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Die Rheinische Gärtnerinnenschule „Haus Ganders heim“ in Kaiserswerth mit Seminar soll zu Ostern eine bedeutende Erweiterung erfahren, sowohl hin sichtlich ihrer Räumlichkeiten, als auch des Unter richts, auch nimmt die Gesellschaft für landwirtschaft liche Frauenbildung am Betrieb der Schule teil. Ganz besonders soll der Ausbildung der Schülerinnen auf dem Gebiete der Obst- und Gemüseverwertung nach wie vor die größte Sorgfalt zugewendet werden. Auch der Heranbildung von Gartenbaulehrerinnen will man sich widmen. Der zweijährige Lehrgang der Anstalt soll be stehen bleiben, doch soll noch ein einjähriger Lehrgang, der sich mit Gartenbau und Hauswirtschaft befaßt, soweit das eigene Heim in Betracht kommt, eingerichtet werden. Gärtnerische Fortbildungskurse sind auch vorgesehen u. a. für Haushaltungslehrerinnen, für Volksschullehrerinnen zwecks Einrichtung und Pflege von Schulgärten; Obst- und Gemüseverwertungskurse für Frauen und Mädchen u. a. Solange sich die Ausbildung der Schülerinnen in diesen Grenzen und Gebieten bewegt, d. h. so weit sich die gärtnerische Ausbildung von Frauen und Mädchen nur auf das erstreckt, was sie selbst im eigenen Wirtschaftsbetrieb, zur Instandhaltung eines Hausgar tens und der Verwertung der aus demselben ge wonnenen Produkte gebrauchen können und wissen müssen, muß man den Bestrebungen der Rheinischen Gärtnerinnenschule Sympathie entgegenbringen, doch hüte man sich weiterzugehen und die Schülerinnen zu wirklichen Gärtnerinnen ausbilden zu wollen, denn sie sind auf die Dauer den Anforderungen und Strapazen des gärtnerischen Berufes doch nicht gewachsen. Ein Winterfutter für unsere Freunde aus der Vogel- weit ist das nach dem Freiherrn von Berlepsch zu sammengesetzte: 150 g trockenes gemahlenes Weißbrot, 100 g trockenes gemahlenes Fleisch, 100 g Hanf, 100 g ge brochener Hanf, 100 g Mehl, 50 g Mohnmehl, 100 g weiße Hirse, 50 g Hafer, 50 g getrocknete Holunderbeeren, 50 g getrocknete Sonnenblumenkerne, 50 g Ameisenpuppen. Zu 1000 g von diesem Trocken-Misch-Futter gibt man 1400 g Rinds-, Hammel- oder Pferdetalg. Im heißen Zustande wird die gut durchgemischte Masse auf Nadelbäumchen (zwischen, deren Zweige) gegossen, wo sie sich rasch er härtet und von den Vögeln gerne genommen, ihnen bis zum letzten Krümchen erreichbar bleibt. Kleine Mitteilungen. Zittau, Die Gärtnerschaft befürchtet, daß wenn die Zollvorschläge der deutschen Gartenbauverbände für Gärtnereiprodukte zur Annahme gelangen, der jetzige be deutende Export Zittauer Gemüse nach Böhmen verloren geht, da bei Erhöhung der deutschen Gartenbauzölle die Nachbarmonarchie zu Gegenmaßregeln greifen dürfte. Diese drohende Gefahr hat die Zittauer Gärtner veran laßt, sich mit den Absatzverhältnissen des sächsischen Innenmarktes und besonders mit denen der Städte Chem nitz und Zwickau vertraut zu machen, um gegebenenfalls dort ihre Erzeugnisse absetzen zu können. Kragekasfen der Abonnenten. ===================- Rechtsangelegenheiten. Frage: B. in T. Mein Sohn ist in einer Gärtnerei (Baum schule) als Lehrling beschäftigt und wurde nun von seinem Chef in andere landwirtschaftliche Betriebe zum Pflügen geschickt, wofür sich