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1«. Aretverger Atrzeigrr ««d La-eblatt. Sekte S. — 25. Junk. 1898 Weil ünab und stand anfangs Mai nur noch einen TageS Ker Pariser „Figaro" über die Dreyfus-Frage. I. Cornöly, der politische Leiter des „Figaro" hat sich in .feinen auS Anlaß der Dreyfus-Angelegenheit veröffentlichten ebenso mannhaften wie klassisch stilisirten Artikeln als ein Publizist ersten Ranges erwiesen. Mit Emile Zola theilt er den Ruhm, in der Presse die gerechte Sache der Revision am meisten ge fördert zu haben, und das verdient um so größere Anerkennung, als Cornöly zumeist gegen seine eigenen konservativen Partei genossen Front machen muß. Der charaktervolle Schriftsteller läßt sich nun über den „letzten Trumps", der in der Drey fus-Affaire ausgespielt werden soll, wie folgt vernehmen : „Seit einigen Tagen hat in der Presse ein Feldzug begonnen, um daS Kriegsgericht von Rennes zu der Ueberzeugung zu bringen, daß die vom Kassationshof geführte Untersuchung und der von ihm gefällte Urtheilsspruch für null uud nichtig zu erachten sei, und daß Dreyfuß von Neuem verurtheilt werden müsse. Es wird hinzugefügt, nach der bestehenden Gesetzgebung brauchen die Kriegsgerichte ihr Urtheil nicht zu motiviren und die Offiziere Niemand Rechenschaft abzulegen. Sie werden einfach sagen „Dreyfus ist schuldig". Dann wird Dreyfus nach der Teufelsinsel zurückgebracht werden, der Kassationshof wird ein riesenlauges Gesicht machen und mit dem Handel wird es aus sein. Der Ausgangspunkt dieses Feldzugs ist eine Mittheilung, die der Gendarmerie-Major a. D. Carrmre, der zum Regierungs- kommisfar beim Kriegsgerichte in Rennes bestellt ist und der gegenwärtig an der dortigen Rechtsfakultät studirt, der Presse gemacht hat. Wenn ein Mitglied der Civilgericht« fich so benähme, wie der Major Earriöre, und wenn marsch von Dusm, dem südlichsten britischen Posten, dessen Garnison au- einem Bataillon, vier Geschützen und einem Kamelreiterkorps besteht. Die Kanonenboote können, da der Nil gegenwärtig niedrig «nd durch Sandbänke und „Sut" (Wasserpflanzen, die Gesst Pascha einst mit seinem Dampfer mehrere Monate aufhielten und dem Verhungern nahe brachten) gesperrt ist, soweit nicht vordrängen, fo daß die ganze obere Nilgegend dem Chalifa auf .Gnade und Ungnade preisgegeben ist. Die Einwohner flüchten .südwärts und ostwärts dem blauen Nil zu. Da indeß dort voll kommener Nahrungsmangel herrscht, so werden sie entweder unter ,di« Geißel des Chalifa zurückkehren oder sich nach Omdurman twerft» müssen, wo gegenwärtig bereits großer Nahrungsmangel 'herrscht. Emir Ahmed Fadel kommandirt die Vorhut des Chalifa, während Arabi Oud Dafalla, der seinerzeit Bor gegen die »Belgier vertheidigte, seine Nachhut führt. Osman Digma ist in Kordofan geblieben, wo er weitere Streittruppen heranzieht. Ihm gegenüber stehen in Omdurman im ganzen etwa 10 000 Mann, d. h. 8 Schwadr. Kavallerie, ö Batterien Artillerie, 8 Bataillone Infanterie und k Schwadronen Kamelreiter, zu denen noch die Garnison in Faschoda am Blauen Nil kommt. An einen Vor marsch gegen den Chalifa kann gegenwärtig nicht gedacht werden, weil der Nil zum Befördern der Truppen unverwendbar ist und die Führung eines Expeditionskorps durch die Wüste oder aber am Nilufer entlang eine solche Zahl Lastthiere erfordern würde, daß sie gegenwärtig nicht ausgebracht werden können. Alle Operationen müssen bis Ende Oktober verschoben werden. Samoa. Die Bestätigung der Entscheidung des Oberrichters ChamberS ruft in Washington große Befriedigung hervor, weil dadurch mittelbar auch das Eintreten des Admirals