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Abstellung von Mängeln nach Zahlung des Kaufpreises Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Ein Fabrikant hatte bei der Maschinenfabrik X in A eine Maschine gekauft. Dabei wurde vertraglich folgendes festgesetzt: Die Zahlung des Kaufpreises hat zu einem Drittel eine Woche, zu zwei Dritteln drei Monate nach Inbetriebsetzung der Maschine zu erfolgen. Erst nach Zahlung des Kaufpreises ist die Fabrik verpflichtet, etwa auftretende Mängel der Maschine zu beseitigen. Eine Garantie auf 12 Monate übernahm die Maschinenfabrik nur nach Erfüllung der Zahlungsbedingung. Und zwar wollte sie Mängel, die auf schlechtes Material, Konstruktionsfehler und mangelhafte Ausführung zurück zuführen sind, durch . Ersatz beseitigen. Nach Inbetriebnahme wurde die Maschine vom Fabrikanten beanstandet, und dieser verweigerte deshalb die Zahlung des Kaufpreises und machte gegen über der Klage der Maschinenfabrik geltend, daß ein Vertrag, der die Gewährleistung für Mängel einer Sache von der Zahlung ab hängig macht, gegen die guten Sitten verstoße. Außerdem habe die Maschinenfabrik mit einer mangelhaften Maschine den Vertrag überhaupt nicht erfüllt. Landgericht A und Oberlandesgericht B erkannten zugunsten der Maschinenfabrik, der sie den Schutz des Vertrages zubilligten. Das Oberlandesgericht B führte zur Begründung seines Urteils unter anderm folgendes aus: Die Annahme des Fabrikanten, die Abhängigkeit der Gewährleistung von der Zahlung verstoße gegen die guten Sitten, ist hinfällig. Die Maschinenfabriken wollen sich vor häufigen und für sie nutzlosen Klagen der Besteller schützen. Man kann sagen, daß der Vertrag für den Beklagten ungünstig ist; gegen die guten Sitten verstößt er keinesfalls. Es ist allgemein üblich, eine Gewährleistung nicht zu übernehmen, bevor Zahlung erfolgt. Auf die gesetzlichen Bestimmungen kann sich der Beklagte nicht berufen, denn diese sind durch den Vertrag ersetzt und von einer Bedingung abhängig gemacht geworden. Diese Bedingung hat der Beklagte picht erfüllt, weil er nicht gezahlt hat. Deshalb kann er in diesem Prozeß keine Ansprüche gegen den Kläger geltend machen, muß vielmehr die Zahlung leisten. (Aktenzeichen: VII. 358/11. - Urteil v. 15. Febr. 1912.) K. M.-L. [50541 Altbewährtes, überall beliebtes Fabrikat. ENGROS. Preise und Muster unserer sämtlichen Fabrikate frei und uriberechnet. EXPORT. Zu d. Messen in Leipzig: Offizielle Papiermesse, Petersstr. 441, Aufg. A, links Marke „Verfa“ HINDERER, THOMAS & CO., KREFELD Fabrikation von Buntglaspapieren. Neuheit Glaciophanie Neuheit! 2 Eisblumen-Buntglaspapier. D. R. P. angemeldet. — D. R. G. M. ♦ 0 Keine Prägungl Zweiseitig glatte Ware! • Chrystallophanie. D. R. P. Vollkommenster Ersatz für Kathedral- und Ornamentglas. „Willig’s“ Telephon-Block mit Nummern-Verzeichnis für Tisch- und Wandapparate Notizblock zum Auswechseln Man verlange Spezial-Offerte Wilhelm Willig, Hannover Fabrik für Bürobedarf FRIESES ZEICHEMBLOCK MIT NEUEM PREISGEKRÖNTEM UMSCHLAG. PROSPENTE unD PAPIEHmuSTER NOsTEnFREI DURCH OIE - HELWINGSCE VERLAGSBUCMAMDLUMG InHANNOVER GEORGNDET VOR 1606. F. H. Zimmermann Maschinenfabrik, G. m. b. H. Reinickendorf -Ost bei Berlin, Markstr. 32 Langjähr. Spezialitäten: Paginier-Maschinen 1. Hand, Fuss und Kraft Orig.Zimmermann. Ziffernwerke Kopfdruck- Maschinen für Fuss und Kraft Grosse Reparatur* W er kstatten [51740 Comer Leder-Leim j (garantiert reiner Haut-Leim) in feinster Qualität, fett-, säure- und geruchfrei, für alle Zwecke der Papierindustrie, fabrizieren Julius Napp & Co. in Rölsdorf»Düren >8 Paginier- und Kopfdruck-Maschinen für Fuss- u. Kraftbetrieb Spezialprospekte Feinste Kunstdruckpapiere In allen Preislagen Man verlange Muster und Preisliste ! [53124 Bohnenberger 2 C ie Papierfabrik Niefern (Baden)