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Mehrfracht und Fernsprech-Gebühr 1030. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Papiergroßhandlung Y in B habe ich als Lieferungs bedingung „frei dort in Ladung“ vereinbart, und diese Vereinbarung besteht schon seit vielen Jahren. Seit etwa Ende des vergangenen Jahres nun hat die Firma eine neue Ware von mir aufgenommen, für die ich die gleichen Lieferungsbedingungen vereinbarte. Ver schiedene Aufträge darauf sind nun auch in Ladungsgelegenheit zum Versand gekommen, andere dagegen konnte ich auf diese Weise nicht vollständig erledigen, vielmehr mußte ich, da einige Sorten fehlten, später nachliefern. Die Firma verlangte dann den Versand als Stückgut und bestellte außerdem neue Sorten als Eilgut. Ich nahm die Ablieferung auf diese Weise vor, und nun weigert sich die Firma die Mehrfracht zu tragen. Da der vereinbarte Preis sich für Versand in Ladung versteht, ist es doch selbstverständlich, daß, wenn vom Kunden ein anderer Versandweg vorgeschricben wird, dieser auch die entstehenden Mehrkosten übernimmt. Im übrigen ist die Lieferungsbedingung „frei in Ladung" doch so zu verstehen, daß ich den Versand nur dann in Ladung vornehmen kann, wenn sich solche Gelegenheit zur Zeit der Fertigstellung der Ware bietet. Im voraus läßt sich auch nicht genau bestimmen, wann eine solche Sammelladungsgelegenheit sich bieten wird, weil dies ganz vom Eingang der Aufträge nach dem Wohnort des Kunden abhängig ist. Erhalte ich aber von meinen Abnehmern genaue Vorschriften für die Ablieferung, z. B. in Stückgut, Eilgut usw., dann fühle ich mich nicht berechtigt, mit der Liefeiung zu warten, bis sich die nächste Ladungsgelegenheit bietet. Das kann ja manchmal sehr schnell der Fall sein, manchmal kann es aber auch längere Zeit dauern. Auf die eine Lieferung, die als Frachtgut erfolgte, habe ich bereits, da ich den Versand etwas hinausziehen mußte, einen Teil der Fracht kosten in Höhe von 3 M. 80 Pf. auf mich genommen. Es kann aber doch bei jedem, der Lager unterhält, vorkommen, daß die eine oder andere Sorte vorzeitig ausgeht und nicht sogleich wieder neu ge arbeitet werden kann. Dies ist der Grund der etwas späteren Ab lieferung. Nachdem ich aber bereits einen Teil der Mehrfracht über nommen habe, kann ich mich nicht dazu verstehen, noch weitere Mehrfrachten zu bezahlen, und vor allem diejenigen nicht, die in folge der ausdrücklich verlangten Eilgutsendungen entstanden sind. Außerdem kürzt die Firma 3 M. an Telephonspesen, die durch die Eilgutbestellungen entstanden sind. Dafür, daß ich die Aufträge der Firma pünktlich ausgeführt habe, kann ich doch nicht auch noch Sonderspesen, die dadurch erwachsen mußten, auf mich nehmen. Ich bitte Sie, zu entscheiden, ob die Firma zur Kürzung der Mehr frachten und Kosten derTelephongespräche berechtigt ist oder nicht. Ihrem Schiedspruch werden sich beide Parteien unterwerfen. Papierfabrik X in A. * ♦ ♦ Mit der Papierfabrik X in A sind wir wegen verschiedener Ver frachtungen in Schriftwechsel gekommen. Um die Sache unpar teiisch entscheiden zu lassen, haben wir uns dem Wunsch unserer Fabrik gemäß geeinigt, Ihnen die Entscheidung anzuvertrauen. Wir senden Ihnen den zugehörigen Teil der Briefe ein. Es ergibt sich daraus folgendes: „Am 4. November 1911 bestellten wir für sofortige Lieferung etwa 4800 Bg. Manilla-Karton, welche am 9. No vember 1t. Bestätigung mit Ladungslieferung nach hier gehen sollten, Am 20. November 1911 ging Ladung nach hier, enthielt aber die Sendung nicht. Am 27. November 1911 mußten wir über den Ver bleib anfragen und empfingen am 28. November die Verzögerungs nachricht, worauf wir am 30. November mitteilen mußten, daß die vorrätigen Sorten sofort, die Restsorten bis 15. Dezember nach zuliefern seien. Am 4. Dezember 1911 ging der vorrätige Teil als Frachtgut ab. Hierdurch entstanden höhere Frachtauslagen. Am 5. Dezember bestellten wir von neuem zur Lieferung bis Mitte De zember, worauf Bestätigung vom 8. Dezember einging. Diese Sen dung ging am 16. Dezember als Eilgut ab und erforderte wieder höhere Auslagen, da die Bestellung am 15. Dezember erhöht werden mußte. Am 8. Dezember gaben wir weitere