Kautz für die Ansprüche MalietoaS gerechtfertigt werde und Schadenersatzansprüche der durch das Bombardement geschädigten Besitzer an die amerikanische Regierung hinfällig würden. Einige Londoner Blätter, besonders die „Morning-Post", erblicken in der bisherigen Entscheidung der Kommission den sichersten Beweis dafür, daß die ganze letzte Unglücksepoche auf Samoa nur den amtlichen deutschen Vertretern und ihrer opponirenden Haltung gegen die englischen und amerikanischen zur Last falle. — Natürlich! Die Engländer und Amerikaner sind an den Greuelthaten auf Samoa unschuldig wie weiße Lämmer! Für die llebersiedelung nach dem neuen Stationsorte darf der versetzte Beamte berechnen: für sich Fortkommenvergütung und Tagegelder für einen vollen Tag, nach der Abstufung, der er zur Zeit der Uebersiedelung angehört, für seine Familie (Frau und den Hausstand theilende Kinder), sowie für seine Dienstboten den wirklichen Aufwand für das Fortkommen. Außer den Umzug-» kosten wird der durch Quittung belegte MiethzinS erstattet, den der versetzte Beamte für die verlassene Wohnung bis zum Ab lauf der gesetzlichen Kündigungsfrist weiter zu zahlen hatte. Diese Miethzinsvergütung darf jedoch den in besonderen Be stimmungen festgesetzten Höchstbetrag nicht übersteigen. ES sind hierzu vier Gruppen eingerichtet, nach denen für Beamte mit wissenschaftlicher Vorbildung bi- zu 36, bez. 27, bez. 23, bez. 20 Prozent, für die übrigen Beamten bis zu 25, bez. 20, bez. 16, bez. 13 Prozent von der bis zur Versetzung bezogenen etatS- mäßigen Besoldung bei der MiethzinS-Entschädigung berechnet werden. Für Beamte ohne eigenen Hausstand wird nur die Hälfte dieser Prozentsätze als Höchstbetrag gewährt. — Das Königt. Ministerium des Innern hat neuerdings über die Einrichtung uud Benutzung der sog. Familten-StaWM- bücher besondere Grundsätze erlassen. Da nach den Erfahrungen der betheiligten Behörden und Standesämter durch diese Bücher eine schnelle und sichere Beurkundung deS Personenstandes er möglicht und deren Besitzern die Füglichkeit gegeben wird, fich, namentlich auch Behörden gegenüber, bei den verschiedensten Ge legenheiten, z. B. bei polizeilichen Meldungen, Gesuchen um Aus stellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und HeimathS- scheinen rc., über ihren Familienstand jederzeit mit Leichtigkeit glaubhaft auszuweisen, sonach die Familien-Stammbücher sowohl für Standesbeamte als auch für daS Publikum einen nicht uner heblichen Werth besitzen, erscheint es dem Königl. Ministerium er wünscht, daß die theilweise noch geringe Benutzung der Bücher thunlichst gefördert und daß sie in möglichst viele Familien ringt» führt werden. Sobald die Gemeindeverwaltung die Einführuim von Familien-Stammbüchern beschlossen hat, können solche durch den Standesbeamten an die Betheiligten auf deren Wunsch ver abfolgt werden. Die Gemeindeverwaltung kann dafür eine ange messene, den Selbstkosten annähernd entsprechende Vergütung, welche in die Gemeindekasse fließt, festsetzen. Dagegen haben dre Standesbeamten auf Ersuchen der Betheiligten ohne Erhebung besonderer Gebühren in den ihnen vorgelegten Büchern die jedes mal in Betracht kommenden standesamtlichen Akte zu verzeichn«, auf deren Beurkundung in den StandeSregistern hinzuweisen uud diese Eintragungen mit ihrer amtlichen Unterschrift und ihrem Dienstsiegel zu versehen. — Saatenstanv im Königreich Sachsen Mitte Juni 1898. Allgemeine Uebersicht. Die BerichtSzelt — 15. Mai bis 15. Juni — zeichnete sich theilweise durch eine außergewöhnlich kühle Witterung aus. Nur zu Anfang und in der Mitte der Berichtszeit