Volltext Seite (XML)
tt. rousi eue«. -DW Vekanntm Serger. traße, >sse, waltuns- ?s sankt rläen- latter t und « ule, liebe leweise der den unseres durch ihm im»? urei^t ttwe, »8«r mde und s». h. Zellen. 891. jucken rver u?/,Mhr aus statt. chied nach ckes 1. liachmittaz g. 7, statt. ntschlafem«, Sonnabend stratze ff, 5S. kurzem Mutter, jullane terwersn. ge. fanuar 18A ?s- - 0"°^ , t MauE akteur: : Buchdrucks ch in Frei"* zur tian- 1 Uhr nach der pens. Aeib ergerAnzera^ und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden z« Freiberg und Brand. H2V. Erscheint jeden Wochentag Nachmittag-6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Psg., zweimonatlich 1 MbO Ps. und cinmonatlirb 7b Ps. 43. Jahrgang. Sonntag, den 25. Januar. Inserate werden bis Bormittag 11 Uhr angenom. I men und beträgt der Preis sür die gespaltene Zeile » 1 > oder deren Raum 1ä Psg. Es sind zur Vermeidung von 30 Mk. Strafe ». Freiderg, den 14. Januar 1891 Kh. Be- Königltche Amtshauptmannschaft. Hbld. Unkerllorii. Kh. Brand, am 14. Januar 1891. Der Stavtrath. Bürgermeister. 31. Januar 1891 in unserer Schulgeldcinnahme zu bezahlen, widrigenfalls die Reste alsdann im Wege des Zwangsvollstrecknngsverfahrcns beigetricbcn werden müßten. in allen Flußstrecken, wo erfahrungsmäßiq das Eis schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutze entstehen, fogenanule Kräften nach Länge und Breite aufzucisen. 2. 31. Januar 1881 an unserer Stadtkasscneinnahme zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, am 14. Januar 1891. Der StaVtrath. Ur SSI»»»«, Bürgermeister. Kh» Bekanntmachung, Vas Aufeise« der Flüsse betreffend. Da Thauwetter eingetreten ist und daher in Folge der langandauernden Kälte und der hierdurch entstandenen starken Eisbildung ein bedeutender voraussichtlich nicht ungefährlicher Eisgang zu erwarten steht, so werden in Wiederholung bereits früher erlassener bezüglicher Belanntmachungen folgende Anordnungen getrosten: Das Schulgeld für die Fortbildungsschule auf das 4. Vierteljahr 1880 ist bis längstens den 31. Januar 1891 an den Kastenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, den 14. Januar 1891. Der Ttadtrattz. Das Schulgeld für die Schüler des Gymnasiums und Realgymnasiums auf das 1. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den Das Schulgeld für die einfachen Volksschulen auf Oktober, November und Dezembec 1890 ist bis längstens den 31. Januar 1891 in unserer Schulgeldeinnahme zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, am 14. Januar 1891. Der Stavtrath Die Hundesteuer aus das Jahr 1891 ist längstens bis zum 31. Januar er. zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in unserer Sportelkasse, Stadthaus, Burgstraße Nr. 3, 1. Etage, Zimmer Nr. III, zu entrichten. Freiberg, am 22. Januar 1891. Der Etadtrath. Vr VSImie, Bürgermeister. Kdn. Zur Vermeidung gleicher Strafe sind die unter 1 bemerkten Eisungen offen zu halten, die Wehrleiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 15—20 Meter aufzu- eisen und alle guer über die Flüsse gehenden Eisbahnen bei Fähren u. s w. zu zerhauen. 3. Alle vorhandenen Wehraufsätze sind zu Vermeidung von 60 Mark Strafe beim Eintritt von Thauwciter sofort zu beseitigen. 4. Bei cintretenden Unglückssällen, bei entstehenden Eisschützen, denen übrigens durch die Vorkehrungen unter 1 und 2 möglichst vorgebeugt wird, ist durch vereintes Zusammenwirken der betreffenden Privaten uns Communen schleunige Hülfe zu schaffen und insbesondere darauf hinzuarbeiten, daß die Ursachen der Gefahr so schnell als möglich entfernt werden. 5. Den in einzelnen Fällen etwa sonst noch erfolgenden speciellen Anordnungen der im zirlc sungirenden Wasterbauosficiantcn ist von Jedermann unweigerlich Folge zu geben. Freiberg, am 24. Januar 1891. Bekanntmachung. In dem am Geburtssest Sr. Majestät des deutschen Kaisers im Saale des Kaufhauses stattsindcnden Festmahle wird hierdurch noch besonders eingeladen. Tafelmarken zum Preise von 3 Mark sind bis spätestens Montag, den 26. Januar, Mittags 12 Uhr bei Herrn Restaurateur Kündinger im Rathskeller zu entnehmen. Freiberg, den 24. Januar 1891. Der Stavtrath. Vr. Rüdm«, Bürgermeister Der Stavtrath. Kh. Die Abgaben vom Schankgewerbe, vom Weinhanvel, vom Kleinhandel mit Branntwein und Spirituosen und vom Kaffeeschank aus das Jahr 1891 sind bis längstens den alle Wehre dergestalt aufzueisen, daß der Wehrknmm ganz eisfrei, und im ganzen Wchrteiche aufwärts ein Canal von mindestens 1 Meter Breite offen gemacht wird, alle Brücken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen vollständig vom Eise zu befreien Das Schulgeld für die Bürgerschulen aus das 1. