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Wo muf der Rektoratsnachrichten Schwerpunkt gewerkschaftlicher Interessenvertretung liegen ? Der 6. FDGB-Kongreß unterstrich eindringlich die grofse Verantwortung der Ge werkschaften beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR. Sie sind Er bauer des Sozialismus, Schulen der sozialistischen Arbeit und Vertreter der sozia len und kulturellen Interessen der Werktätigen. Die Gewerkschaftsorganisation unserer Einrichtung unterstützt deshalb den Kampf um die Erhöhung des gesell- schaftlichen Nutzeffekts der wissenschaftlich-fachlichen Arbeit und tritt ein für die Erhöhung des Leistungsvermögens der Akademie. Zugleich betrachtet sie aber auch die Sorge um die ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Mitarbeiter als ein aufjerordentlich wichtiges Anliegen ihrer gesamten Tätigkeit. Diese Einheit: Kampf um höchste Arbeitsproduktivität und Sorge um den Menschen, ist der Inhalt der umfassen den Interessenvertretung durch die Gewerkschaft. Die Arbeit jeder Gewerkschaftsleitung wird deshalb daran gemessen, wie sie den Volkswirtschaftsplan zu ihrem Ar beitsplan macht und wie dieser in ihrem Bereich erfüllt wird. Die Hochschulgewerkschaftsleitung setzt sich daher für die Ausarbeitung „Gemeinsamer Arbeitsprogramme", die zwischen dem jeweiligen Klinik- und Institutsdirektor und der Abteilungs gewerkschaftsleitung abgeschlossen werden sollen, ein. Diese Programme verbinden die Inter essen des Leiters mit der gewerkschaft lichen Interessenvertretung, ohne daf dadurch eine Einengung oder Beschnei dung der Verantwortlichkeit des Klinik- oder Institutsdirektors erfolgt. Diese Initiative der Gewerkschaft wurde bereits von einigen Kliniken und Instituten aufgegriffen, wo inzwischen solche „Gemeinsame Arbeitsprogramme für 1964" in einer komplexen Aufgaben stellung zum Abschluf gelangten. Hier bei ist festzustellen, daf bereits gute Ansätze in der Perspektivplanung der Kliniken und Institute, wie sie in ihren Grundzügen von der 5. Tagung des ZK der SED aufgezeigt werden, zu erken nen sind. Auch die AGL der Chirurgischen Kli- mik sollte in Ergänzung des Arbeits- lanes des Klinikdirektors ihre eigenen Vorschläge für ein gemeinsames Ar- beitsprogramm unterbreiten. Das wäre ■in wesentlicher Schritt zur umfassen den Interessenvertretung, weil doch zu erst einmal alle den Plan - und dazu liehe Erfüllung der Klinik- und Instituts aufgaben zu lenken. Wir werden keinen allgemeinen, sich vielleicht mit „Selbst verständlichkeiten" befassenden Lei stungsvergleich durchführen - im Gegenteil, Grundlage des Leistungsver gleiches bilden die vom Klinik- oder Institutsdirektor für 1964 festgelegten Hauptaufgaben. Solche Leistungsver gleiche müssen deshalb mit dem Klinik- oder Institutsdirektor vereinbart wer den oder, wie Genosse Walter Ulbricht auf der 5. Tagung des ZK ausführte, „sie können nicht stattfinden". Über den Wert der in den vergange nen Jahren an der Akademie durchge führten Wettbewerbe gibt es keinen Zweifel, auch wenn es hier und da noch nicht so richtig rollte. 1964 auf die Ent wicklung und Entfaltung der Massen initiative in Form eines Leistungsver gleiches zu verzichten würde letzten Endes bedeuten, sich allein auf Anord nungen, Weisungen, Rundschreiben und Routine zu verlassen. Dabei unterschät zen wir keineswegs die ideologischen Motive, die vielen vorbildlichen Arbeits leistungen an unserer Akademie zu grunde liegen. Wir dürfen aber nicht aufer acht lassen, daf die vorbildliche Lösung der Hauptaufgaben der Kliniken und Institute vor allem mit Hilfe des materiellen Anreizes gefördert wird. Hierfür soll der Prämienfonds in erster Linie Verwendung finden. Verfahren wir anders, würden wir bald feststellen müssen, daf Gleichmacherei Trumpf ist, daf Prämien „reihum" vergeben werden und betragsmäfiig gering ausfallen, da mit „man schnell durch ist" und „alle einmal eine Prämie erhalten". Einen solchen Rückfall darf keine Gewerk ¬ schaftleitung dulden. Der Kampf um die Steigerung des Nutzeffektes der wissen schaftlich-fachlichen Arbeitmuf gerade nach dem 6. FDGB-Kongreß auf das engste verbunden werden mit einer wei teren Verbesserung der Arbeits- und Le bensbedingungen unserer Mitarbeiter, vor allem unserer Frauen. Dadurch werden wir erreichen, daß jeder gern seiner Arbeit nachgeht, hohe Leistungen voll bringt, das Kollektiv sich festigt und die Fluktuation eingeschränkt wird. Jene Gewerkschaftsfunktionäre