waren einige sonnige warme Tage zu verzeichnen. Reichliche Niederschläge brachten besonders der 20., 25. bis 27. Mai und 13. biS 15. Juni. Den Winterhalm- früchteu hat diese unbeständige, naßkalte Witterung, abgesehen davon, daß in einzelnen Theilen deS Landes die Roggenblüthe dadurch zum Theil ungünstig beeinflußt worden ist, wenig Schaden zugefügt. Allerdings haben die starken Regengüsse vom 13. bis 15. Juni vielfach Lagerung hervorgerufen, was zu der Befürchtung berechtigt, daß bei Weizen die Blüthe ungünstig ver laufen und der Ernteertrag beeinträchtigt werden wird. Im Uebrigen aber ist der Stand im Allgemeinen al- gut bezeichnet worden. Weniger trifft das für das Sommergetreide zn. Die starken Regengüsse haben ein« Verkrustung der zum Theil naß bestellten Felver herbeigeführt, welche im Verein mit der kühlen Temperatur Gerste und Hafer nicht zur rechten Ent wickelung kommen ließ. Dieser Umstand hat daS Ueberhand- nehmen des Unkrautes sehr begünstigt. AuS einigen Bezirken wird über Drahtwurmschaden geklagt und von einer Seite da- Auftreten der Zwergcikade gemeldet (Bezirk 18, Glashütte, Schmiede berg u. s. w^). Der RapS steht zumeist sehr gut biS gut, nur in wenigen Bezirken mittelmäßig. Die Kartoffeln sind in den tiefer gelegenen Gegenden des Landes mit vorwiegend schweren Böden zum Theil ausgefault; besonders sind hiervon die feinere» Sorten betroffen. ES hat sich dort vielerorts eine vollständig« Neubestellung und fast überall ein umfängliches Nachpflanze« nöthig gemacht. In den höher gelegenen Bezirken ist, soweit «S sich übersehen läßt, dieser Uebelstand weniger häufig eingetreteu, ja es wird sogar von dort theilweise über sehr guten Stand der Frucht berichtet. Der Klee hat ebenfalls unter dem Einfluß der Nässe und Kälte zu leiden gehabt. Nur ganz vereinzelt hat sich der Schaden, welchen die Mäuse in den Kleefeldern ange» richtet hatten, wieder ausgeglichen. Die hier und da begönne« Heuernte zeigt, daß die Wiesen nicht ganz den Ertrag geben, welcher anfangs erhofft wurde, da die Entwickelung deS Untergrases nicht befriedigend ausgefallen ist. In den Fluß» thälern wurden Felder und Wiesen infolge der starken Regen güsse am 25. bis 27. Mai theilweise überschwemmt und standen einige Tage unter Wasser. Hagelschlag wurde auS dem 33. Bezirk (Wilsdruff, Taubenheim und Reichenbach) uud dem 74. Bezirk (Rochlitz, Langenleuba-Oberhain, Jahnshain) gemeldet. Die Maikäfer haben nur vereinzelt nenuenswerthen Schaden an gerichtet. — Ueber den Stand der anstehenden Früchte im Be reiche der Amtshauptmannschaft Freiberg mit Delegation Sayda enthält der Bericht folgende Angaben, wobei bemerkt sei, daß Note 1 --- sehr gut, 2 — gut, 3 --- mittel, 4 ---gering, 5 --- sehr gering bedeutet. Winterweizen 1,2—8, Winterroggen 1,2—2,5, Sommerweizen 2,5—3, Sommerroggen 2,5—3, Sommergerste 2,6—3, Hafer 2,6—3, Hülsenfrüchte (Erbsen, Wicken) 2,5—3, Flachs 2—3, Kartoffeln 2—3, Runkel rüben 3, Zuckerrüben 3, Rothklee, Kleegras 2,8—3,5, Wiesen 2—2,5. — Bemerkungen zu den Saatenstandsberichten aus der Amtshauptmannschaft Freiberg mit Delegation Sayda: Erhebungs bezirk Bräunsdorf, Klein Waltersdorf, Tutten dorf u. s. w.: Starker Wind hat die Halme geknickt und nebst dem Regen die Roggenblüthe ungünstig beeinflußt. Winterroggen und Winterweizen lagern theilweise stark. Die Sommersaaten litten zunächst durch Trockenheit und Härte der oberen Erdschicht; eingetreteüer Regen hat Wandlung geschaffen, doch bedarf eS vor allem Wärme. — Erhebungsbezirk Freiberg, Brand, Großhartmannsdorf u. s. w.: Das anhaltend kühle Wetter hält die gejammte Vegetation