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Die Abgabe zur Arbeit- e«. auf Sicherung »er Haushalte steuer di« eit i. die Hauptsorge emer starken, zielbewußten Agrar Ä. cmgebahnten Systemwechsels konzentrieren. MMW Illi« AMMWüMM Armenrecht bewilligt ist, daS Gericht erst in Politik als Wicklung". Energien gerichteten Sicherung weitere sechs Monate lat Die Reichsregierung hat Tätigkeit, wenn ein Borschuft gezahlt worden ist. Weiter ist in Kostcnsachen die Beschwerde von einer Beschwerdesumme von 50 RM. abhängig gemacht. Für die Einsichtnahme deS Schuldnerverzeich nisses und für die Erteilung von schriftlichen Anskiinften ans Lem Verzeichnis ist eine Ge bühr von 0,50 bzw. 1 NM. eingeslihrt. Endlich ist der Rcichsregiernng die Ermächtigung zu Vereinfachungen auf dem Gebiete des Znstel- lungswesenS erteilt worden. nen V a. D. wirksa Deutsc Jahr komm Jahr hältnil lung i war, r Kriegs so übe bereit, Muni! Uebun der Sc lenriti die tu lonie gegen macht letzten Mann englis schlieft rung -er T mufttc ses k gab i wahrt be er- Freiheit Deutschlands und die des Arbeitsplatzes seines ärmsten Konst würd' sriedh Die sent legun bliche -es dl an dc Mitg! Der ger d h. i ner < der 4 gern? Ausb der E Fuge wasck sich? ren Hera! Tchä Steil h- men Aus yni 5 Uhr Marie stadt r platz u stuSbri tonstro Seipzic Heinri H.A Jom A -er V< Jeitunk mit ein 2«. Jui Singar R. und des evc spielen bieten, eine kr drei C Unkoste Wettervorhersage. Vorwiegend wolkig, Temperaturverbält- nisse wenig geändert. G:wittern>'iaung. Sonst höchstens unbrtrMUi^ Liederschiage, Fundament jeder gesunden Ent- Der Reichslandbund wird seine gemeinsam mit allen gleich- nationalen Kräften auf di« und den Ausbau des endlich Heute abend sprechen Gayl und Schäffer In der für die Reichsregierung vor- behallenen Rundfunlstunde spricht heute um 19 Uhr Reichsinnenminister Freiherr von Eayt einführende Worte, worauf Re ch-arbettsminyter Hugo Schäffer über d« sozialpolitischen Inhalt brr neuen Uot- etne« Krisensteu«rveranlagtenrat« im Oktober 1932 noch eine zweite solche Rate im Januar 1S3S erhoben werden. Der Krisensteuer Ler Veranlagten unterliegen bekanntlich außer Len Lohnempfängern über 16 000 RM. alle sonstigen Einkommensbezieher ohne Rücksicht auf Lie Höhe Les Einkommens, also zum Beispiel auch Personen mit Einkommen auS Kapitalver mögen, Hausbesitz, aus freien Berufen und ans Gewerbebetrieb. DaS Aufkommen aus dieser zweiten Rat« wird mit 45 Millionen RM. an genommen. Bet Beibehaltung der Freigrenze von 500000 RM. wird Lie Höhe der Aufbrtngungsumlage für 1982 auf Lie Hälfte herabgesetzt, wobei zu bemerken ist, Laß der Umlagcschlüssel voraus sichtlich immer noch höher sein wird als der für die letzten Jahre maßgebende. Um Las Kirchensteueraufkommen zu sichern, wird (durch eine Aenderung Ler Reichsabgaben- ordmrng) ausgesprochen, -aß, soweit als es sich um Lie Beitreibung Lirekter persönlicher Steuern aus den letzten drei Monaten handelt, Ler ArbeitS- und Dienstlohn unbeschränkt pfändbar ist. Damit wir- einem Wunsche Rechnung ge tragen, Len die zuständigen kirchlichen Stellen geäußert haben, und Lem der Reichsrat sich angefchlossen hat. einem Prozentsatz LeS Einkommens z» belaste«. Diese Abgabe werde für die neun Monate Rechnungsjahres 1982 400 