der Chef 2 M. für den Tag zahlen ließ; ebenso mußte selbiger Schweinekartoffeln kochen und andere häusliche Arbeiten verrichten. Nun habe ich meinem Sohne das landwirtschaftliche Pflügen in frem dem Betriebe verboten. Da nun mein Sohn, der 2 Jahre 4 Monate in der Lehre stand, immer wieder mit solchen Arbeiten beauftragt wurde, habe ich ihn aus der Lehre genommen. Als Lehrgeld sind 50 M. vereinbart. Bin ich verpflichtet, das Geld zu zahlen? Kann mein Sohn in anderen Betrieben als Lehrling weiterlernen? An t w o r t: Wenn der Lehrherr Ihren Sohn zum Pflügen fremder Felder gegen Entgelt benutzt, so ist das ein Mißbrauch der Lehr- herrnbefugnisse und eine Verfehlung gegen die Pflichten des Lehr herrn. Sie hatten doch ein Recht, den Lehrling wegzunehmen und brauchen nichts zu zahlen. Der Lehrling kann in anderen Be trieben angenommen werden. Frage: M. in B. Seit September 1912 habe ich für eine hier im Bezirk liegende Firma, welche größeren Versand betreibt, in der Versandsaison die englischen Korrespondenzen, welche mir meistens per Post oder durch Boten zugingen, übersetzt, ins Deutsche ge schrieben und an die Firma zurückgeliefert. In der vergangenen Herbstsaison waren es za. 50 bis 60 Briefe und Karten, außerdem übersetzte ich im Juli 1913 eine im Jahre 1912 von der Firma ver breitete englische Preisliste, teilweise neu, und korrigierte selbige. Für die Uebersetzung der Preislisten habe ich 1912 10 Stunden ge braucht und 1913 fünf Stunden. Für alle meine Arbeiten sind mir bis jetzt 12 M. gezahlt worden. Damit bin ich nicht zufrieden und möchte mehr dafür haben, da die Firma mir Vergütung zugesagt hat. Kann ich nun auf Bezahlung der Leistungen klagen, auch wenn nichts bestimmtes abgemacht wurde, oder hat die Firma mit den erstatteten 12 M. die Arbeiten bezahlt? Antwort: Für die geleistete Arbeit können Sie mindestens ICO M. verlangen. Schon 50 bis 60 Briefe allein sind doch mit wenig stens 75 M. zu bewerten. Die gesandten 12 M. sind keine ange messene Vergütung. Frage: A. Sch, in G, Darf mein Lehrling ohne meine Er laubnis für Geld hinter meinem Rücken für andere, auch meine Kunden, Kränze anfertigen? Material hat er sich gekauft. Ich sollte meinen, so etwas dürfte nicht zulässig sein. Antwort: Nein, das ist einem Lehrling nicht gestattet. Sie müssen es ihm untersagen und auch seine gesetzlichen Vertreter, Vater usw., benachrichtigen. Bei Wiederholung können Sie ihn ent lassen. Praxis und wissenschaft. Frage: H. D. in W. Im Herbst 1910 hatte ich eine Straße von 7 km Länge mit Obstbäumen in den Sorten Harberts-R., Bau manns R., Goldparmäne und Landsberger R. zu bepflanzen. Ich be zog die Bäume aus einer großen rheinischen Baumschule. Dieselben waren 1. Qualität, 4jährig mit einjähriger Krone, 8 bis 9 cm stark. Trotz der kolossalen Dürre des folgenden Jahres wuchsen die Bäume bis auf 20 Stück, die ich ersetzte. Im Jahre 1912 trat nun bei der Landsberger Renette der Krebs stark auf, za. ein Sechstel aller Bäume wurden krebskrank. Mein Auftraggeber behauptet nun, der Krebs hätte schon bei der Anpflanzung in den jungen Bäumen gesteckt, hervorgerufen durch ungünstigen Boden in der Baumschule, oder die Bäume wären in der Baumschule mit Reisern von krebs