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46 Bedeutung, weil sie die Fläche des Pfluglandes vermehrt und eine hohe Arbeitsrente gewährt. Wo die Haubergswirthschaft nicht besteht, ist ihre Einführung kaum zu empfehlen. Aehnlich ist auch die Hackwaldwirthschaft im Odenwald, am Rhein, an der Mosel rc. zu beurtheilen. 46. Ist Laubstreu-Nutzung im Schälwalde zulässig? Diese Frage muß unbedingt verneint werden. Der Schutz, welchen die Laubdecke dem Boden gewährt, ist im Schälwalde doppelt unentbehrlich, da ein dichter Kronenschluß, wie im Hoch walde, niemals vorhanden sein kann. Zudem ist der Laubabfall der Eiche im Niederwalde ein relativ geringer und die Zer setzung der Eichenblätter, wegen der antiseptischen Eigenschaften der in denselben enthaltenen Gerbsäure langsam. Von der Laubstreu-Nutzung muß gänzlich Abstand genommen werden, wenn die Bodenkraft erhalten werden soll. 47. Wie verhält sich dies betreffs der Beseupfrieme (8partium »eopurium, gewöhnlich Ginster genannt), welche nicht selten in den Schälwaldungen vorkommt? Dieselbe erscheint sehr häufig in großen Mafien im 3. Jahre nach dem Abtriebe, besonders da, wo Brennkultur zum Frucht bau betrieben wird. Man thut gut, sie ruhig zu belassen, da sie den Boden frisch erhält und düngt. Nur wo sie den jungen Kernpflanzen durch Beschattung gefährlich wird, empfiehlt es sich, sie stellenweise herauszuschneiden. 48. Sind Heidelbeere und Heide, wenn sie im Schälwalde erscheinen, zu belassen? Das Erscheinen dieser Kleinsträucher deutet auf einen Boden- Rückgang hin und ist ein immerhin bedenkliches Zeichen. Ihre Wegnahme hat keinen Zweck. Wo sie vorkommen, wird man nicht zögern dürfen, mit dem Einbau bodenbefiernder Holzarten (Kiefern, Lärche) vorzugehen. Heidelbeere und Heide werden dann von selbst verschwinden. 49. Ist Rindvieh - und Schaf-Weide im Eicheuschälwald zulässig? Will man eine wahrhaft intensive Schälwald-Wirthschaft treiben, so ist die Behütung der Schälwälder mit Rindvieh oder Schafen ganz unzulässig.