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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Sehkß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch- handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Van d. Geschäftsstelle d. Bl. unter für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat Anzeigen. Petitzeile 3 nun Höhe 50 mm (1/. Seite) Breite 50 Pf. Zweifarbig 60 Pf., Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 ▼. H. weniger 13 . „ „ 20 , „ 28 . " . 52 „ „ „ 40 . , 104 » „ „ 50 „ Für Annahme und freie Zm- Sendung der frei eimgehendem Zeichen-Briefe hat Besteller Streifbaud — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfullungs- u. Zahlungsart Bertin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrle-Verelns Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstof-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges amtliches Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Alleiniges Organ de« Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 20 Berlin, Sonntag, 8. März 1914 39. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post ans talten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Aegypten 197 Millimes Belgien 3 Frank 12 Cts. Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 3 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere beim Deutschen Postamt in » » » »» Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Rußland in den 11 grössten Städten 1 Rbl. 20 Kop., anderwärts 1 Rbl. 45 Kop. Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Serbien 3 Frank 43 Cts. Ungarn 2 Kr. 89 Heller Konstantinopel 20 112 Piaster in Silber Marokko 2 Pes. 80 Cts. Beirut, Jaffa und Jerusalem 2 Fr. 47 Cts. Di« Postämter der meistenStaaten nehmen auch Bestellungen nuf einen Monat (In Deutschland lür 67 Bf.) oder auI zwel Monate (In Deutschland lür I M. 34 BI.) entgegen. I N H H L T Ppierfabrikation und Großhandel: Scheitholz für Papierstoff — zollfrei! Londoner Strohpappen-Mprkt Verzollung dünner Pappe in Rußland Magnetisches Druckpapier . . . Packpapier auf Knitterfestigkeit prüfen . Ausfuhrhandel . ... ... Papierstoff aus Baumwollstauden . . . Verein der schwed. Papier- u. Zellstoff-Ingenieure Papierfabrikation in Britisch Indien . . Papierherstellung in Süd-Brasilien , . . Feinkies zu Stücken formen Mangelhafte Sortierung von Papier . . Zentner — 100 kg Frankfurter Brief . Papler- Verarbeitung, Buchgewerbe: Tierleim reinigen Kniffe des Wettbewerbers . . . . , Abrufware im Konkurs des Bestellers . Verbindlichkeit des Vorbesitzers . , , . , 673 673 674 674 674 615 675 675 675 676 676 676 676 676 679 | 679 680 | Steindruck auf Glanzpapier Stuttgarter Brief Katalog-Lieferung ....... Maschine zum Einschlagen von Schreibheften Zusammenschluß d. Steindruckereien in Finland Büchertisch . . Büro-Bedarf t Deutscher Papierverein: Mindest-Verkaufspreise für Briefordner . , Mecklenburgischer Papierverein Leipziger Papiermesse . Undurchsichtiges Lichtpauspapier . . . . . Geschäfts-Nachrichten . , Frachtkosten (Schiedspruch) ........ In Deutschland patentierte Erfindungen Deutsche Reichs-Patente ......... Briefkasten . , . 680 680 681 681 681 681 681 685 685 685 686 698 702 704 706 708 Scheitholz für Papierstoff — zollfrei! Der Verein Deutscher Zellstoff-Fabrikanten hat in einer an den Bundesrat gerichteten Eingabe gebeten, die in Tarifnr. 