Lagersorten zur Lie ferung bis 15. Dezember auf. Am 14. Dezember ging diese Sendung als Frachtgut ab, konnte also unmöglich rechtzeitig hier ankommen, verursachte aber wieder Mehrfrachtausgabe, denn am 16. Dezember bestand Ladungsgelegenheit. Dadurch war es möglich, die beiden Sendungen Eilgut vom 16. Dezember und Frachtgut vom 14. De zember der Ladung vom 16. Dezember beizufügen und damit den gleichen Ankunftstag, wie mit Einzelfracht zu erreichen. (Einliegend Frachtbriefe.) Da die rückständigen Nummern vom 4. November nicht bis Mitte Dezember geliefert waren, mußten wir diese am 18. Dezember als Eilgut bestellen und am 19. Dezember weitere fehlende Nummern, die am 4. November bestellt waren, als Eilgut nachfordern, worauf Bestätigung vom 20. Dezember einging. Die Sendung ging am 20. Dezember ab und erforderte wieder Mehr fracht, welche als Nachlieferung von der Bestellung vom 4. No vember 1911 nicht anzusetzen waren. Am 21. Dezember war wieder Ladungsgelegenheit, so daß auch die Eilgutsendung nicht früher hier eintraf, als die Ladung, wie einl. Frachtbriefe ergeben. Am 22. Dezember fragten wir um größere Bezüge an und empfingen Nachricht vom 27. Dezember 1911. Um nun den Unterschied der .Mehrfrachten zu beseitigen, gaben wir unter der Bedingung, daß die Mehrfrachten in Gutschrift kommen, den größeren Auftrag vom 28. Dezember und wiederholten die Bedingungen am 2. Januar 1912, sowie am 9. Januar 1912. Am 6. Januar waren immer noch Sorten von unserer Bestellung vom 4. November rückständig. (Brief vom 6. I.) Die Fabrik nahm unseren Auftrag am 11. Januar mit Einverständnis unserer Bedingung an und nun bei der Zahlungs regelung will sie den Unterschied nicht ausgleichen. Wer hat nun für die Mehrspesen aufzukommen ? Es ist für beide Teile besser, die Angelegenheit sobald als möglich geordnet zu wissen, zumal der Verkehr durch viele Sorten sehr rege ist und die Sendungen keine zu langen Unterbrechungen erleiden dürfen. Y, Papiergroßhandlung in B. Aus dem Briefwechsel geht hervor, daß die Papiergroß handlung den Brief der Papierfabrik vom 11. Januar mißver standen hat. Die Papierfabrik verblieb vielmehr auf dem Stand punkt, den sie auch in ihrer Darstellung des Streitfalles ein nimmt. Ständige Lieferungsbedingung war „frei, in Ladung”, d. h. die Papierfabrik muß frei liefern, braucht den Versand aber nur vorzunehmen, wenn die Ware einer Ladung beigepackt werden kann. Bietet sich zum Versand mit einer Ladung nicht gleich Gelegenheit, und wird trotzdem sofortige Lieferung ver langt, -so hat der Abnehmer die Mehrkosten der Verfrachtung zu tragen, und auch im Zusammenhang mit dieser Sonder bestellung gemachte Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers. Die Papiergroßhandlung meint, die Papierfabrik müsse die Sonderspesen tragen, weil sie nicht ihrer Bestätigung ent sprechend geliefert und auch sich bietende Ladungsmöglich keiten nicht benutzt habe. Die Papierfabrik konnte aber die kurzen Lieferfristen nicht genau einhalten, weil, wie aus dem Briefwechsel hervorgeht, Neuanfertigung einzelner Sorten not wendig wurde, die gerade am Lager ausgegangen waren. Gegen diese Verzögerungen hat die Papiergroßhandlung auch keinen Einwand erhoben. In den Fällen, in denen die Papierfabrik den Auftrag erhielt, sofort zu versenden, mußte sie diesen Auf trag ausführen und Rückfrage, ob sie nicht lieber die nächste bald bevorstehende Möglichkeit zur Versendung in Ladung wahrnehmen solle, war nicht erforderlich, hätte vielmehr als Verschleppung gerügt werden können. Wir entscheiden dem nach, daß die entstandenen Mehrkosten von der Papiergroß handlung getragen werden müssen. Farben, Farbkasten Tinten Flüssige Tuschen Schreibbänder Radiergummi Kohlenpapier GÜNTHERNWAGNERL,HANNOVER UND WIEN GEGRÜNDET 1 1838 32 AUSZEICHNUNG Die enorm hohen Preise für Gummi arabicum, Dextrin, Stärke ete. lenken die Aufmerksamkeit auf Sichel’s Kalt-Leime Grösstes Haus der Branche. Billige Preise Erstklassige Original - Qualitäten Kuvert-u. Etiketten-Gummi. Tüten-Leime. Kartonnage- u. Buch binder-Klebstoffe. Sichel-Kleister. Pflanzenleime. Boden-Kleber etc. 26 permanente Biederlagen [46200 Ferdinand Sichel Ä Limmer b. Hannover