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Entschädigung für ungenügende Druckfähigkeit 1013. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Im Einverständnis mit der Buntpapierfabrik X in A unter breite ich Ihnen Nachstehendes zur Entscheidung. Mit gleicher Post erhalten Sie einen Ausfallbogen aus einer Lieferung Chromo (10 230 Bogen), welches mit extra starker Leimung bestellt wurde, da es für besonders haltbaren und glänzenden Golddruck bestimmt war, und dementsprechend auch die Unterdruckfarbe recht streng sein muß. Der Druckbogen I ist hinsichtlich der Leimung gut, und es entstanden bei normalem Gang der Maschinen keine Schwierig keiten, wogegen Druckbogen II (Fabrikat obiger Firma) nur mit Anwendung der Bremse durch die Maschine ging, und trotzdem rupfte der Strich des Papiers so stark, daß dessen Verwendung unmöglich war. Um nun das Papier für Golddruck zu verwenden, war ich gezwungen, es mit einem Firnisvordruck zu versehen, wo durch die Schwierigkeiten wohl gemildert, jedoch nicht ganz ge hoben wurden; denn die Druckfarbe mußte wesentlich verdünnt werden, und ich habe zur Vorsicht sämtliche Druckbogen, nachdem sie die Bronziermaschine verlassen hatten, nochmal von Hand ein reiben lassen. Ich bitte zu entscheiden, zu welchem angemessenen Schadenersatz die Firma X in A verpflichtet ist. Y, Kunstdruckerei in B * * * Einer unserer Kunden bemängelt die Druckfähigkeit einer unserer Lieferungen Chromo. Er betont, der Chromostrich sei zu schwach geleimt, der Strich des Papiers bleibe zum Teil auf dem Steine hängen. Verwendung sei nur möglich, wenn von der Gold platte ein Firnisvordruck gemacht werde. Wir haben gegen frühere Lieferungen die Leimung noch eine Kleinigkeit fester gehalten, und doch hat ein Aufreißen des Stoffes stattgefunden. Da wir noch einen großen Posten davon hier auf Abruf stehen haben, und um unserem Kunden entgegen zu kommen, boten wir ihm Ersatz der entstehenden Unkosten an, sofern diese erträglich erscheinen. Unser Kunde schlägt nun vor, hierüber die Sachverständigen der Papier- Zeitung entscheiden zu lassen. Wir senden Ihnen einliegend einen solchen beanstandeten Bogen und bitten um Ihr Urteil, ob und wie weit wir unserem Kunden entgegenkommen müssen. Mit Ihrer Entscheidung hat sich unser Abnehmer bereits einverstanden erklärt. Buntpapierfabrik X in A Gutachten des Leiters einer Luxuspapierfabrik: Da die Buntpapierfabrik sich sofort bereit erklärte, die durch mangelhafte Leimung entstandenen Kosten zu ersetzen, ist die nachfolgende Berechnung in Anerkennung dieses Entgegenkommens so niedrig wie möglich bemessen: Vordruck 10 000 mindestens 2 Tage (Maschinen meister, Bogenfängerin, Anlegerin und Unkosten) zu 25 M 50 M. Einreiben der Auflage von Hand . 30 , Schadenersatz 80 M Wir entscheiden infolge obigen Gutachtens, daß die Bunt papierfabrik X der Kunstdruckerei Y 80 M. Schadenersatz leisten muß. HEINRICH LANZ, Mannheim. Patent-Heiß dampf-Lokomobilen mit Ventilsteuerung > System Lentz« Einfachste und hochwertigste Dam pfkraftan lagen. F. B. Poller, Leipzig-Li Lützner Strasse 34 '49923 Festiykeitsprlfer, Diekenmesser, Papierwaqen, Asehegehaltsprufer, Feuehtigkeitsyehaltsprfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs-Apparate ■ . Geschäftsgründung 1780 = Chemikalien, Reagentien etc. -uprParigr- Farbige Durchschreibpapiere Oelkopierblätter in gr. Sortiment Lichtpauspapiere Kohlepapiere fabrizieren Carl Gunsser & Merz :: München 9 [46395 EL [47420 Heue Erfindung Patente angemeldet! Schwinge- Elevator! " Ersatz für Becherwerke, auch schrägstehend, in Holz oder Eisen. Auch für halb flüssige (breiigen Papierstoff) und flüssige Substanzen. Keine Gurte, Gurtscheiben, Ketten mit Rädern, Becher etc., kein Schöpfen. Einfach, dauerhaft und billig I Ensen Kreis Hamburg 21 >. — Gegründet 1884 — Transportanlagen Erfinder der Förderrinne