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1630 PAPIER-ZEITUNG Nr. 45/1912 Papiermacher-Berufsgenossenschaft Dem Verwaltungsbericht für das Jahr 1911 entnehmen wir folgendes: Der Umfang der Genossenschaft hat fast keine Aenderung erfahren. Die Genossenschaft umfaßte im Jahre 1911 1241 Betriebe oder 3 mehr als im Vorjahre, die Zahl der versicherten Personen betrug 90 135 oder mehr 1741, die Zahl der Vollarbeiter 91 200,9 oder mehr 1597,7. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne ist von 79 957810 M. auf 84 971 030 M. gestiegen, betrug demnach 5 013 220 Mark mehr als im Jahre 1910. Auf den Kopf des Versicherten ent fielen an Löhnen 943 M. gegen 905 M., auf einen Vollarbeiter 932 M. gegen 892 M. im Vorjahre. Für erwachsene männliche Arbeiter betrug der Durchschnittslohn 1003 M. gegen 961 M. in]1910. 9 A iVon den bei der Genossenschaft versicherten Betrieben gerieten im Berichtsjahre 9 Betriebe mit 402 Arbeitern und insgesamt 319 200 Mark Löhnen in Konkurs, gegen 10 Betriebe mit 318 Arbeitern und 218 920 M. Löhnen im Jahre 1910. •3 Unfälle kamen 4689 (gegen 4267 im Vorjahr) zur Anzeige, das sind 52,02 auf 1000 Versicherte gegen 48,27 im Jahre 1910. Die Zahl der erstmals entschädigten Unfälle betrug 837 gegen 804, das sind 9,29 vom Tausend der Versicherten gegen 9,10 vom Tausend im Vorjahre. Hiernach sind sowohl die angezeigten wie die erstmals entschädigten Unfälle der Zahl nach und im Verhältnis zu den durch schnittlich Versicherten etwas gestiegen. Im ganzen waren ein schließlich der Unfälle aus früheren Jahren im Berichtsjahr 7413 Unfälle zu entschädigen gegen 7400 im Jahre 1910. ’ Entschädigungen wurden gezahlt 1 312 847 M. 14 Pf. oder 13 875 M. 24 Pf. mehr als in 1910, während die Steigerung im Vorjahr 28 470 M. 21 Pf. betragen hatte. Die Zunahme an Unfallentschä digungen beträgt somit nur ungefähr die Hälfte derjenigen des Vor jahres. Seit ihrem Bestehen hat die Genossenschaft an Unfallent schädigungen rund 18 373 000 M. aufgebracht. Die durch § 34 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vorgeschriebene Erhöhung des Reservefonds um 7 v. H. verursachte einen Mehraufwand von 316 172 M. 9 Pf., wovon 158 062 M. 59 Pf. durch Zinsen gedeckt wurden, während 158 109 M. 50 Pf. gegen 149 135 M. 52 Pf. im Vorjahr durch Umlage aufzubringen waren. Zur Tilgung und Ver zinsung der als schwebende Schuld behandelten Entschädigungen für 1909 war wiederum ein Betrag von 52 867 M. 54 Pf. aufzubringen. Die Gesamtumlage ist von 1 759 062 M. 56 Pf. auf 1 771 031 M. 81 Pf. d. h. um 0,68 v. H. gestiegen. Der Durchschnittsbeitrag für 1000 M. Lohn hat dagegen wiederum eine beträchtliche Ermäßigung erfahren, nämlich von 22 M. im Vorjahre auf 20 M. 84 Pf. = 5,27 v. H. FDie Verwaltungskosten der Genossenschaft betrugen 43 683 M. 45 Pf., im Vorjahre 41 799 M. 97 Pf., also mehr 1883 M. 48 Pf.; die der Sektionen sind von 98 221 M. 53 Pf. auf 100 404 M. 29 Pf., also um 2182 M. 76 Pf. gestiegen. Erstere betrugen 2,25 v. H. (im Vor jahre 2,21 v. H.), letztere 5,19 v. H. (im Vorjahre 5,18 v. H.) und die Verwaltungskosten von Genossenschaft und Sektionen zusammen mit 144 087 M. 74 Pf. = 7,44 v. H. (im Vorjahre 7,39 v. H.) der Gesamtausgabe der Genossenschaft. Unter sämtlichen 66 gewerb lichen Berufsgenossenschaften stand die Papiermacher-Berufs genossenschaft im Jahre 1910 hinsichtlich der Höhe der Verwaltungs kosten (die geringst belastete als 1. gerechnet) an 20. Stelle, unter den 45 Genossenschaften mit Sektionsbildung an 12. Stelle. Ueber neue bemerkenswerte Schutzvorrichtungen