Millionen RM. Eröffnung des Präsidentschafts- Wahlkampfes in U. S. A. Am DienStag wurde im neuen Stadion von Chikago der republikanische Parteikongreß von dem Vorsitzenden -er Partei, Senator Dickinson eröffnet. Die Tagung wird in den nächsten Tagen den Prästdentschaftsanwärter der Republikaner aufstellen. Nach dem üblichen Gebet nahm Dickinson das Wort zu einer langen Rede, in der er die Regierungsmaß- nahmen Hoovers verteidigte. Er erwähnte dabei besonders das Hoovermoratorium, daS Deutschland und die ganze übrige Welt vor dem Finanzchaos bewahrt habe. Hoovers Wie deraufstellung als Präsidentschaftskandidat ist höchst wahrscheinlich. Als Anwärter für die Vizeprästdentschaft soll Dawes die größte Aussicht haben. Deutsche Welle Straßer über „Tie Staats idee des Nationalsozialismus". Nachdem er darauf hingewiesen hatte, datz er als erster Nationalsozialist im Rundfunk über Wesen und Inhalt der nationalsozialistischen Staatsidee spreche, führte er unter anderem aus: Der Nationalsozialismus ist letzten Endes nichts anderes als der politische Ausdruck der seelischen Nöte einer grotzen Epoche. Die Synthese oon Nationalismus und Sozialismus im Nationalsozialis mus bedeutet die innere und äußere Verordnung sprechen wird. Beide An- sprachen werden von sämtlichen deutschen Rundsunkgesellschaften übertragen. Der Reichslandbund stützt die Regierung Der Bundesvorstand des Reichsland bundes hat eine Entschließung angenommen in der es u. a. heißt: Der Reichsland, bund hat mit Genugtuung Kenntnis ge nommen von den aus den bisherigen Willensäußerungen der Regierung und einzelner Minffter hervorgetretenen Auf fassungen und Absichten, insbesondere von dem klaren Bekenntnis des Reichskanzlers Die Süddeutschen durften nicht zohören Eine Uebertragung der Rundfunkrede des nationalsozialistischen Abgeordneten Gregor Straßer auf die bayrischen Sender fand nicht statt. Der politische Ueber- wachungsausschuß des Bayrischen Rund funks hat die Uebertragung abgelehnt. Lbenso hat der politische Ueberwachung^ ausschuß des Süddeutschen Rundfunks di« Uebertragung der Rede auf die Sender des Süddeutschen und Badischen Rundfunks abgelehnt. genossen. Solange die anderen Völker aufrüsten, verlangen wir für das deutsche Volk ebenfalls das Recht, sich den not wendigen Schutz seiner Interessen bereit- zustellen. Das Vertragswert von Ver sailles ist in seiner heutigen Form als unsittlicher Vertrag vor dem Sittengesetz der galten Kulturwett ungültig und nichtig. Das gleiche gilt für die auf dem Vertrag von Versailles aufgebauten weiteren Tribut verträge. Ebenso klar und eindeutig fit unsere Innenpolitik. Das Volk will Ordnung, Arbeit und Brot. Für uns ist die Lösung der sozialen Frage die Existenzfrage der Gegenwart, die sofort von neuen Männern in Angriff zu nehmen ist. Ans -cm Gebiete der Rechtspflege und Ver waltung werden dnrch die neue Notverordnung u. a. folgende Maßnahmen getroffen: 1. Vereinfachung und Ersparnisse. Die Not der Zeit gestattet eS nicht mehr, in jeder Strafsache drei Instanzen zuzulassen. Es mnß vielmehr genügen, wenn neben der ersten Instanz eine RechtsmittelinstaUz an gegangen werden kann. In Privatllagesachcn tritt, sofern nicht daS wird von dem Bruttoarbettsentgelt der Lohn- und Gehaltsempfänger erhoben, das für