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PA PIER- ZEITUNG 568 Geruch des gestrichenen Papieres 13101. Frage: Was für eine Substanz mag in dem Aufstrich beiliegender 2 Papiersorten sein, welche diesen starken Geruch auf weist. Man mache den Aufstrich mit dem Finger etwas naß, rieche sofort daran, und man wird den merkwürdigen Geruch sofort wahr nehmen. Antwort: Der Geruch des gestrichenen Papiers rührt offenbar von dem tierischen Leim her, welcher zum Binden des Striches verwendet wurde. Vielleicht trägt zum Geruch auch der Zusatz eines ätherischen Oeles bei, welches man der Streichmasse manch mal zusetzt, um den Geruch des Leimes zu verwischen. Näheres hierüber ist in August Weichelts „Buntpapierfabrikation” an gegeben. Umschläge auf Abruf 13102. Frage: Eine Papiergroßhandlung gab mir Anfang Fe bruar 1913 einen Abrufauftrag über 200 000 Aktenumschläge. Eine besondere Abnahmefrist war nicht vorgeschrieben. Nachdem ich im Laufe des Jahres wiederholt um Abnahme angemahnt hatte, ohne endgültigen Bescheid zu erhalten, bestand ich im Dezember 1913 auf Abnahme für 1913. Mein Auftraggeber verweigert die Abnahme und will erst Ende 1914 über die Ware verfügen. Bin ich verpflichtet, solange zuzuwarten, oder besteht ein Handelsbrauch, daß derartige Abrufe innerhalb 12 Monaten erledigt werden müssen ? Habe ich auf gerichtlichem Wege Aussicht, mit einer Klage auf sofortige Ab nahme. durchzukommen ? Antwort: Sowohl die Berliner Handelskammer wie auch andere Handelskammern in großen Städten des Reiches haben wiederholt in gerichtlichen Gutachten festgestellt, daß auf Ab ruf gekaufte Papierwaren spätestens innerhalb eines Jahres vom Abschlusse an abgenommen werden müssen. Fragesteller kann also Klage auf Abnahme erst erheben, falls der Kunde nach einer ihm Anfang Februar 1914 eingeräumten angemessenen Nachfrist den Posten nicht abgenommen hat. DRGM 13103. Frage: Eine Konkurrenzfirma gibt Millimeter-Hefte heraus mit dem aufgedruckten Vermerk DRGM. Bei Nachfrage beim Patentamt teilt dieses mit, daß es dort nicht festgestellt werden konnte, ob ein solcher Schutz besteht. Auf meine Anfrage bei der herstellenden Firma erhalte ich keine Antwort. Ich will nun Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs machen. Wird diese bei der Staats anwaltschaft des Wohnorts der Firma gestellt, oder besteht in Deutsch land ein Schutz-Verein für den Papierhandel und wo, welchem solche Sachen zur Verfolgung übergeben werden können ? Meines Wissens wird auf Flächenmuster (also in diesem Falle Millimeterpapier) kein Schutz erteilt. Antwort: Nach dem Gesetz wird Deutscher Reichs-Ge brauchsmusterschutz auf jede der Form nach richtige Anmeldung erteilt, mag der Gegenstand nach dem Gesetz schutzfähig sein oder nicht. Obige Angaben genügen nicht, um den Vertreiber der Ware wegen unlauteren Wettbewerbs anzuzeigen, denn der Gebrauchsmusterschutz kann erteilt sein. Im Papierfach besteht kein Schutzverein, welcher derartige Prozesse führt. Wirksamer Gebrauchsmusterschutz wird auf Flächenmuster allerdings nicht erteilt. Maklerlohn 13104. Frage: Ich bin Agent und vermittle’oft auch Geschäfte, die nicht ins Papierfach schlagen. So hat s. Z. ein Bekannter von mir auf meine Veranlassung einem hiesigen Möbelfabrikanten zur Ein richtung eines Kaffees Möbel abgekauft. Ich habe den Herrn in Gegen wart eines anderen Herrn auf die Möbelfirma aufmerksam gemacht, sonst wäre er auf diese garnicht gekommen und aus dem Geschäft wäre nichts geworden. Der Käufer war leider schon, bevor ich mit dem Möbelfabrikanten bezüglich einer Vermittelungsprovision unter handelte, mit diesem in Verbindung getreten, so daß mir jetzt eine Vergütung abgeschlagen wird. Der Möbelfabrikant hatte wohl meine Adresse notiert, um mir näher zu kommen, er scheint aber die Sache stillschweigend zu übergehen. Steht mir gesetzlich eine Provision zu und in welcher, Höhe ? Antwort: Da Fragesteller kein gewerbsmäßiger Handels mäkler im Sinne des Handelsgesetzes ist, so kommen in bezug auf seine Forderung nicht die Bestimmungen des HGB, sondern die Vorschriften des BGB über den Mäklervertrag zur Anwendung. Nach § 652 wird ein Mäklerlohn gezahlt, wenn darüber zwischen dem Verkäufer und dem Mäkler ein Vertrag zustande gekommen ist. Nach § 653 gilt ein Mäklerlohn als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Im vorliegenden Falle wurde aber dem Fragesteller gar keine Leistung seitens des Möbelfabrikanten aufgetragen, vielmehr hat er nur seinem Freunde eine Gefälligkeit erwiesen, als er ihm den Rat erteilte, bei der Möbelfabrik zu kaufen. Demnach ist der Möbelfabrikant zur Zahlung eines Maklerlohnes u. E. nicht verpflichtet. Nr. 16/1914 Feuchtigkeitsgehalt von Pappen 13105. Frage: Es sind mir von einer Fabrik geleimte Ma- schinen-Lederpappen geliefert worden, die mit einem besonders hohen Feuchtigkeitsgehalt behaftet sind. Welcher höchste Feuchtig keitsgehalt ist bei Pappen dieser Art zulässig ? Antwort: Nach wiederholter Aussprache in unserm Blatte gelten Pappen mit Feuchtigkeit bis zu 7 v. H. noch als markt gängig; darüber hinausgehende Feuchtigkeit gilt als zu hoch. Deutschlands Papier- und Papierstoff-Erzeugung Aus Frankreich . 