handeln des halb richtig, die sich tagtäglich um das Wohl der Mitarbeiter kümmern und dafür sorgen, daß die Vorschläge der Werktätigen geachtet und vor allem die Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit eingehalten werden. Wir verfügen bereits über eine Skala von Dienstleistungen und sozialen Maß nahmen, die in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsdirektion weiter ausgebaut werden. Es wird z. B. in näch ster Zeit möglich sein, eine Annahme stelle für chemische Reinigung zu er öffnen (davon wird sicher mehr Ge brauch gemacht werden, als von der Möglichkeit, daß Bereitschaftsdienste übers Wochenende an der Vollverpfle gung teilnehmen können). Die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen ist auch eine Frage der Einstellung jedes einzelnen zum Volkseigentum, mit dem heute erst recht sorgfältig und sparsam umzu gehen ist. Aber gerade z. B. beim Um gang mit der Mietwäsche zeigen sich in letzter Zeit ernste Symptome des Ver geudens und des nicht pfleglichen Um ganges mit Volkseigentum. In den Gewerkschaftsgruppen sollte deshalb auch über solche Fragen unter Anlegung familiärer Maßstäbe — und da wird „Sparsamkeit" bekanntlich groß geschrie ben - gesprochen werden; eben weil auch sie unser aller Interessen berühren. Wir sind der festen Überzeugung, daß sich dann schnell etwas ändern und das sonst gute Gesamtbild unserer Akade mie von dieser Seite her nicht mehr be einträchtigt wird. Reimitz Ernennungen Herr Dozent Dr. med. habil. Hanns Büschelberger wurde durch den Staats sekretär für das Hoch- und Fachschul wesen, Herrn Prof. Dr. Gießmann, mit Wirkung vom 1. Februar 1964 zum Pro fessor mit Lehrauftrag für das Fachge biet Orthopädie ernannt. Herr Oberarzt Dr. med. habil. Günter Bellmann wurde durch den Stellvertreter des Staatssekretärs für das Hoch- und Fachschulwesen, Herrn Dahlem, mit Wirkung vom 1. Februar 1964 zum Dozenten für das Fachgebiet Chirurgie ernannt. Promotionen Im Monat Februar 1964 haben fol gende Doktoranden ihre Promotion ab geschlossen, und es wurde ihnen der Titel eines Doktors der Medizin bzw. der Zahnmedizin verliehen: 5. Februar 1964 Helga Berger-Todorowa geb. Berger; Referent: Prof. Dr. Quaas, Korreferent: Doz. Dr. Strauzenberg. Thema: Das Sportunfallgeschehen im Rahmen des Gesamtunfallgeschehens in der DDR. Wilfried Braune; Referent: Prof. Dr. Ganse, Korreferent: Prof. Dr. Kirsch. Thema: Über die Ursachen der Meno pausenblutung - Eine Analyse von 1958 während der Jahre 1948 bis 1960 in der Akademischen Frauenklinik Dresden behandelten Patientinnen. Susanne Opitz; Referent: Prof. Dr. Dr. Harnapp, Korreferent: Prof. Dr. Crecelius. Thema: Häufigkeit, Form und Verlauf der Nierenbeteiligung beim kindlichen Rheumatiker. ' Joachim Schultze, Zahnarzt; Referent: Prof. Dr. Staegemann, Korreferent: Prof. Dr. Schmincke. Thema: Besteht ein Zusammenhang zwischen der Zunahme der Körpergröße des heutigen Menschen und seiner Ge- bifjentwicklung? Rosemarie Steinwärder; Referent: Doz. Dr. Burkhardt, Korreferent: Prof. Dr. Fritz. Thema: Die Spätfolgen nach supra- condylären Femurfrakturen. Rolf Strobel; Referent: Doz. Dr. Burk hardt, Korreferent: Prof. Dr. Fritz. Thema: Die Besonderheiten der Frak turen im Greisenalter. auch die Zielstellung der Gewerk schaft - kennen müssen. Der zweite Schritt - der weitaus schwierigere - wäre dann der Kampf um die Erfüllung der von staatlicher und gewerkschaft licher Seite gestellten Aufgaben. Einige weitere AGLs kommen in die ser Frage ebenfalls noch nicht zügig genug voran. Von ihnen hört man etwa solche Argumente: Wir machen das eigentlich schon immer! - Warum kümmert sich die Gewerkschaft jetzt um die Erfüllung der Aufgaben in Lehre und Forschung? das hat sie doch früher nicht getan! - Es sollte erst einmal abgewartet wer den, ob sich das in der Neurologisch- Psychiatrischen Klinik abgeschlossene Arbeitsprogramm auch tatsächlich be währt: - Jahresabteilungspläne?, die sind vorn! (Mit „vorn" sind der Ärzt liche Direktor bzw. der Verwaltungs direktor gemeint! — Genügt das aber?) Solche und ähnliche Diskussionen zeugen davon, daß Wesen und Inhalt der gemeinsamen Arbeitsprogramme, insbesondere aber die Rolle der Ge werkschaft in der Unterstützung des Klinik- und Institutsdirektors, noch nicht voll erkannt wurden. Das ist ein ernster Mangel in unserer Überzeugungsarbeit. Nach wie vor ist deshalb das sachliche Gespräch über die Nützlichkeit von gemeinsamen Arbeitsprogrammen