wird fol gendes berichtet: Der Aufsichtsbeamte der Sektion II erwähnt eine Konstruktion zwangsläufiger Türverschlüsse, welche auch bei Aufzügen älterer Bauart mit mehr als zwei Stockwerken anwendbar ist und wie folgt wirkt. Gelangt der Aufzugskorb an die Türe des mittleren Stockes, so wird diese durch einen Mitnehmer, welcher am Gestänge des Korbes befestigt ist, bis zu der Stelle gehoben, an welcher die Führungs schienen der Türe nach außen abgebogen sind. Hierdurch wird die Türe so weit nach außen geschoben, daß der Mitnehmer die Türe nicht mehr halten kann und diese, durch Gegengewichte gehalten, sich langsam selbsttätig schließt. Die im vorjährigen Bericht erläuterte Schutzvorrichtung an Querschneidern mit rotierendem Messer hat der Aufsichtsbeamte in einer größeren Fabrik versuchsweise anbringen lassen, wobei sie sich nach Aussage der Betriebsleitung gut bewährt hat. Der Aufsichtsbeamte der Sektion III regt an, mit Rücksicht auf die große Zahl der durch unzureichende Beschaffenheit von Leitern mittel- oder unmittelbar verursachten Unfälle Grundsätze für die betriebssichere Herstellung und Unterhaltung der Leitern aufzustellen, welcher Anregung in der nächsten Aufsichtsbeamten konferenz näher getreten werden soll. Der Aufsichtsbeamte der Sektion VII erwähnt als zweckmäßige Schutzvorrichtung an Querholzkreissägen die auch unter die Muster blätter aufgenommene Schutzvorrichtung der Zwickauer Maschinen fabrik A.-G.-Niederschlema, die sich an alten Kreissägen ohne wei teres anbringen läßt. Ferner erwähnt der Aufsichtsbeamte die Buchgraber'sche Sicherheitsvorrichtung für Trocken- und Schlichtzylinder, welche in der vorjährigen Aufsichtsbeamtenkonferenz im Anschluß an einen Vortrag,des Aufsichtsbeamten der Sektion III erörtert wurde. Der Sicherheitsapparat, der durch die Firma Friedrich & Müller-Stutt gart, Alexanderstr. 42, vertrieben wird, wird zwischen Trocken zylinder und Kondenstopf eingeschaltet und lüftet beim Aufhören des Wasserzuflusses und Sinken des Schwimmers das erste Sicher heitsventil, wodurch die Verbindung mit der Atmosphäre her gestellt wird, während bei einer Störung im Kondenswasserablauf ein Steigen des Schwimmers und Oeffnen des zweiten Sicherheits ventils veranlaßt wird. Ein Steigen des Zylinderinnendrucks sowie eine Störung in der Kondensleitung wird also durch das eine.oder andere Ventil angezeigt und so einer Zylinderexplosion wirksam vorgebeugt. Da die Einführung des Sicherheitsapparats öfters wegen der Platzfrage Schwierigkeiten begegnet, hat der Erfinder eine Kombination des Apparats mit einem Kondenstopf versucht, wobei sich zwar die Möglichkeit einer solchen Kombination ergeben, jedoch auch gezeigt hat, daß diese Anordnung nicht billiger ist, als zwei getrennte Apparate. Auf die kombinierte Ausführung wird deshalb von dem Erfinder vorläufig verzichtet. Der Aufsichtsbeamte der Sektion VIII berichtet über eine von der Firma Maschinenfabrik C. G. Haubold jr., Chemnitz, hergestellte neue Rollmaschine, bei der der Arbeiter, vor der sich aufwickelnden Rolle stehend, sowohl gegen Verletzung durch den Schneidapparat gesichert, als auch gehindert ist, in den Einlauf zwischen Belastungs walze und Papierrolle zu geraten. Die bei der sonst üblichen Ein richtung freiliegende mitlaufende Messerwelle ist hier verdeckt gelagert und der festgelagerte Schneideapparat ist hinter der sich aufwickelnden Rolle angeordnet. Diese Einrichtung hat vor der früher empfohlenen Abdeckung des Einlaufs zwischen Belastungs walze und Papierrolle durch Schutzlatte den Vorzug, daß