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 31. Januar 1891 in unserer Schulgeldeinnahme zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Freiberg, den 14. Januar 1891. Der «tadtrath. LS««!«!». Kh. d. und c. Aufforderung, das Bestreue« der Fußwege betreffe«». Da vielfach wahrzunehmen gewesen ist, daß die Bestimmung in H 86 der Straßenpolizci- ordnung, wonach die auf den Fußwegen entstehenden Erhöhungen rechtzeitig beseitigt, sowie bei eingetretener Glätte durch wiederholtes Streuenlaffen vo« Sa«d, getlei«1er Schlacke oder Asche den Fußweg als sicher gangbar hergestellt werden soll, nicht allenthalben nach gegangen wird, sehen wir uns veranlaßt, diese Vorschrift hierdurch mit dem Bemerken einzu schärfen, daß Uebertretungen unnachsichtlich werden bestraft werden. Freiberg, den 22. Januar 1891. Die StadtpolizetbehSrde. Bekanntmachung. Diejenigen, welche noch mit der Abführung von Einkommensteuer, Kommun-Anlagen, Schulgeld, Fcldpacht und anderen kommunlichen Gefällen im Rückstand sich befinden, werden hierdurch aufgcfordert, binnen 8 Tagen und längstens bis zum 31. Januar d. I. bei Vermeidung der Einleitung exekutivischer Zwangsmittel zu bezahlen. Die Woche. Ter erste Tag der verflossenen Woche, der 18. Januar, ist von der deutschen Presse als Gedenktag der Wiedergeburt des deutschen Kaiserreiches gebührend gewürdigt worden. Kein Miß- llang hat diese patriotischen Betrachtungen gestört, aus denen wohl einhellig die freudige Genngthuung herausklang, daß das deutsche Reich an seinem 20. Geburtstag im Innern wie nach Außen gefestigter dasteht denn je zuvor. Allerdings hatte erst wenige Tage zuvor die partikularistisch-welfische Partei in Han nover anläßlich der Nichtbestätigung der Wahl eines welfisHen Adeligen sür ein Ehrenamt der Selbstverwaltung wieder ein mal von sich reden gemacht und die Erinnerung daran aufgefrischt, daß sic ihren Frieden mit dem deutschen Kaiserhaus« immer noch nicht gemacht habe, doch alsbald hat die Bevölkerung von Hannover glänzend den Beweis erbracht, daß sie nicht übcrcinstimmt mit den wenigen grollenden Sonderpolitikern, die sich mit den neuen Verhältnissen noch immer nicht ausgesöhnt haben: die Einwohnerschaft der Hauptstadt des ehemaligen Königreichs Hannover hat dem deutschen Kaiser bei seinem unverhofften Besuche die freudigsten Huldigungen dargebracht und dadurch laut gegen die Sonderhoffnungen der Welfen pro- lestirt. Das Hauptinteresse haben jedoch auch in der letzten Woche die parlamentarischen Verhandlungen in Anspruch ge nommen. Der Reichstag hat die zweite Lesung des Etats begonnen, die Gelegenheit genug bot, die verschiedenartigsten Wünsche zur Sprache zu bringen. Zuvor erledigte das Haus eine Angelegenheit, die der Sozialdemokratie sehr am Herzen lag, indem cs die Einstellung des von der Staatsanwaltschaft zu Nürnberg gegen den sozialdemokratischen Abgeordneten Grillcnbergcr eingeleiteten Strafverfahrens beschloß, im klebrigen aber den weitergehcnden Antrag der Sozialdemokraten, welcher die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ein Mitglied des Reichstags während einer Vertagung desselben als verfassungs widrig bezeichnen will, an die Geschästsordnungskommission verwies. Uebrigens hat der Reichstag schon früher die Ver fassung im Sinne dieses Antrages ausgelegt. Dafür spricht auch die praktische Erwägung, daß sich kein rechtlicher Unter schied zwischen einer kurzen und einer langen Vertagung auf stellen läßt, ein Vorgehen der Gerichte während einer kurzen Vertagung gegen Abgeordnete aber die Thätigkeit derselben'ganz ebenso beeinträchtigen kann, wie während der Zeit, in welcher Sitzungen stattfinden. Im weiteren Verlauf der Sitzung suchte die Sozialdemokratie wieder einmal ihr Müthchen an den