kranken Bäumen veredelt. Kann dies möglich sein? Ich wäre dann noch ersatzpflichtig. Oder leidet die Landsberger Renette sehr am Krebs? Alle anderen Sorten auf dem gleichen Boden sind völlig gesund. Der Boden ist trockener Sandboden. Antwort: Es erscheint ziemlich zweifellos, daß die von Ihnen gelieferten Bäume die Krankheit bereits mitgebracht haben; denn Krebs entwickelt sich allgemein sehr langsam. Sie müßten mir einige der Krebsstellen senden, an denen es leicht erkennbar ist, wie alt die Erkrankung ist. Allerdings dürfte durch das nasse Jahr und den Umstand der Verpflanzung die Erkrankung ohne Ihr Ver schulden sehr stark gefördert sein. Die Landsberger gehört im all gemeinen zu jenen Sorten, die wenig unter Nectria ditissima leiden. Sie leidet sonst nur unter direkt ungeeigneten Verhältnissen. Ob solche (Bodennässe, beständige) vorliegt, erscheint mir in Anbetracht des trockenen Sandbodens wenig wahrscheinlich. Ich nehme an, daß, wie üblich, die Bäume auf Wurzelhals veredelt wurden, nicht in die Krone. In diesem Falle müßte der Krebs am Stamm zu finden sein. Findet er sich ausschließlich an den Kronen, ist Erkrankung nach Lieferung wahrscheinlich. Die Krebskrankheit wird durch die Ver- edelungsreiser nur in seltenen Fällen übertragen, dagegen vererbt das Edelreis nach meiner Erfahrung und Auffassung die Neigung zu Krebserkrankungen. Ungünstiger Boden verursacht allerdings in der Baumschule ebenfalls die Neigung zur Erkrankung, aber ver ursacht sie nicht. Der Einfluß ist nur mittelbar. Ist der Boden sehr trocken, und das muß ich nach dem mir im allgemeinen un erklärlichen Verhalten der Landsberger annehmen, kann aus diesem Grunde der Krebs befördert sein; aber mitgebracht haben die Bäume ihn mit einer Gewißheit von 9 : 10. Ich würde Ihnen raten, mit dem Auftraggeber einen Vergleich dahin zu schließen, daß Sie die Bäume nachliefern, jener sie auf seine Rechnung nachpflanzt. Aber nehmen Sie dann eine der bewährten Sorten. A. Janson, Friedrichroda. F r a g e G. S. in D. In einer Streitfrage soll ich unter anderem ein Gutachten abgeben über den Wert von hochstämmigen Obstbäu men: Aepfel, Birnen, Pflaumen und Kirschen. Diese wurden von dem Besitzer vor 5 Jahren gepflanzt und zahlte dieser seinerzeit Mk. 5.— für den Baum. Mit diesem Preise war er allerdings etwas übers Ohr gehauen, denn die Bäume wären wohl mit Mk. 2.— bezahlt gewesen. Nun verlangt der Besitzer in einer Entschädigungsklage Mk. 30.— für den Baum. Wie können die fraglichen Bäume bewertet werden? Antwort: Vorstehende Frage läßt sich natürlich nicht so ohne weiteres aus der Ferne beantworten, wenn man die betreffenden Bäume gar nicht sieht und aus der Frage auch nicht hervorgeht, in welchem Zustande sich die Bäume befinden, wie alt dieselben sind und dgl. Waren die Bäume vor 5 Jahren, als dieselben gepflanzt wurden, normale und gute Handelsware aus der Baumschule, so ist deren Preis durchschnittlich 1,50 bis 2 Mk. Für 5 Mk. pro Stück er hält man dagegen schon starke Ware mit mehrjähriger Krone in tragbarem Zustande, welche mehrmals verpflanzt und hierzu vorbe reitet sind; jedoch selbst in diesem letzteren Falle würde nach fünf ' Jahren der Preis pro Baum mit 30 Mk. Entschädigungssumme zu