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l so freundlich gezollt haben, damit sie ihm ein Sporn werde, durch fortgesetztes Studium und Forschen vielleicht auch der vaterländischen In dustrie mit neuen Erfindungen in seiner ihm an- gebornen Kunst nützlich und heilbringend zu wer den! — X der Sammler. Landtags-Nachrichten. Wenn nach den ersten Sitzungen unserer Kam mern, in denen die Wählen für die Deputationen aeschehen, eine Art von Stillstand in den ständischen Arbeiten einzutreten scheint, so mag oieß wol Keinen befremden, welcher den verfassungsmäßig gebotenen Gang solcher Arbeiten kennt. Seit den nurgedachten Wahlen sind die Deputationen mit Prüfung der an sie gelangenden Vorlagen unausge setzt beschäftig: gewesen, und da, bevor sie ihre Berichte erstatten, keine oder doch nur unbedeu tendere Plenarversammlungen der Kammern statt finden, so bleibt auch den übrigen Mitgliedern der Ständeversammlung Muße genug, sich mit Dem, was zu ihrer Berathung vorliegt, genau bekannt zu machen und um so vorbereiteter jenen beiwohnen zu können. Einer der wichtigsten Ge genstände, dessen Prüfung die zweite (oder Finanz-) Deputation gleich anfangs möglichst zu beschleu nigen hat, kam in der fünften öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer zur Berathung, nämlich der Gesetzentwurf, die Erhebung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1840 betreffend. Es ist dieses Gesetz blos ein provisorisches, welches gleicher- gestalt auf den beiden ersten constitutionellen Stän deversammlungen und auch dießmal deshalb vor gelegt wurde, weil das Budget für die Finanz periode 1840, 1841 und 1842 im Laufe des jetzigen Jahres von dtzr? Ständen nicht vollstän dig berathen werden kann. Danach bleibt das unterm 28. Nov. 1837 erlassene Finanzgesetz, welches die im ganzen Staatsbereiche sowohl als auch die in den Erblanden und in der Oberlausitz besonders zu erhebenden Steuern und Abgaben aufzählt, auch für das Jahr 1840 in Kraft. Auch dießmal sprachen sich verschiedene Stimmen gegen ein solches Provisorium aus, an welchem auch die Regierung keinen Gefallen zu finden erklärte. Wer indessen genau beachtet, welcher Dauer die bisherigen constitutionellen Ständeversammlun- aen unterlegen haben und wie wenig Zeit zur Ausführung der berathenen Gesetze blieb, der wird auch aus diesem Grunde das Nothgedrungene ei-' nes solchen provisorischen Gesetzes einsehen, welches im Laufe der Zeiten immer mehr und Mehr ent behrlich werden dürste. Bei der speciellen Be rathung des nur aus wenigen Paragraphen be stehenden Gesetzentwurfes wurden freilich sehr viele Anträge laut, welche in verschiedener Weise schon, jetzt eme Erleichterung der Steuerpflich tigen beantragen; doch schien man sich in der Mehrheit durch Ablehnen oder Fallenlassen dieser Anträge der Ueberzeugung hinzugeben, daß bei Berathung dieses Provlsonums dieselben noch nicht paffend seien. Wohl aber mochte man gewahren, daß bei dieser Berathung der Gegensatz zwischen Stadt und plattem Land etwas scharf hervortrat. Uebrigens gewährt der Gesetzentwurf in mannich- facher Hinsicht schon bedeutende Erleichterungen, wie unter Anderm rücksichtlich mehrerer Abgaben zahlungen im 14-Thalerfuß ohne Zuschlag von Agio. Ueber das Ganze des obgedachtett Gesetz entwurfes wurde durchMamensausruf abgestimmt, und derselbe von 45 gegen 18 Stimmen ange nommen. Die. erste Kammer beschäftigte sich in ihrer zweiten öffentlichen Sitzung (am 25. Nov.) mit der Berathung über den Bericht der ersten Depu tation, die Verordnung wegen der Besetzung der Gerichtsbank in Untersuchungsfachen bei Patrimonialgcrichten auf dem Lande betreffend. Fremdes und Eigenes. Die aufrichtige Antwort. Nachstehende Notiz theilt uns ein geachteter und glaubwürdiger Einsender als Seitenstück zu der in voriger Nr. S. 152 abgedruckten Aeußerung des alten Fried rich mit: Der in Bautzen, verstorbene Bischof Lock, ein sehr freisinniger und von ächt christlicher Duldung und Bruderliebe durchdrungenerMann, speiste eines Tages an einer vornehmen Tafel und wurde da, wider sein Erwarten, gefragt, ob wohl die Prote stanten auch in den Himmel kommen würden. „Diese Frage kommt mir eben so vor," erwiderte Lock, „als wenn mich Jemand fragte, auf wel chem Wege man am besten nach Freiberg gelan gen könne. Es führen zwei Straßen dahin, am Ende von beiden kommt man glücklich in Freiberg an. Der elegante Stutzer. Diesen hat die C. I. Edler'sche Buchhandlung in Hanau erfunden, und empfiehlt ihn mit folgenden Wor ten: „Was zum Anstande erfordert wird, über Mode, Kleidung, Haltung, Geberden und Con- versation; das feine Benehmen in Gesellschaften, die verschiedenen Galanterien und Höflichkeiten, die Etiquette und Titulaturen, Umgang mit Da men, Mittel, seiner Auserwählten zu ge fallen und ihre Liebe zu erwerben; Lie beserklärungen, Liebesbriefe und Hei- rathsanträge; über Wohnung und Meubli- rung des gebildeten Mannes; Benehmen ge gen Gläubiger und Schuldner; Benehmen bei Besuchen; kenäervouZ, bei Bällen, Con- cerkn und öffentlichen Vergnüqungsorten, Toa sten und Trinksprüchen; Regeln beim Briefschreiben." — Neustadt-Dresden- gedruckt und zu finden in der E. Heinrich'schen Buchdruckerei.