Volltext Seite (XML)
««oe« de» Rate» z« Dresde« für die Stadtteile und Laubegast (L uud M. Verroaltttugrbezirk) der Gemeinde« dastmo poüt-ZMl, »tt 2S Soldpf«nta« d«vch»< N«Na»«a die 4 gespaltene Zell« lassen u. Itetlaawn «tt platzvorschrist«, »md ichwieriq«, Satzarten werden mit 50 X berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vor». 11 Uhr. Mir da« Erscheinen lgen an bestimmt« Tag« »der Plätze», sowie für telephonische Aufträge wird Ihr geleistet. Insernoasbeträae find sofort bei Erschein« der Anzeige fällig, späterer Zahlung wird der am Tag« der Zahlung gültige Zeilenpreis in Anre.t nung gebracht. Rabattanspruch erllscht: b. derspät. Zahlung, Mage ob. Konkur« d. Auftraggeber« ». durch sernspr. aufaeged werd., lönn. MretneDerantw- be». v. Rlchngk- nicht übernehm. - 6 st gebracht Ro Dieses Glatt enthütt die amtlichen Bekanntmach «>°s«witz. L-schwttz. w.ih« «klch. Ni«derpo»rlp, Hofterrvip, PMniV, Wrigtg »no s«honf«u>, sowie ver «mloyauptwannsihasl Dresden. Mittwoch, den iS. Juni 7lr. ISS 1SS2 Sie erste Aotvewrdmng des neuen Kabinetts MkllWU Mi «M !»R W« Sine Kundgebung an das deutsche Volk Anläblich der Verkündung -er ersten Not- Verordnung erlabt -i« Reichsregierung fol- <e»deu Ausruf: Die Reichsregievung hat bet ihrem Amts- «tritt den Willen bekundet, die sozial«, finan- M« und wirtschaftliche Not Deutschland durch organische, neuaufbauende Maßnahmen zu be- ktmpsen. Die Bilanz, di« die Regierung vorgefun- t« hat, zwingt sie, als erste» Schritt vor der Inangriffnahme ihres eigentlichen Programms die Sassenlage von Reich, Ländern und Ge- «in-en vorläufig zu sichern und die Sozial- Versicherung vor dem tatsächlich drohenden Zu sammenbruch zu retten. Werden diese uotwendigeu und unaufschieb baren Voraussetzungen nicht erfüllt, so find alle weiteren Maßregel« von Ansaug an in Frage gestellt. Kür di« «rsten Notmaßnahmen hat die Re gierung an Vorbereitungen anknüpfen müssen, die schon das vorige Kabinett getroffen hatte. Da dies« Maßnahmen jedoch nicht ausreichren, mu Kassen und Finanzen zu sichern, ist Lie Reichsregierung genötigt, über sie hinauszu gehen. ES sind infolgedessen weiter« Abstriche «n ReichshauSHalt, sowi« au allen Ausgaben der öffentlichen Hand beschlossen worden. SS muß von der Ausgabeuseite her ver» lucht werde«, eine Gesundung der Kassen , uud Finanzlage herbeizusühren. Denn die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, -aß Steuererhöhungen nicht mehr zu einer Verbesserung, sondern nur noch zu einer Verschlechterung -er Einnahmen füh ren. Es bleibt also eine der wichtigsten Auf gaben, den gesamten Verwaltungsapparat Deutschlands weiter zu verbilligen. Das bringt zwangsläufig auch scharfe Einschränkungen auf dem Gebiete der Sozialversicherungen mit, deren Existenz jetzt auf dem Spiele steht. Es ist eine schicksalhafte Entwicklung, daß es heute nach einem halbe« Jahrhundert des Bestehens der Sozialgesetzgebung nicht mehr nm die Höhe der Leistnnge« geht, sondern nm ihre Erhaltung überhaupt. Die Reichsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertretenen Weltanschauung be gründet ist, würdigt in ihrer ganzen entschei denden Bedeutung die mit der Schöpfung -es ersten Kanzlers des Deutschen Reichs begon nenen sozialen Einrichtungen, zu deren Er haltung in dieser Stunde äußerster Not an das Gemeinschaftsgefühl aller Deutschen neu« harte Anforderungen gestellt werden müssen. Wenn die Reichsregierung heute zunächst den dringendsten Erfordernissen der Stunde »achkommt, so betont sie besonder-, daß sie nicht di« Ab- ficht hat, den Weg der Erschließ»«, «««er Einnahmequellen i« Z«kn«st »eiter»«» beschreite«. Ihr Ziel ist, di« deutsche Wirtschaft Vernunft- gemäß unter Ausschaltung künstlicher Experi ¬ mente neu zu befruchten. Sie wird deshalb mit den auswärtigen Regierungen nach einer Lösung der Weltwirtschaftskrise suchen. Dar über hinaus hält es die Reichsregierung an gesichts der ungeheuren Wirtschaftsnot für