13106. Frage: Nous vous serions tres obliges si vous pouviez nous donner les renseignements suivants, ou tout au moins nous indiquer oü nous pourrions nous les procurer. 1. Production actuelle de la pte ä papier et du papier en Alle- magne. 2. Prix de vente actuel du papier et de la päte ä papier me- canique ou chimique. 3. Importance de la recolte d’algues marines sur les ctes alle- mandes de la mer du Nord et de la Baltique; Utilisation actuelle et prix de vente. Antwort: 1. Die in Deutschland im Jahr 1912 hergestellten Mengen Papier und Pappe betragen nach der in unserer Nr. 9 veröffentlichten Statistik des Vereins Deutscher Papierfabrikanten rund 1900 000 Tonnen. Ueber die Herstellungsmenge von Papierstoff besitzen wir keine so genauen Zahlen. Vielleicht kann die Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Zellstoff-Fabri- kantep'in Berlin W, Potsdamer Str. 122 a, oder die Geschäfts stelle des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten in Dresden-A., Ringstr. 18, darüber Auskunft geben. 2. Es gibt keine Stelle in Deutschland, wo die Preise von Papier amtlich festgestellt würden. Die Verkaufspreise sowohl von Papier wie auch von Papierstoff schwanken nach deren Beschaffenheit, der Kaufmenge, dem Ort usw. sehr wesentlich. Die Großhändler in diesen Waren können für die einzelnen Sorten Auskunft geben. 3. Seetang wird unseres Wissens an der deutschen Ost- und Nordseeküste nicht in erheblichen Mengen zur Verarbeitung in der Großindustrie gesammelt. Die jährlich gesammelte Menge und der Verkaufspreis von Seetang ist uns nicht bekannt. Krankenversicherung der Aufwartefrau 13107. Frage: Der Hausmann meines Privatgrundstückes ist gleichzeitig in meinem Druckereibetrieb beschäftigt und von dort aus in der Krankenkasse und Invalidenkasse versichert. Ist dessen Frau, welche ihm bei den ihm übertragenen Hausmannsarbeiten hilft, nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz versicherungs pflichtig, und muß ich sie bei der Ortskrankenkasse oder Dienstboten kasse anmelden ? Sie verrichtet außerdem an verschiedenen Stellen ständig Aufwartedienste (Treppenreinigung usw.) Antwort: Sofern die Ehefrau des Hausmanns regelmäßig an den ihrem Ehemanne obliegenden Arbeiten teilnimmt, ist sie nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung krankenkassenversicherungspflichtig. Von den Beiträgen ent fallen zwei Drittel auf die Frau, ein Drittel auf den Arbeitgeber. Da die Frau nebenbei an verschiedenen Stellen als Aufwärterin tätig ist, haften die Arbeitgeber als Gesamtschuldner für die vollen Beiträge. Auf Antrag eines der Arbeitgeber verteilt das Versicherungsamt die Beiträge auf die verschiedenen Arbeit geber. Druckfähigkeit von Chromopapier 13108. Frage: Was fehlt beiliegendem Chromopapier, daß es sich nicht bedrucken läßt ? Mir wurde bedeutet, daß der Strich zu wenig geleimt sei, was ich bestreite. Antwort: Das eingesandte Material wurde eingehend ge prüft. Die Streichschicht zeigt beim Drucken ein Abrupfen der Chromoschicht: Die Schicht bleibt teilweise am Stein hängen. Wenn man das Papier leicht zerknittert, so bröckelt die Streich masse ab und gibt staubiges Pulver von sich, was gutes Chromo papier nicht darf. Bei gutem Chromopapier muß eine Biege stelle selbst nach mehrmaligem Biegen glatt bleiben. Ferner ist die Leimung, d. h. der Bindemittelzusatz zur Chromoschicht nicht ganz entsprechend, da Tintenstriche darauf nur schwach auslaufen. Entweder hat also der Leim durch unrichtige Trock nung gelitten, oder es wurden zu wenig Härtungsmittel zugesetzt. Nachhärten der Streichschicht am eingesandten Muster hatte eine kleine Besserung zur Folge. Das Papier ist ohne besondere Nachbearbeitung für den Druck unbrauchbar. Es empfiehlt sich zu versuchen, das Papier vor dem Druck zu firnissen, wodurch die Streichschicht nach geleimt und gehärtet wird. Dafür müßte der Druckerei ein Nachlaß vom Preis gewährt werden. J. K. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29