der Arbeiter gezwungen ist, die Schutzschiene stets an der Einlaufsstelle zu be lassen. Eine derartige neue Rollmaschine ist in einem Großbetrieb der Sektion VIII seit Jahresfrist in Gebrauch. Sodann erwähnt der Aufsichtsbeamte der Sektion VIII die dem Obermaschinenmeister W. Kirsten-Berlin W 48 durch D. R. P. Nr. 220503 geschützte Schutzstange für Rotationsmaschinen zum gefahrlosen und bequemen Einführen des Papiers. Die Einrichtung besteht aus einer mit dem Maschinengestell fest verbundenen Eisen stange, deren Enden in Lagern ruhen und mittels eines Handhebels um ihre Achse drehbar sind. Nach Einführung der Papierbahn unter diese Rollen werden letztere durch einen Hebeldruck angepreßt und das Papier wird nun selbsttätig weiter geführt; die Rollen werden alsdann wieder abgestellt. Diese Einrichtung ist in einem Groß betrieb der Sektion VIII an einem zweiwalzigen Vorglättwerk er probt worden und hat sich bei mäßiger Geschwindigkeit gut bewährt, mußte aber bei hoher Geschwindigkeit — von 170 m ab — fort gelassen werden, weil die großen Papiermassen, wie sie beim Auf führen der Papierbahn bei hoher Geschwindigkeit zu bewältigen sind, durch die Einrichtung nicht geführt werden konnten. Bei Arbeitsgeschwindigkeiten bis zu etwa 140 m hat sich die Einrichtung als anwendbar erwiesen. Aus Anlaß eines Unfalles, den ein Arbeiter dadurch erlitt, daß seine Hand in die Preßkastenkammer eines Voith'schen Holzschleif apparates gequetscht wurde, hat das Mitglied des Genossenschafts vorstands Herr Willi Schacht i. Fa. Oscar Dietrich-Weißenfels folgende Aenderung des Schleifapparates angeregt. Erhöhung bzw. Verlängerung von Preßkasten und Kolbenstange der Preßplatte um 10—12 cm, damit der höchste Punkt der Preßplatte im Preß kasten so tief liegt, daß zwischen diesem höchsten Punkt und dem höchsten Punkt der Holzeinführungsöffnung ein Zwischenraum von 10—12 cm vorhanden ist. Der Aufsichtsbeamte der Sektion'IX hält die von der Firma G. F. W. Mügge in Blankenberg a. Harz „‘ergestellten Riementrag rollen, die zugleich Schutz für Stellringscheiben und Nasenkeile bieten, wegen ihrer leichten Anbringbarkeit und Verwendungs fähigkeit bei niedrigem Preise für empfehlenswert. Als zweckmäßigen Schutz gegen Ausrutschen von Leitern, Treppen usw. erwähnt der Aufsichtsbeamte die von der Firma Weinhardt & Just in Hannover hergestellten, bis zum Anschrauben fertigen Gummifüße, deren Preis sich auf nur 2 M. 50 Pf. für das Paar stellt. Der Aufsichtsbeamte der Sektion X erachtet einen neuen von der Firma H. Wilke & Co. in Remscheid hergestellten Sicherheits mutternschlüssel mit ausschwenkbarem Maul als geeignet, den häu figen Verletzungen beim Ausgleiten des Schrauben- bzw. Muttern schlüssels wirksam zu begegnen. (Vgl. Seite 1640 dieser Nummer.) Der Aufsichtsbeamte der Sektion XI empfiehlt gleichfalls die schon oben erwähnte Kreissägeschutzvorrichtung der Zwickauer Maschinenfabrik. Ferner erwähnt er, daß die Einführung von Schutz stangen aus Rund- und Winkeleisen für Glättwerke der Papier maschinen — wenn auch langsam — zunimmt. In einem Betriebe seiner Sektion, in dem dünne, starrige, fettdichte Papiere hergestellt werden, haben sich diese Schutzstangen nicht bewährt, und man ist dort zu Bandführungen übergegangen, welche sich sehr gut bewährt haben. Dem 75 seifigen Bericht sind zwei Anhänge beigegeben: 1. Das Organisations-Verzeichnis über sämtliche Genossenschafts; und Sektions-Organe nach dem Stande am 1. Januar 1912, und 2. ein ausführlicher Aufsatz über „Die wichtigsten Neuerungen der Reichsversicherungsordnung."