in den AGLs sowie mit den Klinik- und Institutsdirektoren zu führen mit dem Ziel, noch im April in allen Kliniken und Instituten solche Programme zum Abschluß zu bringen. Wir halten diese Aufgabe auch noch aus einem anderen Grunde für beson ders dringend. Wie 1963 beabsichtigen wir auch in diesem Jahr die schöpfe rische Mitarbeit aller Angehöriger einer Klinik oder eines Instituts mittels des Leistungsvergleiches auf die vorbild- Mo- Vertritt tretung). für die Dauer dieser Erläuterung : ihrer Leistung bzw. : über (außer sprechend zahlen. Tätigkeit eine stungszuiage (2) Ist ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert, in seinem Arbeitsbereich zu arbei- (Kapitel 3, Para graph 25, Absatz 1—3) Es ist von großer Wichtigkeit, daß die leitenden Mitarbeiter sowie alle Kolleginnen und Kollegen über beachtenswerte Abschnitte des Ge setzbuches der Arbeit informiert werden. Wir beabsichtigen deshalb, Urlaubsver so ist ihr Gehaltsgruppe gleichzeitig die volle materielle Verantwortlichkeit ge mäß Paragraph 113, Absatz 2, Buch stabe b), so ist ihm das höhere Ge halt für die Dauer dieser Tätigkeit (auch bei Urlaubsvertretungen oder kurzfristigen Vertretungen bis zur Dauer von vier Wochen) zu zahlen. (3) Wird einem Angestellten eine Arbeit in einer niedrigeren Ge haltsgruppe zugewiesen, so erhält er für die Dauer dieser Tätigkeit sein bisheriges Gehalt gezahlt. Für den Bereich unserer Akademie be deutet diese Festlegung, daß z. B. bei Bau- und Vorrichtungsarbeiten innerhalb der Bereiche dem dort eingesetzten Personal vorübergehend eine andere Arbeit über tragen werden kann. Wird dieser Einsatz über einen Monat hinaus notwendig, muß das Einverständnis der Werktätigen vor- liegen. Im gleichen Kapitel, Paragraph 28, Ab satz 1—3, ist folgende Festlegung getroffen: (1) Wird einem Angestellten eine Arbeit in einer höheren Gehaltsgruppe übertra gen, so ist ihm für die Dauer dieser Tätig keit eine Leistungszulage entsprechend seiner Leistung zu zahlen. Das gilt nicht bei Urlaubsvertretungen oder kurzfristi gen Vertretungen bis zur Dauer von vier Wochen. (2) Übernimmt ein Angestellter mit der Übertragung einer Arbeit in einer höheren z. B. eine Schwester die Stationsschwester Lei- ent- zu Zweitschwester vier Wochen ten, so kann ihm eine andere Arbeit im Betrieb übertragen werden. Ist die Über tragung einer anderen Arbeit im Betrieb nicht möglich, so kann ihm eine solche auch in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden. (3) Soll der Werktätige im Betrieb eine andere Arbeit länger als 14 Tage ununter brochen ausführen, so bedarf dies der Zu stimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Die Übertragung einer anderen Arbeit in einem anderen Be trieb am selben Ort bedarf in jedem Falle der Zustimmung der zuständigen betrieb lichen Gewerkschaftsleitung. Erläuterung zu Absatz 2: Bei Übernahme der vollen ma teriellen Verantwortlichkeit, gemäß Paragraph 113 Absatz 2 b dieses Gesetzbuches, auf den wir in einer späteren Ausgabe noch eingehen werden, erhält der Angestellte auch bei kurzfristigen Vertretungen das höhere Gehalt des zu Vertretenden. Hierbei ist zu beachten, daß der Kreis dieser Werktätigen ständig die volle materielle Verantwortlich keit trägt und rechenschaftspflich tig ist, sofern dies zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb schriftlich vereinbart wurde. An unserer Akademie betrifft das die staatlichen Leiter der mittelbewirt- schäfteten Stellen und deren Ver treter. Müller, Leiter der Abt. Arbeit Ge- daß heute und in den nächsten naten im „Akademie-Echo“ stimmte Paragraphen dieses setzbuches so zu erläutern, (1) Im Sinne der kameradschaft lichen Zusammenarbeit und der ge genseitigen Hilfe kann einem Werk tätigen eine andere Arbeit im Be trieb (einschließlich eines anderen Betriebsteiles am selben Ort) oder in einem anderen Betrieb am sel ben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieb licher bzw. volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit darf in diesen Fällen die Dauer eines Monats im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Übertragung über einen Monat hinaus ist nur im Einverständnis mit dem Werk tätigen zulässig. immer noch auftretende Unklar heiten beseitigt werden. Unserer Meinung nach muß es jeden un serer Mitarbeiter interessieren, welche Rechte und Pflichten in diesem Gesetz ver ankert sind. Übertragung einer anderen Arbeit UissMSwa^tas aus dam Qasatzbuck dav A^bait