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1644 PAPIER-ZEITUNG Nr. 45/1912 Herr Müller, Hamburg: In Hamburg gelangen in letzter Zeit Papierwaren jeder Art an alle Warenhäuser, und die Preise der Schreibwarenhändler werden durch diese Warenhäuser unterboten. Redner führt aus Anzeigen Hamburger Blätter die Preise einer Anzahl Papier- und Schreibwaren auf, die so niedrig sind, daß ein Schreibwarenhändler zu diesen Preisen nicht verkaufen kann und zum Teil auch nicht verkaufen darf, weil es Waren mit festen Verkaufspreisen sind. So werden die Preise verdorben, denn das Publikum liest die großen Anzeigen. Man kann derartigem verderblichem Schleuderwesen nur steuern, indem man möglichst viel Schreibwarenfabrikanten veranlaßt, ihre Waren zu Markenartikeln zu machen und dem Verein für Markenartikel beizutreten. Der erste Aufruf dieses Vereins erschien in vielen Fachzeitschriften im Jahre 1905, und der Kern der Bekanntmachungen war der, daß sich die Mitglieder des Verbandes verpflichten, die Groß- und Kleinhändler, welche die von den Mitgliedern festgesetzten Verkaufspreise nicht ein halten, vom Bezug sämtlicher Waren aller Mitglieder auszuschlie ßen. Dadurch hat sich der Markenschutzverband viele Mit glieder erworben. Die meisten gehören allerdings der Parfümerie fabrikation, dem Weinhandel und der Fabrikation photo graphischer Waren an und nur sehr wenige dem Papier- und Schreibwarenfach, nämlich nur folgende drei Firmen: Günther Wagner in Hannover, C. L. Hardtmuth in Wien und E. Moster in Agram. Wir wollen also unsere Markenartikel-Fabrikanten ersuchen, diesem Verband beizutreten. Auch sollen die Schreib warenfabrikanten Reverse unterschreiben, wonach sie an Waren häuser auch indirekt keine Waren liefern oder liefern lassen bei sonstiger Zahlung einer Konventionalstrafe von 1500 M. Die Geschäftsstelle in Berlin soll diese Sache in die Hand nehmen und an die Fabrikanten entsprechende Zuschriften richten. Herr Apel: Die ärgsten Unterbietungen finden im Geschäft mit Schreibmaschinen statt, denn hier verkaufen die Vertreter, um die Höchstzahl von Maschinen zu erreichen, bei welcher sie höhere Provision bekommen, Maschinen bedeutend unter Preis. Diese Mißstände haben veranlaßt, daß sich in Breslau die grö ßeren Händler am Platze zusammengeschlossen haben und nicht unter bestimmten Preisen verkaufen. Leider hat sich eine große deutsche Fabrik davon ausgeschlossen. Auch Farbbänder be stimmter Marken werden zu allen Preisen von Warenhäusern verkauft, die Firma des Redners (H. Dürselen & Co. in Berlin) verkauft jedoch nicht an Warenhäuser. Herr Mann hat den Segen des Markenschutzverbandes. empfunden: In einem Potsdamer Warenhaus wurden Kohinor- Bleistifte unter Preis verkauft. Redner wandte sich an die Firma Hardtmuth,.und diese hat sofort Abhilfe geschaffen. Herr Justizrat Wilmersdoerf/er: Die finanzielle Seite des Antrages des Düsseldorfer Verbandes ist nicht gleichgültig, dennn nach § 5 soll jedes Mitglied ein Eintrittsgeld von 100 M. und einen jährlichen Beitrag von mindestens 100 M. bezahlen. Allerdings sollen diese Beiträge unter Umständen ermäßigt werden können. Nach weiteren Aeußerungen der Herren Apel und Müller beantragt Herr Justizrat Wilmersdoerffer eine Kommission zu wählen, welche das Recht haben soll, sich durch Zu wähl zu er gänzen, und welche diese Frage weiter behandeln und ihre Lösung fördern soll. Dies wird beschlossen, und in die Kommission wurden gewählt die Herren: Eltzbacher in Bonn, Hennis in Nürnberg, P. Th. Richter in Berlin, Apel in Berlin, Müller in Hamburg, Schartiger in Berlin, Mann in Potsdam, Justizrat Wilmersdoerffer in Berlin und Geschäftsführer Dr. Biram in Berlin. ' Herr Justizrat Wilmersdoerffer übernimmt die Ein berufung der Kommission und die Versendung der nötigen Schrift stücke an die Fabrikanten. Die Kosten gehen auf Rechnung der Hauptkasse. (Fortsetzung folgt.) Die Ausstellung für Papier- und Schreibwaren, die vom Zentral verband de." Schulbuchhändler, Papier- und Schreibwarendetaillisten Deutschlands für den 17. bis 19. August 1912 im Berliner Lehrer- Vereinshause vorbereitet wird, soll durch eine Abteilung für Bücher und Zeitschriften erweitert werden. Schluß für Platzanmeldungen ist am 10. Juli. Anmeldestelle: Herr Otto Prochnow, Neukölln, Hermannstr. 