ihr« unadstreitbar« Pflicht, die Wirtschaftsenergien des eigenen Landes zu mobilisieren und in er höhtem Maße für die Verwertung der brach liegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen. Die Regierung wir- alles darausetze«, um «ebeu der Pflege des Güteraustauschs der Läuder untereinander -er durch eiue ziel- bewußte Biuneumarktpolitik, iuSbesoudere unter Zuhilfenahme d«s Arbeitsdienstes, durch geeignete Maßnahme» auf dem Ge biet der Siedlung nnd der -änerlichen Ber- edelungSwirtschaft die dentsche Wirtschaft einer allmählichen Gesundung entgegen»«, führen. Der Wille des deutschen Volkes von der Geißel Ler Arbeitslosigkeit erlöst zu werden Die Notverordnung führt die Leistungen im allgem«inen auf den Stand von 1927 zurück. Sie kürzt in der Invaliden-, Angestellten» nnd knappschaftlichen Pensionsversicherung die alten Renten um 8 RM. bei den Inva liden, 5 RM. bei den Witwen und 4 RM. bei den Waisen sür den Monat und mindert für die neuen Renten den Grund betrag um 7 RM. und den Kinderzuschuß um 2,50 RM. im Monat. Der Anteil -er Witwen- und Waisenrenten an der Hauptrente — bisher sechs Zehntel und fünf Zehntel — wird auf fünf Zehntel und vier Zehntel herabgesetzt. Da die Löhne im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurückgegangen sind, ist es notwendig, auch die Renten aus den Unfällen entsprechend der Jahre 1927 bis 1981 um 15 v. H. zu mindern. Die übrigen Unfallrenten werden nur um 7^4 v. H. gekürzt. Im übrigen hat die Reichsregierung die Srmächtigung z« Maßnahme« erwirkt, die ia der Sozialversicherung Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Vereinfachung «nd Verbilligung unter Umstände« erzwiagen können. Die Reichsregierung hegt die Erwartung, Laß — wenn dies« Maßnahmen Zusammenwirken — die Sozialversicherung auch die Notzeit -er De flation überwinden wird. - Kriegsopferversorgung erschienen we- weiter« Kürzungen nicht mehr möglich. Die Verordnung beschränkt sich deshalb in der I und di« Hoffnung der jungen Gen«ratiou u«ue Grundlagen zu finden, werden von der Ne gierung als «ine für di« Zukunft der Nation entscheidende Aufgabe mit allen Mittel unter stützt werden. -V- MenbW W «Memel Der Reichspräsident von Hindenburg hat am Dienstaguachmittag die erste Not verordnung der Regierung von Papen unterzeichnet. Sie befaßt sich mit Maß nahme» znr Erhaltung der Arbeitslosen hilfe und der Sozialversicherung sowie znr Erleichtern«- der Wohlfahrtslaster» der Gemeinde« «ad ferner mit Verein fachungen und Ersparnisse« aaf de« Ge biet« der Rechtspflege und der Berwal- tu«K. * politische Notverordnung erst morgen Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, wird die politische Notverordnung über Aufhebung des SA.-Derbots, Neu regelung der Uniformfrage usw. erst am Donnerstag herausgebracht werden können, da es infolge von Arbeitsüberlastung nicht möglich war, diese zweite Notverordnung früher fertig zu stellen. Hauptsache auf gewisse, bisher unterbliebene An gleichungen an frühere Kürzungen in der Reichs versorgung und Sozialversicherung. Die Renten der kinderlosen Leichtbeschädigten werden jetzt ebenso gekürzt, wie bisher schon die Renten -er Leichtbeschädigten mit Kindern. Die Kinder zulagen und Waisenrenten sollen — wie in der Sozialversicherung — im allgemeinen nur noch bis zur Vollendung deS 15. Lebensjahres gezahlt werden, doch bleibt — in Abweichung von der Sozialversicherung — die Weiterzahlung über dieses Alter hinaus bei Berufsausbildung und Gebrechlichkeit im bisherigen Umfange bestehen. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Sätzen. Die weiteren Aen-erungen sind im wesentlichen verfahrensrechtlichen Inhalts. 