zurück. Kartoffeln sind zu einem großen Theil noch nicht aufgelaufen. Erhebungsbezirk Sayda u. s. w.: Durch die vorherrschend kalte Nordluft in letzter Zeit sind die Früchte nicht vorwärts gekommen. — Bei ver sächsischen Staatsetfenbahnverwaktung soll das Schreibwerk wesentlich vermindert werden. An die äußeren Dienststellen ist eine Anweisung ergangen, welche am 1. August er. in Kraft tritt und sich in folgenden Grund zügen bewegt: Die Registranden zum Eintrag der laufenden Schriftstücke kommen in Fortfall. Alle Schriftstücke sind in Ur schrift an die vorgesetzten Stellen emzureichen, Konzepte sind nicht mehr zu fertigen. Abschriften dürfen nur in unbedingt noth- der Siegelbewahrer ihn nicht zufällig ohne Verzug abberiefe, so wäre eS dem Vertheidiger deS Angeschuldigten ein Leichtes, ihn abzulehnen. Der Feldzug, durch den daS Kriegsgericht von RenneS beeinflußt werden soll, ist vor Allem von einer grau samen Bosheit eingegeben. Ein Mensch, der kaltblütig der Mög lichkeit entgegensieht, daß der von der TeufelSinsel heimgekehrte, durch die auSgestandenen physischen und moralischen Folterqualen verheerte Dreyfus wieder verurtheilt und in die Hölle zurück geschickt werden könnte, nur weil die Offiziere ihren Spruch nicht zu motiviren brauchen, ist nicht zivilisirt, ist kein Christ. Die Urheber des Feldzugs halten französische Offiziere für Wilde und haben keine Ahnung davon, was eine Entscheidung deS KassationS- hofeS, eine von 47 Richtern getroffene einmüthige Entscheidung, zu bedeuten hat. Die Journalisten, die den Feldzug eingeleitet haben, find bös artig, aber ihre Unwissenheit übertrifft noch ihre Bosheit, da sie sich keine Rechenschaft davon ablegen, waS der Kassationshof ist, und wie schwer seine UrtheilSsprüche wiegen. Endlich hat der Plan, DreyfuS in RenneS wieder verurtheilen zu lassen, nur in dem Kopfe von Leuten entstehen können, die für Politik nicht das geringste Verständniß haben. Ich spreche in aller Unabhängigkeit; denn ich gehöre einer sehr kleinen Gruppe von Katholiken und Konservativen an, die sich von ihrer Partei in einem Feldzuge getrennt haben, den sie für ungerecht und unchristlich halten. Unsere Stellung zwischen den zwei Lagern ist eine ganz besondere. Wir wollen nicht so weit gehen wie die, die man Dreyfusard nennt. Wir glauben, die Urheber des Justizfehlers von 1894 haben in gutem Glauben gehandelt und wollen nicht, daß man gegen sie Re pressalien übe. Andererseits aber wenden wir unS mit Ent setzen und Ekel von unseren früheren Parteigenossen ab, die sagen: „Ob schuldig oder nicht, muß Dreyfus abermals verurtheilt werden". Vermöge dieser eigenthümlichen Lage darf ich allen die Wahrheit sagen, und damit verhält es sich so: Zur Stunde wünschen alle Republikaner und wir, die Aus nahmen in der konservativen Partei, die Beendigung der Dreyfus- Affaire durch die endgiltige Freisprechung deS Hauptmanns herbei. Aber waS reaktionär ist, will die Beendigung der Affaire durch die Verurtheilung deS Hauptmanns. Auf diesem Boden wird eine entscheidende Schlacht zwischen Leuten geschlagen werden, die einander seit dreißig Jahren bekämpfen. Die einen schreien: „Nieder mit dem Heere!" was bedeuten soll: „Nieder mit der Republik!" und die andern rufen: „Es lebe die Republik!" was man so zu deuten hat „Nieder mit den Pfaffen!" oder „Nieder mit den Jesuiten!" Das ist die wahre Lage. Nun nehme man an, Dreyfus werde freigesprochen, die Dinge werden in größter Ruhe verlaufen. Die Militärjustiz stimmt mit der Civiljustiz überein. Es ist der Sieg des gesunden Menschenverstandes, der Logik und der Wahrheit, aus dem wir Nutzen