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Bekanntmachung der Kommission für Einband stoffe Als wir in Heft 7/8 des „Zentralblattes für Bibliothekswesen" von 1911 die von dein Verein Deutscher Bibliothekare -beschlossenen Vorschriften für Bibliothekseinbände mitteilten, ersuchten wir zu gleich diejenigen Firmen, die sich bereit erklären würden, gemäß den neuen Vorschriften Leder zu liefern oder Pergament, Webstoffe und Papier herzustellen, sich an uns zu wenden, damit wir darüber im Zentralblatt für Bibliothekswesen eine Bekanntmachung ver öffentlichen könnten. Wir sind jetzt in der Lage, solche Firmen zu nennen. . /. Lederfabrikanten und Lederhändler 1. J. H. Epstein, Fabrik farbiger Leder in Frankfurt a. M.: für Ziegenleder. Vertreter für Leipzig: Hans Henning, Engelsdorfer Straße 15. Die Firma hat ein Farbensortiment von Kapziegen und deutschen Ziegen herausgegeben. 2. R, Ihm, Fabrik gefärbter Leder in Mainz: für Ziegen-, Kaib und Schafleder. Vertreter in Leipzig: Felix Frohnknecht, Leplay- Straße 10. Die Firma hat ein Sortiment gefärbter deutscher Ziegen leder zusammengestellt, die sich als besonders lichtecht erwiesen haben. Aus diesem Sortiment haben die Unterzeichneten auf Er suchen der Firma acht Farbentöne ausgewählt, die für Bibliotheks- Zwecke besonders geeignet erscheinen, und die die Firma auf Lager halten will. 3. August Spitta Söhne, Lederfabrik in Brandenburg an der Havel: für Schweinsleder, naturfarbig und gefärbt. 4. Wilhelm Bolle, Lederhandlung in Berlin S, Prinzessinnen- sträße 26: für Ziegen-, Kalb- und Schafleder. 5. Wilh. Valentin, Buchbinderei-Materialien-Großhandlung, in Berlin SW, Krausenstr. 37: für Kalb-, Schaf- und Schweinsleder. II. Pergamentfabrikanien 1. Römhildt- Heilbrunn Söhne Aktiengesellschaft in Berlin NO., Keibelstr. 39: für Kalb- und Schafpergament. 2. Carl Wildbrett in Augsburg-Pfersee: für Kalb-, Ziegen- und Schafpergament. 3. Joseph Weinstein in Eisenach: für Kalb-, Ziegen- und Schaf pergament. 4. H. Band & Co. in Brentford (England): für Kalb-, Ziegen- und Schafpergament. Vertreter für Deutschland: Waldemar Huch in Hamburg, Hirtenstr. 6. III. Fabrikanten von Webstojfen 1. J. Landauer in Braunschweig: für Normal-Doppelkaliko, Normal-Leinen leicht, Normal-Leinen schwer. Der Alleinverkauf für Berlin wurde der Firma G. Honrath in Berlin W., Charlottenstr. 62, der Alleinverkauf für die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen der Firma Wilh. Valentin, Berlin SW., Krausenstr. 37, übertragen. 2. Netter & Eisig in Göppingen: für Normal-Doppelkaliko. Die neuen Webstoffe Normal-Doppelkaliko, Normal-Leinen leicht, Normal-Leinen schwer, sind in folgenden Farben zu haben: schwarz, dunkelgrün, rotbraun, dunkelblau, lederbraun. IV. Papier Die Verhandlungen wegen Herstellung von Normalbezugpapier sind noch nicht soweit gediehen, daß Firmen, die es herstellen, nam haft gemacht werden könnten. Doch hoffen wir binnen kurzer Zeit hierzu in der Lage zu sein, da jetzt eine Firma mit Versuchen be schäftigt ist. Wir erinnern daran, daß jedes Fell Leder und jede Haut Per gament den vorgeschriebenen Stempel tragen muß. Hierbei ist be sonders darauf zu achten, daß der Fabrikant (oder bei Leder auch der Händler) mit seinem vollen Namen die Garantie übernimmt. Für Webstoffe war vorgeschrieben, daß der Stempel von dem Fabrikanten am Anfang und am Ende eines jeden Stückes aufge druckt würde. Die unter Nummer HI genannten beiden Firmen sind jedoch der Meinung, daß die Anbringung eines Stempels tech nische Schwierigkeiten macht, und haben deshalb vorläufig ge druckte Etiketten mit dem vorgeschriebenen Wortlaut am Anfang und Ende der Stücke aufgeklebt. Wir ersuchen bei Bestellung der neuen Webstoffe stets aus drücklich Normal-Doppelkaliko, Normal-Leinen leicht oder schwer zu verlangen und sich, falls die Ware in kleineren Mengen durch den Zwischenhandel bezogen wird, die Firma des Fabrikanten an geben zu lassen. Wegen der Bezugsquellen, der Preise für die verschiedenen Arten von Einbandstoffen, der Lieferung von Proben und Mustern wolle man sich an die vorgenannten Firmen oder deren angegebene Vertreter wenden. Wir hoffen, daß die deutschen Bibliotheken von den neuen Einbandstoffen ausgiebigen Gebrauch machen werden. Sollten noch weitere Fabrikanten sich zur Herstellung des vorge schriebenen Einbandstoffe entschließen, so wollen sie uns davon in Kenntnis setzen, damit wir auch ihre Namen bekannt geben können. Berlin, 6. März 1912 Professor Dr. Loubier, Professor Dr. Paalzow, Kustos an der Bibliothek Abteilungsdirektor der Königlichen des Kunstgewerbe-Museums] Bibliothek Abwanderung deutscher Arbeitsgelegenheit ins Ausland infolge ungünstiger Zollverhältnisse Man hat es vielfach eine Uebertreibung genannt, wenn be hauptet wurde, daß