die Zelt vom 1. Juli 1932 bis 81. Mat 1988 gewährt wird. Die Abgabe soll -er Reichsanstalt für ArbettSvermittelung und Arbeitslosenversiche rung zufließen. Ihr unterliegen alle Lohn- und Gehaltsempfänger, alle Personen, die Ruhegeld oder ähnliche Bezüge haben, Beamte, auch wenn sie im Deutschen Reich keine Wohnung ober keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Befreit ist das Arbeitsentgelt der Lehrlinge und daS Arbeitsentgelt für vorübergehende Dienstleistun- gen und für geringfügige Beschäftigungen. Die Abgabe beträgt bei einem Arbeitsentgelt bis zu 125 RM. monatlich gleich 1H v. H.; bis zu 800 RM. monatlich 2H v. H. Bet einem Arbeitsent gelt -wischen 800 und 700 RM. monatlich be trägt di« Abgabe für die ersten 800 RM. 2F v. H., für die weiteren Beträge 5,75 v. H.; ist hier der Teil deS Arbeitsentgelts, der bet der Berechnung -es Arbeitslosenversicherungsbeitrages nicht be rücksichtigt wird, mit der Höhe dieses Beitrage- (8K v. H.) zur Abgabe mit herangezogen wor den. Bet Arbeitseinkommen zwischen 700 RM. monatlich und 3000 RM. monatlich beträgt die Abgabe von den ganzen Bezügen 5,75 v. H. Sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Be trag von 3000 NM. übersteigt, beträgt die Ab gabe 6L v. H. Auf d«r andere« Seite fällt a«S Verein» sachungsgründen mit Wirkung vom 1. J«li 1982 die Srisenlohnsteuer weg. In die Abgabe sind auch di« Personen ein- bezogen worden, deren Gehalt oder Lohn auf Grund der Gehaltskürzung-Verordnungen zu kürzen ist, daS heißt die Beamten, Angestellten, Arbeiter des Reiches der Länder, Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgabe für diese beträgt 1^ vom Hundert. Di« Abgabe ««tspricht in ihrer Höhe der Belastung, die die Reichsregieruug Brüuing mit der 1>Lvroze»tige« BeschäftigungSabgqb« »»ter Beibehaltung der Srisenlohnsteuer vorgesehen hatte. „Die Staatsidee des Nationalsozialismus" Am Dienstagabend sprach über die BeztrkSfürsorgeverbände nur insoweit be rücksichtigt, wie die Zahl der WohlfahrtSerwerbS. losen über 50 v. H. des ReichsdurchschntttS der städtischen Gröftengruppen beziehungsweise der ländlichen B.F.B. lag. Die Erhöhung der Reich-Hilf« »acht es er» forderlich, daß »««»ehr »««ächst die sämt liche« WohlsahrtServerbSlose« berücksichtigt »erde«. den Standpunkt gestellt, -aß die Gemein« den durch deu ihnen aemätz der neuen Notverordnung vom Reich zufließeude« Betrag von 670 Millionen Mark statt 280 Millionen Mark im Vorjahre i» ihren Wohlfahrtsleistnngen eine derartige Ent lastung erfahren, daß sie ohne die Bürger- anükomme« müssen. Umsatzsteuer Bet der Umsatzsteuer wird di« Freigrenze, die jetzt 5000 NM. beträgt, beseitigt. Bis zum 1. Juli 1931 hat in Ler Umsatzsteuer überhaupt kein« Freigrenze bestanden. Sie ist erst durch Lie Notverordnung vom 1. Dezember 1930 ein geführt wor-en. Von Len rund 4^6 Millionen mnsatzsteuerpflichtigen Personen fiel dadurch etwa die Hälfte aus Ler Umsatzsteuer heraus. Salzsteuer Die durch daS SteuermilLerungsgesetz vom 31. März 1926 aufgehobene Salzsteuer wir- mit Wirkung vom 16.Juli 1932 ab wieder eingeführt. Sie beträgt 12 Rpfg. pro Kilo. Ihr Ertrag wird im Jahr auf 70 Millionen RM. für Lie Geltung in diesem Rechnungsjahr (16. Juli 1932 bis 31. März 1933) auf 40 Millionen geschätzt. Weitererhebung