2. Erleichterung der Wohlfahrtslaften der Gemeinde«. Die Ausgaben -es Reiches so unvermittelt zu senken, wie die Einnahmen zurückgehen, ist bis her nicht gelungen. Von Steuererhöhungen sin- nennenswert« Mehrerträge nicht zu erwarten. Der Etatsentwurf der Reichsregi«rung sieht Ausgaben und Einnahmen in Höhe von ins gesamt 8,2 Milliarden RM. vor. Dt« Reichs regieru»g hat i» ihm folge«-« Ausgab«« «e« eingestellt: Für landwirtschaftliche Siedlung 50 Mill. RM. für Befreiung der Unterlage- arbeiter von der Arbeitslosen ¬ versicherung S8 Mill. RM. für -ie knappschaftliche Pension-- versicheruna 25 Mill. RM. für freiwilligen Arbeitsdienst 20 Mill. RM. Da hierfür DeckungSmöglichkeiteu bisher nicht gegeben waren, hat sie sich gezwungen ge sehen, die Salzsteuer, die bereits früher bestan den hat, wieder einzuführen und auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigtenverforgung gewiss« Miß verhältnisse zu beseitigen. Auf diese Weise und durch ein« Erhöhung -er nach Verabschiedung des Reichshaushalts noch vorzunehmenden Aus gabenabstriche ist «S ihr gelungen, den Haushalt auszugleichen. DaS in der Umsatzsteuer liegende Gefahrenmoment, das die bisherige Schätzung von 1820 Millionen RM. nicht erreicht werden konnte, hat sie dadurch abgemildert, daß sie die Lurch die Notverordnung vom 1. Dez. 1930 ein geführte Freigrenze von 5000 RM. wieder besei- tigt hat. Die Gvfahrenpunkte für Leu Re ich sh aushakt liegen nach diesen Maßnahmen weniger in ihm selbst, als vielmehr darin, Laß Lie Auswirkung der Krise Lie Gemeinden durch -ie WohlfahrtS- erwerbSlosenlasten und die sozialen Verficht- rungSträger Lurch zurückgehende Beiträge be sonders empfindlich getroffen hat. Deshalb steht die Reichsregierung »ebe« der Sorge um das Durchhalten des Reichshaus halts vor der größeren Sorge, bei den Ge meinden und de« Bersicherungsträgern grö ßere Kassenzusammevbrüche mit de» sich daraus ergebende» Folge» zu verhüte». Die Maßnahmen der Notverordnung dienen da her, abgefehen von der Sicherung -es Reichs- Haushalts, in erster Linie der Sicherstellung L«r Unterstützung für die Arbeitslosen und der un bedingten Aufrechterhaltung der Sozialversiche rungen insgesamt. Auf Lem gesamten Gebiet Ler Arbeitslosen fürsorge sowie bei den übrigen sozialen Versiche rungsträgern ergeben sich Fehlbeträge, Lie durch die nachstehend besprochenen Maßnahmen gedeckt werden sollen. Trotz der angespannten Finanz lage des Reiches hat di« Regierung unter anderem für soziale Zwecke folgende Beträge im Reichshaushaltspla« vorgesehen: Für Lie Krisenfürsorge un- Wohlfahrtserwerbslosen 867 Mill. RM. für die Invalidenversicherung 402 Mill. RM. für die knappschaftliche Pensions ¬ versicherung 95 Mill. RM. für freiwilligen Arbeitsdienst 20 Mill. RM. 1384 Mill. RM. Nach Abzug der Ueberweisung der Steuer anteile an die Länder verbleibt im Rcichshaus- halt eine Gesamtausgabe von rund 6 Milliarden RM. Die vorstehend bezifferten sozialen Ausgaben des Reiches nehme« davon ungefähr den vierte« Teil in Anspruch. Da unter diese« Umständen von der Regierung weitere Beträge für Arbeitslosenfürsorge und Sozialversicherungen unter keinen Umständen aufgewendet werden konnten, sind die nachstehend geschilderten Maßnahmen ergriffen morden. Wenn es bei der bisherigen Regelung bleiben würde, würde sich der Gesamtaufwand für die Arbeitslosenhilfe im Rechnungsjahr 1932 auf 3557 Millionen RM. belaufen. Da im Rech nungsjahr 1931 die Aufwendungen für die Ar beitslosen in Reich und Gemeinden insgesamt etwa 3 Milliarden betragen haben, würde 1932 also über ein« halbe Milliarde mehr auszugeben sein. Da das von der Einnahmeseite aus nicht möglich sei, müsse der Mehrbetrag auf der AuS- gabenseite eingespart werden und zwar würde« boi der Arbeitslosenversicherung -urch die Kürzung der Unterstüftungsleistungen um 28 v. H. 188 Millionen Mark, in der Krise«- versicheruug durch die geplanten Kürzungen um 18 ». H. 117 Millionen Mark und durch Senkung der Wohlsahrtssätze 67 Millio«en Mark eingespart werde«. In d«r WohlfahrtserwerbSlosenfürforge würden di« Unterstützungsletstung«« durchschnittlich «m M Ml «O «IliMl «„R M"? Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosen hilfe und der Sozialversicherung