infolge der ungünstigen Zollverhältnisse im Ausland eine teilweise Abwanderung der deutschen Industrie ein treten würde. Verfolgt man jedoch die Berichte über die Lage der deutschen Industrie, so findet man, daß jene Prophezeiungen mir allzu wahr gewesen sind. Eine Bestätigung liefert der soeben er schienene Jahresbericht des Papierindustrie-Vereins E. V. für das Jahr 1911, erstattet vom Syndikus Eugen Hager. In diesem Bericht wird z. B. mitgeteilt, daß infolge der hohen Auslandszölle eine sächsische Wellpapierfabrik im vorigen Jahr eine Tochterfabrik in der Schweiz und eine andere sächsische Wellpapierfabrik eine Zweigfäbrik in Böhmen errichtet hat. Von der Hartpapierwaren industrie wird gesagt, daß die kapitalkräftigen Großfirmen sich an gesichts der fortschreitenden Erschwerung der Ausfuhr durch Gründung von Tochter-Fabriken in den einzelnen Ländern helfen. Im Kunstdruckgewerbe sei die seit Jahren zu beobachtende Er scheinung, daß infolge der unerschwinglichen Auslandszölle in ver schiedenen Formen Arbeitsgelegenheit ins Ausland abwandert, auch im letzten Jahr wieder wahrzunehmen gewesen. Im Verkehr mit Frankreich haben verschiedene Firmen sich dazu verstanden, entweder Umdruckabzüge ihrer Lithographien an die französischen Abnehmer zu verkaufen oder mit französischen Druckereien Ver einbarungen zu treffen, die auf Anfertigung der Drucke im Lohn verhältnis hinausläuft. Die Verwendung der in Deutschland ge fertigten Lithographien geschieht dann in den französischen Fabriken auf Grund der ihnen von den deutschen Bestellern übersandten Umdruckabzüge. In gleicher Weise sind Vereinbarungen mit New Yorker Firmen getroffen worden. Bei der Herstellung von geprägten und mit Anilinfarben bespritzten Waren, insbesondere von Kalender rückwänden, liefern die deutschen Hersteller nach Frankreich mir noch die weißgeprägten Rückwände, während das Spritzverfahren erst in Frankreich angewendet wird. An einer anderen Stelle wird gesagt: „Die meisten europäischen und außereuropäischen Länder bemühen sich heute um die Einrichtung von Papierverarbeitungs betrieben, namentlich von Druckereien, und deutsche Arbeiter und deutsche Maschinen sind im Ausland sehr gesucht.“ Der Bericht kommt zu dem Ergebnis: „Allenthalben ist man heute der Ansicht, daß, wenn es nicht gelingt, beim Abschluß neuer Handelsverträge mit dem Ausland wesentlich bessere Absatzbedingungen für die Papierverarbeitung zu erringen, eine ungemein schwere Krisis Jüber diese Industrie heraufbeschworen wird.“ Buchdrucker-Preistarif und -Lohntarif Der Bezirksverein Dresden des Deutschen Buchdrucker-Vereins hielt am 28. April in Dresden seine Frühjahrsversammlung ab. Den Mittelpunkt der Beratungen bildeten Angelegenheiten des Preistarifs und des Lohntarifs. In bezug auf die Durchführung des Preistarifs wurde erwähnt, daß der Rat zu Dresden auf Ansuchen eine 12prozentige Erhöhung der bisherigen Preise für Satz, Druck und Verschiedenes bewilligt hat. Für die in den Orten zwischen Dresden und Pirna bestehenden Buchdruckereien ist in Lockwitz eine Meldestelle errichtet, der Herr Paul Welzel vorsteht. Verschiedene Wettbewerbsauswüchse kamen zur Besprechung. Das Wesen des Preistarifs und die zu seiner Geltendmachung eingesetzten Instanzen erläuterte Herr Richard Becker an Hand von Beispielen. Kenntnis nahm man von der Bewegung gegen den abgeschlossenen Lohn tarif und die Tarifgemeinschaft. Einzelne Tarifauslegungen, wie die neuerdings wieder zu ungunsten der Prinzipale gefällte (bei Feier tagen, die auf einen Wochentag mit gekürzter Arbeitszeit fallen, soll diese Verkürzung dann noch an einem andern Tage stattfinden) vermochte man mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen und den Vorstand beauftragte man, in der Kreis- und Haupt-Ver sammlung gegen derartige Entscheide Protest zu erheben. Auf die bisher bei Lohneinhaltungen oder -Abzügen für Makulaturdruck nicht beachtete Bestimmung des neuen Tarifs, daß keine Partei der anderen vor Spruch des Tarifschiedsgerichts die ihr obliegende Leistung verweigern darf, wurde besonders hingewiesen. Danach dürfen also, wenn Prinzipal und Gehilfe sich nicht einigen, vor Spruch des Schiedsgerichts Lohnabzüge nicht stattfinden. An einem Falle wurde belegt, daß der Prinzipal bei Außerachtlassung der tariflichen Bestimmungen zwar sicher gefaßt werden kann, während seine Rechte vielfach in der Luft hängen. Für Einreichung von Klagen vor dem Tarifschiedsgericht ist ein von beiden Parteien zu benutzender Vordruck herausgegeben. Schließlich gab man dem Wunsche Ausdruck, daß den Gehilfen die Ablegung der Ge hilfenprüfung vor Aufnahme in die Tarifgemeinschaft zur Pflicht gemacht werden möchte, um besser als bisher gegenüber dem tariflichen Mindestlohn auch ein Maß an Arbeitsleistung zu er halten.