der Krisensteuer der Veranlagten Da von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe nur die Lohnempfänger betroffen werden, soll zum Ausgleich außer -er bisher vorgesehenen 16 v. H. gesenkt werden müssen, so daß weitere 148 Million«« erspart werden können. Das mache zusammen 520 Millionen aus. Ziehe man Liese 520 Millionen von den oben genannten 8567 Millionen ab, so verbleib« ei« Auswand von 3VSV Million«, der sich mit 796 Millionen auf di« Arbeitslosen- Versicherung, mit 1092 auf die Krtsenfürsorge und mit 1142 Millionen auf die Wohlfahrt-fürsorge verteile. Hierfür ständen an Deckung-mittel» zur ver- fügung: Beiträg« auS der Arbeitslosenversiche rung mit 1083 Millionen, der von den Gemein den selbst aufzubringende Betrag von 680 Mil lionen Mark sowie ein RetchSzuschuß von 867 Millionen Mark. Es fehlten also noch 400 Millionen RM. Diese können auf der Ausgabenseite nicht mehr ringe- bracht werden. Der Betrag müsse daher von -er Einnahmeseite her beschafft werden. Daher bleibe nur übrig, alle «och i« Arbeit Befindlichen zuguuste« der Arbeitslose« »it In Hygiem täglich an dies« der So Don 16.00 b! läuteru zeit in Schnell! fällen." Frei 17.30 U «Bolksh düng), dem Kr Son 16.00 L läuteru zeit in Schnell! Son Oeff Die recht ige gen des Die um eil Tisch" i geschoß Beispi« und Ni «eidun Die Vorschriften, die sich mit dem Reich-, a«sfichtSa»t für PrivalvclNcheruuaen befassen, sollen im wesentlichen gewisse Unzuträgltchkeiten beseitigen, Lie sich bet Beaufsichtigung der prt- vaten Bausparkassen herausgestellt haben. Wird einer Bausparkage -er Geschäftsbetrieb unter- sagt, so soll daS Reichsaufstchtsamt künftig eine vereinfachte Abwicklung der Bausparverträge anordnen können. Mietkündigung und Iwangs- Vollstreckung Die in der Verordnung de- Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1981 zugunsten -«- Grund- besitze- getroffenen Schutzmaßnahmen waren in ihrer Wirkung zeitlich beschränkt. Nach 8 4 deS zweiten Teile- Kap. 3 war der Eintritt von Rechtsfolgen, die sich an die N '. ch t e r s ü l l u n g gewisser Verbindlichkeiten und Lasten knüpfen, nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum 15. Juli d. I. fällig werden. Diese Frist ist jetzt a«f --« 1ö. Jonm» 19U erstreckt. In den 88 5 und ff. deS 3. Teiles Ler Ver ordnung vom 8. Dezember 1931 war die Mög- lichkett der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung nur einmal auf die D.mer von höchsten- sechs Monaten zugelassen. Unter Berücksichtigung der Interessen, nicht nur des Grundbesitzes, sondern der Gesamtwirtschaft, wäre es ««möglich, de« Vollstreckangsschutz i« gegen» wärtige« Zeitpunkt auszuheb««. Andererseits erscheint es aber geboten, den Schutz, soweit angängig, auf die Kapitalforde- rungen zu beschränken. Demgemäß ist folgende neue Regelung getroffen worden: Die einstweilige Einstellung kann unter der Auflage der Erfüllung der Zinsverbindlichkeiten angeordnet werden. Sie darf grundsätzlich nur mit dieser Maßgabe erfolgen, wenn di« Forde rung deS betreibenden Gläubiger- innerhalb der ersten sieben Zehntel des Grundstück-wertes steht. Die einstweilige Einstellung kann künftig auf ! Dt«fe Arbeiten sollen entweder als öffentliche Notstandsarbeiten oder, wo das im Einzelfall zweckmäßig