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Bernsdorf gehört. Das Rittergut Rüsdorf bestand 1536 noch nicht 145. Zwischen die Flurausweitungen von Lichtenstein und Rüsdorf schiebt sich noch ein Flurzipfel der Gemarkung Bernsdorf bis an den Rödlitz- bach vor. Die Flureinteilung dieses Gebietes ist im Lichtensteiner und Bernsdorfer Anteil streifenartig. Im Süden grenzen die Flurstreifen an die Großblockflur des Burgvorwerkes von Lichtenstein, welches im Be sitz der Herrschaft war 145 146 147 148 . Im EBS 1493 taucht unter Lichtenstein folgender Eintrag auf; (Walpurgiszins) Kreger Würffel 6 Gr., item 2 Gr. von Scheller Er- ben147 (Michaeli szins) Kreger Würffel 6 1/2 Gr., item 2 Gr. von schellen erbe i/ß . 1493 war demzufolge das ,Schällergut“ in bürgerlichem Besitz, sonst wäre es nicht mit im EBS 1493 aufgeführt. Schumanns Lexikon berich tet 1818 über dieses Gut folgendes: ,das nördlich von Lichtenstein an der Straße nach Waldenburg ge legene, in 9 Gartengütchen verteilte Schefflerische oder Scheller- guth .. .’ 149 . Ähnlich schreibt 1839 Schiffner: ,Ein abgesonderter Teil der Stadt vereinzelt sich unter dem Namen Schällers oder Schellers (welcher Name aus Schefflers Gut gerade brecht ist) weit im Norden zwischen der Rödlitz und der Waldenbur ger Straße, so, daß es Rüsdorf beinahe mit Lichtenstein verkettet; es begreift 1 Gut und 9 oder noch mehr davon abgebaute Gärtnerstel len.“ 150 . Auf der Karte von Oberreit heißt ein kleiner Nebenbach der Rödlitz Scheitert Graben 151 . Am Schäller läßt sich 1493 ein Gut nachweisen, welches bürgerlicher Besitz war und welches Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts in neun Gartengüter aufgeteilt wurde. Unklar bleibt, ob das Schällergut anfangs nicht doch herrschaftlicher Besitz war und erst später in bürgerliche Hände gelangte oder ob das bürgerliche Besitzverhältnis ursprünglich ist. Verschiedene Gründe sprechen für die 145 Vgl. Anm. 117. 146 W. Schlesinger 1935, S. 104. 147 EBS 1493 Fol. 167. 148 Ebenda Fol. 169. 149 A. Schumann Bd. V, S. 680. 150 A. Schiffner 1839/40, S. 508. 151 Oberreits Topographischer Atlas Bl. XIV.