ziehen, um die Beschwichtigung, die Amnestie, die Ein stellung der gerichtlichen Verfolgungen, kurzum den „Schwamm", zu verlangen und auch zu erlangen. Man nehme dagegen an, Dreyfus werde verurtheilt. Alles, was in Frankreich replublikanisch ist, wird sich erheben, sich auf den Spruch des Kassationshoss stützen, und dann bricht der offene, erbitterte wilde Kampf aus zwischen der Regierungswelt und der militärischen Welt. Man steht vor dem Unbekannten. Es ist der Sprung in das Dunkel hinein; eS ist die Revolution, ein Zerreißen — es ist das Ende. Das mögen die guten Fran zosen wohl überlegen; aber sie brauchen nicht besorgt zu sein. Der zweite Fall wird nicht eintreten. Das Kriegsgericht wird Dreyfus einmüthig freisprccben. Es ist gewiß; es ist nothwendig." I. Coruöly, der zugleich im „Figaro" und im „Matin" seine vor allem menschliche Auffassung vertritt, hat früher bereits die jenigen gebrandmarkt, die erklären, die ganze Sache ginge sie nichts an, oder die wie der Kriegsminister Krantz versichern, sie hätten bis zur Uebernahme ihres Amtes nichts über den Dreyfus prozeß gelesen. Von diesen Gleichgiltigen bemerkt Cornöly mit Fug und Recht, sie beweisen eben vurch diese Gleichgiltigkeit, daß sie kein menschlich empfindendes Herz haben. OertlichesHächfisches. Freiberg, den 24. Junk. — Zum Ankauf des historischen Kronprinz Albert .Hauses in Roneonrt bei St. Privat, das einem sächsischen Invaliden als Wohnsitz angewiesen werden soll, sind in 240 Bei trägen 6488 Mk. 94 Pfg. bei dem Ausschuß in Metz eingegangen, worüber öffentlich quittirt wurde. Dieses erfreuliche Ergebniß ist besonders der Freigebigkeit mehrerer Herren zu danken, welche hervorragende Beiträge spendeten, z. B. Kommerzienrath Konsul Menz in Dresden 1000 Mk., die Inhaber der Firma Günther und Rudolf-Dresden 500 Äk., H. O. Mühlbcrg-Loschwitz bei Dresden 500 Mk., Kommerzienrath Eschebach-Dresden 500 Mk. u.A. Aus dem Vertrieb von Ansichtspostkarten wurden bis jetzt 900 Mark Reinerlös erzielt. Es fehlen nun zum Ankauf, zu den Kosten des Ankaufs und zu nothwendigen Reparaturen noch etwa 1000 Mk. Weitere Beiträge nimmt deshalb der Schatzmeister des Ausschusses, Rechnungsrath Fischer in Metz dankend entgegen. — Aus der bereits erwähnten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, betreffend die Erstattung von Umzugstosten und die Gewährung von Mietyztns- entschädigung bet dienstlichen Versetzungen sächsischer Staatsbeamten sind die folgenden Bestimmungen von be sonderem Interesse: Anspruch auf Erstattung der erwähnten Kosten haben die bereits angestellten Beamten, wenn sie nach einem anderen Orte versetzt werden und die Versetzung nicht lediglich auf ihren eigenen Antrag erfolgt ist. Die Umzugs-Ver gütung bestimmt das Ministerium des Innern nach dem wirk lichen und unvermeidlich gewesenen Aufwande. Sie darf jedoch ein Fünftheil des jährlichen neuen Diensteinkommens des ver setzten Beamten nicht übersteigen. Nicht unbedingt nöthiger Auf wand wird nicht vergütet. Bei der Beförderung der Personen und Sachen sind diejenigen Beförderungsmittel zu wählen, bei deren Benutzung sich die von der Staatskasse zu gewährende Ver gütung ohne Schädigung der Umziehenden am niedrigsten stellt. Ausgeschlossen ist die Erstattung des Aufwandes für das Reinigen der verlassenen und der neuen Wohnung, für das Vorrichten der neuen Wohnung, soweit es sich dabei nicht lediglich um das Wiederaufmachen der Portieren, Gardinen, Vitragen, Spiegel, Bilder und dergleichen handelt, für Ausbessern, Reinigen, Auf polstern, Aufpoliren uud dergleichen an Möbeln und Wirthschafts- geräthen, die beim