69. Ausstellung schweizerischer Reiseandenken, Bern. Mit Bezug auf die in unserer Nr. 42 auf Seite 1540 veröffentlichte Nachricht über obige Ausstellung teilt uns die „Ständige Ausstellungs-Kom mission für die Deutsche Industrie“ mit, daß die Veranstaltung im Hinblick auf die 1914 in Bern stattfindende „Schweizerische Landesausstellung“ bis auf weiteres verschoben worden ist. Kündigungstag der Handlungsgehilfen Zu Nr. 39 S. 1454 Herr B. hat in vermutlich bester Absicht die Sache einfach gestalten wollen. Er ist aber dabei zu summarisch verfahren, und bringt damit nur neue Verwirrung hervor. Kaum hat die Allgemeinheit endlich begriffen, daß die letzten Kündigungstage nach § 66 des Handelsgesetzbuches nicht die Fünf zehnten der Kündigungsmonate sind, sondern der 17. (Schaltjahr 18.) Februar, 19. Mai, 19. August, 19. November zur Kündigung auf den 31. März 30. Juni, 30. Sept., 31. Dezember so will Herr B. das Märchen vom Fünfzehnten wieder auf leben lassen und dabei aus den „sechs Wochen“ des § 66 einen und einen halben Monat machen. Ob die paar Tage mehr oder weniger der einen oder der anderen Seite mehr nützen, läßt sich nicht feststellen und ist deshalb belanglos. Es wird aber wieder eine neue Kündi gungsart eingeführt und damit eine neue große Wahrscheinlich keit für Mißverständnisse und Streitigkeiten. Ferner soll man doch nicht die Sonntagskündigung unter allen Umständen ausschließen wollen! Will man zarte Rücksicht auf die Sonntagsstimmung nehmen ? Wie rührend! Das würde man am besten dadurch erreichen, daß Sonntags nicht gearbeitet wird; dann fällt die Gelegenheit zur Kündigung ja zum größten Teil weg. Also man lasse die Sachen nur, wie sie sind: Letzte Kündigung die Tage 17./18. Februar, 19. Mai, 19. August, 19. November, auch wenn es Sonn- oder Festtage sind. Am Werktage nach einem dieser auf einen Sonntag oder Fest tag fallenden letzten Kündigungstage zu kündigen, wird jetzt wie bisher immer nur dem überlassen bleiben müssen, der es eben eher nicht tun konnte. Wir beziehen uns auf die weiterausgreifenden Ausführungen der Anlage. Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein) Abteilung 3 Als Beilage obiger Zuschrift erhielten wir den Abdruck eines Aufsatzes von Dr. Kießeibach, betitelt: „Wenn der letzte Kündigungstag auf einen Sonntag fällt.” Hoflieferantentitel sind als persönliche Auszeichnung aufzufassen. Wenn ein Geschäfts inhaber stirbt oder sich zurückzieht, darf der Nachfolger, falls er ein naher Verwandter ist und denselben Namen trägt, bei Hof- lieferanten-Diplomen ausländischer Fürsten den Titel mitüber nehmen; handelt es sich um ein deutsches Diplom, so muß er die Erlaubnis besonders nachsuchen. Wird das Unternehmen aber in eine Gesellschaft m. b. H. oder in eine Aktiengesellschaft um gewandelt, so fallen die Hoflieferantentitel stets fort, auch wenn die Gesellschaft als Firma den Namen des früheren Geschäftsinhabers trägt. Daher kommt es auch, daß nach einer neueren Entscheidung in den letzten Jahren eine Reihe berühmter deutscher Fabriken, deren Inhaber vor der Umwandlung in Aktiengesellschaften sich als Lieferanten erster Höfe bezeichneten, jetzt nur noch mit den Namen firmieren und den Zusatz Aktiengesellschaft tragen und alle weiteren früheren Titel weglassen, r. Probenschau Portemonnaie- und Taschenkalender 1913 von Alexander Weber, Geschäftsbücherfabrik und Buchdruckerei in Berlin SIV 68. Die Firma bringt neuerdings Portemannaie-Kalender in den Handel, die sich durch geschmackvolle Arbeit und angemessene Ausstattung auszeichnen. Die wohlfeilste Sorte dieser zu Re klamegeschenken geeigneten kleinen Bücher hat Golddruck auf dem starken Karton-Umschlag, die nächstbessere Sorte zeigt festen Kaliko-Einband mit Golddruck, während die beste Sorte Ganzlederband mit Vergoldung trägt. Der Inhalt aller drei Sorten ist Schreibpapier mit sorgfältigem Druck und Goldschnitt. Für den Eindruck der Firma des Käufers, der die Kalender als Reklamegeschenk verteilen will, ist die ganze erste Seite freige lassen. Die Notizkalender haben Querformat, etwa 7x12 cm und sind ganz dünn. Sie lassen sich also bequem als Westen taschen- oder Brieftaschenkalender benützen. Ebenso wie die Portemonnaiekalender werden sie in Papierumschlag, in Kaliko einband und in Ganzlederdecke geliefert. Mit dem Golddruck und dem vergoldeten Schnitt sehen diese Kalender sehr fein aus, und sie sind zweckmäßig, da sie verhältnismäßig viel Schreib raum bieten. Der Auszug aus der Haupt-Preisliste, der uns mit den Mustern übersandt wurde, zählt mannigfache Formen von Notizbüchern, Sammelmappen, Telephonverzeichnissen, Schreib unterlagen usw. auf, die sämtlich als Reklamegeschenke gedacht sind und mit der Firma des Käufers bedruckt werden können.