und nach dem Ort San Roque eine größere Summe sandte, um sich an solch einem „einträglichen" Geschäft zu betheiligen. Glücklicherweise konnte er durch die Redlichkeit zweier Postboten und die Erfahrung des Postverwalters und Friedensrichters in San Roque, die ihm das Geld wieder zurücksandten, vor Verlust bewahrt werden. Die deutsche Regierung hat nun dieses wackere Verhalten der spanischen Beamten durch Verleihung des Kronen- Ordens an die beiden letztgenannten und durch ein Geldgeschenk an die beiden Unterbeamten belohnt. Der Führer der reußischen Sozialdemokraten, ehe maliger Reichstagsabgeordneter Hugo Rödiger, war gegen Mille vorigen Jahres in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redakteur der in Gera erscheinenden „Reußischen Tribüne" von der Straf kammer des dortigen Landgerichts wegen Beleidigung zu einem Jahr 8 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Seine sofortige Verhaftung wurde nicht beschlossen, daR. sein Ehrenwort gab, sich nicht durch Flucht der Strafe entziehen zu wollen. Das Ehrenwort hat er aber gebrochen, denn er verschwand plötzlich spurlos und hält sich letzt in New-Dor! auf. Seine in Gera wohnende Familie wird ihm demnächst dorthin nachfolgen. Oesterreich. Schon wiederholt ist die Rede davon gewesen, daß die Christlich-Sozialen von den anderen Deutschen ab schwenken und mit den Klerikalen gemeinsame Sache machen würden. Das hat sich bisher allerdings noch nicht bestätigt, denn die Christlich-Sozialen haben in dem Programmausschuffe bisher ihre volle Pflicht gethan. Jetzt ist aber Herr vr. Lueger aus aus seinem Urlaub zurückgekehrt, der ihn auch nach Rom geführt hatte. Dort ist er vom Papste und von dem Staatssekretär Nampolla empfangen worden, und berichtet selbst über diesen Empfang: „Sie würden erstaunt sein, wie gut man in Rom über die Verhältnisse bei uns unterrichtet ist, wie man insbe sondere über die Los von Rom-Bewegung denkt. Man weiß genau, daß diese Bewegung nicht religiösen, sondern ausschließlich antiösterreichischen, insbesondere antidynastischen Agitationen zu zuschreiben ist." Lueger erzählte ferner, daß ihm zum Abschiede Kardinal Rampolla zurics: „Nur Muth! Nur Muth!" — Daß Herr Nampolla dem Führer der Christlich-Sozialen nicht Muth zum Ausharren beim Deutschthum zugerufen hat, ist wohl ohne Weiteres klar. Man kann also wohl als ziemlich sicher annehmen, daß die Ermunterung Luegers anderen und zwar klerikalen Zielen galt. Und da Lueger nach wie vor das aus schlaggebende Haupt seiner Partei ist, so erscheint eine Wendung in der Haltung der Christlich-Sozialen zu den deutschen nationalen Forderungen keineswegs ausgeschlossen und eine Annäherung an die katholische Volkspartei einigermaßen nähergerückt. Das wäre freilich insofern für das Deutschthum nicht eben angenehm, als die Christlich-Sozialen Ober- und Niederösterreich nnd damit auch Wien beherrschen. Indessen würde das Deutschthum in Oesterreich auch den Verlust der Christlich-Sozialen wohl über winden können — viel Staat ist so wie so mit ihnen nicht zu machen — und die antideutsche Mehrheit im Reichsrathe war >a so wie so vorhanden. Unter dem Schlagworte „Also doch!" kündigen die „Narodni Listy" an leitender Stelle an, daß die Negierung nun auf Grund von Z 14 eine kaiserliche Verordnung, betreffend die Neu regelung der Sprachenfrage bei den Behörden in Böhmen, zu erlassen beabsichtige, durch welche die bisherigen Sprachen- verordnungcn aufgehoben werden. Der Entwurf der neuen Ver ordnung stellt fünf Zonen aus, eine cinsprachig deutsche, eine einsprachig czechische, eine mit vorwiegend deutscher, eine mit vorwiegend czechischer Bevölkerung und eine gemischtsprachige, daS heißt eine solche, in welcher die Minorität der einen der beiden Nationalitäten mehr als 25 Prozent 'beträgt. In der einsprachigen Zone sollen die Amtshandlungen in einer Sprache vorgenommen werden, doch s»ll bei jeder Behörde ein der zweiten