erscheint, im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes auSgeführt werden. Di« Kosten rmd insbesondere Lie baren Aufwendungen wer den möglichst niedrig zu halten sein. Die Not verordnung gibt Ler Reichsregierung die Mög lichkeit, die hierfür erforderlichen Plaßnahmen mit größter Beschleunigung und in einem mög lichst vereinfachten Verfahren zu treffen. Zur Förderung der Arbeitsbeschaffung wird bi« Reichsregierung anch dem weiteren Aus« ba« des freiwilligen Arbeitsdienstes ihre besondere Aufmerksamkeit zuwende«. Die Ausgestaltung LeS freiwilligen Arbeits dienstes wird im Interesse der gesamten Wirt schaft auf zusätzliche Arbeiten beschränkt bleiben müssen. JnstanLsetzungSarbeiten an Wohnungen und Lie Teilung von Wohnungen verdienen vom arbeitsmarktpolitischen und wohnungspolitischen Gesichtspunkt aus besondere Förderung. Die Rcichsregiernng hat sich daher entschlossen, die Zinsen für Darlehen durch Zuschüsse zu ver fügen, ferner Vürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen zu übernehmen. Der Reichskanzler verhandelt mit Hitler Wi« Lie „Nachtausgabe* mitteilt, wuvdeu gestern Adolf Hitler und Hauptmann a. D. Göring vom Reichskanzler zu einer Aussprache empfang««. Außer Ler Frag« Ler Aufhebung des SA.-V«rboteS und Uniformverbotes wurde die Regierungsbildung in Preußen erörtert. Di« R«ichsregi«rung verfolgt Lab«i nach wie vor Li« Absicht, unter allen Umständen möglichst bald eine ordnungsmäßige Regierung in Pren- ß«n zustande zu bringen. Si« möchte, Laß eine neutrale Persönlichkeit, Li« zwischen Zentrum und NSDAP, steht, zum preußischen Minister präsidenten gewählt wird. M WEM sU W Wie von zuständiger Stelle milgeteilt wird, wird die Bürgersteuer, deren letzte Nate Ende Juni fällig ist, nicht verlä«. gert. Die Gemeinden hatten die Reichs regierung «m die Ermächtigung gebeten, die Bürgersteuer in der bisher^e« Korm Arbeitsbeschaffung In Uebereinstimmung mit weiten Kreisen Les Volkes empfindet es die Reichsregierung als unbefriedigend, -aß dem weitaus über- wiegenden Teil Les großen Heeres Ler Arbeits losen Hilfe nur auf Lem Wege Ler Unterstützung gewährt werden kann. Sie versteht ihren dringenden Wunsch, an statt der Unterstützung Arbeit -« erhalte«. Ihr ist Lie Lösung dieses Problems ein« der vordringlichsten Les ganzen öffentlichen un privaten Lebens. Der Arbeitsbeschaffung Lurch -ie öffentliche HanL, Li« übrigens inuner nur in sehr geringem Ausmaße zur Milderung Ler Arbeitslosigkeit beitragen kann, sind leider Lurch Lie bedrängte Lage der öffentlichen Finan zen und durch die Verhältnisse aus Lem Kapital markt besonders enge Grenzen gezogen. Im Rahmen Lieser beschränkten Möglichkeiten wird aber die Reichsregierung alles tun, um wenig, stens einen Teil Ler Arbeitslosen wieLer in LaS Wirtschaftsleben einzugliedern, sei es auch zunächst nur für eine vorübergehende Zeit. Gedacht ist insbesondere an die Förderung öffentlicher Arbeiten auf den, Gebiete des Straßenbaues, LeS Wasserbaues und der landwirtschastlichen Bodenverbesserungen. Hitler regiert in Oldenburg Wie wir hören, haben dieser Tage zwischen den Deutfchnatkonal«n intd der NSDAP. Verhandlungen stattgefunden hm'ihtlich der Regierungsbildung. Zwischen den beiden Parteien konnte eine Einmütig, keil nicht erzielt werden, so daß die