sächsischen Fabrikinspektoren zu kühlen, doch wurden ihre An griffe von mehreren sächsischen Abgeordneten gebührend zurück gewiesen. In der Dienstagssitzung wurden aus der Mitte des Hauses Klagen darüber laut, daß die Regierung nicht in aus reichender Weise für das Bekanntwerden der Bestimmungen der Alters- und Invalidenversicherung und der darauf bezüg lichen Ausführungsverordnungen gesorgt habe. Der Herr Staatssekretär von Bötticher machte sich die Erwiderung darauf sehr leicht, indem er die Schuld auf die Presse schob, welche ihre Pflicht, das Publikum über den Gegenstand nufzuklären, nicht genügend erfüllt Habel Die „Nat.-Ztg." bemerkt hierzu: „Wir glauben, daß dieser Vorwurf durchaus ungerechtfertigt ist. Die Zeitungen haben trotz der großen Belastung, welche sür sie dadurch entstand, in den letzten Monaten, nachdem das Gesetz selbst früher schon ausführlich behandelt und veröffent licht worden, beim Herannahen seines Inkrafttretens immer wieder auf die wichtigsten Bestimmungen aufmerksam gemacht und von den zahlreichen Ausführungs-Bestimmungen so viel wie möglich, resp. von allgemeinem Interesse war, mitgetheilt. Auch die Kommunalbehörden haben an vielen Orten sich nm die Information des Publikums bemüht. Wer gar nichts Außerordentliches in dieser Beziehung geleistet hat, das war die Reichsregierung: sie hat sich auf die Bekanntmachungen im Reichsgesetzblatt, resp. im „Reichsanzeiger" beschränkt, als ob es sich um irgend eine nur die Behörden angehende Veröffent lichung handelte, trotzdem schon vor der Verkündigung des Gesetzes darauf hingewiesen worden, daß es in diesem Falle einer völlig anderen Art der Publikation, als gewöhnlich, be dürfe. Es wäre der Mühe, sowie der Kosten merth gewesen — und es ist auch jetzt noch nicht zu spät dazu — eine populäre Darstellung des Gesetzes und der wichtigsten Ausführungs-Anordnungen auf Reichskosten an alle erwachsenen Deutschen zu vertheilen." Am Donnerstag und Freitag drehte sich die Verhandlung namentlich um den Antrag des freisinnigen Abgeordneten Barth auf Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs. Von Seiten der Reichsregierung wurde betont, daß es sich in diesem Falle nicht um eine schutzzöllnerische, sondern eine gesundheitliche Maßnahme handle. Ein Anlaß zur Aufhebung des Verbotes liege nicht vor; auch seien die amerikanischen Maßregeln zur Verhütung einer Verseuchung noch durchaus ungenügend. Ueber dies werde das deutsche Interesse an dem Bezug amerikanischen Schweinefleisches sehr überschätzt. Bemerkenswerth ist noch eine Aeußerung des Abgeordneten Grafen Kanitz, die in unserem Sitzungsbericht nicht Platz gefunden. Derselbe führte aus, der Abg. Klemm (Sachsen) habe vor kurzer Zeit darauf hingewiesen, daß der Fleischkonsum im Königreich Sachsen in den letzten 20 Jahren sich vervierfacht, beim Schweinefleisch verdoppelt hat. Gerade der jetzige Zeitpunkt sei zur Einbringung des Antrages ganz besonders ungünstig, denn die Fleischpreise sind erheblich im Rückgänge. In Ostpreußen seien sie nm mindestens 10 Mark pro Zentner gefallen, und wenn der Rückgang in den Fleisch preisen sich noch nicht ausdrückt, so liege das wohl darin, daß die Fleischer in den großen Städten cs verstehen, die hohen Fleischpreise so lange wie möglich festzuhalten. In der That ist bisher ein merkliches Sinken der Fleischpreise trotz der Oeffnnng der österreichischen Grenze nicht zu erkennen gewesen. Wie aus dem heutigen Sitzungsbericht zu ersehen ist, wurde derAn- trag Barth schließlich mit 133 gegen 103 Stimmen verworfen. Das preußische Abgeordnetenhaus hat in letzter Woche die erste Lesung des Etats vorgenommen und durch rasche Erle digung der Geschäfte einerseits seine Zustimmung zu dem Entwurf des Finanzministers und zu dessen Auffassung der Finanzlage, andererseits den Entschluß bekundet, diesmal, im Hinblick auf die Reformgesetze, die Etatsberathung in möglichst engen Grenzen zu halten. Deutschfreisinnige, polnische und klerikale Redner machten kleine Vorstöße gegen die sogenannte Polengesetze, insbesondere gegen das Ansiedelungswerk, offen bar crmuthigt durch die zeitweilige Wiederzulassung polnischer Arbeiter. Finanzminister Miquel trat jedoch entschieden für