86 für Holz von bestimmten Abmessungen, das zur Herstellung von Holzschliff oder von Zellstoff bestimmt ist, bei Ueberwachung der Verwendung zugestandene Zollfreiheit auch für Scheitholz zu gewähren, während sie nach dem Warenverzeichnis nur für ungespaltenes Rundholz gewährt wird (Stichwort „Holz" Ziffer 6). Die Eingabe betont glaub haft, daß die Erfüllung des Wunsches für die beteiligten Industrien, die ihren Bedarf an Rohstoff nur zum kleinsten Teil im Inland zu decken in der Lage seien, und für die sich auch dessen Beschaffung aus dem Ausland immer schwieriger gestalte, eine wertvolle Erleich terung sein, die deutsche Forstwirtschaft aber nicht schädigen würde, weil das in Scheiten eingehende Holz eine minderwertige Ware ' darstelle. Gleichartige Anträge waren bereits zum Vorentwurf eines Waren verzeichnisses zum neuen Zolltarif gestellt. Die damals diesen An regungen gegenüber eingenommene ablehnende Haltung läßt sich jetzt nicht mehr rechtfertigen. Der in dem Rundschreiben vom 1. November 1911, II 11263 (Nachrichtenblatt für 1912, S. 38 — Tarifnr. 87), enthaltene Vorschlag, bis zu einer Aenderung des Zoll tarifs Holz, das sich bei der Einfuhr durch die Art seiner Zerklei nerung oder seiner sonstigen Beschaffenheit als Brennstoff dar stellt, als Brennholz zollfrei zu lassen, mag es auch später zu ge werblichen Zwecken verwendet werden, ist bei keiner Bundes regierung auf Bedenken gestoßen. In Anwendung des so angenomme nen Grundsatzes muß Scheitholz, das sich, wie es wohl stets der Fall sein wird, äußerlich als Brennholz darstellt, nach Tarifnr. 87 zollfrei belassen werden, wenn es auch zur Herstellung von Zellstoff oder Holzschliff bestimmt ist. Wird dies aber anerkannt, so erscheint es nicht angängig, Holz, für das die Zollfreiheit aus Tarifnr. 86 in Anspruch genommen wird, das also den daselbst vorgeschriebenen Maßen entspricht und unter Ueberwachung verwendet werden soll, von dieser Zollfreiheit lediglich’ deshalblauszuschließen, weil es in Scheiten, also in einer Beschaffenheit eingeht, die es äußerlich als Brennmaterial erscheinen läßt. Der Reichskanzler (Reichsschatzamt) hat mit Rundschreiben vom 28. 11. 13, II 11799, die Bundesregierungen mit eigener Zoll verwaltung ersucht, im Falle des Einverständnisses die Zollstellen schon jetzt anzuweisen, daß zur Herstellung von Zellstoff oder Holz schliff bestimmtes Holz, sofern es nicht schon nach Tarifnr. 87 zollfrei zu belassen ist, von der Zollfreiheit nach Tarifnr. 86 beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann nicht ausgeschlossen wird, wenn es in Scheiten eingeht. Die Zollfreiheit aus Tarifnr. 86 wird dadurch, daß das Holz entrindet eingeht, nicht berührt. Londoner Strohpappen-Markt Von einem gelegentlichen Mitarbeiter London, 1. März Der Strohpappen-Absatz, welcher sich zu Anfang des Jahres ziemlich gut anließ, brach vor einigen Wochen plötzlich ab, was zu dieser Zeit des Jahres eine außergewöhnliche Erscheinung ist. Die Ursache hierfür ist jedoch bald gefunden; die holländischen Strohpappen-Fabriken, welche den hiesigen Markt beherrschen, lösten wider Erwarten ihre Vereinigung auf, wodurch dem Wett kampfe Tür und Tor geöffnet wurde. Die Entstehung mehrerer neuer holländischer Strohpappen fabriken, die im Laufe dieses Jahres in Betrieb kommen und sich der Vereinigung nicht anschließen wollten, sowie die geringe Beschäfti gung der kleineren, der Vereinigung angehörenden Strohpappen- Fabriken dürften die Hauptursache der Auflösung des Verbandes gewesen sein, welche sofort einen förmlichen Preissturz herbei führte, der heute sein Ende noch nicht erreicht zu haben scheint. Beste Strohpappen, die man noch vor etwa 3 Wochen leicht zu 4 Lstr. 18 sh. bis 5 Lstr. 3 sh. cif Themse verkaufte, sind heute selbst zu 4 Lstr. 3 sh. nicht anzubringen, da die Käufer weiteres Sinken der Preise nach Inbetriebsetzung der neuerrichteten Fa briken erwarten, umsomehr als im zweiten Halbjahre ohnehin all gemeine Preisermäßigung in dieser Pappensorte üblich ist. Alle Käufer halten deshalb ihre Aufträge zurück und kaufen