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Nr. 11. Freitag, den 13. März 1914. XVI. Jahrgang. Der Handelsgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug vom Verlag: für Deutschland, Oesterreich and Luxemburg M.5.-, für du Ausland M. 8.—, durch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig-R., ßomeniusstr. 17. Inserate SO Pfennige für die vier- gespaltene Nonpareille - Zeil e auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Beklameteil M. 1.— für die sweigespaltene 105 mm breite Petit-Zelle. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Gefahren bei Geschäften mit einer Ges. m. b. H. Rhabarberanbau zum Erwerb. II. (Schluß.! Die Kultur der buntblättrigen Caladien. Die Pflanzgrabe. Die Dahlien-Neuheiten für das Jahr 1914. Versammlung des Deutschen Pomologen- Vereins am 17. Februar za Berlin. Mitteilungen aus der Sitzung des Arbeitsausschusses des Reichsverbandes. Kultur, Rechtspflege, Handel, Zollwesen, Vereine und Versammlungen, Ausstel lungen, Fragekasten für Rechtsangelegenheiten, Praxis und Wissenschaft, Pflanzenkrankheiten.- Gärtn. Gläubiger-Schatzverband, Marktberichte usw. Gefahren bei Geschäften mit einer Ges. m. b. H. Schon seit längerer Zeit hat man im Geschäftsleben die unliebsame Erfahrung machen müssen, daß der große Vorteil, den die Rechtsform einer „Ges. m. b. H.“ für den Handelsverkehr haben sollte, eher in das Gegenteil um geschlagen ist. Man führte die neue Gesellschaftsform ein, damit diejenigen, deren Unternehmen für die Grün dung einer Aktiengesellschaft nicht umfangreich genug war, einen Ersatz haben sollten, und auch in der Gärtnerei sind solche Gesellschaften entstanden. Nun haben sich aber leider im Laufe der letzten Jahre Unzuträglichkeiten herausgestellt, aus denen sich ergab, daß das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung an einem v e r h ä n g’n isvollen Fehler leidet. Bekanntlich braucht nach § 7 des Gesetzes nur ein Viertel auf die Stammeinlage eingezahlt zu werden. Daß dadurch die Gläubiger der Gesellschaft unter Umständen außerordent lich geschädgit werden können, dafür hat es genug Bei spiele in letzter Zeit gegeben. Ein besonders drastischer Fall lag vor kurzem in Leipzig vor. Hier hatte ein Kauf mann mit seiner Ehefrau eine G. m. b. H. gegründet, deren Stammkapital auf das Minimum von 20000 M. angegeben wurde, worauf man natürlich nur ein Viertel einzahlte. Die Ehefrau zahlte auf die Stammeinlage von 15 000 M. 3750 M. ein, die ihr der Ehemann zu diesem Zwecke ge geben hatte, der Ehemann aber auf seine Einlage von 5000 M. 1250 M. Nun wurde ein hoher Kredit in Anspruch genommen, und schließlich erfolgte der Zusammenbruch. Der Ehemann haftete nur nach Höhe von 5000 M. und die Ehefrau besaß überhaupt nichts, so daß die Gläubiger leer ausgingen und aus Mangel an Masse nicht einmal Kon kurs eröffnet werden konnte. Das Ehepaar aber lebte nach wie vor von dem beträchtlichen Vermögen des Man nes herrlich und in Freuden. Das sind bedauerliche Zu stände, die unser Geschäftsleben tatsächlich beunruhigen müssen. Wir sind weit davon entfernt, daß wir an sich das Institut der Ges. m, b. H. nicht etwa für eine durchaus segens reiche Schöpfung hielten, daß aber das Gesetz einer Revision bedarf und Sicherheiten geschaffen werden müs sen, daß das Mindeststammkapital oder, wo dasselbe über die M in d e s t g r e n z e hinaus geht, der festgesetzte Betrag auch wirklich innerhalb einer bestimmten Frist in die Ge sellschaft eingezählt wird. Wer wollte denn leugnen, daß einer Firma, die als „Ges. m. b. H.“ geführt wird, von den Kreditgebern ein größeres Vertrauen gegen übergebracht wird, als einer sonstigen Handelsgesell schaft, oder einem Einzelkaufmann? Daß dieses Vertrauen aber leider in sehr zahlreichen Fällen, wofür der obige ein typisches Beispiel ist, schwer getäuscht wird, ist das bedauerliche dabei. Es könnte den Anschein gewinnen, als ob wir mit dieser Frage an sich gar nichts zu tun hätten. Aber wir brauchen nur darauf hinzuweisen, daß die Handelsgärtner im Geschäftsverkehr oft genug mit einer „G. m. b. H.“ in Verbindung treten und gern Kredit gewähren, weil sie sich sagen, daß sie hier doch einen sicheren Kunden vor sich haben, der mit einem Mindest kapital von 20000 M. arbeiten muß. Wer ahnt denn, daß nur 5000 M. eingezahlt sind und diese nicht einmal in bar, sondern großenteils in eingebildeten Sachwerten, die ziem lich wertlos erscheinen, Patenten usw. Man kann nicht hinter die Kulissen gucken. Auch der Handelsgärtner wird in vielen Fällen durch das verlockende Aushänge schild der „G. m. b. H.“ getäuscht. Was wir also von den gesetzgebenden Faktoren fordern müssen, ist, daß im Ge setz ausgesprochen wird, daß das einmal festgesetzte Stammkapital innerhalb gewisser Frist voll eingezahlt werden muß und daß, wenn Sacheinlagen gemacht werden, daneben doch immerhin eine angemessene Bareinlage zum Geschäftsbetriebe vorhanden sein muß. Die Eintragung einer Ges. m. b. H. dürfte nicht eher erfolgen, als bis eine hinlängliche Sicherheit dafür geboten ist, daß das Stamm kapital auch wirklich vorhanden sein und voll eingezahlt werden wird. Auch Strafbestimmungen würden nur heil sam für den Handelsverkehr wirken können. Rhabarberanbau zum Erwerb. Von A. Janson. II. (Schluß.) Die Pflege ist sehr einfach! Sobald die krausen Blätter gelbrot oder braunrot durch den Boden brechen, so daß man die Reihen erken nen kann, wird zum ersten Male gehackt. Meistens, und immer bei älteren Pflanzungen, ist das die einzige Hacke, weil später die Blätter jede derartige Arbeit verhindern. Man gibt bei dieser Gelegenheit für einen Morgen 4 Ztr. Superphosphat und 312 Ztr. schwefelsaures Ammoniak, die miteinander vermengt, ausgestreut und miteingehackt werden. Nützlich ist es, nach Schluß der Ernte zu jau chen oder Güsse von 1 kg Chilisalpeter auf 1 hl Wasser zu geben. Nach Absterben der Belaubung, etwa im No vember, bringt man Stallmist zwischen und über den Rei hen aus und gräbt ihn gelegentlich während des Winters unter. Wichtig ist alles das, was mit der Ernte zusammen hängt. Ja, man kann sagen, daß die Vornahme der Ernte den Ertrag und die Lebensdauer nicht unerheblich beein flußt.