Volltext Seite (XML)
1024 PAPIER-ZEITUNG Nr. 27/1912 Zeugnis und Auskunft des Geschäftsherrn Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerhts vom 13. Dezember 1911 Nachdruck, auch im Auszug, verboten Der Handlungsgehilfe kann bei seiner Entlassung vom Geschäfts herrn ein schriftliches Zeugnis fordern, das auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste zu erstrecken ist. Darf nun der Geschäftsherr, wenn sich jemand später nach der Führung des ehemaligen Angestellten erkundigt, eine andere Auskunft geben, als im Zeugnis bescheinigt ist ? Diese allgemein interessierende Frage wurde in folgendem Falle vom Hanseatischen Oberlandes gericht Hamburg bejaht: Der Verkäufer M. war im Geschäft des Kaufmanns E. als Ver käufer tätig. Bei seinem Weggange gerieten beide in Streit wegen des Zeugnisses. Vor dem Kaufmannsgericht einigten sie sich, und E. stellte dem M. ein Zeugnis aus, in dem er erklärte, von den Leistungen M.s zufriedengestellt worden zu sein, und ihm das beste Wöhlergehen wünschte. Einige Monate später richtete ein Ham burger Kaufmann, bei dem sich M. um Stellung beworben hatte, an E. eine Anfrage über M., auf die E. antwortete: „Ich kann Ihnen Herm M. nicht empfehlen. Seine Leistungen haben mich absolut gar nicht befriedigt, so daß ich gezwungen war, ihn zu entlassen. In der Hoffnung, daß Sie, diese Mitteilung diskret behandeln, zeichne “ Auf Grund dieses Schreibens erhob M. gegen E. Klage auf Unter lassung und Schadenersatz. Das Landgericht Hamburg wies die Klage zurück. Auf die Berufung des Klägers M. erklärte der 1. Zivil senat des Oberlandesgerichts Hamburg: Das Gericht hat durch die Beweisaufnahme nicht die Ueber- zeugung erlangt, daß der Beklagte E. durch die Erteilung der Aus kunft gegen die guten Sitten verstoßen hat. In tatsächlicher Be ziehung enthält sie nichts Unwahres. Es ist erwiesen, daß der Kläger dem Beklagten Anlaß zur Unzufriedenheit gab, mindestens indem er die Ausführung ihm übertragener Arbeiten weigerte und in der beschäftigungsreichen Weihnachtszeit die Unterstützung des Chefs durch Vornahme gesetzlich zulässiger Extraarbeiten ablehnte. Mag streng genommen weniger das, was der Kläger leistete, als das, was er nicht leistete, den Grand der Unzufriedenheit des Beklagten gebildet haben, immerhin konnte der Beklagte sein Gesamturteil dahin aussprechen, daß ihn die Leistungen des Klägers nicht be friedigt hätten. Und nur auf sein Schlußurteil am Ende der Tätig keit des Klägers kam es an, um den an die Spitze der Auskunft gestellten Satz zu rechtfertigen, daß er dem Adressaten den Kläger nicht empfehlen könne. Ebensowenig wie aus dem Inhalt der Aus kunft für sich allein, ist aus dem Widerspruch derselben zu dem Zeug nis ein Verstoß des Beklagten gegen die guten Sitten zu folgern. Ob der Beklagte vertragswidrig gehandelt hat, indem er eine Aus kunft erteilte, die von dem vergleichsweise dem Kläger erteilten Zeugnis abwich, steht hier nicht zur Entscheidung. Gegen die guten Sitten hat er nicht gehandelt, wenn der Inhalt der Auskunft der Wahrheit entsprach. Hatte er sich entschlossen, im Kaufmanns gericht um des lieben Friedens willen seiner Verpflichtung aus HGB § 73 in einer den Wünschen des Klägers entsprechenden und seinem Fortkommen förderlichen Form zu genügen, so zwang ihn das nicht, auf private Anfragen mit der Wahrheit zurückzuhalten oder gar die Unwahrheit zu erklären. Das Zeugnis wurde damit vielleicht für den Einzelfall illusorisch; im allgemeinen behielt es sicher seinen Wert, nämlich für die Fälle, in denen die Personen, denen es vorgelegt wurde, von Anfragen beim Kläger absahen. Die Berufung wurde deshalb verworfen. (Aktenzeichen Bf. I, 437/10.) Kotillon- Artikeln [47539 Neue ff. Preisliste Nr. 60 frei. — Höchster Rabatt! Verkauf nur an Grossisten und Wiederverkäufer. Arno Kröber, Dresden N. mf‘ Lampions, Fackeln, Girlanden 3 ' Kinderfahnen, Festdekorationen Nick elrand - Etiketten M. Kragen & Co., Breslau II [49974 Abt. I: Papierwarenfabrik Abt. II: Metallkurzwarenfabrik Kennen Sie einen Steinschleif-Apparat 5 22 an die Firma Wenn nicht, versäumen Sie keine Minute Zeit, wenden Sie sich bitte sofort unter gefl. An gabe der Stromart, welche Ihrer Steindruckerei- Abteilung zur Verfügung steht, d. h. ob Dreh-, Gleich- oder Einphasen-Wechselstrom und wie viel Volt? (zum Beispiel: Dreh-Strom 220 Volt) Telegramm-Adresse: Westermann Langerfeld ABC-Code 5th. Ed. Telephon: Amt Barmen Nr. 4124 und 4126 [53438 Ernst Westermann Spezial - Maschinenbau - Anstalt Langerfeld in Westfalen bei Barmen-Rittershausen Torpedo“ der sieb in der Praxisjbewährtghat? Leitz-Ordner mit Griffloch vereinen bequeme Handhabung mit bester Aus führung. Machen Sie einen Versuch. LOUIS LEITZ • FEUERBACH (Wärtt.) [49563