Umzuge gelitten haben, für Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel und für Verpflegung im Gasthause. Zur Ermiethung einer Wohnung, desgleichen zur Besichtigung einer Dienstwohnung im neuen Stationsorte dürfen für eine ein malige Reise dahin der wirkliche Aufwand für daS Fortkommen und das Tagegeld nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. März 1880, nicht aber Zu- und Abgangsgebühren, berechnet werden. Betheiligt ein verheiratheter Beamter hieran seine Frau, so darf auch für diese der wirkliche Aufwand und außerdem die Hälfte der ihm selbst gebührenden Tagegelder berechnet werden. 33 Panama-Millionen-Sache Eiffels, den Prozeß Lebaudy u. A. m. Waldeck-Rousseau ist ein vielgereister Mann, der die halbe Welt kennt, Deutschland, Italien, England, Holland, die Schweiz, den Orient, Algerien. Als eine seiner bevorzugten Unterhaltungen im intimen Freundeskreis wird die sehr geschickte Kopirung und Karikirung hervorragender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bezeichnet, wie er auch Besitzer eines großartigen Karikaturen- muscumS ist, worin auch alle auf ihn selbst bezüglichen Spott» zrichnungen gesammelt find. Stutzlanb. Nach der Meinung deS Vorsitzenden der durch kaiserlichen Befehl eingesetzten Kommission zur Erwägung von Maßnahmen zur Abschaffung der Verschickung wird sich diese Kommission unter Anderem mit folgenden Fragen zu be lassen haben: 1) Ersetzung der Deportation auf Grund richterlicher Entscheidungen durch gleichwerthige Strafen. 2) Abschaffung oder Einschränkung der im Verwaltungswege erfolgenden Deportation. 3) Reorganisation der Jnternirungs-Bagnos. 4) Verbesserung d«S Looses der zur Zeit in Sibirien befindlichen Deportirten. 5) Organisation der Zwangsarbeit und Jnterniruug in Arbeits häusern als Vorbeugung-- und Straßmaßregeln. D«r Prozeß wegen Unterschlagung beim russischen Garde-Kosakenregimenie, über den wir berichteten, ist jetzt nach dreimonatiger Gerichtssitzung beendet worden. Das Urtheil lautet: General Jlowoiski, früherer Kommandeur des Kosaken- regimentS, sowie General KorotschinSki, der Divisions-Kommandeur, al- Hauptangeklagte, werden zum Verluste aller besondern und persönlichen Rechte und zur Verbannung nach Sibirien (Gouver nement Tomsk) mit der Bestimmung verurtheilt, daß sie den an gewiesenen Wohnsitz vier Jahre lang nicht verlassen dürfen und im Gouvernement weitere zwölf Jahre zu verbleiben haben. !Weitere fünf Offiziere, darunter Oberst Popow und Oberstleutnant 'WegetanSki vom Kosakenregiment, desgleichen die angeklagten Beamten der Intendantur, Reichsrentei und Kontrollpalate wurden zur Verbannung nach Sibirien verurtheilt. Der Prokureur stellte den Antrag, die Verurtheilten, welche sämmtlich in Parade uniform erschienen waren, sofort zu verhaften, doch wurden sie auf Antrag des Gerichtshofes vorläufig noch auf freiem Fuß be lasse». Alle reichten sofort die Appellation «in. In diesem großen Prozeß handelte eS fich um Fälschungen und Unter schlagungen im Garde-Kosakenregiment, di« volle zehn Jahre fort gesetzt worden waren, ohne daß Jemand sie entdeckt hätte. Afrika. AuS Omdurman, 20. Juni, wird drahtlich gemeldet: Heute früh hier eingetroffeue Eingeborenenkundschafter melden, daß der Chalifa Abdullahi, nachdem ihm Osman Digma über 10000 Mann Fußvölker und Reiterei auS Darfür zugeführt und sämmtliche Bagarastämme .sich um seine Fahne geschaart haben, sich ostwärts dem weißen Ml zugewandt hat, während er einen seiner Emire in seinem Sayer zu Schirkeleh, am gleichnamigen See, zurückgelaflen hat. Gem« Avantgarde zog sengend, mordend und brennend den