Nationalsozialisten die Regierung allem bilden werden. Es wuckde beschlossen, einen Ministerposten einzusparen, so daß Olden- bürg dann in Zukunft statt bisher drei nur zwei Minister hätte. bringen. Es folgen dann die Ausführungen -er amt- lichen Erläuterungen über die Wohlfahrtshilse Neu ist folgendes: Der Stichtag ist beweglich gedacht. Ob er jeden Monat oder alle zwei Monate neu fest gesetzt wird, bleibt den Durchführungsbestim mungen Vorbehalten. Die Statistik wird insoweit auf eine neue Grundlage gestellt, als der Begriff deS Wohl fahrtserwerbslosen gegenüber -er bisherigen Handhabung einschränkender Feststellung bedarf. Als Wohlfahrt-erwerbslose im Sinne Ler neuen Vorschrift sind nur Arbeitnehmer an zusehen, die arbeitsfähig, arbeitswillig und un freiwillig arbeitslos sind, LaS 60. Lebensjahr nicht überschritten haben und als Arbeitsuchende in dauernder Kontrolle deS Arbeitsamtes stehen. Im Hinblick auf die grundsätzliche Neuord nung der Arbeitslosenhilfe muß ferner Vorsorge getroffen werden, daß die für -te Gemeinden vorgesehenen Leistungen den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch im vollen Umfang un- dauernd zugute kommen. ES darf also nicht ge- schehen, daß die LandeSgesetzgebung von Liesen erhöhten Leistungen ihrerseits Vorteile zu ziehen sucht, indem sie LaS Landesrecht deS Finanz ausgleichs zuungunsten -er Gemeinden ändert. Die Verordnung enthält daher ein ausdrückliches Verbot derartiger Maßnahmen. Nach den Bestimmungen für 1931 wurden eln weiteres halbes Jahr erneut angeordnet werden. Die erneute Einstellung soll aber schlechthin unzulässig sein, wenn der Schuldner seinerseits bet Inkrafttreten der Verordnung vom 8. Dezember 1931 mit wiederkehrende» Leistungen für einen Zeitraum von sechs Mona- ten im Rückstände war und bis zur Stellung det Anträge- auf Fortsetzung des Verfahren- Liese alten Rückstände nicht bezahlt hat. Für UmbwirtschasUiche Gr»«dstücke ist i» J«tereffe der Sicherstellung -er Betriebs« sührung bis z«r Ernte »vrgesehe«, daß -ie bet -er Einstellung -er Zwangsvollstreckung »orgesehenen Zinoauslagen sür -te Zeit bis zu» 80. September 1082 unzulässig sind. Für die Folgezeit soll eS für -te lan-wirtfchast. lichen Grundstücke bet den allgemeinen Bgr- schriften bewenden. Die Zahlungsauflage soll aber auch die Herbstzinsrate mit umfassen, wenn diese wie vielfach üblich bereits am 1. oder 15. September fällig war. Lohn- und Gehaltspsündung Die PfändungSgrenze betrug in der Bor» kriegSzeit monatlich 126 RM. Durch Gefetz vo« 27. Februar 1928 wurde sie dem damaligen Jndexstande von über 150 entsprechend auf etwas über das l^fache von 125 gleich 195 RM. erhöht. Seitdem ist der Index erheblich gesu». ken. Dementsprechend ist die PfändungSgrenze mit Wirkung vom 1. Juli L. I. ab aus 165 RM. monatlich herabsesetzt worden. Gewerblicher Rechtsschutz Der 4. Teil der Verordnung bringt für da gewerblichen Rechtsschutz Erleichterungen «s dem Gebiete deS Gebühren, und Sostenweseirt. Namentlich sind die Patentgebühren für das 1ü. bis 18. Patentjahr um durchschnittlich 25 v. H. gesenkt worden. Für das Berufung-verfahren vor dem Reicht, aericht in Nichtigkeitssachen ist zugunsten be- dürftiger Patentinhaber eine einstweilige Be- freinng von den gerichtlichen Kosten vorgesehen.